Das ist ein Ansatzpunkt. Von Radlern wird verlangt, was man selbst von Fußgängern nicht fordert.
Und ein OLG-Urteil wird es nicht geben, eben weil es so schwer ist, den Fall so weit zu treiben.
Der richtige Ansatz wäre es, die StVO entsprechend zu ändern. Das wird mangels Interesse der VW-Minister aber nicht geschehen.