Hamburg - Unfälle mit Radfahrern

  • Risikokompensation ist, wenn man Sachen tut, die man ohne Schutzausrüstung in der Form sonst gar nicht erst in Betracht ziehen würde.

    Und damit ist Risikokompensation ja völlig in Ordnung. Ich meinte mit meinem Beitrag eher die implizierte "Überkompensation".

    Eine echte Gefahr reduzieren und erst dann etwas unternehmen ist in meinem Weltbild sicher nicht falsch. Beispiele wären ein Zweitfallschirm beim Fallschirmspringen, eine Uhr beim Tauchen oder eine Schwimmweste beim Kanufahren.

  • However, helmet status was not completed for 39% (n¼5419) of the registered injured cyclists. In a logistic regression, a case-complete analysis (ie, excluding subjects with missing data) is said to be robust to ‘not missing at random’ data. Accordingly, we excluded subjects with missing helmet status from the analysis, leaving 8373 subjects.

    Die wurden für die Auswertung einfach nicht berücksichtigt, weil eine wichtige Information nicht vorhanden war. Damit gehen die Betroffenen auf keiner Seite der Auswertung falsch ein. Halte ich für den richtigen Ansatz zur Bewertung.

    Wo fange ich an?

    is said to be

    Es wurde nicht gesagt, es sei so! So weicht man aus, wenn man nicht direkt lügen möchte.

    robust

    Als robust wird ein statistische Verfahren bezeichnet, wenn es weniger empfindlich auf Ausreißer reagiert, beispielsweise ist der Median robuster als der Mittelwert. Ich frage mich aber auch, wo hier die Ausreißer zu suchen sind, einzelne grob falsch eingeschätzte Verletzungsgrade?

    not missing at random

    Nunja, ich kenne kein Verfahren, dass unempfindlich gegen systematische Fehler ist. OK, doch, das Bauchgefühl.

    Ich deute den Abschnitt so, dass die Autoren genau wissen, welchen Bock sie gerade vor der Flinte haben, wollen ihn aber dennoch erlegen, ohne dass es jemanden auffällt.

    Wir können ja raten, welche Daten fehlen.

  • Das scheint mir eine unzulässige Übersetzung. Vor allem, weil du den Satz in Teile gerissen hast und dann einzelne Abschnitte getrennt übersetzt.

    "X is said to be robust to data", bedeutet "das Verfahren X gilt als belastbar, wenn.."

    Das was fehlt wird beschrieben: "nicht zufällig fehlende Daten". Hier können wir spekulieren ob die Daten vom Mediziner oder Radfahrer absichtlich weggelassen wurden oder ob der Notarzt schlicht priorisiert hat: "Erst Retten, dann Papierkram". Das ist aber schon wieder reine Spekulation.

    Der Ausschluss von fehlenden Daten ist scheinbar üblich. Da gibt es längliche Abhandlungen dazu (etwa hier: https://www.sowi.uni-stuttgart.de/dokumente/fors…siss/SISS44.pdf ), es ist aber nicht grundsätzlich falsch und hat eben berechtigte Vorteile gegenüber "neue Variable einführen" und "half einfach mal schätzen".

    Als einzige Kritik reicht mir das noch nicht.

  • Und damit ist Risikokompensation ja völlig in Ordnung. Ich meinte mit meinem Beitrag eher die implizierte "Überkompensation".

    Eine echte Gefahr reduzieren und erst dann etwas unternehmen ist in meinem Weltbild sicher nicht falsch. Beispiele wären ein Zweitfallschirm beim Fallschirmspringen, eine Uhr beim Tauchen oder eine Schwimmweste beim Kanufahren.

    Du meinst, mit Zweitfallschirm wird Fallschirmspringen dann wieder genauso ungefährlich wie gar nicht springen? :evil:

    Risikoüberkompensation ist auch, wenn du dir dank Kopfschutz ein höheres Sturzrisiko zutraust und dir deswegen dann (bei dank Helm gleichem Kopfrisiko wie bei einer ungefährlichen Referenztätigkeit) halt öfter Rumpf oder Extremitäten schwer verletzt.

    Motorradfahrer und MTB-Downhiller können ein Lied davon singen.

  • Warum muss ich bei dieser Diskussion gerade hieran denken?

    Obama's Helmet-Gate!!! =O

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

  • Der Ausschluss von fehlenden Daten ist scheinbar üblich.

    Zitat von aus der genannte Quelle zur Statistik

    Denn in der Forschungspraxis hat es sich bewährt, bei weniger als 5% von Fällen mit fehlenden Werten nur die kompletten Fälle für eine Regressionsschätzung zu benutzen und die anderen Fälle ohne weitere Behandlung aus der Analyse auszuschließen. Die Ergebnisverzerrung, die von weniger als 5% fehlender Fälle ausgehen kann, ist als zu vernachlässigende Größe anzusehen.

    Zitat von aus der Helmstudie

    39%

    Ich hab da mal was hervorgehoben und bleibe dabei: Die Autoren der Helmstudie wussten, dass sie da einen Bock vor sich hatte oder hatten so wenig Ahnung von Statistik, dass die ganze Studie als Raten bezeichnet werden könnte.

    Als einzige Kritik reicht mir das noch nicht.

    War es ja auch nicht. Das Beste kommt halt zum Schluss.

  • Radfahrer stirbt nach Unfall: Geldstrafe für Autofahrer

    Leider verstarb der 22-Jährige 2019. Er wollte bei Grünlicht an den Landungsbrücken links abbiegen und wurde von einem Autofahrer, welcher mit mindestens 79 km/h bei schlechter Sicht unterwegs war, tot gefahren.

    Der Wiederholungstäter erhält eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung von 5.400 Euro.

    Der Unfall sei eindeutig vermeidbar gewesen, sagte ein Sachverständige im Gericht.


    Meine persönliche Meinung: da der Richterin anscheinend bekannt war, das der Täter kurz darauf wieder mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, hätte ich eine härtere Strafe erwartet.


  • Der Unfall sei eindeutig vermeidbar gewesen, sagte ein Sachverständige im Gericht.

    Meine persönliche Meinung: da der Richterin anscheinend bekannt war, das der Täter kurz darauf wieder mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, hätte ich eine härtere Strafe erwartet.

    Meine Meinung: Ein vermeidbarer "Unfall" im Straßenverkehr ist kein Unfall, sondern eine Gewalttat. Ungefähr so, als ob ich einen Pflasterstein über einen Gartenzaun werfe und hinnehme, dass ich jemand damit treffe.

    Aber da bei Straßenverkehrs-Gewalttaten immerzu der Begriff "Unfall" verwendet wird und damit Gottes Wille impliziert, wird halt so getan, als ob es Schicksal wäre. Intelligent finde ich das nicht, genausowenig wie es von Intelligenz zeugt, wenn man sich nicht gewalttatenfrei durch den Verkehr bewegen kann.

  • Denn zum hinfallen brauch ich dann doch nicht zwingend einen Unfallgegner "auto", da reicht ein Bordstein...

    Oder etwas Wind: Radfahrer im Reiherdamm auf Rotem Panzer in Richtung Elbtunnel unterwegs. Heute ist's etwas windig und ihm fliegt das Cappy vom Kopf. Dreht um und fährt (falschrum) auf dem Radfahrstreifen dem Cappy hinterher. War schon witzig anzusehen. Dort angekommen hat er dann die Leistung der Vorderradbremse unterschätzt. K.a. wie sehr er sich wehgetan hat, ist immerhin alleine wieder aufgestanden.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Zitat von § 315 d StGB

    (1) Wer im Straßenverkehr (...) 3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (...)

    (5) Verursacht der Täter (...) durch die Tat den Tod (...) eines anderen Menschen (...) so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

    und dazu Führerschein weg, Fahrzeug weg. Wäre alles möglich gewesen nach den Buchstaben des Gesetzes. ?(

  • "höchstmögliche Geschwindigkeit" sehe ich nicht bei 80 km/h. Auf der Strecke könnte man auch erheblich schneller fahren.

    Das eigentliche Problem ist, dass Geschwindigkeitsübertretungen meist nur mit lachhaften Geldbußen belegt werden. Es ist gesellschaftlich gefordert, in der Stadt stets zu schnell zu fahren. Kontrolliert wird auch nicht, also gehen viele das Risiko ein.

    Das Urteil zeigt zudem noch, dass auch bei einem tödlichen Unfall mit keinen schlimmen Konsequenzen für einen selbst zu rechnen ist. Mit genau 90 Tagessätzen taucht das nicht mal im Führungszeugnis auf.

    Wir brauchen mehr Kontrollen und härtere Strafen (Fahrerlaubnis ist kein Menschenrecht, sonder ein Privileg, das man auch wieder entziehen kann), insbesondere wenn es nicht zu Unfällen kommt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wir brauchen mehr Kontrollen und härtere Strafen ...

    Warum bestrafen, was sich in vielen Fällen von vornherein verhindern lässt?

    Ab 2022 müssen Neuwagen mit etlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Darunter auch ein Intelligenter Geschwindigkeitsassistent. Der könnte so programmiert werden, dass er in den meiste Fällen ein Zuschnell-Fahren technisch unterbindet. Auch eine Blackbox soll kommen, die von der Polizei nach einem Unfall ausgelesen werden kann. Leider ist zu befürchten, dass solche technischen Neuerungen, nicht im vollen Rahmen der Möglichkeiten genutzt werden, um schwere Unfälle von vornherein zu unterbinden.

    Die Autolobby versucht hier Freiheitsrechte geltend zu machen, und verharmlost die Gefährlichkeit des Autoverkehrs.

  • "höchstmögliche Geschwindigkeit" sehe ich nicht bei 80 km/h. Auf der Strecke könnte man auch erheblich schneller fahren.

    Könnte man nicht. Es war ja so bereits zu schnell für eine unfallfreie Fahrt. Der Teil ist ein subjektives Tatbestandsmerkmal ("um"). Das heißt, es ist egal, wie viel physikalisch geht.

  • Zitat

    An einem Zebrastreifen, der die Berner Allee zwischen der Straße Plattenfoort und dem Melkweg kreuzt, hielt unmittelbar hinter der Fahrbahnüberquerung auf der entgegenkommenden Fahrbahnseite ein Kastenwagen.

    Nach derzeitigen Erkenntnissen versperrte dieser Kastenwagen der 79-Jährigen in ihrem Opel die Sicht nach links.

    Hä? :/

  • Wenn das Kind auf dem (aus KFZ-Richtung) linken Fußweg unterwegs ist und direkt nach dem (links) geparkten Falschparker auf den Zebrastreifen fährt (also Zebra frei, dann Falschparker), dann hat der Autofahrer keine Vorwarnung dass da jemand kommt.

    So ein Verkehrshindernis (war damals ein Bus, ich bin aber dicker als ein Elfjähriger) hat mich auch schon drei Rippen gekostet. Andererseits ist es halt eine Polizeimeldung - die kann auch beliebig viele Fehler enthalten.

    Ich hab das noch mal überarbeitet - es wird als Erklärung glaube ich immer noch nicht besser. Mir ist klar, was ich gemeint habe.

    --------------------------------

    --------------------Kind------

    -------FALSCHPARKER---

    --------------------------------

    Zebra

    Zebra

    Zebra

    --------------------------------

    Auto

  • Es könnte auch "in Fahrtrichtung des parkenden Fahrzeugs hinter dem Zebrastreifen" gemeint sein, also für den Unfallverursacher aus seiner Sicht vor dem Zebrastreifen. Das würde auch besser zur restlichen Beschreibung passen.

  • In einer schmalen Straße parkte einmal ein Auto zur Hälfte den Zebrastreifen zu, was mich veranlasste bei der nächstgelegenen Polizeistation nachzufragen.

    Die fragten nur, ob der PKW in Fahrtrichtung vor oder hinter dem Zebrastreifen stehe.

    Als ich ihnen sagte, dass "nur" die hintere Wagenhälfte auf dem Zebrastreifen steht, war es für sie kein Fall mehr.

    Dass die Straße so schmal ist, dass es sehr wohl eine Gefahr darstellt, hat die nicht interessiert.

    Die Polizei hat viel Verständnis für Autofahrer, die eine Hälfte des Zebrastreifens zuparken, wenn dass in Fahrtrichtung die rechte Seite ist. Und "nur" das Heck auf dem Zebrastreifen steht.

    Die Straßenbreite spielt für die Polizei da eine untergeordnete Rolle. Dabei ist es in schmalen Straßen sehr wohl gefährlich so zu parken, weil auch Fußgänger, die von links kommen sehr plötzlich wie aus dem Nichts vor der Motorhaube auftauchen können.

    Die verlinkte Googlemaps-Seite zeigt die Situation, denn dieser Zebrastreifen ist ziemlich regelmäßig zur Hälfte zugeparkt. (In Blickrichtung linke Seite)

    https://www.google.de/maps/@52.36853…!7i13312!8i6656

    Die in Blickrichtung rechte Seite ist innerhalb der 5 m Schutzzone zugeparkt. Das hat immerhin dazu geführt, dass dort dann Fahrradständer angebracht wurden, so dass dort kein PKW mehr parken kann. Dabei geht die Verkehrsverwaltung offenbar davon aus, dass geparkte Fahrräder keine Sichthindernis darstellen. Hoffentlich wird das niemals einem Fußgänger oder einem Radfahrer zum Verhängnis.

    Hier eine Ecke, bei der ebenfalls Fahrradständer rechtsseitig vor dem Zebrastreifen verhindern sollen, dass die 5 m Schutzzone zugeparkt wird:

    https://www.google.de/maps/@52.36916…!7i13312!8i6656