Hamburg - Unfälle mit Radfahrern

  • Wozu sind Schutzstreifen da? Offiziell, um den Radverkehr sichtbar zu machen. Dann in erster Linie, um zur Einhaltung des Rechtsfahrgebots zu mahnen.

    Und wozu dient das Rechtsfahrgebot primär? Zum Schutz des Gegenverkehrs.

    Warum sind Schutzstreifen dann dauernd in Einbahnstraßen und Kreisverkehren angelegt?

    Man könnte meinen, weil es in Wirklichkeit um die möglichst leichte Überholbarkeit von Radfahrenden geht. Die sich ja leider nicht mehr an das Gebot des 'Äußerst-Rechts-Fahrens' aus dem Kaiserreich halten...

    Zur Benutzungspflicht ist vielleicht dieser Artikel interessant: https://fahrradzukunft.de/27/schutzstreifen-klagebefugnis/

  • Man könnte meinen, weil es in Wirklichkeit um die möglichst leichte Überholbarkeit von Radfahrenden geht. Die sich ja leider nicht mehr an das Gebot des 'Äußerst-Rechts-Fahrens' aus dem Kaiserreich halten...

    Zur Benutzungspflicht ist vielleicht dieser Artikel interessant: https://fahrradzukunft.de/27/schutzstreifen-klagebefugnis/

    Genau: Schutzstreifen, weil sie Autofahrer vor lästig weit links Radelnden schützen sollen ...:whistling:

    Hier, derzeit ganz unten, versuche ich das Lüneburger Urteil zu zerrupfen für "meinen" aktuellen "Lieblings"schutzstreifen ...

    Yorckplatz ist wohl ein Altfall au der Zeit vorm Schutzstreifenverbot in Kreiseln. Besonders stören tut der mich nicht, da ist ja nicht wirklich viel los.

    Andere "Einbahnstraßen"-Schutzstreifen finde ich auch lästig, den besonders, da fahre ich inzwischen lieber am linken Bordstein ...

  • Das hat ihn ja jetzt der Richter gefragt ... Und das Nichtfinden dieser Stelle kostet nun ...

    (In meinem Fall wurde das Verfahren gegen ihn "gegen Auflage" eingestellt, also auch nicht ganz folgenlos, zumal er auch noch Schäden n seiner Karre hatte, die er nach großspuriger Ankündigung dann nie bei meiner Versicherung eingereicht hat ... PS: Die Landespolizei stand da als Zeuge grad gegenüber ...)

  • Das hat ihn ja jetzt der Richter gefragt ... Und das Nichtfinden dieser Stelle kostet nun ...

    (In meinem Fall wurde das Verfahren gegen ihn "gegen Auflage" eingestellt, also auch nicht ganz folgenlos, zumal er auch noch Schäden n seiner Karre hatte, die er nach großspuriger Ankündigung dann nie bei meiner Versicherung eingereicht hat ... PS: Die Landespolizei stand da als Zeuge grad gegenüber ...)

    Ich hätte natürlich gerne in dem Artikel zum Hamburger »Experten« eine Ausführung zum Thema MPU gefunden. Denn zumindest beim Hupen und Drängeln besteht ja permanente Wiederholungsgefahr bei diesem Überzeugungstäter.

  • Wäre MPU überhaupt vorrangiges Thema für einen Richter oder ist da nicht autark zunächst die zuständige Behörde günstigstenfalls alleine oder nach Hinweis aktiv?

    (Muss zugeben, dass ich die MPU-Themen in DEM Fachforum dafür (VP) nicht so intensiv mitlese, aber so im Hinterkopf ohne Gewehr und Pistole war mir so ...)

  • Wäre MPU überhaupt vorrangiges Thema für einen Richter oder ist da nicht autark zunächst die zuständige Behörde günstigstenfalls alleine oder nach Hinweis aktiv?

    (Muss zugeben, dass ich die MPU-Themen in DEM Fachforum dafür (VP) nicht so intensiv mitlese, aber so im Hinterkopf ohne Gewehr und Pistole war mir so ...)

    Na ja, ich träume halt davon, dass ein Journalist von selber auf so ein Thema kommt und das irgendwie in den Artikel einbaut, zum Beispiel indem er einen Experten fragt und die Antwort wiedergibt.

  • Rechtsabbiegender LKW überfährt Radfahrerin an der Kreuzung Flachsland-Bramfelder Straße und verletzt sie schwer.

    Die Kreuzung hat moderne Hochboardradwege. Diese sind nicht verschwenkt, es gibt keine parkenden Autos, die die Sicht behindern. Der Winkel ist sehr spitz. Letzteres hat wohl immerhin dafür gesorgt, dass nur das Rad und nicht noch die Fahrerin vom Reifen überrollt wurde. :(

    MOPO-Artikel

  • In Lübeck:

    https://blaulicht24.mopo.de/2019/05/09/toe…t-reisebus.html

    Zitat

    Die 69-Jährige, die auf einem E-Bike unterwegs gewesen ist, soll laut Angaben der Polizei die Straße bei grüner Ampel überquert haben. Der Reisebus, der von der Flakenstraße kommend nach rechts in den Brückenweg abbiegen wollte, erfasste die Frau – sie wurde unter dem Fahrzeug eingeklemmt.

    und

    Zitat

    Wie genau es zu dem Unfall gekommen ist, war zunächst noch unklar.

  • In den Lübecker Nachrichten gibt es ein Bild von der Unfallstelle: https://www.ln-online.de/Lokales/Luebec…von-Bus-erfasst

    In dem Bericht wird als Ortsangabe Falkenstraße/Einmündung Brückenweg genannt. Demnach dürfte es sich um diese Kreuzung handeln:

    https://www.google.de/maps/place/Fal…47!4d10.6925824

  • Schwerverletzte Radfahrerin nach Abbiegeunfall an der Ecke Max-Brauer-Allee/Goetheallee

    Polizeipressemeldung

    Die MOPO hat sich noch eine hübsche Geschichte ausgedacht. :thumbdown:


    Entgegen beider Darstellungen mal die einzigen wirklichen Fakten:

    1. Der Mercedesfahrer bog ab, für ihn gilt in jedem Fall §9 Abs. 3 StVO.

    2. Die Radlerin befuhr verbotswidrig einen linken Gehweg. Das ist eine Owi und wird zivilrechtlich eine Mitschuld geben. Die Vorfahrt aus § 9 nimmt es ihr nicht.

    3. Welche Ampelfarbe die Fußgängerampel hatte, ist irrelevant. Diese galt nicht für die Radfahrerin. Wenn überhaupt, dann galt für sie dieselbe Ampel, wie für den Autofahrer (grüne Vollscheibe). Entweder hatten beide grün, oder beide rot.

    Ich wünsche der Dame einen fähigen Anwalt.

  • 3. Welche Ampelfarbe die Fußgängerampel hatte, ist irrelevant. Diese galt nicht für die Radfahrerin. Wenn überhaupt, dann galt für sie dieselbe Ampel, wie für den Autofahrer (grüne Vollscheibe). Entweder hatten beide grün, oder beide rot.

    Ich wünsche der Dame einen fähigen Anwalt.

    Eigentlich ist die Ampelfarbe völlig irrelevant.

    In der StVO steht:

    Zitat

    § 37 (1) 1. An Kreuzungen bedeuten:
    Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.
    Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

    Und:

    § 9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

    In der StVO steht dagegen NICHT:

    Zitat

    § 37 (1) 1. An Kreuzungen bedeuten:

    Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.

    Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

    Und:

    § 9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die Grün haben, durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren und Grün haben.

    Und warum steht das nicht so in der StVO?

    Weil die Abbieger in einigen Konstellationen die Ampel des Radfahrers gar nicht sehen können, also muss die Regel so formuliert sein, dass sie auch bei Rot des Radlers diesem Vorrang geben muss.

    Meine 2 ct.

  • Wenn an der Stelle eine Abbiege-Ampel mit Pfeiloptik stünde, wäre es imho anders.

    StVO:

    Vom Wortlaut her ist der einzige Unterschied die Einschränkung auf die Richtung, Priviliegien auf freie Fahrt auch hier nicht.

    Es aber in der Tat so, dass in den für die Verwaltung geltenden Regeln (ob VwV-StVO oder nur RSA, weiß ich nicht auswendig) steht, dass man solche grünen Pfeile nur verwenden darf, wenn keine konkurrierenden Verkehrsströme auch Grün haben.

    Trotzdem gilt weiter das mit dem § 9 und "Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht."