Hamburg - Unfälle mit Radfahrern

  • https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/5429170

    Ja, siehe Pressemeldung. Die Polizei ermittelt noch bzw. hat's noch nicht gesagt.

    Vielen Dank für den Link, Gerhart. Hier die Passage, in der es um einen möglichen Abbiegeassistenten geht: "Insbesondere prüfen die Beamten, wie es zu dem folgenschweren Unfall kommen konnte und auch, inwiefern Fahrassistenzsysteme in dem Lkw integriert sind."

    Meine Befürchtung ist, dass das sehr komplexe Thema Abbiegeassistenten dazu führen kann, dass es in den Medien zu einer einseitigen Darstellung kommen kann in dem Sinne von:

    "Schwere Unfälle passieren trotzdem, dann können wir ja auch auf den Abbiegeassistenten verzichten."

    Möglicherweise ist es aber so, dass die Systeme zwar vorhanden sind, aber nicht benutzt werden. Oder dass man nicht ermitteln kann, ob das Assistenzsystem benutzt wurde oder nicht. Oder dass die Assistenzsysteme unzureichend ausgestattet sind.

    Zum Beispiel darf ein Abbiegevorgang, wie er im Unfallhergang beschrieben wurde, von einem LKW maximal mit Schrittgeschwindigkeit erfolgen.

    ­"Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren."

    Ich befürchte, in der Berichterstattung über solche Unfälle kommen folgende und ähnliche Aspekte zu kurz:

    - War der Abbiegeassistent eingeschaltet.

    - Ist es möglich Abbiegeassistenten so zu konfigurieren, dass sie schon vor dem Abbiegevorgang rechtzeitig das Tempo auf die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit reduzieren oder den Fahrer dazu auffordern? (Zum Beispiel durch einen Datenabgleich mit der im Navy eingegebenen Route.)

    - Sollte es Vorschrift werden, dass der Abbiegeassistent eingeschaltet sein muss?

    - Soll der Abbiegeassistent auch gekoppelt sein mit einer automatischen Notbrems-Einrichtung?

  • Ich befürchte, in der Berichterstattung über solche Unfälle kommen folgende und ähnliche Aspekte zu kurz:

    - War der Abbiegeassistent eingeschaltet.

    - Ist es möglich Abbiegeassistenten so zu konfigurieren, dass sie schon vor dem Abbiegevorgang rechtzeitig das Tempo auf die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit reduzieren oder den Fahrer dazu auffordern? (Zum Beispiel durch einen Datenabgleich mit der im Navy eingegebenen Route.)

    - Sollte es Vorschrift werden, dass der Abbiegeassistent eingeschaltet sein muss?

    - Soll der Abbiegeassistent auch gekoppelt sein mit einer automatischen Notbrems-Einrichtung?

    Deutschland hat ca. 3 Millionen LKW über 7,5 t. Rechnen wir mit 2.000€ je Fahrzeug für eine Aus- oder Nachrüstung mit vernünftigen Abbiegeassistenten, dann sind das 6 Milliarden Euro Aufwand, weitere Milliarden wären für die Ausstattung der unzähligen ausländischen Transit-LKW nötig. Wie deine kritischen Fragen erahnen lassen, ist damit zu rechnen, dass die Anno 2023 verfügbaren Assistenzsysteme möglicherweise noch alles andere als perfekt sind, womit sich bereits abzeichnet, dass es alsbald Forderungen für eine weitere kostspielige Nachrüstung der Nachrüstung geben könnte. Ich denke, man kann mit dem vielen Geld woanders wesentlich besser helfen.

    Die gute Nachricht: da die beteiligten LKW zu gefühlt >90% aus den Sektoren Bauwirtschaft bzw. Ver-/Entsorgung stammen, könnten man mit einem Bruchteil der Kosten schon einen Großteil des Effektes erzielen, wenn man die Assistenten nur für diese Flotte fordert.

  • Wie oft wird eigentlich überprüft ob die Spiegel richtig eingestellt werden ? Ich befürchte da ist der Kontrolldruck auch sehr gering. Auch weil die Einstellung vom Fahrer abhängt und somit von einer anderen Person schwer zu überprüfen ist.

    Und ob der Fahrer die Spiegel dann auch richtig benutzt ist dann die zweite Frage .

  • 2019 hat Mercedes beim Actros das Mirror-Cam und Abbiegeassistenzsystem serienmäßig eingeführt. Statt der Außenspiegel gibt es Kameras, deren Bild auf Monitore übertragen werden, die im Bereich der A-Säulen installiert sind. Ich kann mich an mindestens einen tödlichen LKW-Unfall (in Hamburg oder Berlin?) erinnern, an dem ein solcher LKW beteiligt war. Das war nicht direkt beim Rechtsabbiegen, sondern an einer Fahrradweiche.

    Als ich zuletzt als Beifahrer auf der Autobahn unterwegs war, habe ich mal bei entgegenkommenden LKW gezählt: Bei den Mercedes-LKW hat inzwischen etwa jedes dritte Fahrzeug die Mirrorcams. Ein ähnliches System gibt es seit etwa einem Jahr bei DAF, allerdings als Option.

    Ich halte das System zwar für eine Verbesserung, erwarte davon aber keine Wunder. Zum Einen dürften die LKW den größten Anteil ihrer Fahrleistung auf Autobahnen erbringen und zum Anderen bleibt das Grundproblem bestehen, solange Radwege rechts von Rechtsabbiegern verlaufen.

  • Yetis Beitrag deutet an, dass der Einbau von Abbiegeassistenten inzwischen zum Teil serienmäßig stattfindet. Und das bedeutet in der Regel, dass es die Kosten senkt. Aber es muss auch ständig überprüft werden, ob Verbesserungen der Standards notwendig sind. Und ggf. muss der Gesetzgeber nachsteuern und höhere Standards beschließen.

    Ich halte das System zwar für eine Verbesserung, erwarte davon aber keine Wunder. Zum Einen dürften die LKW den größten Anteil ihrer Fahrleistung auf Autobahnen erbringen und zum Anderen bleibt das Grundproblem bestehen, solange Radwege rechts von Rechtsabbiegern verlaufen.

    Trotzdem LKWs überwiegend auf Autobahnen fahren, spricht alles dafür, sie mit Abbiegeassistenten auszustatten, denn die Unfälle passieren dort, wo LKWs eben auch noch fahren, innerhalb geschlossener Ortschaften. Und da kann ein Assistenzsystem vermutlich helfen, Unfälle zu vermeiden, wenn es hinreichend sicher ausgestattet ist. Noch besser wäre es natürlich grundsätzlich das Transportwesen zu reformieren, sodass erst gar keine LKWs zum Einsatz kommen, sondern Fahrzeuge, die weniger den Radverkehr und Fußverkehr gefährden.

    Die Forderung keine Radwege rechts von Rechtsabbiegern ist allerdings eigentlich nur dort umsetzbar, wo die Fahrbahn im Kreuzungsbereich möglichst einspurig bleibt. Und dann müsste außerdem der Fahrrad-Geradeausverkehr darauf verzichten, an einer eventuell sich aufstauenden Autowarteschlange außen entlangzufahren.

    Bei einer solchen Situation wie im Satelliten-Foto sehe ich auch ohne Radwege ein hohes Gefährdungspotenzial für Radfahrende:

    Lindemannallee · 30173 Hannover
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    Um geradeaus zu fahren, musst du als Fahrradfahrer*in den rechten oder mittleren Fahrstreifen benutzen. Und dabei möglichst mittig in der Fahrspur fahren. Auf jeden Fall besteht dort die Gefahr übersehen zu werden, wenn Autofahrer*innen die Fahrspur wechseln.

    Was hältst du von dieser Lösung in der Straße an der Weide?

    Ein "aufgeblasener Radfahrstreifen", also eine breite Aufstellfläche für den Radverkehr vor der Aufstellfläche für den Autoverkehr:

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  • Was hältst du von dieser Lösung in der Straße an der Weide?

    Ein "aufgeblasener Radfahrstreifen", also eine breite Aufstellfläche für den Radverkehr vor der Aufstellfläche für den Autoverkehr:

    Das nutzt allenfalls, solange die Autos vor der roten Ampel stehen. Ansonsten sehe ich da die selben Probleme wie überall sonst, wo Radverkehr rechts neben Rechtsabbiegern fahren soll.

  • Die Überseeallee ist auch echt fies. Du kommst von einem annehmbaren Radfahrstreifen "Kopenhagener Art" und wirst ohne Wahlmöglichkeit auf diese Grütze geleitet.

    Der Unfallhergang ist leider nicht klar, aber ja, ohne Radweg wäre das womöglich nicht passiert. (Aber auch ohne Radweg darf man sich rechts an Wartenden Fahrzeugen vorbeischlängeln und sich dadurch in Gefahr begeben)

  • Gerade eben bin ich auf dem Weg ins Bureau mal an der Unfallstelle vorbeigefahren.

    Von dieser Brücke kamen Radfahrerin und Lkw:

    Blick in Richtung der Unfallstelle. Man darf nur rechts abbiegen und es stellt sich ja durchaus die Frage, ob das wohl auch für den Radverkehr gilt oder nicht — oder ob man wieder gucken darf, wie man fährt, denn die andere Straßenseite könnte man ja noch fahrend erreichen, um anschließend auf dem dortigen Gehweg zu schieben:

    Tjoa. Womöglich dachte der Lkw-Fahrer, die Radfahrerin böge auch rechts ab. Aber das werden hoffentlich die Ermittlungen herausfinden.

    Markierungen auf der Fahrbahn von der Polizei habe ich hier im Regen nicht finden können.

  • (Aber auch ohne Radweg darf man sich rechts an Wartenden Fahrzeugen vorbeischlängeln und sich dadurch in Gefahr begeben)

    Siehe zum Beispiel diese Situation in Hannovers Innenstadt:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
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    In der Karmarschstraße fahren eben gerade noch Autos an mir vorbei und bilden dann ziemlich schnell Warteschlangen vor der roten Ampel. Jetzt ist guter Rat teuer. Stelle ich mich hinten an die Auto-Warteschlange an, dann kann es passieren, dass ich eine zweite Ampel-Grünphase abwarten muss. Fahre ich in der Mitte zwischen den beiden Fahrspuren nach vorne und alles kommt währenddessen in Bewegung, dann muss ich Fahrspurwechsler befürchten. Fahre ich am rechten Rand, dann droht Gefahr von Rechtsabbiegern. Meistens stelle ich mich an.

  • Blick in Richtung der Unfallstelle. Man darf nur rechts abbiegen und es stellt sich ja durchaus die Frage, ob das wohl auch für den Radverkehr gilt oder nicht ...

    Warum soll das VZ 209 nicht auch für Radfahrer gelten? Das Schild steht rechts vom Radweg. Die Münchener StVB ist ja der Meinung, dass ein solches Schild nicht gelten würde, wenn es links vom Radweg stünde. Bei einem Radschutzstreifen jedoch recht schwierig.

    Die andere Frage ist natürlich, ob das vom Schilderaufsteller überhaupt so gemeint war. In Bezug auf den Kraftverkehr mit Sicherheit ja. Und ich bezweifle, dass da jemand tatsächlich auf die Idee kommen würde, ein [Zusatzzeichen 1022-10] anzuordnen und darunter zu setzen, selbst wenn derjenige selber Fahrrad führe.

  • In den Drunterkommentaren das ganze Panoptikum der jedesmal nach solch einer Tragödie ausgetauschten Ansichten und Argumente:

    -[...]

    Was jedenfalls nie kommt (außer ich schreibe das von Fall zu Fall selber):

    "ohne Radweg wär das nicht passiert"

    Da hatte ich heute früh einen entsprechenden Kommentar hinterlassen. Er war zunächst auch online, ist aber heute Abend wieder verschwunden. Zufall oder "Moderation"? Und wenn Letzteres, was soll das bitte?

  • Warum soll das VZ 209 nicht auch für Radfahrer gelten? Das Schild steht rechts vom Radweg. Die Münchener StVB ist ja der Meinung, dass ein solches Schild nicht gelten würde, wenn es links vom Radweg stünde. Bei einem Radschutzstreifen jedoch recht schwierig.

    Die andere Frage ist natürlich, ob das vom Schilderaufsteller überhaupt so gemeint war. In Bezug auf den Kraftverkehr mit Sicherheit ja. Und ich bezweifle, dass da jemand tatsächlich auf die Idee kommen würde, ein [Zusatzzeichen 1022-10] anzuordnen und darunter zu setzen, selbst wenn derjenige selber Fahrrad führe.

    Mir ging’s gar nicht um den Aufstellort links oder rechts des Radwegs, sondern eher darum, dass ja ein ganz wesentlicher Teil von Verkehrszeichen wie etwa Zeichen 250 im Bereich von Arbeitsstellen im Straßenverkehr gar nicht unbedingt für Radfahrer gelten soll. Mitunter wird bei der Anordnung der Verkehrszeichen und der Absicherungen sogar an die Freigabe für den Radverkehr gedacht, aber letztlich nicht umgesetzt, weil… tja: Weiß man halt nie.

    Und so stellt sich dann recht oft die Frage, ob wohl tatsächlich der Radverkehr mitgemeint sein soll oder ob ich doch noch mit dem Rad geradeaus fahren darf.

    Mit dem Rad böte sich in Fällen wie diesem ja sogar der Anwendungsfall, dass ich geradeaus bis zur Straßensperrung fahre, dort absteige und auf dem Gehweg geradeaus schiebe. Natürlich kann ich auch direkt hier vor der Kreuzung bereits absteigen und mich in einen Fußgänger verwandeln.

    Da hatte ich heute früh einen entsprechenden Kommentar hinterlassen. Er war zunächst auch online, ist aber heute Abend wieder verschwunden. Zufall oder "Moderation"? Und wenn Letzteres, was soll das bitte?

    Sicher, dass er tatsächlich verschwunden ist und nicht von Facebook irgendwo als irrelevant eingestuft und daher etwas tiefer eingeordnet wurde?

  • Da hatte ich heute früh einen entsprechenden Kommentar hinterlassen. Er war zunächst auch online, ist aber heute Abend wieder verschwunden. Zufall oder "Moderation"? Und wenn Letzteres, was soll das bitte?

    Ich kommentiere bei sowas meistens: "vor dem Lkw ist es sicherer als rechts daneben". Aber anscheinend hat SPON auch das nicht publiziert.

  • Mir ging’s gar nicht um den Aufstellort links oder rechts des Radwegs, sondern eher darum, dass ja ein ganz wesentlicher Teil von Verkehrszeichen wie etwa Zeichen 250 im Bereich von Arbeitsstellen im Straßenverkehr gar nicht unbedingt für Radfahrer gelten soll. Mitunter wird bei der Anordnung der Verkehrszeichen und der Absicherungen sogar an die Freigabe für den Radverkehr gedacht, aber letztlich nicht umgesetzt, weil… tja: Weiß man halt nie.

    Ich würde ja meinen, dass immer erstmal das gilt, was angeordnet ist und das ist in dem Fall ja nichtmal etwas unsinniges. Geradeaus steuert man direkt auf ein Zaun, der Fahrbahn und Radweg überspannt. Links sieht es ähnlich aus, sodass auch kein indirektes Linksabbiegen erforderlich zu sein scheint. Wenn man als Radfahrer seinen Weg gegenüber als Fußgänger fortsetzen möchte, kann das auch schon 50m eher machen und die entsprechende Furt und Ampel rechts nutzen.

    Ob im konkreten Fall eine unzulässige Geradeausfahrt der Radfahrerin zur Kollision führte oder sie beim Abbiegen vom LKW in dessen Schleppkurve erfasst wurde, werden die Ermittlungen zeigen. Davon wird man nur nichts mehr in der Presse erfahren, denn die Ursachenforschung ist ja bei weitem nicht so spannend wie die initiale Schockmeldung.

  • Ob im konkreten Fall eine unzulässige Geradeausfahrt der Radfahrerin zur Kollision führte oder sie beim Abbiegen vom LKW in dessen Schleppkurve erfasst wurde, werden die Ermittlungen zeigen.

    Nach den Pressebildern kann es eigentlich keine Kollision beim Nebeneinander-Abbiegen gewesen sein. Das Fahrrad liegt jenseits der Fahrstreifenmitte der Querstraße mitten unter dem LKW, während der Kipper selbst sauber ein Stück neben dem auch auf der Kreuzung abmarkierten (Rechtsabbiege-)Schutzstreifen steht.

  • In dem verlinkten NDR-Bericht erfährt man nichts zu den Fragen ob der riesige Muldenkipper mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet war

    Radfahrerin (33) in Hafencity von Lkw getötet: Neue Erkenntnisse
    Neue Erkenntnisse nach zweitem tödlichen Radunfall des Jahres in Hamburg. Mahnwache für Opfer an Osakaallee, Polizei sucht Zeugen.
    www.abendblatt.de

    Abbiegeassistent war vorhanden.

    Gibt es Studien, wie zuverlässig diese funktionieren, wie oft diese Radfahrer nicht erkennen bzw. wie oft es Fehlalarme gibt?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ob im konkreten Fall eine unzulässige Geradeausfahrt der Radfahrerin zur Kollision führte oder sie beim Abbiegen vom LKW in dessen Schleppkurve erfasst wurde, werden die Ermittlungen zeigen. Davon wird man nur nichts mehr in der Presse erfahren, denn die Ursachenforschung ist ja bei weitem nicht so spannend wie die initiale Schockmeldung.

    Das Unfallopfer war die Radfahrerin. Und niemand im Straßenverkehr hat das Recht, andere Verkehrsteilnehmer zu rammen oder anders zu schaden. Auch dann nicht, wenn diese vielleicht einen Fehler gemacht haben sollten.

    Leider zahlen die schwächeren Verkehrsteilnehmer im Falle eines Unfalles oft einen hohen Blutzoll dafür, dass sie es wagen, am Verkehr teilzunehmen. Die Tendenz zu immer größeren und schwereren Fahrzeugen ist ein Indiz dafür, dass es leider eine viel zu große gesellschaftliche Akzeptanz dafür im Straßenverkehr gibt, dass der Stärkere halt immer Recht hat.

    Solchen Instrumente wie Notbremsassistenten oder Abbiegeassistenten können ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie auch benutzt werden. Diese Benutzung aber ist nicht verpflichtend.

    Eine andere Option dafür, große LKWs sicherer zu gestalten, kann eine deutlich niedrigere Sitzposition für den Fahrer sein. So schreibt Scania auf seiner Internetseite zu seiner L-Baureihe:

    "Sicht

    In unserem neuen Fahrerhaus der L-Baureihe sitzen Sie auf Augenhöhe mit dem übrigen Straßenverkehr. Das auf Wunsch erhältliche „City Safe“-Fenster ist weit unten in die Beifahrertür eingelassen und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder, Fußgänger und Radfahrer, die sich in der Nähe des Fahrzeugs aufhalten, bemerkt werden.

    Die heruntergezogene Instrumententafel und die tief angesetzten Fensterrahmen sowie die niedrige Sitzposition optimieren die Sicht nach vorn als auch zu den Seiten. Die kompakten Spiegelgehäuse und der große Abstand zwischen A-Säule und Spiegel maximieren das Sichtfeld."

    Es gibt also anscheinend durchaus Fahrzeughersteller, die darauf Wert legen, dass ihre Produkte möglichst wenig die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen gefährden.

    Es ist mir unverständlich, warum es so schwer zu sein scheint, sehr viel mehr Vorgaben für höhere Sicherheitsstandards zu machen.

    Es kann ja sein, dass im konkreten Fall in Hamburg die möglicherweise unzulässige Geradeausfahrt der Fahrradfahrerin zu dem schrecklichen Unfall beigetragen hat. Es kann aber auch sein, dass die Fahrradfahrerin ihr Fahrrad geschoben hatte. Und sich als Fußgängerin korrekt verhalten hat.

    Wenn es stimmt, was Scania auf seiner Internetseite schreibt, dann spricht einiges dafür, dass der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der LKW eine niedrigere Sitzposition für den Fahrer gehabt hätte. Warum hatte der die nicht?

  • https://www.abendblatt.de/hamburg/hambur…erseeallee.html

    Abbiegeassistent war vorhanden.

    Gibt es Studien, wie zuverlässig diese funktionieren, wie oft diese Radfahrer nicht erkennen bzw. wie oft es Fehlalarme gibt?

    Diese Studien gibt es!

    Ein Beispiel:

    "Abbiegeassistenten können Unfälle zwischen Lkw und Radfahrern verhindern. Die Systeme gibt es auch als Nachrüstlösung und werden vom Staat gefördert. Doch der ADAC Test beweist: Die Technik funktioniert nicht in jedem Fall perfekt."

    Was ärgerlich ist: Der ADAC tut bei solchen Untersuchungen gerne so, als sei es ein ganz gravierendes Problem, wenn bestimmte Assistenzsysteme nicht zu 100 Prozent zuverlässig funktionieren. Und erweckt damit gerne erstmal den Eindruck, dass diese Assistenzsysteme nicht vorgeschrieben werden dürften, wenn sie keinen hundertprozentigen Erfolg garantieren.

    Ein Satz aus dem verlinkten Artikel: "Technisch hat sich zwar einiges verbessert, aber nicht einmal die Hälfte der untersuchten Geräte arbeitet nach Ansicht des ADAC so gut und zuverlässig, dass sie einen echten Nutzen brächten. Vier Systeme stuften die ADAC Tester sogar als "mangelhaft" ein."

    Eigentlich müsste da stehen: "Es hat sich technisch einiges verbessert, sodass bei der Hälfte der Geräte der ADAC zu dem Schluss kommt, dass sie so gut und zuverlässig arbeiten, dass sie einen hohen Nutzen bringen. Vor vier der neun untersuchten Geräten warnt der ADAC, weil sie nicht hinreichend zuverlässig arbeiten."

    Mit der von mir vorgeschlagenen Formulierung kann der ADAC seinen Mitgliedern signalisieren, dass es sich nicht um staatliche Bevormundung handelt, wenn bestimmte Fahrerassistenzsysteme vorgeschrieben werden.

    Leider gibt es auch weniger gut geeignete Fahrerassistenzsysteme, aber nimm zum Beispiel das Antiblockiersystem (ABS), ein Assistenzsystem, das bei Notfallbremsungen ein Blockieren der Räder verhindert. Trotzdem es dieses Assistenzsystem nun schon seit mehreren Jahrzehnten gibt und es auch mittlerweile verbindlich vorgeschrieben ist, passieren natürlich weiterhin Unfälle, die auch das Assistenzsystem ABS nicht verhindern kann. Immerhin wagt es nach meiner Beobachtung heute keiner mehr, das verbindlich vorgeschriebene ABS infrage zu stellen.

    Und auch der ADAC zieht ein letztlich positives Fazit zum Abbiegeassitenten und fordert seine Mitglieder auf:

    "Klassifizierende Systeme einbauen – sie entlasten den Fahrer und können feste Hindernisse von Fußgängern und Radfahrern unterscheiden.

    Bauen Sie nur Systeme ein, die keine Fehlwarnungen (siehe Testergebnis) generieren. Von Abbiegeassistenten, die ausschließlich auf Basis von Ultraschallsensoren arbeiten, rät der ADAC daher ab.

    Vor dem Kauf die Vor- und Nachteile der verbauten Technik erklären lassen, in welchen Situationen das System wie reagiert, was es sieht und was es übersieht."

    Diese Aufforderung steht allerdings erst ganz am Ende des verlinkten Textes.

    Lkw-Abbiegeassistenten im Vergleich
    Sie sollen Unfälle mit Fahrradfahrern verhindern - doch technisch ausgereift sind die wenigsten. Vier Modelle fallen komplett durch
    www.adac.de

    Problematisch ist auch, dass der ADAC gerne so tut, als sei es eine Verpflichtung des Staates, durch möglichst viele und großzügige Fördergelder Verbesserungen der Sicherheitstechnik möglichst umfangreich mitzufinanzieren. Dabei geht doch das Risiko von denen aus, die diese Fahrzeuge betreiben.

  • Gibt es Studien, wie zuverlässig diese funktionieren, wie oft diese Radfahrer nicht erkennen bzw. wie oft es Fehlalarme gibt?

    Es gibt was vom UDV zu Abbiegeassistenten an niederländischen Kreuzungen mit dem Ergebnis "taugt wenig", große Absetzung also kontraproduktiv. Den Fall hier, ob das da auch so sein könnte, habe ich nicht näher angeschaut.