Woche 35 vom 27. August bis 2. September 2018

  • Grad bei Spon gelesen: nach einer Greenpeace- Studie von städtischen pro Kopf pro Jahr Ausgaben für Fahrradinfrastruktur:

    München 2,30

    Hamburg 2,90

    Stuttgart 5,00

    Amsterdam 11,00

    Kopenhagen 35,60

    Oslo 70,00

    Utrecht 132,00

    Da ist für deutsche Städte noch sehr viel Luft nach oben.

    Damit Hamburg sich Fahrradstadt nennen darf fehlen noch mindestens 35 Euro finde ich.

  • Damit Hamburg sich Fahrradstadt nennen darf fehlen noch mindestens 35 Euro finde ich.

    Milchmädchenrechnung. Fahrbahnen sind auch Fahrradinfrastruktur (solange jedenfalls, wie sie nicht wegen dezidierter Fahrradinfra zur NoGo-Area gemacht werden...

    Nicht nur das. Die wirklich auf das Ziel Fahrradstadt (oder besser Menschenstadt) gerichteten Infrastrukturinvestitionen (zB Rückbau von Parkplätzen oder Fahrstreifen) laufen über andere Haushaltposten.


  • Dass ich mal einem Juristen zustimmen würde, ....

    Ich würde auch gerne die Frankfurter Verkehrsbetriebe auf der Anklagebank sehen, wenn ich das hier lese:

    „Was lernen Sie denn in den Schulungen?“, will die Richterin wissen. „Vor allem, wie man aggressive Fahrgästen…“ Nein, fällt die Richterin Y. ins Wort, sie meine bezüglich des Überholens von Fahrradfahrern. „Mindestabstand 1,50 Meter“, antwortet Y. Es sei denn, ergänzt sein Verteidiger, der Radfahrer befinde sich auf einem Fahrradstreifen. Dann sei der Mindestabstand obsolet. So sei es, pflichtet Y. bei.

  • Solange die beiden Deppen weiter in U-Haft sitzen, halt ich das für prima. Lieber vor Beginn wegen Befangenheit geplatzt als während des Verfahrens. Ich weiß ja auch nicht, warum es denen in der U-Haft so gut gefällt. Soweit man hört, ist man da mehr eingeschränkt als im normalen Vollzug.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Das ist übrigens eine ganz interessante Frage, nicht nur für Schutz- oder Radfahrstreifen, sondern auch für Radwege.

    Wie viel Seitenabstand halten insbesondere die Fahrer breiter Fahrzeuge (LKW, Busse) wohl beim Überholen von Radfahrern auf einem solchen "Radweg"?

  • Ohne Daten: Mehr als bei dem oben verlinkten Schutzstreifen.

    Also Autofahrer würde ich ja Abstand vom rechten Bordstein halten um mir nicht die Felgen zu verschrammen. Auf dem Schutzstreifen ist eine Berührung "Reifen - Farbstreifen" aber natürlich unkritisch.

    Nebenbei: auf dem dort gezeigten Hochboard könnte man ja mittig radeln und müsste nicht auf den Farbstrich links ... rechts davon parkt ja nur Efeu.

  • Ich werde mal messen, wie viel Platz dort tatsächlich zwischen dem Baum (nicht nur Efeu) und der Bordsteinkante bleibt. Nicht zu vergessen, dass man diesen Weg sicherheitshalber mit einem [Zeichen 240] ausgestattet hat und dass einem dort auch noch regelmäßig Geisterfahrer entgegen kommen, die sich klingelnd Bahn brechen zwischen Efeu, Kinderwagen und Gegenverkehr. OK, man muss Radwege nicht für Geisterfahrer planen, aber die vorgeschriebenen 2,50m erreicht dieser Weg niemals. Wenn man das ganze Grünzeug mal beseitigen würde, käme man mit Ach und Krach vielleicht auf 1,50m für einen reinen Radweg, wenn man die Fußgänger auf der rechts parallel verlaufenden Straße [Zeichen 325.1] neben dem Geländer unterbringen würde (dort dürfte man übrigens auch in Gegenrichtung langsam mit dem Fahrrad fahren).

  • Wie viel Seitenabstand halten insbesondere die Fahrer breiter Fahrzeuge (LKW, Busse) wohl beim Überholen von Radfahrern auf einem solchen "Radweg"? [Bild von schmalem Hochbordweg neben der Fahrbahn]

    Abstand ist kein Selbstzweck. Die entscheidende Frage lautet: wie wahrscheinlich ist es, dass ein Fahrzeugführer die physische oder auch nur durch Linien vorgegebene Grenze verletzt, ohne dabei den Vorrang eines jenseits der Grenze befindlichen Verkehrsteilnehmers ausreichend zu beachten, und wie wahrscheinlich ist es, dass diese Missachtung eine Kollision nach sich zieht. Das gilt ausdrücklich für beide Überholpartner. Je größer die Wahrscheinlichkeit einer solchen Verletzung, desto größer müssen die notwendigen Sicherheitszuschläge sein. Einzelfälle taugen dabei wie immer bei statistischen Phänomenen (Unfallprävention ist angewandte Statistik!) nicht als Beweis der Untauglichkeit einer Lösung.

    Quintessenz: Überhol- und Vorbeifahrabstände sind keine Naturkonstanten.

  • Milchmädchenrechnung. Fahrbahnen sind auch Fahrradinfrastruktur (solange jedenfalls, wie sie nicht wegen dezidierter Fahrradinfra zur NoGo-Area gemacht werden...

    Das ist richtig. Die Studie zeigt aber auch, meiner Meinung nach, was den Städten ihre radelnden Mitbürger wert sind. Und da liegt Hamburg bei: fast nichts.

  • Heute Morgen habe ich mal nachgemessen: Der Weg mit [Zeichen 240]ist dort neben der Buche noch 1m breit. Lassen wir mal beiseite, dass das natürlich weit unterhalb der Mindestforderungen der VwV-StVO liegt: Wenn man mittig auf dem Weg fährt, besteht wohl keine akute Gefahr, von den Außenspiegeln eines auf der Fahrbahn vorbeifahrenden Fahrzeuges abgeräumt zu werden. Das Bild zeigt ein Wohnmobil ohne Gegenverkehr. Wie das aussieht, wenn sich zwei LKW oder Busse dort begegnen, steht auf einem anderen Blatt.

    Hier muss man eher das Risiko von Stürzen sehen, wenn weniger geübte Radfahrer dort über die Bordsteinkante geraten, z.B. auch wegen der allgegenwärtigen Geisterfahrer-Pest. Auch beim Vorbeifahren an Fußgängern bleibt nicht genügend Platz. Da kann man eigentlich nur absteigen und hinter dem Fußgänger her schieben.

  • Heute Morgen habe ich mal nachgemessen: Der Weg mit [Zeichen 240] ist dort neben der Buche noch 1m breit.

    Falls du mal keinen Bock auf nachmessen hast: Die dort verwendeten (Rechteckpflaster-) „Steine“ sind üblicherweise 20 cm lang und 10 cm breit. Die eigene Schuhlänge zu messen und als Maßstab zu nutzen, böte sich als Alternative bzw. Kontrollmöglichkeit an.

  • Also mein Rennrad hat (glaube ich) ca. 45cm Lenkerbreite - mein Hintern mag breiter sein. Das Mountainbike hat irgendwas um die 75cm (und Hintern glücklicherweise kleiner). Bei 1m Radweg seh ich eigentlich keinen Geisterradlerverkehr. Ich bin da ja immer uneinsichtig und fahre halt weiter (langsam, bremsbereit, schon klar). Das geht sich nicht aus - nicht mal, wenn mein Lenker über die Fahrbahn hängt (oder den Efeu. Den "Baum" würde mein Lenker zur Not derzeit auch noch aushalten).

    Aber mal im vollen Ernste: Bei so was fahr ich auf der Straße. Hier im Süden motzt da auch keiner.

  • Falls du mal keinen Bock auf nachmessen hast: Die dort verwendeten (Rechteckpflaster-) „Steine“ sind üblicherweise 20 cm lang und 10 cm breit. Die eigene Schuhlänge zu messen und als Maßstab zu nutzen, böte sich als Alternative bzw. Kontrollmöglichkeit an.

    Die ganzen Bilder mache ich auch als "Beweisstücke" für den inakzeptablen Zustand. Wenn ich sage, dass ich anhand meiner Schuhlänge darauf gekommen bin, dass die nutzbare Restbreite dieses Weges unter 1m liegt, ist das was anderes, als wenn man den Zollstock mit auf dem Bild hat.

  • Nur zur Info wegen dem Grün: Bei mir wurde das Grün vor Gericht komplett zur baulichen Breite gerechnet. Denn im Winter (und im Sommer wenn es geschnitten wurde) ist da ja kein Grün. Ggf. sollte also noch dokumentiert werden, wie breit der Radweg ist, wenn das Grün geschnitten wurde bzw. wie breit er dann wäre.