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  • für Absatz 2 und 3 ist die "erfüllung" der Voraussetzungen des Abs. 1 nötig.

    Will sagen: wenn man Absatz 1 nicht bejaht, nicht nachweisen kann, ist die Diskussion, ob es nach Absatz 2 zu einem "Versuch" kam oder die Gefahr nach Absatz 3 fahrlässig verursacht wurde, obsolet. :-/

  • für Absatz 2 und 3 ist die "erfüllung" der Voraussetzungen des Abs. 1 nötig.

    Will sagen: wenn man Absatz 1 nicht bejaht, nicht nachweisen kann, ist die Diskussion, ob es nach Absatz 2 zu einem "Versuch" kam oder die Gefahr nach Absatz 3 fahrlässig verursacht wurde, obsolet. :-/

    Einverstanden, was Absatz 3 angeht.

    Sollte es wirklich so einfach sein, sich aus der Sache rauszureden?

    "Rücksichtslos handelt, wer sich aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt oder aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt und unbekümmert drauflos fährt."

    Im Video ist eine Stelle zu sehen, an der objektiv nichtmal ansatzweise genug Platz für ein Überholmanöver mit 1,5m Abstand ist. Und trotzdem wird überholt. Es ist geradezu ein Paradebeispiel für 315c bei Engüberholern.

    Und da soll sich ein Fahrer einfach rausreden können mit "Upsi, hab mich verschätzt"?

    Wenn das tatsächlich herrschende Meinung ist, ist 315c ein hoffnungslos stumpfes Schwert.

  • Es bleibt immerhin noch TBNR 105113. Radfahrer umfahren kostet 35€ und ist keine Straftat.

    "Radfahrer umfahren" geht ja meistens mit einem Sturz einher. Und dann steht gleich noch fahrlässige Körperverletzung im Raum.

    Hätte der Radfahrer einen blauen Fleck abbekommen, hätte die Staatsanwaltschaft zumindest auch das prüfen müssen.

    Ich komme immer noch nicht so richtig über die Auslegung von "rücksichtslos" als rein subjektives Tatbestandsmerkmal hinweg (also nur im Kopf des Fahrers stattfindend). In meinem Sprachgebrauch zeichnet sich rücksichtsloses Verhalten hauptsächlich durch die Außenwirkung aus. Eine Handlung wirkt nach außen entweder rücksichtslos oder nicht. Was dem Handelnden durch den Kopf geht, ist mir da erstmal egal.

    Aber wahrscheinlich müssen die Juristen "grob verkehrswidrig" von "rücksichtslos" abgrenzen. Sind ja zwei Worte, die für Juristen dann auch zwei getrennte Dinge bedeuten müssen. Würde mich mal interessieren, ob der Gesetzgeber das in der Ursprungsfassung (irgendwann zwischen 1964 und 1986) tatsächlich so gemeint hat. Aber das wird sich wohl nicht mehr klären lassen.

  • Witzigerweise macht das jetzt so richtig die Runde im Netz und „M Ha“ war wohl für eine freie Mitarbeiterin des Abendblattes (???) Grund genug, bei mir anzurufen, weil das Video doch bestimmt von mir wäre.

    Auf die Mailbox quatschte sie mir dann allerdings nicht, warum denn die Anzeige nicht verfolgt worden wäre oder sowas, sondern nur das übliche: WARUM DENN NICHT DEN RADWEG VERWENDET?

    Bin ich froh, aus dieser Stadt zu verschwinden. Ich seh schon die Schlagzeile beim Abendblatt: „RENITENTER RADFAHRER PROVOZIERT AUTOFAHRER MITTEN AUF DER STRA?E“, dann darf sich CDU-Superstar Dennis Thering noch mal über die lieben Rüpel-, Kampf- und Rücksichtslosradler echauffieren und am Ende krieg ich wieder handfeste Morddrohungen wie beim letzten Mal. Echt kein Bock mehr.

  • Sorry, dass die dich belästigen :(

    Hätten die Pressefuzzis in der Vergangenheit bessere Arbeit gemacht, würd ich ja sagen: gib denen doch die Kontaktdaten des richtigen Ansprechpartners. Aber da Abendblatt, mopo & Co sich in den letzten Jahren nur mit Rum bekleckert haben, lassen wir das lieber mal. :)

  • Kommt drauf an. Verschnitt aus Flensburg kann man da ruhig nehmen. Es muss ja nicht "Dictador" sein!

    (Kein Witz, es gibt tatsächlich einen Rum dieses Namens. Bei mir im Keller liegt auch eine Kalaschnikow. Also eine Flasche des gleichnamigen Wodkas.)

  • Sorry, dass die dich belästigen :(

    Ach, halb so wild. Ich bekomme seit knapp anderthalb Monaten pro Woche knapp fünf bis zehn Anfragen von irgendwelchen Medienvertretern zu irgendwelchen Themen, die irgendwas mit Fahrrad zu tun haben. Keine Ahnung, ob ich jetzt bei Google mit irgendwelchen Suchanfragen plötzlich auf Platz 1 liege oder was da passiert ist, aber irgendwas ist passiert.

  • Zustimmung. Oder als Berater, "Experte" oder was auch immer. Erstmal selbständig auf Provisionsbasis nebenbei. Muss nur dein Haupt-Arbeitgeber zustimmen und die nötige Flexibilität an den Tag legen...

    Schreib den Leuten doch du berätst für 80 Euro die Stunde und schau was zurück kommt.

  • Ich hadere mit mir, ob ich dem entsprechenden Unternehmen (wer aufmerksam schaut und suchtet, der findet) einen allgemeinen Hinweis zukommen lasse, dass vielleicht noch mal eine kleine StVO-Schulung angesagt wäre um offensichtliches Falsch-Wissen zu ergänzen.

    Vielleicht hilft es, schlimmere Fehler zu verhindern.

    Allein bin ich mir nicht sicher, ob es der Sache dienlich ist...

  • Laut der unter dem Video zu findenden Kommentare hat das der Videoersteller bereits getan. Und ich denke auch, daß dies hilft. Aus meiner Zeit im Rettungsdienst weiß ich, daß man solche Blaulichtrambos nicht neben sich auf dem Fahrersitz oder im Dienstplan haben will. Besonders die privaten Anbieter achten sehr auf ihren möglichst tadellosen Ruf, weil ein weißes Kreuz auf rotem Grund und ein rotes Kreuz auf weißem Grund in der Bevölkerung noch immer einen Imagevorsprung haben. Die Abmahnung kommt da ganz fix.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)