Hamburg - Unfälle mit Radfahrern

  • Östlich von Hamburg:

    https://www.mopo.de/im-norden/schl…sammen-38179764

    Zitat

    Gegen 12.15 Uhr fuhr ein Mercedes Pickup auf der Hauptstraße in Linau an einer Gruppe Radrenn-Fahrer vorbei in Richtung Kronberg.

    Beim Einfädeln zurück auf die Spur kollidierte der 67-jährige Fahrer aus Lübeck mit zwei der Fahrradfahrer. Diese stürzten und verletzten sich dabei schwer.

  • Mir kommt das eher so vor, als hätte sich jeder Afroamerikaner in den USA totz des Civil Rights Acts von 1964 einzeln sein Wahlrecht ersteiten müssen. Jeder Bürgermeister hätte argumentieren dürfen, das geht bei uns nicht, hier gibts zuviele Weiße.

    Die wären bis heute nicht fertig damit.

  • https://www.abendblatt.de/hamburg/polize…or-gericht.html (PayWall)

    PKW-Fahrer hat Rennradler absichtlich angefahren. Diverse Verletzungen, u.a. ein Zahn ab; hoher Sachschaden (Carbon-Rad). Urteil: 18 Monate mit Bewährung, 6000€ Strafe, Führerscheinsperre 18 Monate.

    Vor zwei Jahren hat er m.W. schon mal sein Auto als Waffe missbraucht und eine andere Autofahrerin auf der Autobahn bis zum Stillstand ausgebremst. Mir wird schwindelig, wenn ich mir vorstelle, was der täglich mit seiner Karre alles tut, ohne dass es zur Anzeige kommt.

    Aber wie ich schon bemerkte: Selbst wenn er sich ein Schild umhängen würde, auf dem steht: "Ich scheiß auf euch alle..." würde er nicht dauerhaft aus dem Verkehr gezogen werden. 5 Minuten nicht mit dem Töff-Töff Brumm-Brumm machen zu dürfen ist die größte Strafe, die man sich vorstellen kann...

  • Wer schon vorsätzlich Menschen überfährt, fährt sowieso ohne Führerschein weiter. Das viel größere Problem hab ich mit der Bewährung. Mein Rechtsempfinden verbietet mir irgendwie diese Art der Verhätschelung von vorsätzlichen Gewalttätern.

    Die gehören aus der Gesellschaft entfernt. Je länger, desto besser! :cursing:

  • 18 Monate sind kein Pappenstiel.

    Die tauchen im Führungszeugnis auf. Für eine Vielzahl von Jobs ist er damit raus. Klar, als "IT-Berater" kümmert das nicht, der ist selbständig oder bei einem AG beschäftigt, den Führungszeugnisse nicht kümmern.

    Andererseits: für Tätigkeiten in "sensiblen Bereichen" wird auch dort geprüft, wer-wie-was.

    Statt den Täter "aus der Gesellschaft zu entfernen", sollte man dann vielleicht doch eher mit einer Verhaltenstherapie ansetzen. Diese auch begutachtet und begleitet. Also nicht nur Zettelchen vorweisen können "hat teilgenommen".

  • Wen interessiert das Befinden des Täters in seinem weiteren Leben? Damit kann man sich befassen, wenn man die anderen Probleme abgearbeitet hat.

    Statt den Täter "aus der Gesellschaft zu entfernen", sollte man dann vielleicht doch eher mit einer Verhaltenstherapie ansetzen. Diese auch begutachtet und begleitet. Also nicht nur Zettelchen vorweisen können "hat teilgenommen".

    Ja genau. Und bis dahin wird ihm halt keine zweite und dritte und vierte Chance gegeben, jemanden zu verletzen. Eine Justizvollzugsanstalt ist genau für diese Art Verhaltenstherapie gedacht.

  • Statt den Täter "aus der Gesellschaft zu entfernen", sollte man dann vielleicht doch eher mit einer Verhaltenstherapie ansetzen. Diese auch begutachtet und begleitet. Also nicht nur Zettelchen vorweisen können "hat teilgenommen".

    Die in D übliche "Therapie" besteht in der Anordnung einer MPU, wenn Zweifel an der psychischen Eignungsfähigkeit eines Verkehrsteilnehmers bestehen. Dieses Instrument (also m.E. schon die Drohung damit...) scheint durchaus über die Gesamtpopulation betrachtet (und nur die ist für die Prognose des zukünftigen Geschehens einzig relevant!) zu wirken. Vordergründig steht Deutschland damit im internationalen Schwanzvergleich bei der Bestrafung von Verkehrstätern immer als harmloser Papiertiger da. Aber der MPU-Ansatz wirkt tatsächlich in der Breite erstaunlich effektiv: entgegen aller Unkenrufe über die vermeintlich seit Olims Zeiten stetig abnehmende Verkehrsmoral sinken die Zahlen der jährlich verfügten MPUs kontinuierlich, wobei die Quote der Durchfaller ziemlich konstant bleibt.

  • Wer schon vorsätzlich Menschen überfährt, fährt sowieso ohne Führerschein weiter. Das viel größere Problem hab ich mit der Bewährung. Mein Rechtsempfinden verbietet mir irgendwie diese Art der Verhätschelung von vorsätzlichen Gewalttätern.

    Die gehören aus der Gesellschaft entfernt. Je länger, desto besser! :cursing:

    Du willst das Problem von seinem schrecklichen Ende her anpacken.

    Da empfehle ich eine andere Vorgehensweise. Es passieren auch so genug schreckliche Unfälle auch von Leuten, die einen Führerschein haben. Und die ihn auch nicht dadurch verlieren, dass sie mit dem Auto in einen "Unfall verwickelt" sind. Da muss dann schon grobe Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz nachgewiesen werden.

    Deshalb ist es besser die Emission von Führerscheinen von vornherein an sehr hohe Auflagen zu binden.

    Für ein 1,5 Tausend bis knapp unter 2 Tausend Euro ist jeder, ohne näheren Nachweis für die Notwendigkeit, in der Lage einen Führerschein zu machen. Warum eigentlich? Passieren nicht genug schreckliche Unfälle mit Autos? Sind die nachteiligen Auswirkungen für die Umwelt nicht gravierend genug?

    Was spräche denn dagegen hohe Hürden für den Erwerb des Führerscheins zu errichten? Führerschein nur, wenn dafür eine berufs- und betriebsbedingte Notwendigkeit nachgewiesen wird. Vergabe nur auf Zeit, spätestens alle 2 Jahre muss die Notwendigkeitsprüfung erneuert werden. Die Ausbildung muss deutlich intensiviert werden, was dann auch mit deutlich höheren Kosten verbunden ist, für die jedoch nicht der Prüfling aufkommen muss, sondern der Betrieb in dem jemand arbeitet.

  • Wen interessiert das Befinden des Täters in seinem weiteren Leben? Damit kann man sich befassen, wenn man die anderen Probleme abgearbeitet hat.

    Heisst, der Täter wird ... eingefroren und dann aufgetaut, wenn das Opfer alle körperlichen Schäden soweit überstanden und mögl. psych. Folgen verarbeitet hat? Dann, erst dann kann man sich mit dem Täter befassen?

    Okeee. Das Prinzip der sequenziellen Problemlösung also.

    Ja genau. Und bis dahin wird ihm halt keine zweite und dritte und vierte Chance gegeben, jemanden zu verletzen. Eine Justizvollzugsanstalt ist genau für diese Art Verhaltenstherapie gedacht.

    Die Fahrerlaubnis wurde doch bereits entzogen. Der Täter darf jetzt legal mit dem Fahrrad herumfahren.

  • Ullie

    Die Bindung des Führerscheins an hohe finanzielle Hürden ist bereits jetzt gegeben und macht das zu einem gewissen Anteil zu einem Klassenprivileg, von dem ich wenig halte. Es würde genügen, den KFZ-Besitz (um auch eine Umgehung über die Eigentumsfrage zu verhindern) an nachgewiesene eigene Stellplätze zu koppeln.

    Außerdem ist weniger der Erwerb des Führerscheins das Problem, sondern dessen fehlende Einziehung bei Bedarf. Der Täter da oben hat nun mehrfach seine fehlende Eignung für die motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr bewiesen. Wieso beträgt die Sperre nur 18 Monate? Wieso muß der keine MPU machen? Das mag rechtlich begründet sein, das ist mir aber egal. Das Recht kann man ja ändern.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Heisst, der Täter wird ... eingefroren und dann aufgetaut, wenn das Opfer alle körperlichen Schäden soweit überstanden und mögl. psych. Folgen verarbeitet hat? Dann, erst dann kann man sich mit dem Täter befassen?

    Nein. Ich rede von der Strafe, nicht von Untersuchungshaft o.ä. . Bis zum Antritt der rechtskräftigen Strafe sind die Opfer meist darüber hinweg, soweit es geht. Oft reißen die Hauptverhandlungen da sogar psychische Wunden wieder auf.

    Einfrieren ist auch Blödsinn. Der Täter wird u.U in Deutschland sogar seinen Beruf im offenen Strafvollzug weiter ausüben können.

    Es geht mir rein darum, dass körperliche Gewalt in Deutschland viel zu lasch behandelt wird. In Folge davon werden Strafverschärfungen für Gewalt gegenüber Amtsträgern, gegenüber Ehefrauen, gegenüber religiösen Minderheiten, gegenüber Kindern.... gefordert. Dabei gibt es relativ hohe Strafen für Gewalt gegen Menschen bereits. Auf dem Papier.

    Ich wünsche mir an der Stelle einfach ein heftiges Eingreifen des Staates bei der ersten Verfehlung.

  • Ullie

    Die Bindung des Führerscheins an hohe finanzielle Hürden ist bereits jetzt gegeben und macht das zu einem gewissen Anteil zu einem Klassenprivileg, von dem ich wenig halte. Es würde genügen, den KFZ-Besitz (um auch eine Umgehung über die Eigentumsfrage zu verhindern) an nachgewiesene eigene Stellplätze zu koppeln.

    Außerdem ist weniger der Erwerb des Führerscheins das Problem, sondern dessen fehlende Einziehung bei Bedarf. Der Täter da oben hat nun mehrfach seine fehlende Eignung für die motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr bewiesen. Wieso beträgt die Sperre nur 18 Monate? Wieso muß der keine MPU machen. Das mag rechtlich begründet sein, das ist mir aber egal. Das Recht kann man ändern.

    Wenn es so ist, dass bereits jetzt der Erwerb des Führerscheins zu einem gewissen Anteil ein Klassenprivileg darstellt (sehe ich übrigens genau so), dann führt doch dein Vorschlag, den Autobesitz mit einem Stellplatznachweis zu verbinden, erst recht dazu, dass die Autofahrerei zu einem Luxusgut der Privilegierten wird.

    Und um genau das zu vermeiden, hatte ich für die deutliche Qualitätsverbesserung bei der Fahrer*innenschulung und die damit einhergehende Verteuerung die Verknüpfung mit einer nachweisbaren beruflich-betrieblichen Notwendigkeit angeregt.

    Der relativ leichte Erwerb des Führerscheins, weitgehend ungebunden an irgendwelche Voraussetzungen (lediglich Altersvorgabe, Flensburger Punkte-Register, das greift ja schon vor dem Erwerb eines Führerscheins) führt dazu, dass die Autofahrerei als eine Art Grundrecht für jedermann wahrgenommen (aufgefasst) wird und tatsächlich auch von sehr vielen wahrgenommen (genutzt) wird.

    Und das auf Kosten anderer Grundrechte, wie zum Beispiel Bewegungsfreiheit.

    Es gibt ja hier im Forum immer wieder die Forderung, dass das Fahrradfahren auf der Fahrbahn stattfinden solle. Und da sage ich, das ist richtig! Aber dann liebe Fahrbahnradler seid doch bitte so konsequent und tretet auch für das Recht auf Fahrbahngehen ein!

  • Wieso beträgt die Sperre nur 18 Monate? Wieso muß der keine MPU machen?

    Gegenfrage: wieso gehst du davon aus, dass der Täter keine MPU machen muss?

    Im Abendblatt-Artikel wird der Richter sinngemäß zitiert, dass an die Wiedererteilung der FE Anforderungen zu stellen seien.

    Das, sowie der Entzug der FE im Zusammenhang mit einer Straftat deutet in meinen augen darauf hin, dass eine MPU angesagt ist.

    Dort wird aber nach meinem Kenntnisstand nur beurteilt, ob die erbrachten Leistungen ausreichen. Ein Termin. Ein Gespräch. Als Ergebnis von x Stunden Therapiesitzung z.B.

    Da bin ich der Meinung, dass das engmaschig überwacht gehört.

  • Es geht mir rein darum, dass körperliche Gewalt in Deutschland viel zu lasch behandelt wird. In Folge davon werden Strafverschärfungen für Gewalt gegenüber Amtsträgern, gegenüber Ehefrauen, gegenüber religiösen Minderheiten, gegenüber Kindern.... gefordert. Dabei gibt es relativ hohe Strafen für Gewalt gegen Menschen bereits. Auf dem Papier.

    Ich wünsche mir an der Stelle einfach ein heftiges Eingreifen des Staates bei der ersten Verfehlung.

    Ich sehe da bei der Autofahrerei ein noch gravierenderes Problem:

    Es kommt nur in sehr extremen Ausnahmefällen dazu, dass das zu schnelle Fahren mit dem Auto im Falle eines Unfalles als bedingt vorsätzliche Körperverletzung beurteilt wird.

    Aber auch das ist nicht der eigentliche Skandal. Vielmehr finde ich es skandalös, dass es die Möglichkeit der automatischen Temporegulierung gibt, ISA (Intelligent Speed Assistant), diese aber nicht flächendeckend verbindlich zur Pflicht gemacht wird.

    Aber was will man erwarten in einem Land wie Deutschland, das eisern daran festhält, dass auf vielen Autobahnabschnitten gerast werden darf, bis der Sanitäter kommen muss.

  • ... dann führt doch dein Vorschlag, den Autobesitz mit einem Stellplatznachweis zu verbinden, erst recht dazu, dass die Autofahrerei zu einem Luxusgut der Privilegierten wird.

    Falsch! Findst du selbst den Fehler?

    Falls nicht:

    Spoiler anzeigen

    Mit einem Führerschein kann man auch Carsharing und Mietwagen nutzt, und braucht somit kein Auto besitzen und damit auch keinen Stellplatz nachweisen.

  • Wenn es so ist, dass bereits jetzt der Erwerb des Führerscheins zu einem gewissen Anteil ein Klassenprivileg darstellt (sehe ich übrigens genau so), dann führt doch dein Vorschlag, den Autobesitz mit einem Stellplatznachweis zu verbinden, erst recht dazu, dass die Autofahrerei zu einem Luxusgut der Privilegierten wird.

    Und warum stört dich das? Du willst doch ohnehin sämtliche Autos abschaffen, oder zumindest den Privatbesitz an diesen. Wenn man den Privatbesitz teurer macht, gibt es am Ende weniger Autos. Toll, oder?

    Insbesondere in der Stadt mit dem begrenzten Raum müssten dann viele mangels Stellplatz ihren PKW loswerden, aber gerade in der Stadt sind die Alternativen besser als auf dem Land.

    Der relativ leichte Erwerb des Führerscheins, weitgehend ungebunden an irgendwelche Voraussetzungen (lediglich Altersvorgabe, Flensburger Punkte-Register, das greift ja schon vor dem Erwerb eines Führerscheins) führt dazu, dass die Autofahrerei als eine Art Grundrecht für jedermann wahrgenommen (aufgefasst) wird und tatsächlich auch von sehr vielen wahrgenommen (genutzt) wird.

    Hast du Statistiken, wie viele Führerscheininhaber einen PKW besitzen bzw. regelmäßig fahren, und wie viele ihr Grundrecht "Mobilität" auf andere Art und Weise wahrnehmen?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.