E-Scooter rollen heran

  • Zumindest habe ich auf der Betreiberseite eine Möglichkeit gefunden genau solche Fälle mit genauen Angaben zum Kennzeichen,Ort und Zeitpunkt zu melden.

    Aber mehr als eine Mail aus Textbausteinen erwarte ich dabei auch nicht. Ich werde einfach mal ne OWi-Anzeige wie bei einem PKW stellen. Ist ja nicht viel Aufwand. Mit ganz viel Glück darf ja doch der Nutzer die OWi + Aufwandsentschädigung für den Betreiber bezahlen.

  • Ich habe mich vor ein paar Monaten telefonisch bei einem Verleiher von E-Scootern beklagt, dass jemand so ein Gefährt in einem VbB falsch abgestellt hat und eine Anzeige angekündigt, wenn der nicht schnell verschwindet.

    Ein paar Minuten später fuhr ein Nachbar mit dem Ding an meinem Fenster vorbei und stellte es auf einen legalen Stellplatz.

  • Mein neuestes Hobby: E-Roller-Fahrer freundlich auf ihr abgelaufenes Kennzeichen aufmerksam machen. Wenn man keine Sorgen hat, dann sucht man sich halt welche, nicht wahr?

    Seit dem 1. März müssen die Versicherungskennzeichen schwarz sein, die grünen Kennzeichen sind nur bis zum 28. Februar gültig gewesen. Hier in Lüneburg habe ich den Eindruck, dass ein Drittel der E-Roller-Fahrer das noch nicht mitbekommen hat.

    Ich habe seit dem 1. März insgesamt elf Fahrer angesprochen und die Reaktion hat mich tatsächlich überrascht: Alle elf schienen ernsthaft dankbar für den Hinweis zu sein. Aber allen elf war auch gemein, dass ihnen gar nicht so richtig klar war, dass sie sich jedes Jahr ein neues Versicherungskennzeichen besorgen müssen. Die haben ihre Roller aus dem Elektrofachmarkt geschleppt, das Kennzeichen damals bei der Versicherung beantragt (oder gleich mit vom MediaMarkt aufgeklebt bekommen?), aber niemand hat ihnen erklärt, dass das nur bis Ende Februar eines jeden Jahres gültig ist.

    Und damit wären wir dann wieder einmal bei meinem primären Kritikpunkt an diesen Fahrzeugen: Das sind eben Kraftfahrzeuge mit den damit einhergehenden Verpflichtungen und keine Spielzeuge.

  • Aber allen elf war auch gemein, dass ihnen gar nicht so richtig klar war, dass sie sich jedes Jahr ein neues Versicherungskennzeichen besorgen müssen.

    Wenn die das aktiv beantragen müssen, läuft doch was schief in diesem Land. Die sollten das automatisch per Post bekommen, bis sie's kündigen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wenn die das aktiv beantragen müssen, läuft doch was schief in diesem Land. Die sollten das automatisch per Post bekommen, bis sie's kündigen.

    Ist es nicht sogar so, dass die Gültigkeit sich minutengenau ändert? Sprich: wer da abends/nachts unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er/sie am 28.2. um 23 Uhr mit einem schwarzen losfährt oder um 00:30 Uhr mit einem grünen heimkommt?

  • Ist es nicht sogar so, dass die Gültigkeit sich minutengenau ändert? Sprich: wer da abends/nachts unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er/sie am 28.2. um 23 Uhr mit einem schwarzen losfährt oder um 00:30 Uhr mit einem grünen heimkommt?

    Keine Ahnung. Aber dann muss man das neue halt vor Ablauf des alten ranschrauben, und das muss dann auch schon gültig sein.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Aber allen elf war auch gemein, dass ihnen gar nicht so richtig klar war, dass sie sich jedes Jahr ein neues Versicherungskennzeichen besorgen müssen.

    Was ist zentraler Bestandteil deiner Gefährder-Ansprache, die ja offensichtlich sehr erfolgreich ist?

    Mir scheint der Hinweis wichtig, dass es nicht ausreicht eine normale Haftpflichtversicherung zu haben, für die Fälle in denen man aus Schusseligkeit einen Unfall mit dem E-Scooter verursacht. Bei einem Fahrrad reicht das, bei einem E-Scooter würde die normale Haftpflicht vermutlich nicht zahlen. Und dann kann es richtig teuer werden. Vermutlich vertrauen die Verkehrsbehörden darauf, dass das hinreichend kommuniziert wird. Findet aber anscheinend nicht statt (außer durch deine Beiträge, hier im Forum :thumbup: ), oder es kommt offensichtlich bei vielen nicht an, oder es wird nicht allzu ernst genommen.

    Großes Ärgernis für verletzte Unfallopfer, die von einem E-Scooter umgefahren werden: Wenn bei dem Unfallverursacher nichts zu holen ist und sein Fahrzeug nicht versichert war, wirds kompliziert mit den Aufwendungen fürs gesund werden.

    Wie ist das eigentlich, wenn so ein E-Scooter verkehrsgefährdend im Weg rumliegt oder steht und man darüber stolpert? Besteht ggf. die Chance auf Versicherungsleistungen?

  • Ist es nicht sogar so, dass die Gültigkeit sich minutengenau ändert? Sprich: wer da abends/nachts unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er/sie am 28.2. um 23 Uhr mit einem schwarzen losfährt oder um 00:30 Uhr mit einem grünen heimkommt?

    Meines Wissens ist das so, ja. Aber ich gehe davon aus, dass die Ordnungsmacht vom Opportunitätsprinzip Gebrauch machen wird und niemanden aufschreiben wird, der am 28. Februar schon mit dem schwarzen Kennzeichen fährt oder am 1. März noch mit dem grünen Kennzeichen. Beim Klimastreik am 3. März hat sich die Polizei allerdings schon mal die Zeit damit vertrieben, vorbeifahrende Rollerfahrer, die allesamt noch ein grünes Kennzeichen hatten, mündlich zu verwarnen.

    Und jetzt nach knapp zwei Wochen noch mit dem falschen Kennzeichen unterwegs zu sein

    Wenn die das aktiv beantragen müssen, läuft doch was schief in diesem Land. Die sollten das automatisch per Post bekommen, bis sie's kündigen.

    Das Versicherungskennzeichen ist eine so genannte Verfalls­police, die tatsächlich nur vom 1. März bis zum jeweils letzten Tag des darauffolgenden Februars gilt. Man schließt also mit jedem Versicherungskennzeichen quasi eine neue Versicherung ab. Warum sich das so entwickelt hat und warum offenbar keine Versicherung eine automatische Verlängerung anbietet, entzieht sich meiner Kenntnis. Womöglich ist das aus rechtlichen Gründen so vorgesehen.

  • Wenn die das aktiv beantragen müssen, läuft doch was schief in diesem Land. Die sollten das automatisch per Post bekommen, bis sie's kündigen.

    Kann man bei den Versicherungsgesellschaften ja auch bereits so machen, inkl. Zuschicken des neuen Kennzeichens. Nachdenken (googeln) nimmt einem aber dennoch niemand ab.

    Nervig und unökologisch finde ich es aber auch: Jedes Jahr ein neues Kennzeichen (habe zwei S-Pedelecs), altes Blech in den Müll.

  • Kann man bei den Versicherungsgesellschaften ja auch bereits so machen, inkl. Zuschicken des neuen Kennzeichens. Nachdenken (googeln) nimmt einem aber dennoch niemand ab.

    Nervig und unökologisch finde ich es aber auch: Jedes Jahr ein neues Kennzeichen (habe zwei S-Pedelecs), altes Blech in den Müll.

    Du könntet mir beide schicken, die bastel ich dann an die Bio-Bikes. Als Radwegbenutzungspflichtsbefreiung, sozusagen. Würden Prominent am Radl befestigt.

    Versicherung will mir, zumindest so einfach, dafür keine geben.

    Eine Verkehrshaftpflicht kein Problem, aber Schilder für Radwegfreiheit, wollen sie nicht.

  • Mein neuestes Hobby: E-Roller-Fahrer freundlich auf ihr abgelaufenes Kennzeichen aufmerksam machen. Wenn man keine Sorgen hat, dann sucht man sich halt welche, nicht wahr?

    Gestern traf ich im Metronom sogar einen E-Roller-Fahrer mit einem blauen Kennzeichen. Das ist schon seit nunmehr zwei Jahren nicht mehr gültig. Und auch er interessanterweise recht dankbar für diesen Hinweis, denn ihm hatte angeblich niemand gesagt, dass man sich dieses Versicherungskennzeichen jährlich neu anschaffen muss (ich tippe ja eher drauf, er hat nicht zugehört oder es überlesen).

    Er fing dann noch im Zug mit dem Googlen an, las dann von den möglichen Strafen und war dann gar so konsequent, den Heimweg schiebend anzutreten. Naja.

    Ich bin aber nach wie vor überrascht, wie groß der Anteil der E-Roller-Fahrer ist, die tatsächlich keine Ahnung von den rechtlichen Rahmenbedingungen haben. Klar, bei der Anwendung der Verkehrsregeln mit der lustigen Roller-Radwegbenutzungspflicht auf der allerletzten Buckelpiste kann man es nur falsch machen, da ist eh Hopfen und Malz verloren, aber ich hatte ja schon gedacht, dass die Leute, die ein Kleinkraftfahrzeug fahren, auch ungefähr wissen, dass dafür eine Versicherung notwendig ist. Aber vielleicht ist das tatsächlich so: Wenn der Kram bei MediaMarkt und Saturn verkauft wird, dann macht das eher den Eindruck eines lustigen Spielzeugs statt eines Kraftfahrzeugs.

  • Nach "nur" vier Anzeigen in 5 Wochen ein Teilerfolg. Die Roller stehen nicht mehr auf Geh- oder Radweg, aber dafür auf der Grünfläche.

    Weil ich meinen Beitrag aus dem letzten Jahr gerade gesehen habe:

    Diese felyx-Roller stehen hier mittlerweile nicht mehr dauernd im Weg oder auf Grünflächen rum. Aber vielleicht lag es der Jahreszeit. :/

  • Ab welchem Alter darf man die Dinger eigentlich fahren? Ich habe manchmal den Eindruck, dass die von sehr jungen Menschen (also unter 18 oder sogar unter 16) genutzt werden.

    Die Nutzung von E-Rollern ist grundsätzlich ab 14 Jahren erlaubt, wobei auch schon mal im Gespräch war, das Mindestalter auf zwölf Jahre abzusenken. Die Anbieter von ausleihbaren E-Rollern verlangen in der Regel ein Mindestalter von 16 Jahren.

  • Ab welchem Alter darf man die Dinger eigentlich fahren? Ich habe manchmal den Eindruck, dass die von sehr jungen Menschen (also unter 18 oder sogar unter 16) genutzt werden.

    Fahren darf die E-Scooter jede(r) ab 14 Jahren, eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Ich bin aber nach wie vor überrascht, wie groß der Anteil der E-Roller-Fahrer ist, die tatsächlich keine Ahnung von den rechtlichen Rahmenbedingungen haben.

    Ich vermute, dass diese Geräte von den meisten eher als Spielzeug denn als ernstzunehmendes Fahrzeug gewertet werden, um dessen Betrieb es nun wirklich kein großes Bohei gemacht werden braucht. Die Ansicht finde ich auch selbst gar nicht so abwegig. Warum nicht alles, was bauartbedingt durch einen Motorantrieb max. 25 km/h fahren kann, einfach rechtlich dem Fahrrad gleichstellen? Die Versicherung wäre dann in den meisten Fällen über die Privathaftpflicht abgedeckt und ggf. könnte eine Typenzulassung als "Fahrradäquivalent" Bedingung für den Betrieb eines solchen Gerätes sein.

  • Fahren darf die E-Scooter jede(r) ab 14 Jahren, eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Ich vermute, dass diese Geräte von den meisten eher als Spielzeug denn als ernstzunehmendes Fahrzeug gewertet werden, um dessen Betrieb es nun wirklich kein großes Bohei gemacht werden braucht. Die Ansicht finde ich auch selbst gar nicht so abwegig. Warum nicht alles, was bauartbedingt durch einen Motorantrieb max. 25 km/h fahren kann, einfach rechtlich dem Fahrrad gleichstellen? Die Versicherung wäre dann in den meisten Fällen über die Privathaftpflicht abgedeckt und ggf. könnte eine Typenzulassung als "Fahrradäquivalent" Bedingung für den Betrieb eines solchen Gerätes sein.

    Da bin ich aber ganz entschieden dagegen!

    Der psychologische "Trick" bei der Fahrt mit einem KFZ besteht darin, dass du mit einem minimalen Kraftaufwand eine sehr große Beschleunigung erzeugst. So was wirkt unbemerkt auf die Psyche, die immer auch, immer noch von Jahrtausenden alten Jagd-Instinkten bestimmt wird.

    Siehe zum Beispiel dieses Interview mit dem Verkehrswissenschaftler Hermann Knoflacher:

    "Unser Problem ist der aufrechte Gang. Wir benötigen verhältnismäßig viel Muskel- und Steuerungsenergie zur Stabilisierung unseres Körpers. Denken Sie nur an die Bewegungsschwierigkeiten unter Alkoholeinfluss. Im Auto hingegen verbrauchen wir nur ein Sechstel unserer Körperenergie und haben außerdem den Eindruck, wahnsinnig schnell und stark zu sein. Das ist eine wichtige Komponente."

    Verkehr - Hermann Knoflacher - "Autofahren ist schlimmer als Drogensucht!"
    Wiener Zeitung:Herr Professor Knoflacher, wie würden Sie als Verkehrsexperte Mobilität definieren? Hermann Knoflacher: Üblicherweise wird unter Mobilität...
    www.wienerzeitung.at

    Wiener Zeitung vom 6.7.2007

    Außer für bestimmte Formen von Bewegungseinschränkungen (elektrische Krankenfahrstühle) sollten eigentlich gar keine KFZ für den privaten Gebrauch zugelassen sein. Und für den nicht privaten Gebrauch sollten strenge Limitierungen gelten. Was du da vorschlägst, ist das genaue Gegenteil.

    Beim Fahrrad (und beim Pedelec) kommt die Notwendigkeit der eigenen Kraftanstrengung dazu. Leider ist dieser Aspekt mit der eigenen Kraftanstrengung bei manchen Pedelec-Typen so minimal, dass ich auch da engere Grenzen setzen würde. Alles, was Motor hat und auf Knopf-, Tasten- oder Pedaldruck losfahren kann, muss führerscheinpflichtig sein. Und der Führerscheinerwerb muss zusätzlich zu den Kenntnissen der Verkehrsregeln den Erwerb von psychologischem Wissen beinhalten.