für Absatz 2 und 3 ist die "erfüllung" der Voraussetzungen des Abs. 1 nötig.
Will sagen: wenn man Absatz 1 nicht bejaht, nicht nachweisen kann, ist die Diskussion, ob es nach Absatz 2 zu einem "Versuch" kam oder die Gefahr nach Absatz 3 fahrlässig verursacht wurde, obsolet. :-/