In welchem Bereich gilt denn das ?
Grundsätzlich gelten Halteverbote ja nur auf der Fahrbahn. Außer sie werden durch Zusatzzeichen auch auf den Seitenstreifen erweitert. Hier gibt es aber wohl weder Fahrbahn noch Seitenstreifen.
Da es sich aber um wohl um Privatgrund und und privat aufgehängte Zeichen handelt, wird wohl ein Richter entscheiden müssen , ob das Aufhängen des Schildes ausreichend ist, um privatrechtliche Ansprüche des Eigentümers gegenüber einem Falschparker zu begründen.