• Sonst sehe ich das ja nur mit Zeichen 1022-11, aber das hier ist ja Zeichen 1010-63 und laut VzKat kann Zeichen 1010-63 auch Teil eines beschränkenden Zusatzzeichens nach § 41 Absatz 2 StVO sein, womit m.E. die Benutzungspflicht hier auf Mofas erweitert würde, oder? =O

    Aber ich verstehe auch nicht, warum man sich in DE so schwertut, mehrere Symbole in die blauen Kreise zu setzen. Wär doch viel verständlicher :/

  • Sonst sehe ich das ja nur mit Zeichen 1022-11, aber das hier ist ja Zeichen 1010-63 und laut VzKat kann Zeichen 1010-63 auch Teil eines beschränkenden Zusatzzeichens nach § 41 Absatz 2 StVO sein, womit m.E. die Benutzungspflicht hier auf Mofas erweitert würde, oder? =O

    Aber ich verstehe auch nicht, warum man sich in DE so schwertut, mehrere Symbole in die blauen Kreise zu setzen. Wär doch viel verständlicher :/

    Und wenn ich jetzt sage: "Aha, die Benutzungspflicht ist auf Mofas beschränkt"? :D

  • Sonst sehe ich das ja nur mit Zeichen 1022-11, aber das hier ist ja Zeichen 1010-63 und laut VzKat kann Zeichen 1010-63 auch Teil eines beschränkenden Zusatzzeichens nach § 41 Absatz 2 StVO sein, womit m.E. die Benutzungspflicht hier auf Mofas erweitert würde, oder? =O

    Aber ich verstehe auch nicht, warum man sich in DE so schwertut, mehrere Symbole in die blauen Kreise zu setzen. Wär doch viel verständlicher :/

    Vielleicht ist die Fahrbahn eine Kraftfahrstraße, auf der Mofas nicht fahren dürfen? Dann wäre das Schild vielleicht nicht so ganz verkehrt. Und auf keinen Fall will ich, dass Mofas auch noch verpflichtet werden, den Radweg zu benutzen. Umgekehrt macht mehr Sinn, dass nämlich Fahrradfahrer nicht mehr verpflichtet sind, den Radweg zu benutzen. Dann kann es natürlich keine Kraftfahrstraße sein. Und dann müsste an dem Radweg VZ 1010-52 stehen:

    Verkehrszeichen Radfahrer https://www.strassenausstatter.de/produkt/verkeh…eichen-1010-52/

  • Und wenn ich jetzt sage: "Aha, die Benutzungspflicht ist auf Mofas beschränkt"?

    Rein formal betrachtet wird wohl eine Benutzungspflicht für Fahrräder angeordnet, es müssen sich aber nur Mofas daran halten.

    Das Schild markiert also nur einen Radweg, ohne für irgendjemanden eine Benutzungspflicht anzuordnen.

  • Nein, der Abschnitt ist keine Kraftfahrstr, die endet schon hier. Sie wird danach auch nicht mehr zur Kraftfahrstraße. Bis zur Stadtgrenze verläuft immer ein BP Radweg nebenher, in Schwentinental sind die Auffahrten dann mit [Zeichen 254][Zeichen 259] ausgestattet.

    Die gezeigte Schildervariante gibt es seit Fertigstellung der Nebenflächen auf dem gesamten sanierten Abschnitt, außer ganz am Anfang der Strecke. War vorher alles mit 1022-11 (siehe hier).

    Vielleicht hat die Behörde einfach nur mal wieder verkackt?

  • Was andere "Gehweg" nennen, ist in Wismar anscheinend gleich eine Fußgängerzone.

    In Wismar gibt es auch andere komische Sachen.

    Ich fahre beispielsweise mit dem Auto auf der linken von zwei Spuren. Auf meine Spur sind Pfeile gemalt: geradeaus+links. Ich will geradeaus und wundere mich, dass ich gemütlich am Stau vorbei fahre.

    Nach zwei Pfeilen dann die Auflösung: Das "geradeaus" entfällt plötzlich und es geht nur noch nach links.

    Dr.-Leber-Straße · 23966 Wismar
    23966 Wismar
    maps.app.goo.gl

    Das und ähnliches scheint dort zum Konzept zu gehören: die typische Kreuzung beginnt einspurig. Dann kommt die Spur für Linksabbieger und noch ein Stück weiter die für Rechtsabbieger.

    Welche Pfeile malt man wohl auf die mittlere Spur?

    Ist doch logisch: Als erstes kommt ein "geradeaus+links". Wenn die Linksabbieger "weg" sind, kommt ein "geradeaus+rechts". Und erst dann kommen die richtigen: "geradeaus"

    Keine Ahnung, was denen dabei durch den Kopf ging. Hilfreich ist es jedenfalls nicht.

    Ich habe leider kein vollständiges Beispiel auf Maps gefunden, obwohl ich mehrere dieser Kreuzungen gefahren bin. Scheint recht frisch zu sein.

    Ein halbes Beispiel:

    53°53'12.3"N 11°27'44.0"E · Schweriner Str. 11, 23970 Wismar
    Schweriner Str. 11, 23970 Wismar
    maps.app.goo.gl
  • Die gezeigte Schildervariante gibt es seit Fertigstellung der Nebenflächen auf dem gesamten sanierten Abschnitt, außer ganz am Anfang der Strecke. War vorher alles mit 1022-11 (siehe hier).

    Vielleicht hat die Behörde einfach nur mal wieder verkackt?

    Was genau beabsichtigt denn die Verkehrsbehörde damit, dass sie ein Mofa-Schild "Zusatzzeichen Mofas - Verkehrsschild VZ-1046-11"unter einem Radwegschild anbringt?

    Suchergebnisse - Bohmeyer & Schuster GmbH

    "Mir fällt gerad auf: In dem verlinkten Angebot des Schilder-Lieferanten steht:

    "Mofas - Verkehrsschild VZ 1010-63 (...) nach StVO §39 Abs.3 (geänderte VZ-Nummer, vorher: 1046-11)"

    Vermutlich will die Verkehrsbehörde damit bezwecken, dass Mofa-Fahrer*innen den Radweg benutzen, um den Autoverkehr auf den Fahrbahnen davon zu entlasten, für ein langsam fahrendes Mofa zu bremsen, langsamer zu fahren oder ein Überholmanöver zu starten.

    Das ist so meines Wissens in Deutschland im Straßenverkehr nicht vorgesehen. In den Niederlanden gibt es dafür ein eigenes Verkehrsschild, das Mofa-Fahrer*innen dazu verpflichtet, den angebotenen kombinierten Rad-/Mofaweg zu benutzen, oder wie im gezeigten Fall es Mofa-Fahrern ermöglicht, Umwege zu ersparen und für den Radverkehr geschaffene Abkürzungen zu nutzen:

    Warum eigentlich ist das in den Niederlanden anders geregelt als in Deutschland? In Deutschland dürfen in der Regel Mofas die Fahrbahn benutzen. In den Niederlanden ist es häufig so, dass Mofas die Fahrbahn nicht benutzen dürfen und stattdessen den Radweg benutzen müssen. Meines Wissen müssen in den Niederlanden Mofa-Fahrer selbst dann, außerorts den Radweg benutzen, wenn der nicht ausdrücklich für Mofas gekennzeichnet ist.

    Ist es das Vorbild Niederlande, was die Verkehrsbehörde in Kiel antreibt, VZ-1046-11 zu dem Radwegschild dazu zu hängen anstatt VZ-1022-11?

    Zusatzzeichen "Mofas frei" | Zusatzschild VZ 1022-11 kaufen

  • Suchbild: Ich sehe ca. 30 Fehler.

    Außerdem ist [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] redundant und sollte deshalb entfernt werden, oder?

    Spoiler anzeigen

    Beinahe hätte ich die Polizei angerufen und eine Umsetzung sämtlicher PKW gefordert :)

    Eventuell ist es aber auch nur ein Fehler und nicht 30: Das Schild selbst. Denn als das "Fahrradstraße" auf die Fahrbahn gemalt wurde, wurden auch die Parkflächen frisch markiert.

    Als die Fahrradstraße neu war, war sie mit provisorischen Schildern konsequent beschildert: [Zeichen 244] [Zusatzzeichen 1020-30]

    Vor gut einem Monat wurden die meisten dieser Schilder durch einen wilden Mix aus [Zeichen 244] [Zeichen 267] [Zusatzzeichen 1020-30] , [Zeichen 244] und [Zeichen 244] [Zusatzzeichen 1020-30] ersetzt. Einige der provisorischen Schilder stehen auch noch herum. Ich habe noch kein System erkannt.

    Am Ende zeigt es bestimmt wieder nur die Unfähigkeit der Verwaltung in Berlin.

  • [Zeichen 244] und [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] sind insofern redundant, als dass von dieser Seite nur Radfahrer in die Straße einfahren dürfen. Für Radfahrer bedeutet das [Zeichen 244] zusätzlich noch, dass sie auch aus dieser Richtung nebeneinander und nicht schneller als 30km/h fahren dürfen.

    Wenn von der anderen Seite [Zeichen 244][Zusatzzeichen 1020-30] steht, dann dürfen Anlieger da natürlich von der anderen Seite auch mit dem Auto reinfahren und dort parken. Sicherlich gibt es dazu auf der anderen Seite auch ein [Zeichen 220-20][Zusazzeichen 1000-32].

    In Stades erster (und einziger) Fahrradstraße hat man den Autofahrern durch ein zusätzliches [Zeichen 260] die Bedeutung einer Fahrradstraße erklärt. Was aber auch nicht ganz richtig ist, da die Fahrradstraße von der anderen Richtung her auch für Anliegerverkehr freigegeben ist. Die Straße ist also nicht für Kfz gesperrt, sondern es besteht von der einen Seite her für Kfz nur ein Verbot der Einfahrt, also [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10].

    Mal angenommen, Autofahrer würden die Bedeutung von Verkehrszeichen kennen und sich daran halten, dann müsste in einer Fahrradstraße, die für den Anlieger Kfz-Verkehr eine Einbahnstraße ist, auf der einen Seite ein [Zeichen 244] und auf der anderen Seite [Zeichen 244] [Zusatzzeichen 1020-30] + [Zeichen 220-20][Zusazzeichen 1000-32] ausreichen.

  • Meiner Beobachtung nach werden [Zeichen 267] von Autofahrern seltener ignoriert als [Zeichen 250] oder [Zeichen 260] . Eventuell weil man bei [Zeichen 267] das Risiko einer unangenehmen Begegnung höher einschätzt als bei einem Durchfahrtsverbot, wo man im entsprechenden Bereich ja gemeinschaftlich illegal unterwegs ist.

  • Guter Gedanke: Wer mit dem Auto gegen eine Einbahnstraße fährt, könnte ja den richtigen Verkehr behindern (Todsünde).

    Aber [Zeichen 250] ist bestimmt nicht so gemeint, und wenn doch, dann nur eine Schikane.

  • Meiner Beobachtung nach werden [Zeichen 267] von Autofahrern seltener ignoriert als [Zeichen 250] oder [Zeichen 260] .

    Dito für Fahrradstraßen.

    Das jeweils beidseitig aufgestellte [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] wirkt wesentlich eindrucksvoller als ein einfaches [Zeichen 244] .

    Vermutlich war das auch der Grund für das Handeln der Bezirksverwaltung.

    Falsch ist es mMn trotzdem.

  • Das [Zeichen 250] scheint sehr oft nicht für Radfahrer gemeint zu sein, sondern wurde aufgestellt, weil die zuständige Verkehrsbehörde Fahrräder entweder nicht für Fahrzeuge hält, oder weil das [Zeichen 260] gerade nicht auf Lager war, oder weil man unter das [Zusatzzeichen 1020-30] nicht noch ein [Zusatzzeichen 1022-10] hängen wollte, oder das [Zusatzzeichen 1020-12] unbekannt ist.

    Das Doofe ist halt, dass es im Falle eines Falles eben doch für Radfahrer gilt und im Haftungs- oder Schadensfall immer gegen einen ausgelegt werden wird.