LKW-Unfall am 7. Mai

  • Genau das dürfte gemeint gewesen sein.

    Antworten ja, aber nicht, um den bekloppten Kommentator zu bekehren, sondern um dessen irren Aussagen für andere unbedarfte Leser mit der Realität abzugleichen.

    Nur dazu hab ich mich bei Facebook angemeldet vor einigen Monaten. Um bei manchen Kommentaren dagegenhalten zu können für Mitleser. Und darum, dass sich der Eindruck nicht weiter verfestigt, wenn niemand widerspricht hat der Hasskomentator Recht. Und der Eindruck, dass alle so denken.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Die Erfindung kommt von einem Flensburger und entstand aus einem schlimmen Unfallereignis in Flensburg heraus: Das Flensburger Tageblatt berichtete darüber Anfang des Jahres. https://www.shz.de/lokales/flensb…id19151981.html

    Für den LKW-Fahrer gab es übrigens eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung, ein dreimonatiges Fahrverbot und eine nicht weiter definierte Geldstrafe von 1.500 Euro:

    Die Kommentare sollten wie immer lieber nicht genossen werden. Das beste war ja noch die Einlassung eines Gutachters (?), dass der Unfall nicht passiert wäre, wenn der Schüler seine Vorfahrt nicht durchgesetzt hätte. Naja.

  • „Anhand des EG-Kontrollgeräts im Lkw konnte festgestellt werden, dass der Fahrer mit etwa 15- 20 Kilometern pro Stunde um die Kurve gefahren ist.“

    Die Staatsanwaltschaft hätte in diesem Fall auch auf Vorsatz plädieren können.
    Mit so einem Fahrzeug mit solch einer Geschwindigkeit abzubiegen ist schon hart an der Grenze,
    vor allem wenn gleichzeitig der Fuß- und Radverkehr grün hat.

  • Ich war da! Mitgeschrieben habe ich auch ein wenig. 19 Zeugen wurden gehört, wenn ich richtig nachgezählt habe. Der Richter hat das routiniert mit Hilfe der Wachmeisterinnen durchgezogen. Leider blieb trotz der vielen Zeugen unklar, woher die Radfahrerin kam, da fast niemand den Zusammenstoß direkt beobachtet hatte. Die Zeugen, die etwas gesehen haben, konnten sich nicht daran erinnern, die Radfahrerin vor den Zusammenprall gesehen zu haben, sondern haben die Situation erst wahrgenommen, als sich die Radfahrerin schon vor bzw. unter dem LKW befand. Interessant fand ich die Aussage des Gutachters, dass seines Erachtens nach der LKW schon vor dem Zusammenstoß beschädigt war und das sich das Fahrrad beim Zusammenstoß in der beschädigten Stoßstange verfangen hatte. Daher kippte das Rad auch nicht sofort um, sondern wurde, so wie ich die Zeugen verstanden habe, vor dem LKW ein paar Meter her geschoben. Allerdings spielte scheinbar die Tatsache, dass der LKW beschädigt war, für den Unfallhergang keine besondere Rolle, da Richter und Staatsanwältin nicht näher darauf eingingen. Laut Gutachter hätte der LKW-Fahrer die Radfahrerin etwa geschätzte 1- 1,5 Sekunden lang in einem seiner Spiegel sehen können. Die Aufprallgeschwindigkeit betrug etwa 20 km/h. Weiter erläuterte der Gutachter, dass, falls sich der LKW mit Schrittgeschwindigkeit in den Kurvenbereich vorgetastet hätte, der Unfall so nicht geschehen wäre. Auf die Frage, ob ein Abbiegeassistent den Unfall hätte verhindern können, konnte der Gutachter keine einige Antwort geben, da niemand genau gesehen hatte woher die Radfahrerin kam und ob sie auf gerader Linie oder s-förmig auf die Radfahrerfurt zufuhr. Im Erfassungsbereich der Spiegel wäre sie aber gewesen.

    Die Staatsanwältin beantragte aufgrund der aus ihrer Einschätzung mittleren Sorgfaltspflichtverletzung 8 Monate Haft, eine einmalige Geldzahlung sowie ein Fahrverbot von zwei Monaten.

    Der Richter verkündete dann das Urteil: 8 Monate Haft ( zu 2 Jahren auf Bewährung) sowe Zahlung von 24 x 200 € an "Kinder in Trauer".

    Nebenkläger gab es keine. Der Richter bemerkte noch, dass möglicherweise dem heute Verurteilten ein Zivilprozeß mit der Familie der Radfahrrin als Kläger bevorstehen könne.

  • Richtig! Leider hat der Richter nicht die aktuelle berufliche Situation erfragt. Ich gehe aber davon aus, dass der Verurteilte noch als LKW-Fahrer tätig ist. Zumindest ist er noch bei der Firma beschäftigt. Daher ist der Führerschein natürlich notwendig um den Lebensunterhalt zu bestreiten sowie die Gerichtskostenkosten und die Geldstrafe bezahlen zu können. Wenn ich den Richter richtig verstanden habe, sähe die Situaton etwas anders aus, wenn ein Rotlichtverstoß zu dem Unfall geführt hätte. Außerdem waren sowohl Bundeszentralregister als auch Verkhrszentralregister frei von Einträgen.

  • Wiederholungsgefahr sehe ich hier nicht. Ist aber eine persönliche Einschätzung.Zumal Wiederholungsgefahr aus meiner Sicht Vorsatz voraussetzt, welcher ja definitiv nicht vorlag, Leider hat der Richter die psychische Situation des LKW-Fahrers nicht hinterfragt, sondern nur vermutet, dass das Ereignis den Verurteilten nicht loslassen wird. Sehe ich auch so. Falls er wieder LKW fahren sollte, wird er sich in vergleichbarer Situation vermutlich anders verhalten.

  • ... Falls er wieder LKW fahren sollte, wird er sich in vergleichbarer Situation vermutlich anders verhalten.

    Wird er? Bei der Mopo klingt es so, als ob der Fahrer sich keines Fehlers bewusst ist:

    "Jens J. lässt über seinen Verteidiger erklären, dass er nicht wisse, was er falsch gemacht habe. Er habe die Frau einfach nicht gesehen und ein normales Fahrverhalten an den Tag gelegt."

    https://www.mopo.de/hamburg/toedli…zahlen-33464894

    Gut hingegen ist die Aussage des Richters:

    "Man ist als Fußgänger und Radfahrer Pkw und Lkw gnadenlos ausgesetzt", sagt der Richter. Wenn man einen klobigen und unübersichtlichen Lkw fahre, fährt er fort, "muss man eben noch vorsichtiger als alle anderen sein".


    (Hinter der Paywall)

    https://www.zeit.de/hamburg/2019-1…dfahrer-anklage

  • Falls er wieder LKW fahren sollte, wird er sich in vergleichbarer Situation vermutlich anders verhalten.

    Ich sehe das wie ralph — und abgesehen davon: Wie soll er sich denn anders verhalten? Wenn er sich jetzt jedes Mal mit Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung vortastet, wird ihm früher oder später jemand zu verstehen geben, es ein bisschen eiliger zu haben. Das vorsichtige Abbiegen hält man nach meiner Vermutung vielleicht ein paar Wochen, womöglich sogar ein paar Monate durch, danach wird gefahren wie sonst auch — daran wird wohl auch die Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Ordnung mit der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen nichts ändern.

    Von @RadwegH auf Twitter gibt es noch eine weitere Zusammenfassung.

  • "Jens J. lässt über seinen Verteidiger erklären, dass er nicht wisse, was er falsch gemacht habe. Er habe die Frau einfach nicht gesehen und ein normales Fahrverhalten an den Tag gelegt."

    Ich habe die Aussagen live im Gericht anders empfunden, als die Mopo es wiedergibt.

    Die Aufforderung, dass ihm jemand erkläre, was er falsch gemacht habe, beziehe ich auf sein Fahrverhalten in der konkreten Situation, nicht auf den Unfall oder die fahrlässige Tötung.

    Laut Gutachter war auch am vermuteten Fahrverhalten des LKW-Fahrers nichts ungewöhnliches (im Vergleich zu anderen LKW-Fahrern). Ebenso hielt der Gutachter die Geschwindigkeit des LKWs für typisch. Dennoch erklärte der Gutachter auf Nachfrage des Richters, ob er sich genauso verhalten würde, dass ihm aufgrund seiner beruflichen Erfahrung diese Geschwindigkeit zu hoch wäre und er sich in Schrittgeschwindigkeit vorgetastet hätte.

    Die Staatsanwältin erklärte zu Ende des Prozesses, dass sie am Vortag die Unfallstelle mit ihrem PKW abgefahren hätte und ihr mit dem PKW schon 20 km/h als zu schnell vorkam.

    Außerdem blieb trotz zahlreichen Zeugen am Ende ungeklärt, welchen exakten Weg die Radfahrerin vor dem Zusammenstoß genommen hatte.

    Die Unfallermittler und der Gutachter haben anhand der vorhandenen Zeugenaussagen und Unterlagen, die die Radfahrerin mit sich geführt hatte, mögliche Routen und Verhaltensweisen erarbeitet und in die Gesamtdarstellung einbezogen.

    Es gab an der Aussage des LKW-Fahrers, ee habe die Radfahrerin nicht gesehen, auch keine Zweifel. Laut Gutachter hing die Sichtbarkeit auch vom Fahrverhalten der Radfahrerin ab, da durch den unruhigen Hintergrund am Unfallort die Erkennung mal leichter mal schwieriger gewesen sein könne.

    Hierzu konnten aber leider nur Vermutungen angestellt werden.

    "Man ist als Fußgänger und Radfahrer Pkw und Lkw gnadenlos ausgesetzt", sagt der Richter. Wenn man einen klobigen und unübersichtlichen Lkw fahre, fährt er fort, "muss man eben noch vorsichtiger als alle anderen sein".

    Der Richter erklärte auch noch "Ein LKW ist ein gefährlicher Gegenstand." Vorher sagte er noch etwas zum Umgang mit gefährlichen Gegenständen was ich mir nicht notiert hatte. Eine weitere Aussage des Richters war. "Sie hätten die Radfahrerin sehen können. Sie hätten Sie sehen müssen." Natürlich wurde im Laufe des Prozesses auch die Vermeidbarkeit des Unfalls durch die Radfahrerin kurz thematisiert, wobei der Richter, dem die Diskussion scheinbar nicht gefiel, bemerkte "Sie hätte auch den Unfall vermeiden können, wenn sie zu Hause geblieben wäre".