Sonst sehe ich das ja nur mit Zeichen 1022-11, aber das hier ist ja Zeichen 1010-63 und laut VzKat kann Zeichen 1010-63 auch Teil eines beschränkenden Zusatzzeichens nach § 41 Absatz 2 StVO sein, womit m.E. die Benutzungspflicht hier auf Mofas erweitert würde, oder?  ![]()
Aber ich verstehe auch nicht, warum man sich in DE so schwertut, mehrere Symbole in die blauen Kreise zu setzen. Wär doch viel verständlicher  ![]()