• Eine Kamera wäre für mich ja der einzige Grund, mir erstmals im Leben einen Helm zu kaufen. Mal sehen ...

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Das Unangenehme an dem Urteil scheint mir zu sein, dass hier nicht nur einem, der "aus Prinzip" in alle Richtungen filmt und jeden anzeigt, der seinem Auto zu nahe kommt, der Zahn gezogen wird, sondern dass darunter womöglich auch die leiden müssen, die ihre Aufnahmen nur dann vorbringen würden, wenn es gekracht hat und die Schuldfrage zur Debatte steht.

  • Ich hole das alte Thema nochmal aus gegebenem Anlass heraus, nachdem mich heute jemand mit 20cm Seitenabstand in einem Kreisverkehr überholt und hinterher erklärt hat, ich hätte ihn genötigt, weil ich mitten auf der "Straße" [sic] gefahren sei, obwohl daneben ein Fußweg war. Als ich ihm vorgeschlagen habe, die Polizei zu rufen, hat er mich breit angegrinst und gefragt: "Zeugen?"

    Gibt es bei den Kameras inzwischen eine neue Empfehlung?

    lustigerweise kann die AS50 wohl Loop-Aufnahmen, aber keine sequentiellen Fotos (alle n-Sekunden ein Bild), wohingegen das bei der AZ1 genau anders herum ist. Die kann nämlich keine Loop-Aufnahmen, dafür sequentielle Fotos machen.

    Wenn, dann möchte ich eine Cam, die man dezent an der Seite des Helms anbringen kann und die sich auch mit Handschuhen schnell einschalten lässt. Würden Fotos im Zweifelsfall auch als Beweismittel reichen? Dann fände ich die Funktion mit sequentiellen Fotos auch interessant.

    Gut wäre auch, wenn die ältesten Aufnahmen automatisch wieder überschrieben werden. Also im Prinzip eine Cam, die man auf Strecken einschaltet, auf denen es regelmäßig zu Konflikten kommt und um die man sich ansonsten nur kümmert, wenn man die Aufnahmen benötigt.

  • Gut wäre auch, wenn die ältesten Aufnahmen automatisch wieder überschrieben werden.

    Das war der Hauptgrund, dass mein letzter Dashcam-Beschaffungsversuch gescheitert ist. Insbesondere bei der AS50 wurde meines Wissens nach immer das letzte Häppchen dauerhaft persistiert und nicht automatisch wieder gelöscht.

    Außerdem fehlte mir ein Sensor, der Unfälle erkennt.

    Die Cycliq Fly hat das meines Wissens nach alles. Kommt aber mit integriertem Scheinwerfer, die ich nicht haben wollte. Und ganz preiswert ist die auch nicht.

  • Zitat

    Als ich ihm vorgeschlagen habe, die Polizei zu rufen, hat er mich breit angegrinst und gefragt: "Zeugen?"

    Hatten wir nicht einige juristische Personen im Forum? Ich finde diese Frage immer spannend. Weil klar, es gibt einen Zeugen. Dich nämlich. Nur weil du an der Diskussion beteiligt bist, heißt ja nicht dass der Zeugenstatus irgendwie verloren geht. Vor dem theoretischen Gericht (kommt eh nie, spielt keine Rolle, etc. etc.) wäre er dann der Beschuldigte und dürfte lügen, du wärest als Zeuge an die Wahrheit gebunden. Das macht die Situation nicht schlechter, solange _er_ keine Kamera hat die eine Gegenteil beweißt.

    Andererseits, was weiß ich schon. Bin kein Anwalt.

  • Hatten wir nicht einige juristische Personen im Forum? Ich finde diese Frage immer spannend. Weil klar, es gibt einen Zeugen. Dich nämlich. Nur weil du an der Diskussion beteiligt bist, heißt ja nicht dass der Zeugenstatus irgendwie verloren geht. Vor dem theoretischen Gericht (kommt eh nie, spielt keine Rolle, etc. etc.) wäre er dann der Beschuldigte und dürfte lügen, du wärest als Zeuge an die Wahrheit gebunden. Das macht die Situation nicht schlechter, solange _er_ keine Kamera hat die eine Gegenteil beweißt.

    Andererseits, was weiß ich schon. Bin kein Anwalt.

    Ich finde, dieses breit grinsende »Zeugen?« deutet auf Vorsatz hin. Und damit hätte er sein Auto als Waffe eingesetzt.

  • Ich finde diese Frage immer spannend.

    Bei Richtern gilt freie Beweiswürdigung: Der Richter bildet sich anhand der Zeugen eine eigene Meinung und fällt auf dieser Basis ein Urteil.

    Es kommt also nur darauf an, wem der Richter glaubt. Sonst nichts. Insbesondere gibt es keine Aufrechnung von Zeugen oder ähnliches.

    Die Tatsache, dass der Angeklagte lügen darf, darf ihm meines Wissens nach nicht nachteilig ausgelegt werden.

    Allerdings finde ich es sehr schade, dass Lügen zulässig ist. Das Recht zur Verweigerung der Aussage sollte doch eigentlich genügen.

    Meine Praxiserfahrung besteht aus zwei Zeugenaussagen vor Gericht:

    • Einmal hat der Autofahrer die Aussage verweigert und wurde aufgrund meiner Zeugenaussage verurteilt. Der Fahrer war aber im laufenden Jahr schon vorbelastet: zweimal geblitzt, einmal verurteilt, weil er einen Fußgänger nicht über den Zebrastreifen lies.
    • Die andere Autofahrerin ist zum Prozess nicht erschienen, hat aber schriftlich ausgesagt, dass ich das alles erfunden habe. Verfahren wurde eingestellt.

    Einmal editiert, zuletzt von Epaminaidos (19. November 2019 um 13:40)

  • Auch dafür gab es natürlich keinen Zeugen. Beim letzten Überholmanöver, das ich als kritisch eingestuft habe, habe ich Anzeige erstattet. Das Verfahren wurde erwartungsgemäß eingestellt, weil die beschuldigte Autofahrerin ausgesagt hat, dass sie mich ganz normal mit ausreichendem Abstand überholt hat. Aussage gegen Aussage = geringe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung = Verfahren eingestellt. Außerdem ist ja nichts passiert, weil ich den Unfall verhindern konnte.

    Ich bin ganz sicher nicht zimperlich und es geht mir nicht um Fälle, bei denen ich mit 1,49m statt 1,50m Abstand überholt werde, sondern um Fälle, bei denen ich von der Fahrbahn geschoben worden wäre, wenn ich meine Fahrspur fortgesetzt hätte und einen Unfall nur durch scharfes Bremsen oder deutliches Ausweichen verhindern konnte. Also um Fälle, bei denen Autofahrer ihr Auto als Waffe gegen mich einsetzen.

  • Ohne Beweise werde ich keine Anzeige mehr erstatten. Für meine Lieblings-Verkehrsbehörde wäre das gefundenes Fressen, wenn ich selbst mit den Anzeigen Material liefere, wie gefährlich doch das Radfahren hier auf der Fahrbahn ist. Die ganzen Situationen, die ich täglich erlebe, die beim Fahren auf dem "Radweg" brenzlig geworden wären und denen ich auf der Fahrbahn entgangen bin, zählen ja nicht.

  • Das ist aktuell noch vollkommen offen.

    Bisher gibt es ja nur das Urteil vom BGH:

    Bei einem Unfall konnte die Dashcam-Aufnahme zur Aufklärung verwendet werden. Allerdings war die Aufnahme rechtswidrig und der Autofahrer muss mit einer Strafe für die Nutzung rechnen.

    Gleichzeitig hat der BGH die Anforderung für legale Aufnahmen beschrieben. Im Wesentlichen: Die Aufnahmen müssen nach kurzer Zeit wieder überschrieben werden.

  • Ich habe vor ein paar Tagen bei der neuen GoPro Hero 12 Black zugeschlagen, um meine Teilnahmen an Radrennen zu filmen. Der Unterschied zu der ollen GoPro Hero 3 Black und der Sony AZ-1 ist, äh, riesig. Ich war ja immer der Meinung, bei Fotografie und Filmen hilft gegen zu wenig Licht hilft nur mehr Licht, aber offenbar genügt auch ein guter Sensor und eine noch bessere Software. Und die Bildstabilisierung ist ja wirklich mal genial — obwohl ich auf einem buckeligen Radweg fahre, fährt die Kamera wie auf Schienen auf meinem Helm mit.

    Ich hoffe nur, es bleibt bei Aufnahmen von Radrennen und ich brauche das nicht für eventuelle Unfälle.

  • Für den täglichen Gebrauch wäre die zugegebenermaßen wirklich etwas teuer. Oder vielleicht gerade deswegen umso besser geeignet. Wenn Du solchen Aufnahmen irgendwann wirklich mal gebrauchen könntest, wärst Du froh, mit Kamera gefahren zu sein. Ich selber fahre niemals mehr ohne. Glücklicherweise hat das bislang noch nicht meine Rechtschutzversicherung ersetzen müssen. Will sagen: Meine Aufnahmen mussten noch nie als Beweismittel herhalten. Und ich fahre schon viele Jahre nur noch mit Kameras.

  • Für den täglichen Gebrauch wäre die zugegebenermaßen wirklich etwas teuer...

    Kommt drauf an.

    Ich bin letztes Jahr von der Hero 4 zu Hero 11 gewechselt. Die Cam habe ich sowieso für Urlaub, Sportveranstaltungen usw. Und weil sie schonmal da ist, nutze ich sie auch im Alltag am Rad.

    Als reine ausschließliche Dashcam hätte ich so wahrscheinlich nicht gekauft, das stimmt schon.