Selten so einen Schwachsinn gehört:
https://www.youtube.com/watch?time_continue=85&v=2a6DHK4wwiw
Selten so einen Schwachsinn gehört:
https://www.youtube.com/watch?time_continue=85&v=2a6DHK4wwiw
Selten so einen Schwachsinn gehört:
https://www.youtube.com/watch?time_continue=85&v=2a6DHK4wwiw
Was kann man von dem schon erwarten?
Ein Fall von schwerem neuronalen Kabelbrand würd ich sagen.
Liebe Kinder, lasst die Finger von billigem Schnaps!
Ich weiß nicht, ob mein Video hierher gehört oder lieber nach "Mitnahme in Bussen". Aber schließlich ist es ja ein YouTube-Video...
Es handelt sich neben der Fahrbahn um einen Gehweg mit Radverkehrsfreigabe in Schrittgeschwindigkeit, wenn der Gehweg - wie auf dem Video zu sehen ist - denn nicht zugeparkt wäre.
Bei dem Radweg, welcher sich in der ursprünglichen Straße befindet, handelt es sich nicht um einen benutzungspflichtigen Radweg. Es gibt dort keine Blauschilder. Also ist direktes Linksabbiegen durchaus legitim. Ebenso die Weiterfahrt auf der Fahrbahn.
Tatort: Radlhauptstadt München, Haberlandstraße, Fahrtrichtung Bahnhof Pasing; Tatzeit: 15.10.2018, 11:00 Uhr.
"Dieses Video ist nicht verfügbar"
"Dieses Video ist nicht verfügbar"
Jetzt geht's!
...Bei dem Radweg, welcher sich in der ursprünglichen Straße befindet, handelt es sich nicht um einen benutzungspflichtigen Radweg. Es gibt dort keine Blauschilder. Also ist direktes Linksabbiegen durchaus legitim. Ebenso die Weiterfahrt auf der Fahrbahn.
Tatort: Radlhauptstadt München, Haberlandstraße, Fahrtrichtung Bahnhof Pasing; Tatzeit: 15.10.2018, 11:00 Uhr.
Direktes Linsabbiegen ist praktisch immer legitim, wenn man den Radweg rechtzeitig verlässt, um sich einzuordnen. Nur wenn in der Zielstraße auch ein benutzungspflichtiger Radweg existiert, ist es besser, der Radverkehrsführung zum Abbiegen zu folgen. Wenn sie denn vernünftig ausgeführt ist....
Direktes Linsabbiegen ist praktisch immer legitim, wenn man den Radweg rechtzeitig verlässt, um sich einzuordnen. Nur wenn in der Zielstraße auch ein benutzungspflichtiger Radweg existiert, ist es besser, der Radverkehrsführung zum Abbiegen zu folgen. Wenn sie denn vernünftig ausgeführt ist....
Das "vernünftig ausgeführt" ist in der gesamten Republik - insbesondere aber gerade auch in München - seit 1. Januar 2017 nicht mehr überall der Fall. Und zwar genau dann, wenn ich auf Radverkehrsführungen beim indirekten Linksabbiegen keinen für den Radverkehr gültigen Signalgeber vorfinde. Da das Fußgängersignal bekanntermaßen nicht mehr für den Radverkehr gilt, ist zumindest für mich ein neuer Sport daraus entstanden, den Querverkehr unbeschadet zu passieren. Oder aber man verlässt die Radverkehrsführung weit vor der Kreuzung und ordnet sich wie ein Kraftfahrzeug ein.
Auf die in meinem Video gezeigte Kreuzung trifft genau dies zu. Es gibt für den auf den Radverkehrsführungen nach links abbiegenden Radverkehr keinen gültigen Signalgeber. Glücklicherweise gibt es nirgends Benutzungspflichten.
Und zwar genau dann, wenn ich auf Radverkehrsführungen beim indirekten Linksabbiegen keinen für den Radverkehr gültigen Signalgeber vorfinde.
Entgegen eines weitverbreiteten Irrglaubens: Den braucht es auch nicht, um korrekt indirekt nach links abbiegen zu können, denn den hat man dann schon passiert, nämlich die "Fahrbahnampel" oder "Radfahrampel". Zum weiteren Ablauf sagt der §9 (2) StVO alles notwenige:
Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten.
Folglich die Verkehre, deren Richtungen man kreuzen würde (also Gegenverkehr, vor allem aber auch den Geradeausverkehr von hinten), durchlassen, anschließend Abbiegevorgang vollenden.
Entgegen eines weitverbreiteten Irrglaubens: Den braucht es auch nicht, um korrekt indirekt nach links abbiegen zu können, denn den hat man dann schon passiert, nämlich die "Fahrbahnampel" oder "Radfahrampel". Zum weiteren Ablauf sagt der §9 (2) StVO alles notwenige:
Folglich die Verkehre, deren Richtungen man kreuzen würde (also Gegenverkehr, vor allem aber auch den Geradeausverkehr von hinten), durchlassen, anschließend Abbiegevorgang vollenden.
Das ist mir auch durchaus bewusst und so praktiziere ich es auch, wenn ich mich nicht ohnehin für ein direktes Linksabbiegen entschieden habe. Nur kann es von den StVB doch kaum so gewollt sein, dass für den Radverkehr die Querung seit 2017 plötzlich ohne Lichtzeichen durchgeführt werden soll. Die Ampel selber weiß ja schließlich nichts von der StVO-Novelle (Na gut, die StVB anscheinend wohl auch nicht...). Vielmehr darf man wohl annehmen, dass dort an offizieller Stelle tief und fest geschlafen wird. Selbst wenn man die zuständigen Stellen mit der Nase darauf stößt, wird sich tot gestellt. Die Ausreden - wenn denn welche kommen - sind teilweise köstlich! So viel Unverstand auf einem Haufen, vor allem auch von sogenannten "Radverkehrsbeauftragten" der Kommunen. Schnell habe ich gemerkt, dass man diese Spezies einfach nicht ernst nehmen darf. Wenn man diese Erkenntnisse alle aneinanderreiht, weiß jeder, welchen Stellenwert Radverkehr hat oder haben soll.
Nur kann es von den StVB doch kaum so gewollt sein, dass für den Radverkehr die Querung seit 2017 plötzlich ohne Lichtzeichen durchgeführt werden soll.
Wieso plötzlich? Die Regelung im §9 (2) StVO ist uralt. Eine separate Lichtzeichenanlage für indirekte Linksabbieger ist ein Bonus der StVB, mir oft ein eher hinderlicher. Ich bin meist froh, wenn er fehlt, auch wenn mich dann einige für einen dieser typischen Rotlichtfahrradfahrer halten. Ich bin keiner.
Danke für den Tip, das war mir so auch nicht bewusst, aber der Wortlaut der Regelung ist tatsächlich eindeutig. Das spart mir mindestens fünf Minuten auf meinem Arbeitsweg...
Ätzend finde ich jedoch, dass man regelmäßig erst einmal nach einem Signalgeber suchen muss, bevor man quert. Man will schließlich nicht doch einen Verstoß begehen.
Es ist ja so gefährlich, wenn Autofahrer mal keine freie Bahn haben!!!!eins!!elf
https://www.youtube.com/watch?v=OijjZ-yC12g
Da macht eine Verwaltung was richtig und Leute beschweren sich, weil sie es lieber wieder falsch hätten in der festen Überzeugung, das wäre besser.
Oh je, so viel geballte Dummheit...
Der Kameraschwenk bei 2:01 bringt es auf den Punkt: Radfahrer gehören auf den sicheren Gehweg!
Wieso plötzlich? Die Regelung im §9 (2) StVO ist uralt. Eine separate Lichtzeichenanlage für indirekte Linksabbieger ist ein Bonus der StVB, mir oft ein eher hinderlicher. Ich bin meist froh, wenn er fehlt, auch wenn mich dann einige für einen dieser typischen Rotlichtfahrradfahrer halten. Ich bin keiner.
Du hast vollkommen recht, diese Regelung ist nicht neu. Seit 1. Januar 2017 ist jedoch neu, dass die Lichtzeichen für Fußgänger für indirekt linksabbiegende Radfahrer nicht mehr gültig sind. Bis dahin musste sich der Radverkehr noch an diesem Signalgeber richten.
Überall dort, wo die StVB tief und fest schläft, richten sich 99,999 % der Radfahrer jedoch auch weiterhin an den Lichtzeichen der Fußgänger, weil sie einfach keine Ahnung haben oder ohnehin nur auf Gehwegen unterwegs sind. Zumindest wir beide jedoch queren korrekt gemäß § 9 (2) StVO.
Meine insgeheime Frage ist jedoch, ob sich die StVB dessen überhaupt bewusst ist. Ich meine, dass für indirekt abbiegende Radfahrer nun keine Lichtzeichen mehr gelten, wo dies bis zum 31.12.2016 vorher noch der Fall war. Also überall dort, wo es bis heute keine eigene Fahrradampel und auch keine Kombi-Streuscheibe gibt. Es wäre daher mehr als wünschenswert, dass auch die übrigen 99,999 % der Radfahrer die Fußgängerampeln korrekterweise ignorieren würden.
Hallo,
jetzt bin ich verwirrt.
Kreuzung im Sinne von Kreuzung ( + ).
Ich möchte links abbiegen.
Variante "üblich":
1) Ich fahre auf der rechten Straßenseite auf dem Radweg über die grüne kombinierte Fahrrad/Fußgängerampel auf der Fußgängerfurt.
2) Ich stelle mich auf den Hochbord und wende mich nach links und warte
3) Ich fahre auf der Fußgängerfurt über die grüne kombinierte Fahrrad/Fußgängerampel quer zur ursprünglichen Fahrtrichtung
4) Ich setze meine Fahrt auf dem Radweg fort
Variante "Revoluzzer":
1) Ich fahre auf der rechten Straßenseite auf dem Radweg über die grüne kombinierte Fahrrad/Fußgängerampel auf der Fußgängerfurt.
2) Ich stelle mich VOR die Auffahrt auf den Hochbord und wende mich nach links und warte
3a) Ich fahre quer zur ursprünglichen Fahrtrichtung auf der Fahrbahn wenn frei ist???
oder
3b) Ich fahre quer zur ursprünglichen Fahrtrichtung auf der Fahrbahn wenn die kombinierte Fahrrad/Fußgängerampel an der Fußgängerfurt grün zeigt???
4) Ich setze meine Fahrt auf dem Radweg oder Fahrbahn fort
Also muss ich die 2. Radfahrerampel beachten oder nicht?
Also, um die Situation an einem Beispiel zu erläutern:
Kreuzung in Germering (Oberbayern), Landsberger Straße/Untere Bahnhofstraße hat keine Fahrradampeln und auch keine Kombi-Streuscheiben. Der Radverkehr wird aus den meisten Richtungen auf Radfahrstreifen abgewickelt. Fahre ich auf einem solchen, fahre ich
1. auf der rechten Straßenseite auf dem Radfahrstreifen über die grüne Fahrverkehr-Ampel. Die grüne Fußgängerampel für die parallel verlaufende Fußgängerfurt gilt für mich nicht.
2. Ich halte auf Höhe des querenden Radfahrstreifens innerhalb des Kreuzungsbereichs und will nun nach links indirekt abbiegen. Hier lasse ich den Längsverkehr gemäß § 9 (2) StVO passieren. Da ich die Lichtzeichen des Querverkehrs nicht einsehen kann (liegt weiter rechts jenseits der Haltelinie), kann ich diese auch nicht befolgen. Da auch die quer verlaufende Fußgängerfurt nur die Männchen anzeigt und kein Radsymbol, gilt auch diese Ampel nicht für mich.
3. Sobald es der Längsverkehr zulässt, schließe ich den Abbiegevorgang ab, indem ich die Fahrbahn, auf welcher ich gerade ankam, nach links überquere und fahre auf dem Radfahrstreifen weiter. Da die Fußgängerampel rot zeigt und auch der Querverkehr wegen roter Ampel warten muss, werde ich von Passanten auf meine Unzurechnungsfähigkeit lautstark hingewiesen. Immerhin wäre ich ja ein schlechtes Beispiel für Schulkinder, würde aber auch das Klischee des sich nie an Regeln haltenden Radfahrers bedienen.
Du hast vollkommen recht, diese Regelung ist nicht neu. Seit 1. Januar 2017 ist jedoch neu, dass die Lichtzeichen für Fußgänger für indirekt linksabbiegende Radfahrer nicht mehr gültig sind.
Ein Radfahrer, der bei grün in die Kreuzung einfährt, darf sie auch ohne Beachtung weiterer Lichtzeichen wieder verlassen. Auch vor dem 01. Januar 2017. Denn die Ampeln für den Querverkehr gelten nur für Personen und Fahrzeuge, die neu in den geschützten Kreuzungsbereich möchten. Der Radfahrer ist aber schon drin. Das gilt auch für kombinierte Streuscheiben mit Radfahrersymbol.
Die einzige mir bekannte Ausnahme sind die speziellen Linksabbiegerampeln nur für Radfahrer. Diese Dinger sind ausschließlich ein Nachteil. Denn wenn so eine existiert, muss der Radfahrer immer warten. Existiert sie nicht, kann man eventuell früher fahren und fährt im schlimmsten Fall bei Fußgänger-Grün los (und damit meist immer noch ein paar Sekunden bevor diese Linksabbieger-Ampel geschaltet hätte).