Ich klau mir mal was aus den Medienhinweisen:
Fahren auf dem Gehweg: Regierung will Verkehrsregeln für Radfahrer ändern
... steht in der Kategorie »Auto« bei Spiegel online.
Und was verbirgt sich hinter der Überschrift? Die von dpa unvollständig aus der »Süddeutschen«
abgetippte Information, dass das BMVI plant, dass zukünftig »nicht nur Kinder mit dem Fahrrad auf Gehwegen fahren dürfen, sondern auch deren erwachsene Begleiter«.Oh, und welch Aufschrei der Autofahrer!!!
Hm,
A) U8 muss Gehweg benutzen (und an Kreuzungen absteigen)
B) Ü8 aber U10 Darf Gehweg benutzen, muss aber nicht
C) Ü10 bis U16 Darf nicht auf dem Gehweg fahren
D) Ü16 darf, wenn ein U10 dabei ist (NEU)Wer erklärt das den Ü10 bis U16? Die werden doch wie bisher zu 99% illegal den Gehweg benutzen.
Grundsätzlich finde ich die Änderung gut (kam die nicht auch irgendwie aus Hamburg?), nur: Entweder sind Ü10 bis U16 "vernünftig" und dürfen auch Geschwister begleiten oder sie sind nicht vernünftig und sie gehören z.B. nicht auf den Schutzstreifen. Ich würde Die Gruppe C einfach zu Gruppe B) dazupacken.
Ich frage mich ja auch, ob nun ein über 16 Jahre alter Radfahrer als Aufsichtsperson (der Einfachheit halber im Folgenden einfach als „Erwachsener“ bezeichnet) ein Kind auf dem Gehweg begleiten darf oder ob auch zwei Erwachsene ein Kind begleiten dürfen oder ob ein Erwachsener auch fünf Kinder begleiten darf.
Das wird dann auch total gigantisch, wenn die eine Hälfte der Familie auf dem Gehweg zugange ist und der andere Teil ordnungsgemäß auf der Fahrbahn radelt. Es läuft doch sowieso darauf hinaus, dass die komplette Familie auf dem Gehweg rollen wird und dann keiner weiß, ob Familienmitglieder zwischen zehn und fünfzehn Jahren dann ordnungswidrig unterwegs sind.
Gilt dann eigentlich Schrittgeschwindigkeit für den gesamten Konvoi? Oder dürfen sich dann Radikalradler, die mit der gesamten Verwandtschaft in unangemessenen Tempo auf dem Gehweg unterwegs sind, auf den neuen Paragraphen berufen?
Da Gehwege ja eigentlich keine Fahrtrichtung haben: Darf dann auch in der falschen Richtung gefahren werden?
Und was passiert bei Unfällen? Bislang war zivilrechtlich der ordnungswidrig auf dem Gehweg radelnde Radfahrer ja nicht ganz unschuldig, wenn er beispielsweise an einer Grundstücksausfahrt von einem Kraftfahrer auf die Hörner genommen wurde. Nun wäre er aber dort ordnungsgemäß unterwegs, wenn er ein Kind dabei hätte? Wie sieht denn dann die Haftung im Unglücksfalle aus?
Ich habe so das Gefühl, da sitzen welche im Ministerium und denken sich, na, lasst uns mal die Regeln für Radfahrer möglichst kompliziert machen — die Gefahr, dass das alles wieder auf eine total bescheuerte Regelung hinausläuft, ist ja durchaus gegeben. Und dann wird wieder gejammert, dass sich Radfahrer ja eh nie an die Regeln hielten…
Und wenn ich mir die Reaktionen in den einschlägigen Ecken des Internets so durchlese, habe ich nicht so recht Lust, irgendwann einmal mit meinen eigenen Kindern in Deutschland eine Radtour zu unternehmen.