Dobrindt: Mit Kindern auf dem Gehweg radeln

  • Ich klau mir mal was aus den Medienhinweisen:

    Fahren auf dem Gehweg: Regierung will Verkehrsregeln für Radfahrer ändern

    ... steht in der Kategorie »Auto« bei Spiegel online.


    Und was verbirgt sich hinter der Überschrift? Die von dpa unvollständig aus der »Süddeutschen«

    abgetippte Information, dass das BMVI plant, dass zukünftig »nicht nur Kinder mit dem Fahrrad auf Gehwegen fahren dürfen, sondern auch deren erwachsene Begleiter«.

    Oh, und welch Aufschrei der Autofahrer!!!

    Hm,

    A) U8 muss Gehweg benutzen (und an Kreuzungen absteigen)
    B) Ü8 aber U10 Darf Gehweg benutzen, muss aber nicht
    C) Ü10 bis U16 Darf nicht auf dem Gehweg fahren
    D) Ü16 darf, wenn ein U10 dabei ist (NEU)

    Wer erklärt das den Ü10 bis U16? Die werden doch wie bisher zu 99% illegal den Gehweg benutzen.

    Grundsätzlich finde ich die Änderung gut (kam die nicht auch irgendwie aus Hamburg?), nur: Entweder sind Ü10 bis U16 "vernünftig" und dürfen auch Geschwister begleiten oder sie sind nicht vernünftig und sie gehören z.B. nicht auf den Schutzstreifen. Ich würde Die Gruppe C einfach zu Gruppe B) dazupacken.

    Ich frage mich ja auch, ob nun ein über 16 Jahre alter Radfahrer als Aufsichtsperson (der Einfachheit halber im Folgenden einfach als „Erwachsener“ bezeichnet) ein Kind auf dem Gehweg begleiten darf oder ob auch zwei Erwachsene ein Kind begleiten dürfen oder ob ein Erwachsener auch fünf Kinder begleiten darf.

    Das wird dann auch total gigantisch, wenn die eine Hälfte der Familie auf dem Gehweg zugange ist und der andere Teil ordnungsgemäß auf der Fahrbahn radelt. Es läuft doch sowieso darauf hinaus, dass die komplette Familie auf dem Gehweg rollen wird und dann keiner weiß, ob Familienmitglieder zwischen zehn und fünfzehn Jahren dann ordnungswidrig unterwegs sind.

    Gilt dann eigentlich Schrittgeschwindigkeit für den gesamten Konvoi? Oder dürfen sich dann Radikalradler, die mit der gesamten Verwandtschaft in unangemessenen Tempo auf dem Gehweg unterwegs sind, auf den neuen Paragraphen berufen?

    Da Gehwege ja eigentlich keine Fahrtrichtung haben: Darf dann auch in der falschen Richtung gefahren werden?

    Und was passiert bei Unfällen? Bislang war zivilrechtlich der ordnungswidrig auf dem Gehweg radelnde Radfahrer ja nicht ganz unschuldig, wenn er beispielsweise an einer Grundstücksausfahrt von einem Kraftfahrer auf die Hörner genommen wurde. Nun wäre er aber dort ordnungsgemäß unterwegs, wenn er ein Kind dabei hätte? Wie sieht denn dann die Haftung im Unglücksfalle aus?

    Ich habe so das Gefühl, da sitzen welche im Ministerium und denken sich, na, lasst uns mal die Regeln für Radfahrer möglichst kompliziert machen — die Gefahr, dass das alles wieder auf eine total bescheuerte Regelung hinausläuft, ist ja durchaus gegeben. Und dann wird wieder gejammert, dass sich Radfahrer ja eh nie an die Regeln hielten…

    Und wenn ich mir die Reaktionen in den einschlägigen Ecken des Internets so durchlese, habe ich nicht so recht Lust, irgendwann einmal mit meinen eigenen Kindern in Deutschland eine Radtour zu unternehmen.

  • Wenn Vater und Mutter ein Kind auf dem Gehweg begleiten, wer wird dann eigentlich bestraft?
    Braucht man dann eigentlich zwei fahrradfahrende Kinder, damit Vater und Mutter legal den Gehweg benutzen dürfen?

    Und beim Überqueren der Fahrbahn sollen dann alle absteigen? Total lebensnahe Regelung. Werden sich bestimmt alle daran halten.

  • Ich lasse mal die letzten Jahre Revue passieren:
    Anfangs war mein Sohn so langsam, dass ich hinterher gegangen bin, später hinterher gejoggt.
    Wenn ich nach dem Kindergarten direkt zur Arbeit weitergefahren bin, bin ich auch auf dem Gehweg hinterhergefahren, teils auch voraus. Wie soll er denn lernen, wie man sich verhält, wenn es ihm niemand vormacht?

    Seitdem er ca. 6 ist, ist er mir dafür zu schnell unterwegs. Ich fahre auf der Fahrbahn und zwar ca. 20-30m schräg vor ihm. Bei jeder Haustür/Gefahrenstelle schaue ich, ob eine Gefahr besteht und warne ihn, falls es so sein sollte. Das nur bei den größeren Straßen, kleinere fuhr er da auch schon auf der Fahrbahn.

    Jetzt mit 7 fährt er immer mehr auf der Fahrbahn. Bald darf er es auch...

    -> Unter bestimmten Umständen ist es sinnvoll ebenfalls auf dem Gehweg zu fahren und die Gefahr halte ich dann für absolut vertretbar. Nur diese Umstände in Worte zu fassen ist schwer.

    Zu dritt unterwegs sein ist übrigens ideal. Einer macht vor, wie er sich verhalten soll und der zweite fährt hinterher und kontrolliert.

    PS: Das Absteigen bei jeder Fahrbahnüberquerung: Damit haben wir nie angefangen und ich sehe dafür auch keine Notwendigkeit.

  • Ich habe so das Gefühl, da sitzen welche im Ministerium und denken sich, na, lasst uns mal die Regeln für Radfahrer möglichst kompliziert machen — die Gefahr, dass das alles wieder auf eine total bescheuerte Regelung hinausläuft, ist ja durchaus gegeben.

    Ich finde es tatsächlich schwer, eine anständige Regelung zu finden. Denn man muss mehrere Punkte unter einen Hut bekommen:

    • Erwachsene Radfahrer haben auf Gehwegen eigentlich nichts verloren
    • Viele Radfahrer kapieren das leider nicht
    • Kinder hingegen sollen auf Gehwegen fahren und müssen auch entsprechend beaufsichtigt werden können (da sind wir uns hoffentlich einig)
    • Andererseits soll meiner Meinung nach nicht eine 50-köpfige Gruppe von Radlern auf dem Gehweg fahren, nur weil ein Kind dabei ist.
    • Die starre Altersgrenze für alle Straßen finde ich auch problematisch. Wenn meine Tochter 10 ist, kann sie definitiv in einer 30-Zone auf der Fahrbahn fahren. Aber nicht unbedingt auf der 3-spurigen Hauptstraße ohne Radweg.

    Das ist gar nicht so einfach unter einen Hut zu gekommen, ohne dass die Regelung kompliziert wird.

  • Prinzipiell entscheide ich als Elternteil wo mein Kind fährt, nicht irgendein Gesetz.
    Denn Gesetze beachten nicht die motorischen und sensorischen Fähigkeiten.
    Wenn ich der Meinung bin, mein 11-jähriges Kind fährt in dieser und jener Strasse auf dem Gehweg (wenn kein (Bedarfs)Radweg vorhanden ist), dann ist das so.
    Lieber einen Strafzettel als ein traumatisiertes oder gar verletztes Kind.

  • Ich finde es besorgniserregend, dass hier erneut an Symptomen herumgedoktort wird.

    Das Problem sind nicht Kinder, das Problem sind nicht radfahrende Eltern. Das Problem sind auch nicht Gehwege, Radwege oder Fußgänger.
    Das Problem wird in der Regel auf 4 Rädern durch die Gegend gefahren. Wiegt mehr als 1 Tonne und ist im Zweifelsfalle tödlich.

    Wir machen uns in Deutschland ernsthaft Gedanken darum, wie man als Elternteil Kinder begleitet, die mit dem Fahrrad fahren? Das ist ein Armutszeugnis.

    Entweder ist die Infrastruktur so gut, dass ich mir über die Art und Weise der Begleitung keine Gedanken machen muss - oder aber die Infrastruktur (Radweg, Gehweg) ist so scheiße, dass ich gefälligst auf der Fahrbahn fahren können muss, OHNE befürchten zu müssen, dass mich ein wildgewordener/irrer/blinder/blöder/missgelaunter Autofahrer über den Haufen fährt und mein Kind gleich mit.

  • DMHH - 100%.
    Mein Kind hat z.B. tierisch Angst in einer bestimmten Strasse auf der Fahrbahn zu fahren, weil so ein Idiot meinte direkt neben uns voll auf die Hupe drücken zu müssen.
    Folge war ein beinahe Unfall, wegen des Schreckmoments.
    Bekomme so eine Situation mal aus einem 7-jährigen Kind wieder raus, das brennt sich richtig ins Gehirn.
    Da hilf dann auch nicht, dass Papa als Puffer daneben fährt.

    PS: was tut man dann? Dem Kind erlauben auf dem Fussweg zu fahren. In Schrittgeschwindigkeit.
    Ich fahre in gleichem Tempo auf der Fahrbahn. Ergebnis? Huuuuuuuup.
    Und dann schliesst sich der Kreis wieder.

  • Oh, bei einem Kind das gerade das Fahrradfahren lernt, muss der Autofahrer gar nicht viel falsch machen.

    Und wo soll es in der Stadt das Fahrradfahren lernen? Auf dem Gehweg oder der Fahrbahn?
    Ja, ich weiß. Daran dass es so wenig Platz gibt, sind die parkenden Autos Schuld.

    Aber wenn man ein Kind hat, das _jetzt_ Fahrrad fahren lernen will, brauche ich _jetzt eine Lösung. Parkplätze abschaffen und die Einstellung der Verkehrsteilnehmer zu ändern, ist in diesem Moment keine Option.

  • Wenn jemand im Ausahmefall rücksichtsvoll ein Kind auf dem Gehweg per Fahrrad begleitet, so soll es sein. Es soll also erlaubt werden.

    Andererseits fiel mir vor einiger Zeit jemand mit einem E-Bike (mit Kennzeichen) in einer deutschen Fußgängerzone auf, in der das Radfahren erlaubt ist. Tatsächlich fuhr der E-Biker nicht mit 45 km/h, sondern wie alle anderen Radler mit angepasster Geschwindigkeit - also rücksichtsvoll. Im Schlepp war ein vollbesetzter Kinderanhänger und der Fahrer begleitete ein Kind auf dem Kinderfahrrad. Vollkommen verboten, aber nur das Kennzeichen macht augenscheinlich den Unterschied zu "normalen" Fahrrädern in der Fußgängerzone. Der E-Biker müsste sich also ein Zweitfahrrad kaufen, falls er per Rad zum Einkaufen in die Innenstadt will - ohne das Rad (mit Hänger?) am Rand der Fußgängerzone abzustellen.

  • Seitdem er ca. 6 ist, ist er mir dafür zu schnell unterwegs. Ich fahre auf der Fahrbahn und zwar ca. 20-30m schräg vor ihm. Bei jeder Haustür/Gefahrenstelle schaue ich, ob eine Gefahr besteht und warne ihn, falls es so sein sollte. Das nur bei den größeren Straßen, kleinere fuhr er da auch schon auf der Fahrbahn.

    PS: Das Absteigen bei jeder Fahrbahnüberquerung: Damit haben wir nie angefangen und ich sehe dafür auch keine Notwendigkeit

    Meiner ist zwar erst fünf, aber genauso mache ich es auch.

  • Das ist eins der Themen, zu denen ich mir noch keine endgültige Meinung gebildet habe. Ich habe lange darüber nachgedacht und auch gezögert, mich dazu zu äußern. Ich bin verwirrt.

    Da draußen möchte ich eigentlich immer "bei den Großen mitspielen" (Achtung, leichter Anflug des Radfahrerminderwertigkeitskomplexes!), das heißt: ganz normal ein Fahrzeug führen. Unabhängig von der Abtriebsart. Jetzt frage ich euch: Bei welcher anderen Fahrzeugart darf man - unabhängig von Alter oder Befähigungsnachweis - einfach loslegen?

    Ja, das ist dünnes Eis. Es könnte heißen: Kinder U8 dürfen nicht mehr mit dem Fahrrad fahren. Mir fällt aber kein logisches Argument gegen diese Sichtweise ein, wie sehr ich mich auch anstrenge. Bitte helft mir! Das darf einfach nicht sein, dass Kinder nicht mehr Fahrrad fahren dürfen! Sie müssen es ja lernen. Andererseits - das Lernenmüssen gilt ebenso für alle anderen Fahrzeuge, und dafür gibt es Fahrschulen. Es wäre also immer noch ein Privileg, dass die Eltern die Fahrschule erstzen dürften. Vorschlag: Vielleicht könnte man rein äußerlich das "Kinderrad" (im Sinne eines Spielzeugs) kennzeichnen? Fähnchen oder so? Dann wäre es ein gefühlter Sitzroller mit Zusatzantrieb und wäre nach denselben Regeln wie ein Roller zu benutzen.
    Wir Eltern müssten dann akzeptiern, dass man keine richtigen Radtouren mit U8-Kindern machen kann. Wir erwarten ja auch nicht, dass die Knirpse mit dem Mofa rumfahren dürfen - warum dann mit dem motorfreien Fahrrad? Beide sind normale Fahrzeuge. Wir wollen doch die Diskriminierung nach Antriebsart gerade nicht haben. Das kann in letzter Konsequenz eben auch diese Folge haben. Oder? Man kann doch immer noch einen Anhänger nehmen, oder vielleicht ein Tandem (uuups, wie wären denn da die Regeln? Vorne? Hinten? Keine Ahnung...)

    Fyi: Ich bin Elter. Wir haben die Verkehrserziehung strikt nach den Regeln gemacht. Es war nicht leicht. Kind (U8) fuhr auf dem Gehweg und stieg an Kreuzungen ab, Elter(n) fuhr(en) auf der Fahrbahn oder ganz selten auf dem Pflichtradweg und brüllte(n) die Anweisungen. (Übung für Fortgeschrittene: Es gibt nur einseitig einen Gehweg. Hach, da könnte ich euch Geschichten erzählen...) Vorteil: Das Kind war überglücklich, nach dem 8. Geburtstag endlich auf die Fahrbahn zu dürfen, denn der fußgängerartige Status war vor allem: unbequem. Der 8. Geburtstag war wie eine Befreiung aus dem Ghetto, wie ein Ritterschlag. Und die Nachteile von Rad_weg_en waren nebenbei auch mehr oder weniger selbsterklärt.

    Ich bin mir, wie gesagt, noch nicht sicher, wie meine Meinung sein soll. Das Thema finde ich aber zu wichtig, um sich rauszuhalten. Das werden schließlich die neuen #Scheißradfahrer.

    Ach ja: Die neue Regelung, die ja in diesem Faden der Aufhänger ist, finde ich einerseits kompliziert, andererseits teleologisch verständlich (s. § 21 Abs. 3 StVO). Fazit: Is mir egal. Oder doch nicht? Gehwege den Fußgängern?

  • Also ich war dabei, als die damals achtjährige Tochter meiner damaligen Lebensabschnittsgefährtin Radfahren gelernt hat. Erst auf einem Spielplatz, dann auf den überbreiten Gehwegen hier:

    Es war erhebend, als es plötzlich klappte und sie stolz wie Bolle auch fahren konnte.
    Wir haben niemanden behindert und es hat sich niemand beschwert, also alles roger. Gut, dass man jetzt die Rechtslage an die Praxis anpassen will (man stelle sich vor, wir hätten für die Rückfahrt die Prenzlauer Allee queren müssen!!!).

    Generell würde ich doch annehmen, dass man für die Radfahrübungen keinen 60-cm-Kombiweg raussucht, sondern ein geeignetes Gelände, und dass man für die alltäglichen Wege nach Möglichkeit eher konfliktarme Routen sucht.

  • Ja, das ist dünnes Eis. Es könnte heißen: Kinder U8 dürfen nicht mehr mit dem Fahrrad fahren. Mir fällt aber kein logisches Argument gegen diese Sichtweise ein, wie sehr ich mich auch anstrenge. Bitte helft mir!

    Gerne.
    Die Definition "Fahrzeug" ist einfach vollkommen willkürlich und ungeeignet für die Entscheidung, wer was und wo fahren darf.

    Mit folgenden Dingen dürfen sich Kinder ohne Führerschein fortbewegen:
    - Rollschuhe
    - Tretroller
    - Laufrad
    - Zu Fuß

    Wo ist der prinzipielle Unterschied zum Radeln auf dem Gehweg?
    Es gibt keinen.

    Die Trennung muss hingegen hauptsächlich nach Gefährdung von anderen erfolgen:
    - Praktisch keine Gefährdung von Fußgängern -> Gehweg
    - Zusammenstoß mit Fußgänger tut weh -> Fahrbahn bzw. Radweg
    - Zusammenstoß mit Fußgänger meist mit schweren Verletzungen -> Fahrbahn + Führerschein

    Die Übergänge sind fließend. Und es geht hier um Wahrscheinlichkeiten: Ausnahmen mit stärkeren oder schwächeren Verletzungen gibt es immer.

  • Ich schließe mich @Epaminaidos an. Die Forderung nach einem Führerschein für Fahrräder ist eine klassische Nebelkerze. Sie würde erst dann nachvollziehbar, wenn im Straßenverkehr Todesfälle und schwere Verletzungen (abzüglich selbstverursachte) durch Radfahrer in der Statistik irgendein relevantes Verhältnis zu KFZ erreichten.

    Führerscheinpflicht nach Gefährdungspotential ist grundsätzlich schon der richtige Lösungsansatz.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Ganz ehrlich: Mir ist egal, wo meine Tochter (4, fährt seit 2,9 Rad) laut StVO fahren müsste. Ich entscheide situationsbedingt, wo sie fahren darf bzw. muss. Das bedeutet, dass ich momentan wissentlich täglich gegen die StVO verstoße, weil es keine sinnvollen Alternativen gibt:
    1) Auf dem Weg zum Kindergarten haben wir auf 1 km 5% Steigung im Schnitt zu bewältigen. Naturgemäß schafft sie das noch nicht alleine. Also kann sie entweder zu Fuß gehen und ihr Rad schieben oder ich schiebe sie fahrenderweise. Dafür braucht es allerdings einen Gehweg auf der rechten Seite... Hier "auf’m Dorf" gibt es aber nicht in jeder Straße beidseitige, in gutem Zustand befindliche Gehwege. Also fährt sie in solchen Situationen selbstverständlich rechts neben mir auf der Fahrbahn.
    2) Hindernisse auf dem Gehweg (Mülltonnen, Fahrzeuge, Scherben, Rollatoromis, Eis & Schnee etc.): Anhalten, absteigen, gucken, auf die Fahrbahn treten, vorbeischieben, wieder auf den Gehweg treten, aufsteigen, weiterfahren. So ein BS. Sofern es gefahrlos möglich ist, erlaube ich ihr natürlich, vor dem Hindernis auf die Fahrbahn zu wechseln. Bei nächster Gelegenheit fährt sie eben wieder auf den Gehweg zurück. Sofern denn überhaupt einer vorhanden und vom Zustand her für’s Fahren auch geeignet ist. Das ist hier leider nicht selbstverständlich und wechselt teilweise von Grundstück zu Grundstück.

    Sie auf einem nicht für Radfahrer freigebenen Gehweg fahrenderweise zu begleiten, käme für mich bei entsprechender Legalisierung nur in Frage, wenn der Weg ausreichend breit wäre (> 2,50 m). Ich fahre in solchen Situationen stets auf der Fahrbahn, ggf. auch durch parkende Fahrzeuge von ihr getrennt. Es kommt auf unseren Wegen allerdings auch äußerst selten vor und sie ist dank der täglichen Übung schon enorm sicher auf dem Rad, fährt mit der gebotenen Vorsicht, nimmt (zu) extreme Rücksicht auf Fußgänger und hat in den wenigen Gefahrensituationen bisher perfekt reagiert. Einmal rannte ein kleineres Kind unvermittelt auf den Gehweg => Vollbremsung als ich gerade "bre..." rief.
    Nebenbei erwähnt: Konflikte mit dem motorisierten Verkehr gab es bis dato nicht. Auf (kleine) Kinder (mit Fahrrad) wird hier teilweise extreme Rücksicht genommen. Das geht so weit, dass selbst etliche Brummifahrer auf ihren Vorrang verzichten und ihr Fahrzeug anhalten, nur um uns das Queren der Fahrbahn zu ermöglichen.

    Wie ich es im Stadtverkehr hielte, weiß ich nicht. Ich bin ehrlich gesagt auch froh, dass ich mir darüber momentan keine Gedanken machen muss.

    Generell würde ich doch annehmen, dass man für die Radfahrübungen keinen 60-cm-Kombiweg raussucht, sondern ein geeignetes Gelände, und dass man für die alltäglichen Wege nach Möglichkeit eher konfliktarme Routen sucht.

    Exakt, Schulhöfe und Sportplätze sind prima Lernumgebungen und auch später immer noch gut für’s Training geeignet (Slalomfahren, Bremsen auf Kommando, Halten an bestimmten Stellen, ...).

  • Ich wünsche mir von allen Eltern oder "Aufsichtspersonen" mehr Rücksichtnahme. Ich erlebe es häufig, dass Kinder neben Eltern (oder anderen Erwachsenen), die sie begleiten und "beaufsichtigen", mir auf b-pflichtigen Radwegen geisterradelnd entgegenkommen. Die Kleinen sind dann oft irritiert, und wissen nicht wie sie sich verhalten sollen, wenn ich nicht auf den Gehweg ausweiche und für sie Platz mache. Einmal ist mir ein Kind ins Vorderrad reingerammt und hatte den Lowrider beschädigt. Ich blieb rechtzeitig auf dem Radweg stehen, weil Kind gefolgt von Mutti auf dem schmalen Radweg mir entgegenkamen. Mutti vollkommen aufgebracht, das arme Kind schrie, und ich würde als Rüpel gebrandmarkt. Als ich dann vorschlug 110 zu rufen wurde Mutti etwas ruhiger.

    Der andere Fall: Mutti auf dem Gehweg, Kleinkind auf dem Radweg mir entgegenkommend. Auch nervig. Die Aufsichtsperson hat auch da voll versagt.

    Eine andere Spezies, die mit Kinder unterwegs ist, radelt mit Lastenrädern, aber auf den Gehwegen. Mit Kindern sei es zu gefährlich auf der Fahrbahn zu radeln, selbst in Tempo 30-Zonen kurven die Eltern mit den Lastenrädern auf den Gehwegen herum und klingeln sich notfalls den Weg frei. Dafür fehlt mir jedes Verständnis. Gipfel der Elernlastenradelei war ein besorgter Vater, der im Christianiabike im Supermarkt rumkurvte, weil er Angst hatte sein Kind draußen zu lassen - das Kind aber unbedingt im Fahrzeug bleiben sollte. Ich mit Einkaufswagen im Platzkampf gegen ein eher unwendiges Christianiabike in den Gängen des Supermarktes war schon merkwürdig.

  • Gipfel der Elernlastenradelei war ein besorgter Vater, der im Christianiabike im Supermarkt rumkurvte, weil er Angst hatte sein Kind draußen zu lassen - das Kind aber unbedingt im Fahrzeug bleiben sollte.

    Geil! Das nächste Mal fahre ich auch einfach mit dem Auto auf den Gehweg in den Supermarkt wenn die Kleine keinen Bock hat auszusteigen. Ich mach' mir da einfach viel zu viele Gedanken.

  • Die Definition "Fahrzeug" ist einfach vollkommen willkürlich und ungeeignet für die Entscheidung, wer was und wo fahren darf. ... Die Trennung muss hingegen hauptsächlich nach Gefährdung von anderen erfolgen ...

    Hmmm, ich weiß nicht recht.
    Ich sehe da auch noch eine ganz andere Bewegungsdynamik: Fahrverkehr hat eine Richtung, Fußverkehr nicht. Fahrverkehr braucht eine Strecke, Fußverkehr braucht eine Fläche. Also kann und muss man beim Fahrverkehr sozusagen Strömungen regulieren, der Fußverkehr passiert eher chaotisch (gut so!). Mit diesem Bild im Kopf sind viele Regelungen, die für Fahr- und Fußverkehr unterschiedlich sind, auf einmal völlig logisch. So kommt es mir zumindest vor, ich habe das noch nie konsequent zu Ende gedacht. Jedenfalls finde ich die Differenzierung nach Alter von allen Möglichkeiten die unverständlichste.

    - Rollschuhe- Tretroller
    - Laufrad
    - Zu Fuß
    Wo ist der prinzipielle Unterschied zum Radeln auf dem Gehweg? ...

    Oh, das ist leicht. Diese Sachen ändern sich nicht mit dem Alter. Kinder dürfen das machen, und Erwachsene dürfen das auch. Und man macht es in jedem Alter auf dem Gehweg. Es passt halt vom Bewegungsbild und vielleicht auch vom Bremsweg her gut zum Fußverkehr. Schwierig finde ich da tatsächlich nur die Rollschuhe. Die haben nämlich m.E. einen deutlich längeren Bremsweg. Alles, was die Füße am Boden lässt, ist halbwegs sofort zu stoppen. Den Unterschied merke ich ja selber, wenn ich mit dem Rad rollere statt Schrittgeschwindigkeit fahre. Rollern bremst sich deutlich soforter.

    Mit folgenden Dingen dürfen sich Kinder ohne Führerschein fortbewegen: ...

    Huch, woher kommt jetzt der Führerschein?
    Nee, daran habe ich nie gedacht. Was ich meine, ist eigentlich noch schlimmer: Man hätte Argumente, das Radfahren U8 komplett zu verbieten. Kinder dürfen alles Mögliche noch nicht. Wenn man der Meinung ist, U8 wären Kinder zum Radfahren noch nicht ordentlich (="auf der Fahrbahn") in der Lage, warum sollte man sie dann auf hilflose Fußgänger loslassen? Die können ganz schön schnell sein, die lieben Kleinen.


    Der sinnvollste Konsens wäre vermutlich: Die Eltern sollen entscheiden, wo das Kind fährt.
    Von mir aus hat aber trotzdem kein erwachsener Radler auf Gehwegen etwas zu suchen. Man findet durchaus Strecken, wo Verkehrserzeihung legal geht, z.B. wäre das ausnahmsweise mal eine sinnvolle Anwendung für einen Radweg neben dem Gehweg. Wenn die Kinderbegleitung dann irgendwo schwierig wird, geht's halt auf dieser speziellen Strecke nicht. Es gibt kein Recht auf alles.

    (Ich bin so froh, dass wir das hinter uns haben.)