Neues aus Stade

  • Gestern hatte ich einen Termin beim Bürgermeister und habe ihm das hier auf den Tisch gelegt.

    Auf 85 Seiten ist darin beschrieben, wie es ist, was daran nicht gut ist und wie man es besser machen könnte. Mal sehen, was er daraus macht.

  • Sehr, sehr, sehr gut!

    Für so etwas hätte man bei einer Beratungsfirma (gibt's überhaupt welche, die auf so etwas spezialisiert sind?) sicher sehr viel Geld hingelegt!

    Leider wollen Städte für sowas sicher nicht so gerne was zahlen...

  • Für so etwas hätte man bei einer Beratungsfirma (gibt's überhaupt welche, die auf so etwas spezialisiert sind?) sicher sehr viel Geld hingelegt!

    Ob dann die abgelieferte Qualität und vor allem das Rechtsverständnis dem Stader RVK 2020 entspricht, darf bezweifelt werden. Warum sollte sich wohlmöglich ein Autofahrer plötzlich die Radfahrbrille aufsetzen, nur weil er eine Menge Geld dafür bekommt?

  • Ob dann die abgelieferte Qualität und vor allem das Rechtsverständnis dem Stader RVK 2020 entspricht, darf bezweifelt werden. Warum sollte sich wohlmöglich ein Autofahrer plötzlich die Radfahrbrille aufsetzen, nur weil er eine Menge Geld dafür bekommt?

    Es gibt durchaus auf Radverkehr spezialisierte Büros und Planer ...

  • Ja, die gibt es und die haben auch gut zu tun. PGV in Hannover zum Beispiel. https://www.pgv-hannover.de/

    Dankmar Alrutz ist einer der Mitautoren der ERA 2010. Ich habe Anfang des Jahres an einem Webinar der Fahrradakademie teilgenommen, wo er zum Thema Radwegebenutzungspflicht referiert hat. Die PGV hat unter anderem Radverkehrskonzepte für die Nachbarstädte Buxtehude und Rotenbug/Wümme erstellt, an denen ich mich auch beim Aufbau des Konzeptes orientiert habe.

    In Stade würde man die aber vermutlich nicht beauftragen, weil die nicht in das Konzept reinschreiben würden, was die Auftraggeber gerne lesen wollen. Oder aber, es würde in der Stader Verwaltung Leute geben, die vorab darauf Einfluss nehmen würden, was dann in dem Konzept drin zu stehen hat.

    Um solche Randbedingungen musste ich mir natürlich keine Gedanken machen, aber dafür kann die Verwaltung behaupten, dass das alles Quatsch sei, was in unserem Konzept steht, weil wir ja keine Experten sind, sondern Laien. Außerdem taugt etwas, das nichts gekostet hat, sowieso nichts.

    Ich bin daher sehr gespannt, wie die Stadt damit umgehen wird. Im Gegensatz zu einem bezahlten Planungsbüro kann ich mit dem Konzept natürlich auch zur Presse gehen und auch sonst jedem zeigen, was da drin steht. Wenn die Stader Verwaltung behauptet, dass das alles Unsinn ist, was ich geschrieben habe, dann müssen sie das natürlich auch belegen und zeigen, wie es richtig wäre. :saint:

  • Was zur Hölle? Sich lösender Anhänger kollidiert mit zwei Fußgängerinnen - eine Person in Lebensgefahr

    Der ganze Vorfall ist angesichts der Lebensgefahr ja bereits tragisch genug, aber der Anhänger muss ja eine Lücke im Zaun zwischen Fahrbahn und Gehweg getroffen haben und sich dann noch mindestens zwanzig Meter auf diesem Gehweg bewegt haben, bevor ihn diese Straßenlaterne stoppte.

  • Dieser Weg ist selbstverständlich auch mit [Zeichen 240] versehen, wenn auch nicht an der im Bild zu sehenden Kreuzung. In Neukloster geht es munter hin und her mit den blauen Schildern: Mal links, mal rechts und alles ohne Sinn und Verstand.

    Die schwer verletzte Frau ist übrigens inzwischen verstorben :( Das ist damit der dritte tödliche Unfall mit Fußgängern in diesem Jahr im Landkreis Stade.

    *edit: Link zum Update der Polizeimeldung https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/4607060

    Die Wortwahl des Pressesprechers finde ich wieder mal unterirdisch "wurde von dem Fahrzeug über die Mauer in den dortigen Garten katapultiert". Herr Bohmbach scheint nicht den Hauch von Anstand und Mitgefühl zu besitzen.

  • Und dieser Unfall zeigt auch mal wieder , wie gut die Schutzwirkung einer PPL ( Protected pedestrian lane :evil:) ist.

    Edit : Könnte es sein, das der Anhänger durch Mauer und Zaun auf dem Weg geführt worden ist, statt nach dem Aufprall auf die Mauer zurück auf die Fahrbahn geschleudert worden zu sein ?

  • Ich denke eher nicht, das der Anhänger den Zaun überhaupt berührt hat. Der Anhänger wird in einem so flachen Winkel auf die Mauer getroffen sein, dass dieser von der Mauer geführt wurde.

    Mit einer funktionierenden Abreissbremse wäre der Anhänger sehr viel früher zu stehen gekommen. Den Fotos nach wurde die Anhängerkupplung vom Fahrzeug abgerissen und die Abreissleine war über die Anhängekupplung gelegt worden. So bringt das natürlich nichts. Ich habe das auch schon ein paar mal selbst so gemacht, da achte ich sicher in Zukunft besser darauf. Auch die Ladungssicherung sieht ungenügend aus. Eine Spanngurte vorne für ein Fahrzeug, das mehr als eine Tonne wiegt, ist schon abenteuerlich. Zu schnell in eine Rechtskurve oder ein starkes Bremsmanöver und das Teil fällt vom Anhänger.

  • Im Gegenteil: Die Fußgängerinnen waren zwischen dem Zaun und der Mauer eingeschlossen.

    Naja, andererseits ist es schon ziemlich unwahrscheinlich, dass der Anhänger die ganze Kupplung mit abreißt und dann ungebremst in diesen kanalisierten Gehweg hineinrollt. Hätte sich der Anhänger ein paar Meter später losgerissen, hätte er auch die beiden Fußgängerinnen gefährdet, da wird ihn der kleine Zaun nicht sonderlich beeindrucken.

    Ich verstehe das „Protected“ in der Protected Bike Lane auch nicht so, dass es mich vor Kollisionen mit anderen Fahrzeugen schützt, sondern eher vor Falschparkern.

  • Ohne den Zaun wäre es vielleicht noch möglich gewesen, dem Anhänger auszuweichen. Die 71-jährige konnte sich noch auf der Mauer in Sicherheit bringen, die 56-Jährige nicht. Ob der Zaun den Anhänger aufgehalten, abgelenkt oder zumindest soweit abgebremst hätte, dass die Fußgängerinnen dadurch geschützt gewesen wären, ist natürlich Spekulation und die Tatsache, dass der Anhänger bereits vorher in diesen "Kanal" gerollt ist, wirklich ein sehr unglücklicher Zufall. Und es ist natürlich auch nicht auszuschließen, dass die Frau auch ohne den Zaun von dem Anhänger erfasst worden wäre.

    Murphy's Law: If anything can happen, it will happen.

  • Auf 85 Seiten ist darin beschrieben, wie es ist, was daran nicht gut ist und wie man es besser machen könnte. Mal sehen, was er daraus macht.

    Zunächst einmal Kompliment für deine (eure) Leistung!

    Wird hoffentlich ganz oft abgeschrieben oder als Vorlage für andere Kommunen genutzt.

    Was mir aufgefallen ist, auf Seite 23 steht in dem PDF:

    " Im Unterschied zu einer Fahrradstraße ist auf einem Geh- und Radweg Halten und Parken verboten und zugelassener Anliegerverkehr darf dort nur mit Schrittgeschwindigkeitfahren."

    Auch in Fahrradstraßen ist das Halten und Parken für Kfz nur auf extra dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Dies ist leider den meisten PKs, Ordnungsämtern usw. und schon gar nicht den Führerscheinbesitzern bekannt.

    ADFC Hamburg Fahrradstraßen

    Dort das Erklär-Video vom LSGB (Landesbetrieb Straßen, Gewässer, Brücken Hamburg).

    Steht aber auch immer wieder falsch im Internet

    Falschinformationen von Bussgeld-Info

    Hier ein klärendes Bild dazu aus der Fahrradstraße Tornquiststraße in HH-Eimbsüttel mit jeder Menge Falschparker. Oder ist das Fahrradsymbol auf der Fahrbahn letztendlich eine Parkraummarkierung?

  • Auch in Fahrradstraßen ist das Halten und Parken für Kfz nur auf extra dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Dies ist leider den meisten PKs, Ordnungsämtern usw. und schon gar nicht den Führerscheinbesitzern bekannt.

    ADFC Hamburg Fahrradstraßen

    Dort das Erklär-Video vom LSGB (Landesbetrieb Straßen, Gewässer, Brücken Hamburg).

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    Es wird tatsächlich in dem ganzen Video nichts zum Thema Halten gesagt und auch in Hannover in der Langen Laube gibt es dieses Problem, dass immer wieder Autos in der Fahrradstraße halten. Folge: Die Radfahrer sind restlos angenervt, und sagen sich dann: Hier fahre ich nicht mehr lang und schimpfen darüber, was es für eine "bescheuerte Idee" der Verwaltung war, hier eine Fahrradstraße einzurichten. Aber konsequent den nächsten Schritt zu gehen und zu fordern, dass der Autoverkehr ausgesperrt wird, das ist dann vielen wieder zu radikal. Zum Heulen. ;(

  • Aber grundsätzlich ist es möglich, das Kfz-Parken auch in einer Fahrradstraße zuzulassen. Ob es sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

    Auf einer als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesenen Straße mit Zusatzzeichen "Anlieger frei" ist das aber aus meiner Sicht grundsätzlich nicht möglich. Es geht um diese Stelle. https://goo.gl/maps/aAj6UKABNPTXF84f6

  • Natürlich ist halten und parken auf einem Geh-Radweg verboten, wird aber keinen kümmern, wenn es eine Straße ist und genug Platz.

    Bei uns wird so ein Konstrukt irgendwann in nächster Zeit eine -> Fahrradstraße, damit die Autos drauf parken können.

    Das ganze wird dann als Symbol für den Radverkehr "verkauft".

    Immerhin weiß unser Ordnungsamt, dass das parken verboten ist, aber Wissen führt ja nicht zwangsweise zum handeln.

  • Ähm ...

    Da steht nix zum Parken!

    Zeichen 244.1
    j0367-1_0800.jpg
    Beginn einer Fahrradstraße
    Ge- oder Verbot
    1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
    2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
    3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
    4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

    Im Gegentum ist bei 4. auch der § 12 (ganz normales Parken am Fahrbahnrand und so) inkludiert ...

  • Im Gegentum ist bei 4. auch der § 12 (ganz normales Parken am Fahrbahnrand und so) inkludiert ...

    Ich frage mal ganz spitzfindig: gehört denn der § 12 StVO zu den "Vorschriften über die Fahrbahnnutzung" - insbesondere wenn "Vorschriften über die Vorfahrt" davon explizit getrennt sind?

    Hätte, wenn man in Fahrradstraßen das Halten und Parken generell hätte erlauben wollen, nicht ", über das Halten und Parken" mit eingefügt werden müssen?