E-Scooter rollen heran

  • Ullie : Für derartige Grundsatzdiskussionen bin ich Dir eigentlich intellektuell nicht gewachsen. Trotzdem: Grundsätzlich lässt sich das Argument der gefühlten oder tatsächlichen Überlegenheit und Machtfülle bei der Verwendung von Hilfsmitteln auch schon auf unsere Ur-Ur-Ur Vorfahren übertragen. Irgendein Mensch oder Neandertaler etc. wird das erste Mal festgestellt haben, dass ein scharfkantiger Stein den eigenen Zähnen überlegen ist und z.B. Nahrungsquellen zugänglich macht, die vorher gar nicht oder nur deutlich schwerer zu erreichen waren. Dasselbe Prinzip gilt für das bewusste Erzeugen von Funken, aus denen Feuer entfacht werden konnte, die Verwendung von Caninen als Gefährte bei der Jagd oder später Rinder und Pferde als Last- und Reittiere.


    Edit: Wir hatten hier ja schonmal eine ähnliche Diskussion. Ich betrachte Fahrzeuge, die sich in Geschwindigkeit, Platzbedarf und Eigengewicht nicht wesentlich von marktverfügbaren Bio-Bikes unterscheidenm, pragmatisch als dem Fahrrad so ähnlich, dass ich eine rechtliche Sonderstellung für unnötig halte.

  • Edit: Wir hatten hier ja schonmal eine ähnliche Diskussion. Ich betrachte Fahrzeuge, die sich in Geschwindigkeit, Platzbedarf und Eigengewicht nicht wesentlich von marktverfügbaren Bio-Bikes unterscheidenm, pragmatisch als dem Fahrrad so ähnlich, dass ich eine rechtliche Sonderstellung für unnötig halte.

    "Leistungsstarke "Senioren"-Scooter mit 12 km/h und 15 km/h meistern auch Spazierwege in der freien Natur, sind aber keine Geländefahrzeuge. Aber manche von ihnen fast ein kleines Auto! Wie Kabinen Elektromobile mit Dach, abschließbaren Türen und Scheibenwischern. Nehmen Sie sich die Freiheit, auch bei Wind und Wetter trocken unterwegs zu sein. Schon 15 km/h Kabinenfahrzeuge haben alles, was ein richtiges Auto hat, bis zu Parksensoren und Heizung - aber sein Fahrer keinen Führerschein. Apropos Fahrerlaubnis ...

    Elektromobile (einsitzig) bis max. 15 km/h haben eine Einstufung als Krankenfahrstuhl: immer führerscheinfrei"

    Die einzige Hürde ist die Versicherungspflicht und die finde ich absolut berechtigt.


    Für motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h entfällt allerdings auch die Versicherungspflicht. Du setzt ja selbst die Geschwindigkeit eines Bio-Bikes mit 10 km/h -30km/h an. RE: Neue Regelungen für S-Pedelecs

    Nimm die von dir genannte untere Grenze also 10 km/h. Da sind 6 km/h gar nicht so weit weg von. Und diese Fahrzeuge, die ausschließlich mit Motorkraft bewegt werden, sind auflagenfrei, ganz wie von dir gewünscht.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie () aus folgendem Grund: Zitat kursiv gesetzt

  • Für motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h entfällt allerdings auch die Versicherungspflicht. Du setzt ja selbst die Geschwindigkeit eines Bio-Bikes mit 10 km/h -30km/h an. RE: Neue Regelungen für S-Pedelecs

    Nimm die von dir genannte untere Grenze also 10 km/h. Da sind 6 km/h gar nicht so weit weg von. Und diese Fahrzeuge, die ausschließlich mit Motorkraft bewegt werden, sind auflagenfrei, ganz wie von dir gewünscht.


    Auflagenfrei ja, aber trotzdem nicht mit dem Fahrrad zu vergleichen. Angedenk der Hauptnutzer*innen von Krankenfahrstühlen dürfen diese Gefährte in Fußgängerzonen und auf Gehwegen genutzt werden, sofern Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird.

    Trotzdem ein interessanter Einwand. Stünde ich mal vor der Entscheidung ein E-Bike zu kaufen, ich würde glatt über einen Krankenfahrstuhl nachdenken, darf der doch idR. im ÖPNV mit an Bord.

  • Auflagenfrei ja, aber trotzdem nicht mit dem Fahrrad zu vergleichen. Angedenk der Hauptnutzer*innen von Krankenfahrstühlen dürfen diese Gefährte in Fußgängerzonen und auf Gehwegen genutzt werden, sofern Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird.

    Trotzdem ein interessanter Einwand. Stünde ich mal vor der Entscheidung ein E-Bike zu kaufen, ich würde glatt über einen Krankenfahrstuhl nachdenken, darf der doch idR. im ÖPNV mit an Bord.

    So weit ich weiß dürfen Fahrgäste ihren Krankenfahrstuhl im ÖPNV kostenfrei mitnehmen. Und sie müssen nicht nachweisen, dass sie auf das Fahrzeug angewiesen sind und sie müssen auch keinen Behindertenausweis haben.