zusammen mit denen, die sich von so etwas beeindrucken lassen?
Woche 36 - 05.September bis 11.September 2016
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Wer so beschränkt ist, jemandem zu imponieren, in dem er demonstriert, dass er in der Lage ist, den rechten Fuß nach unten zu neigen (das können weltweit nur ganz wenige Menschen...), sollte eher in die geschlossene Anstalt eingewiesen werden!
Es wird viel mehr mit dem Fahrzeug selbst angegeben als mit der Neigung des Fußes.
Wir reden hier über zwei junge Menschen, einer Security-Mitarbeiter, einer Hartz IV. Da spricht moralisch erstmal überhaupt nichts dagegen, dass man auch mal stolz auf das eigene Auto und die normalerweise zum Erwerb nötige Leistung ist. Auf irgendwas muss ein Mensch ja stolz sein, sonst geht er ein. Die beiden haben sich halt ihre Autos ausgesucht. Andere haben ihre Modelleisenbahn im Keller. Oder kennen die Verkehrsregeln für Radfahrer ganz genau.Ich habe nie verstanden, wie man sich so über sein Auto definieren kann und was einige Damen an diesen Kerlen so toll finden. Vor allem da die getunten Dinger ja meist auch noch hässlich sind. Aber andere verstehen wohl auch die Dinge nicht, an denen ich mich freue. Man sollte halt nur zur Kenntnis nehmen, dass die beiden sich halt ihre Autos ausgesucht haben und das nicht ins Lächerliche ziehen.
Allerdings geht mir bei den Karren aber schon der Gedanke durch den Kopf, wie die beiden an solche Autos gekommen sind. Aber gehen wir zu deren Gunsten mal davon aus, dass sie sich die Autos vom Munde abgespart haben.
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Es kommt nicht darauf an, was ein normal verständiger Mensch nach reiflicher Überlegung in dieser Situation getan hätte. Es ist nur wichtig, was der Täter sich in dem Moment tatsächlich gedacht hat.Der Richter müsste also zu der Überzeugung kommen, dass der junge Mann während der Begehung der Tat einen tödlichen Unfall ernsthaft für möglich gehalten und sich mit dieser Tatsache abgefunden hat.
Das nachzuweisen dürfte sehr schwierig sein.Für einen bestens ausgebildeten und in seinen Fähigkeiten geprüften Inhaber einer Fahrerlaubnis für KFZ bedarf es keiner reiflichen Überlegung, was bei einem Rennen weit oberhalb der zHG igO alles passieren kann. Es wurde ihm beigebracht und abgeprüft. Z.B. bei der Berechnung von Bremsweg, Reaktionsweg und Anhalteweg.
Unüberlegtheit ist also kein Argument, sonst müsste man obligatorisch von jedem Führerscheinaspiranten die Ablegung einer MPU zum Nachweis der Reife zum Führen eines KFZ fordern.
Wie will der Richter denn nicht zur Überzeugung kommen, dass die jungen Männer genau wissen, dass bei weit überhöhten Geschwindigkeiten tödliche Unfälle mit steigender Geschwindigkeit immer Wahrscheinlicher werden? Wo soll der Adrenalinkick denn herkommen wenn nicht vom gestiegenen Risiko? Dem Fahren im Grenzbereich oder darüber hinaus?
Würde das in Frage gestellt, würde ich die Forderung nach obligatorischem MPU für Führerscheinaspiranten noch um einen zwingend notwendigen Test des IQ ergänzen. Psychologen sollten dann festlegen, wie weit der IQ über dem von handelsüblichem Roggenbrot liegen muss, um für einen FS in Frage zu kommen.Nur absolute Volltrottel können davon ausgehen, wiederholt massiv die zHG überschreiten zu können und zu erwarten, dass dabei nie etwas Ungewolltes passiert.
(Fast hätte ich Unvorhergesehenes geschrieben, aber das wäre falsch, da Unfälle unter diesen Umständen schon mehr als vorhersehbar sind.) -
Man sollte auch nicht unter den Tisch kehren, dass wohl beide in Richtung Verkehrsverstöße nicht unbeschrieben sind.
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Ich habe nie verstanden, wie man sich so über sein Auto definieren kann und was einige Damen an diesen Kerlen so toll finden. Vor allem da die getunten Dinger ja meist auch noch hässlich sind. Aber andere verstehen wohl auch die Dinge nicht, an denen ich mich freue. Man sollte halt nur zur Kenntnis nehmen, dass die beiden sich halt ihre Autos ausgesucht haben und das nicht ins Lächerliche ziehen.
Und man sollte sich selber an das halten was man von Anderen verlangt. Hässlich ist reine persönliche Geschmackssache. Wenn jemand Spaß daran hat sein Auto optisch zu verändern zählt eigentlich nur ob der Besitzer selber es schön findet oder nicht.Tuning an sich ist kein Problem. Das Problem entsteht, wenn Leute möglichst viel Leistung wollen und diese dann ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Raum (gegen Andere) ausmessen.
Ich würde den Leuten sogar glauben, dass die das Risiko dabei völlig falsch ein geschätzt haben. Leider ist kaum jemanden die Verantwortung ein Kraftfahrzeug zu führen wirklich bewusst. Dazu kommt noch das Problem das es fast genau so viele beste Autofahrer wie Autofahrer gibt.
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Wie will der Richter denn nicht zur Überzeugung kommen, dass die jungen Männer genau wissen, dass bei weit überhöhten Geschwindigkeiten tödliche Unfälle mit steigender Geschwindigkeit immer Wahrscheinlicher werden?
Es geht nicht darum, was die Männer grundsätzlich wissen und nach reiflicher Überlegung in einer Prüfungssituation antworten würden.
Strafrechtlich ist nur relevant, was ihnen in dem konkreten Moment durch den Kopf gegangen ist. Für bedingten Vorsatz wäre ungefähr folgender Gedanke nötig:
"Jetzt kachel ich wohl gleich mit 160 in einen rein, der dann wohl stirbt. Na ja, ist dann halt so.".
Ein anderer möglicher Gedanke wäre: "Ups, ist ganz schön schnell. Wird aber schon gut gehen."Letzteren halte ich für wesentlich wahrscheinlicher. Das wäre aber dann nur fahrlässig.
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Hat eigentlich schon irgendwer die Rolle von Killer-Computerspielen wie GTA V hinterfragt?
mehr oder weniger direkt - ja.
Heute noch bei justament dazu sein Beitrag.
Da auf seiner Homepage kein Archiv existiert und ich das Bild nicht einfach downloaden und hier einstellen will/darf, bleibts beim link auf den tagesaktuellen Comicstrip. -
Ein anderer möglicher Gedanke wäre: "Ups, ist ganz schön schnell. Wird aber schon gut gehen."
Jau. Wie in der Nachtschicht im AKW. "Ups, das ist ja 150 % über dem zugelassenen Druck. Wird aber schon gut gehen."
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Es geht nicht darum, was die Männer grundsätzlich wissen und nach reiflicher Überlegung in einer Prüfungssituation antworten würden.Strafrechtlich ist nur relevant, was ihnen in dem konkreten Moment durch den Kopf gegangen ist. Für bedingten Vorsatz wäre ungefähr folgender Gedanke nötig:
"Jetzt kachel ich wohl gleich mit 160 in einen rein, der dann wohl stirbt. Na ja, ist dann halt so.".
Ein anderer möglicher Gedanke wäre: "Ups, ist ganz schön schnell. Wird aber schon gut gehen."Letzteren halte ich für wesentlich wahrscheinlicher. Das wäre aber dann nur fahrlässig.
"Wird aber schon gutgehen" beinhaltet für mich die Erkenntnis, dass es auch nicht gutgehen könnte. In Kauf nehmen. Mord.
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"Wird aber schon gutgehen" beinhaltet für mich die Erkenntnis, dass es auch nicht gutgehen könnte. In Kauf nehmen. Mord.
So funktioniert das Recht in diesem Lande aber schlicht und einfach nicht - und das zurecht.
Woran machst Du eigentlich die Wahl Deiner Geschwindigkeit in bestimmten Situationen fest?
Ich zumindest fahre so langsam, dass ich denke: "das geht jetzt zuverlässig gut". Das ist im Grundsatz genau das gleiche wie "wird schon gut gehen". Für die verschiedenen Abstufungen bei Fehleinschätzungen von "wird schon gut gehen" gibt es die verschiedenen Abstufungen von Fahrlässigkeit. Und auch wenn man sich besonders übel verschätzt, entsteht daraus kein Vorsatz.
Sonst müsste man absolut jeden, der mit 55km/h innerorts jemanden überfährt, lebenlänglich in den Knast stecken. Denn im Endeffekt hat er sich bei der Gefährlichkeit seines Tuns nur sehr stark verschätzt. Gleiches gilt für die diversen Rechtsabbieger, die halt doch nicht genug geguckt haben. Denn am Ende biegen viele dann doch mit dem Gedanken ab "wird schon passen".
Das führt nicht zu einer gerechteren Rechtsprechung.Ich denke, am Ende wird es ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung geben. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis 5 Jahre. Der vorliegende Fall grenzt bereits an Vorsatz, weshalb die Strafe im oberen Bereich liegen sollte.
So langsam fühle ich mich zu folgender Klarstellung genötigt:
Ich halte viele Urteile im Strafrecht für skandalös milde. Gerade im Verkehrsrecht sind die Strafen für vorsätzliche Taten viel zu niedrig. Aber das, was der Staatsanwalt hier versucht, ist meiner Meinung nach nicht mehr seriös. -
Heute noch bei martin-perscheid.de/ justament dazu sein Beitrag.
Da auf seiner Homepage kein Archiv existiert und ich das Bild nicht einfach downloaden und hier einstellen will/darf, bleibts beim link auf den tagesaktuellen Comicstrip.http://www.martin-perscheid.de/image/cartoon/3493.gif
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Da auf seiner Homepage kein Archiv existiert
Die letzten ~450 Cartoons sind noch verfügbar, wenn auch großteils nicht verlinkt.
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So funktioniert das Recht in diesem Lande aber schlicht und einfach nicht - und das zurecht.
Woran machst Du eigentlich die Wahl Deiner Geschwindigkeit in bestimmten Situationen fest?
Zuallererst daran, was die dortige zHG ist.Zitat
Ich zumindest fahre so langsam, dass ich denke: "das geht jetzt zuverlässig gut". Das ist im Grundsatz genau das gleiche wie "wird schon gut gehen". Für die verschiedenen Abstufungen bei Fehleinschätzungen von "wird schon gut gehen" gibt es die verschiedenen Abstufungen von Fahrlässigkeit. Und auch wenn man sich besonders übel verschätzt, entsteht daraus kein Vorsatz.Hier besteht der Vorsatz aber schon in der massiven, bewussten Überschreitung der zHG igO. Das ist allein schon vorwerfbar.
Zitat
Sonst müsste man absolut jeden, der mit 55km/h innerorts jemanden überfährt, lebenlänglich in den Knast stecken. Denn im Endeffekt hat er sich bei der Gefährlichkeit seines Tuns nur sehr stark verschätzt. Gleiches gilt für die diversen Rechtsabbieger, die halt doch nicht genug geguckt haben. Denn am Ende biegen viele dann doch mit dem Gedanken ab "wird schon passen".
Das führt nicht zu einer gerechteren Rechtsprechung.
Zwischen leichter Überschreitung der zHG und massiver Überschreitung im gemeingefährlichen Ausmaß gibt es einen Unterschied. Dieser wird vor Gericht herausgearbeitet und bestimmt sowohl die Anklage als auch das Urteil. Das geht nicht digital, sondern analog.Zitat
Ich denke, am Ende wird es ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung geben. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis 5 Jahre. Der vorliegende Fall grenzt bereits an Vorsatz, weshalb die Strafe im oberen Bereich liegen sollte.
Imho ist die Grenze zu Vorsatz bereits überschritten. Zumindest Totschlag ist drin. Mord anklagen, um wenigstens Totschlag zu erreichen, ist ne gute Taktik.Zitat
So langsam fühle ich mich zu folgender Klarstellung genötigt:
Ich halte viele Urteile im Strafrecht für skandalös milde. Gerade im Verkehrsrecht sind die Strafen für vorsätzliche Taten viel zu niedrig. Aber das, was der Staatsanwalt hier versucht, ist meiner Meinung nach nicht mehr seriös.Wenn ich mal jemanden umbringen möchte, mach ich das im Straßenvekehr. Als nicht Vorbestrafter hab ich da beste Aussicht, mit Bewährung rauszukommen.
Und der Staatsanwalt hält hoch an, um wenigstens etwas an Strafe aus den windelweichen Richtern herauszukitzeln. -
Woran machst Du den Vorsatz der Tötung fest?
Die Geschwindigkeitsüberschreitung war Vorsatz, keine Frage. Aber mit welchem Argument machst Du aus einer vorsätzlichen Geachwindigkeitsüberschreitung einen per Definition immer vorsätzlichen Totschlag? -
"ich fahr jetzt so schnell die Kiste hergibt durch die Stadt, um es dem Hirni in dem andern Karren zu zeigen. Wer mir in den Weg kommt hat Pech gehabt"
Das seh ich als Vorsatz.
"ich fahr jetzt so schnell die Kiste hergibt durch die Stadt, um es dem Hirni in dem andern Karren zu zeigen. Wird schon gut gehen"
Das seh ich als unrealistischen Gedankengang.
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"ich fahr jetzt so schnell die Kiste hergibt durch die Stadt, um es dem Hirni in dem andern Karren zu zeigen. Wer mir in den Weg kommt hat Pech gehabt"
Wenn der Richter zu dem Ergebnis kommt, dürfte es ganz schön eng für den Angeklagten werden.
Für diesen Gedanken müsste er schon fast suizidal veranlagt sein. Bei einem Unfall mit 160 ist ja auch das eigene Überleben nicht mehr garantiert. Dann kommen aber wahrscheinlich gleich wieder die Psychiater um die Ecke und möchten die Schuldfähigkeit kleinredenBin gespannt, zu welchem Ergebnis der Richter kommt.
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Mit 160 durch die Stadt, ja, da liegt ein gewisser Hang zum Selbstmord nicht fern. Zumindest zur Selbstgefährdung. No risk no fun in Perversion.
Während z.B. Extrembergsteiger oder professionelle Rennfahrer nur ihre eigene Haut riskieren, lassen diese Deppen die anderen VT ungefragt an ihrem Risiko teilhaben. -
Ich habe mich so doll über den Röhl geärgert, dass ich sogar einen Blogbeitrag geschrieben habe:
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Ich habe mich so doll über den Röhl geärgert, dass ich sogar einen Blogbeitrag geschrieben habe:
zum Glück biste nur Radfahrer. Ich stell mir gerade vor, wie viele Stunden dein Tag haben müsste, wenn du z.B. gegen Chemtrailer oder Klimaskeptiker, den Björn-Höcke-Fanclub oder die Perpetuum-Mobile-Bastelvereinigung von 1899 e.V. anschreiben wollen würdest.
Will sagen: Auch mit sauberster Argumentation wird sich nichts ändern. Keiner wird "sein Lager" verlassen. Die Radfahrerhasser werden weiter Radfahrer hassen, die Radfahrerfans haben den Röhl'schen Erguss schon gar nicht weiter als bis zum 2. Absatz gelesen.
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Ich habe mich so doll über den Röhl geärgert, dass ich sogar einen Blogbeitrag geschrieben habe:
Hast Du oft mit so "Antworten" zu tun? Da weiß man ja nicht ob es billige Trollversuche sind oder ob das ernst gemeint ist.
Da gruselt es einen schon wenn man weiß was für Spezies hier wohl Autofahren
dürfen. -