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  • Bei uns ist aber auch nichts im Trinkwasser. Die meisten Autofahrer benehmen sich anständig.

    Berlin, ja, da benehmen sich die meisten Autofahrer relativ gesittet, wobei ich auch in Berlin schon vergleichbar degeneriertes Verhalten erlebt habe. Inzwischen haben wir hier mehr als ausreichend Beispiele, daß sich das in HH dann doch einen Ticken asozialer verhält.

    In meinen Augen zeigt die Szene eine klare, vorsätzliche Straftat. Und wie fast immer bei Körperverletzungs- oder Tötungsdelikten mit explosionsgetriebenem Blecheimer wird die Strafe, sofern überhaupt eine folgt, grotesk lächerlich sein.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Wo genau im §10 versteckt sich, dass man von der Seite aus kommt?

    Das Reißverschlusssystem darf man ggfs. bei der Auflösung eines Schutzstreifens anwenden. Aber hier gibts keinen Schutzstreifen. Rechtlich gesehen fährt der Radfahrer hier von einem Sonderweg auf die Fahrbahn ein.

    Ich kenne keine andere Stelle, bei der das so beschissen geregelt ist.

  • Wie mache ich das also, wenn ich an dieser Stelle geradeaus weiterfahren will? Soll ich links den Arm raushalten?

    Theoretisch auf jeden Fall den Arm heraus oder eben anders "rechtzeitig und deutlich" ankündigen, wenn man das auch ohne Handzeichen hinbekommt.

    § 10 setzt doch aber voraus, dass man nicht geradeaus fährt, sondern von der Seite kommt (aus einem Grundstück, einem verkehrsberuhigten Bereich, von anderen Straßenteilen ... auf die Fahrbahn einfahren) oder aber vorher steht (vom Fahrbahnrand anfahren) ...

    Man kommt ja als Radfahrer von dem Radfahrstreifen an der Seite, nur halt nicht im Rechten Winkel, den der §10 aber auch nicht verlangt, um zu greifen.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • entsprechend §10 StVO fährt der Radfahrer hier von einem Sonderweg (Radfahrstreifen) auf die Fahrbahn ein.

    Ja, von einem Sonderweg. Aber nicht zwingend von einem anderen Straßenteil. Die Wiener Übereinkunft über den Straßenverkehr hält so etwas nämlich für einen Teil der Fahrbahn. Würde unsere Bananenrepublik internationales Recht so umsetzen, sie sie sich selbst dazu verpflichtet hat, würde der Reißverschluss gelten. Aber .... eben Deutschland. Wenn es um Radverkehr geht, ist Rechtsstaatlichkeit dehnbar.

  • An der Stelle des Überholvorgangs ist der Radstreifen/Sonderweg aber ja schon Geschichte, ob und wie man auf die Fahrbahn eingefahren ist spielt doch keine Rolle mehr. Hier geht es für den Radfahrer darum ausreichend Abstand von den geparkten Autos zu halten, um nicht in eine plötzlich geöffnete Tür reinzufahren.

    Der Radfahrer wurde vom KFZ gerammt; der rechte Außenspiegel ist eingeklappt und man sieht im Video deutlich die Wackelei durch den Stoß.

    Über die Fahrbahnradelei mag man diskutieren. Die Folge: man geht vielleicht einigen Mitmenschen auf die Nerven.

    Einen Radfahrer bewusst zu rammen, hat ungleich schlimmere Folgen. Es führt normalerweise und erwartbar zu Sturz und schweren Verletzungen.

    Nur ein sehr routinierter Radler übersteht so was ohne Sturz.

    boah regt mich das auf.

  • entsprechend §10 StVO fährt der Radfahrer hier von einem Sonderweg (Radfahrstreifen) auf die Fahrbahn ein. Dabei hat er den Verkehr auf der Fahrbahn zu beachten, nötigenfalls ist anzuhalten.

    Kommt es beim "einfach geradeausfahren" zu einem Unfall, ist der Radfahrer schuld.

    An welcher Stelle fahre ich hier von einem Sonderweg auf die Fahrbahn ein? An welcher Stelle muss ich hier nötigenfalls anhalten?

    (Hamburg, Steinstraße, vor dem Finanzamt)

  • Dort, wo Polizei und der Richter nach dem Unfall diesen Punkt willkürlich festlegen und einstimmig sagen werden: "Unglücklich gelöst die Verkehrsführung, aber in der StVO steht nunmal...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...Radfahrer müssen auch mal Rücksicht nehmen/sich an die Regeln halten..."

  • es nötigenfalls dort anzuhalten, wo der sonderweg endet. wenn du persönlich dort keine Notwendigkeit des Anhaltens siehst, dich auf das Funktionieren des Reißverschlussprinzips verlässt und/oder mit unterschreitung des nötigen Seitenabstands leben kannst, musst du nicht anhalten. niemand zwingt dich. Wenns aber knallt - hoffe auf einen gegnerischen Anwalt, der das nicht so sieht.

    Im Übrigen ist an der Stelle im Foto der rechte Fahrstreifen extra aufgeweitet.

    Im Video - nur zur Erinnerung - endet der Radfahrstreifen in einer Kurve, unvermittelt.

    Vorschlag: einfach mal hinfahren und 10x vom Radfahrstreifen einfach geradeaus fahren und aufs Reißverschlussprinzip hoffen. Keine Sorge - Marienkrankenhaus sowie PK41 sind gleich um die Ecke.

  • An welcher Stelle fahre ich hier von einem Sonderweg auf die Fahrbahn ein? An welcher Stelle muss ich hier nötigenfalls anhalten?

    (Hamburg, Steinstraße, vor dem Finanzamt)

    Wie ich schrieb, wohl gar nicht. (OK, Deutschland hat es nicht so mit Rechtsstaat, wenn es um Radverkehr geht.) Selbst, wenn man § 10 als einschlägig ansieht, muss man immer noch nicht anhalten, weil die Leitlinie, den übrigen Verkehr nachrangig macht. Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Regeln vor. (OK, Deutschland hat es nicht so mit Rechtsstaat, wenn es um Radverkehr geht.)

  • Auf Reißverschluss kann man sich in Hamburg nicht verlassen (weder als Radfahrer noch im Auto). Ich hätte auch keine Lust, dann doof rumzustehen.

    In der Praxis rate ich dann, ob ich werde einfädeln können. Wenn ja, lasse ich überholen und fädle dann ein, ggfs. mit zuwenig Sicherheitsabstand. Wenn vorher abzusehen ist, dass es nicht passen wird, mache ich dicht und lasse nicht überholen. Naja, man sieht ja im Video, wie manche Mitmenschen darauf reagieren.

    Leider sehen wir auf dem Video nicht, wie viele KFZ überholen möchten.

    Ich finde die Ritterstraße auch optimierungswürdig, ich meine da hatte ich auch schon (kontaktfreie) Konflikte.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Tempolimits haben nur einen indirekten Bezug zum Radfahren. Wenn unerwünscht, dann bitte löschen.

    Ich mag Nico Sensrott:

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    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Hatten wir dieses Video schon?

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    Der Autofahrer scheint straffrei zu bleiben:

    https://twitter.com/MateuszMatchch…097964466188288

  • mittlerweile wurde wohl der Einstellungsbescheid der StA unterm Video gepostet...

    Klar, dass man dem Fahrer den Vorsatz so nicht direkt nachweisen kann. Verständnis. Aber das Schreiben klingt halt schon nach: "Video haben wir nicht angeschaut". Denn die Behauptung des Autofahrers, der Radfahrer wäre auf "seine" Fahrspur gewechselt, stimmt halt einfach mal nicht...