• Das haben wir hier auch, aber da ergibt es sogar Sinn.

    Die Anlieger dürfen zu ihren Grundstücken fahren. Später, wo keine Grundstücke mehr über den Weg erschlossen werden, wird der Weg auch schmaler.

    Im Unterschied zu [Zeichen 260][Zusatzzeichen 1020-30] müsste bei [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] für Kfz Schrittgeschwindigkeit gelten, oder ist das nur bei einem [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1020-30] so? Fußgänger müssen dort jedenfalls nicht am Fahrbahnrand gehen, weil es keine Fahrbahn gibt, sondern die Straße in ganzer Breite ein Gehweg ist.

    Ich bezweifele aber, dass sich hier ernsthaft jemand darüber Gedanken gemacht hat und dass die Anlieger sich darüber im Klaren sind, dass sie zu ihren Grundstücken über einen Geh- und Radweg fahren. Der rote Bulli dürfte dort folglich auch nicht parken.

  • Lustigerweise haben wir hier seit langem an zwei Stellen das Gegenteil. Ein Beispiel: Ein Pflichtradweg an der B2 wird für etwa 100m beendet, weil dieser dann auf einer Anliegerstraße verläuft.

    Was bedeutet, dass sich sehr wohl jemand Gedanken gemacht hat über das Thema parken auf dem kurzen Abschnitt.

    Ob sich die StVB klar war, Radfahrern hiermit für einige Kilometer die B2 freigegeben zu haben zum radeln, weiß ich nicht. Man macht sich als Radfahrer ziemlich unbeliebt auf der Fahrbahn. Kanns mir trotzdem nicht immer verkneifen. Denke es wurde darauf gebaut, Radfahrer benutzen hier die Bundesstraße eh nicht freiwillig.

  • Ob sich die StVB klar war, Radfahrern hiermit für einige Kilometer die B2 freigegeben zu haben zum radeln, weiß ich nicht. Man macht sich als Radfahrer ziemlich unbeliebt auf der Fahrbahn. Kanns mir trotzdem nicht immer verkneifen. Denke es wurde darauf gebaut, Radfahrer benutzen hier die Bundesstraße eh nicht freiwillig.

    Die StVB hat halt nicht mit Autogenix gerechnet. 8)

  • Bedeutet dies beides? Autofahrer dürfen den Radweg benutzen, wenn sie denn Anlieger sind und Radfahrer die Anlieger sind dürfen auf der Fahrbahn fahren?

    Man sieht doch, was gemeint ist :D

    aber rechtlich würde ich argumentieren wollen, dass man nur verbote "befreien" kann.

    Radweg = Verbot der Einfahrt/Nutzung durch andere -> Ausnahme durch ZZ

    Radweg-B-Pflicht = Pflicht zur Nutzung dieses Weges und nur mittelbar ein Verbot (der Fahrbahnnutzung)

    Daher überlege ich gerade, ob es andere Pflichten gibt, von den mit ZZ irgendwer ausgenommen ist.

    Stop, Traktor frei?

    rote Ampel, Rechtsabbieger frei?

  • Mir fällt noch ein blaues Schild ein: die "vorgeschriebene Fahrtrichtung", gerne mal mit Radfahrer frei damit die Einbahnstraße in Gegenrichtung zugänglich wird.

  • Hatte ich schon paar mal erwähnt, bei uns wurde aus einem [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] eine

    [Zeichen 244] mit [Zusatzzeichen 1020-30] , aber eigentlich wurde es ein [Zeichen 314] mit 3h maximaler Dauer.

    [Zeichen 314] war vorher natürlich nicht erlaubt, aber geduldet und dann die Widmung geändert, als einem Radler die Geduld ausging und er sich beschwerte.

  • Hatte ich schon paar mal erwähnt, bei uns wurde aus einem [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] eine

    [Zeichen 244] mit [Zusatzzeichen 1020-30] , aber eigentlich wurde es ein [Zeichen 314] mit 3h maximaler Dauer.

    Gibt es dort denn eine Fußverkehr-Infrastruktur? Gibt es ein Trottoir mit Bordsteinen? Oder benutzen die Fußgänger*innen dieselbe Verkehrsfläche wie die Fahrradfahrer*innen?

  • Alle auf der wohl ca. 6m breiten Fahrbahn , schon immer.

    Kurz-Historie: Früher gab es einen Gehweg entlang der B2, mit der Erschließung eines neuen Wohngebietes und einem Mini-Gewerbegebietes wurde dort parallel eine 150m lange Sackgasse mit Wendekreisel gebaut, ein Anschluss des Gehwegs an die Fahrbahn, und dafür der Gehweg an dem Stück an der B2 entfernt. entfernt. Die Sackgasse war dann eben [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30]

  • Hatte ich schon paar mal erwähnt, bei uns wurde aus einem [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] eine

    [Zeichen 244] mit [Zusatzzeichen 1020-30] , aber eigentlich wurde es ein [Zeichen 314] mit 3h maximaler Dauer.

    [Zeichen 314] war vorher natürlich nicht erlaubt, aber geduldet und dann die Widmung geändert, als einem Radler die Geduld ausging und er sich beschwerte.

    Ich frage mich, ob es in der gesamten Stadtverwaltung von FFB einen einzigen Gerechten gibt, der sich dafür schämt, ausgerechnet einen Mini-Gewerbeparklatz zur Fahrradstraße zu machen. Ich hab da meine Zweifel.

  • Lustigerweise haben wir hier seit langem an zwei Stellen das Gegenteil. Ein Beispiel: Ein Pflichtradweg an der B2 wird für etwa 100m beendet, weil dieser dann auf einer Anliegerstraße verläuft.

    Was bedeutet, dass sich sehr wohl jemand Gedanken gemacht hat über das Thema parken auf dem kurzen Abschnitt.

    Ob sich die StVB klar war, Radfahrern hiermit für einige Kilometer die B2 freigegeben zu haben zum radeln, weiß ich nicht. Man macht sich als Radfahrer ziemlich unbeliebt auf der Fahrbahn. Kanns mir trotzdem nicht immer verkneifen. Denke es wurde darauf gebaut, Radfahrer benutzen hier die Bundesstraße eh nicht freiwillig.

    Das ist mir schon bei vielen Bundesstraßen (und auch einigen Landesstraßen) aufgefallen. Neue (meist dreistellige) werden oftmals gleich als Kraftfahrstraßen und mit Ortsumfahrungen gebaut, aber bei den alten sind meistens noch Ortsdurchfahrten da und sie sind auch die einzige Alternative um von A nach B kommen (da geplant und gebaut zu einer Zeit, wo "share the road" der Standardfall war). Da hat man dann später, als Radfahrer nervig wurden, irgendwelche kurzen Nebenstraßen, asphaltierte Feldwege, Park- und Rastplätze, Fußwege usw. zusammengestückelt, noch die Lücken notdürftig geschlossen und das dann als Radweg präsentiert - rein rechtlich gesehen natürlich nicht benutzungspflichtig, da andauernd von der Straße wegführend, hinter Büschen/Bäumen/Gräben/Flüssen/Mauern/Höfen verschwindend, munter die Seite wechselnd - aber macht ja nichts, denn es kostet keinen Aufwand, niemand kann es wegklagen und 95% der Radfahrer benutzen die Wege am Ende freiwillig, weil kaum jemand bei 10k oder 20k Fahrzeugen am Tag inkl. LKW hinter einem entspannen kann, selbst wenn man wollte.

    Ein perfider Trick, denn das bedeutet freie Fahrt fürs Blech (diese Wege haben natürlich Z205 statt Furt an den Querstraßen oder machen gleich riesige Umwege), keine Kosten oder Arbeit für die Verwaltung, und wehren kann man sich dann individuell gegen die Autofahrer, die die StVO eher vom Hörensagen kennen, die Hupe aber zu gut (wollten sicher nur Überholabsicht anzeigen!).

    Habe mal im BayernAtlas und auf Mapillary geschaut, zumindest Richtung Augsburg ist die B2 in FFB eigentlich durchgängig ohne Benutzungspflicht (auch wenn es für das ungeübte Auge so aussieht, aber der Bayernatlas zeigt den getrennten Weg sehr gut, die Z205 beseitigen dann alle Unklarheiten). Bei 5k bis 12k Fahrzeugen und der Breite dürfte das eigentlich recht gut gehen. Kommt natürlich auch drauf an, wie viel gerade los ist, ob es bergab oder bergauf geht, ob man ein Ziel schnell erreichen will oder Zeit hat. Sonntags hab ich z. B. selten Skrupel, denn da muss kein Berufskraftfahrer hinter mir hängen, und die allermeisten Autofahrer sind zu Freizeitzwecken unterwegs, können also gerne ein bisschen warten (oder Autobahn/Kraftfahrstraße fahren). Mit Traktoren mit 15 km/h ist ja auch zu rechnen, und da weint sich auch niemand abends in den Schlaf, wenn er mal 30 Sekunden auf eine Lücke zum Überholen warten musste.

  • In München wird die Landsberger Straße teilweise neu asphaltiert. Hierzu wird diese Tangente an einem bestimmten Wochenende für den Durchgangsverkehr gesperrt. Vor und nach der Sperrung sind die temporären Beschilderungen am Fahrbahnrand abgelegt. Einzig Anlieger und Busse dürfen während der Sperre noch passieren. Doch wie macht man dies dem Verkehrsteilnehmer klar?

    Erst einmal "Hier darf keiner rein!" mit [Zeichen 250] .

    Anlieger dürfen, also kommt noch ein [Zusatzzeichen 1020-30] dazu.

    Soweit alles in Ordnung. Doch wie machen wir das mit den Bussen?

    Na klar, hiermit:

    :thumbup::thumbup::thumbup:


    Und wie hat sich die Straßenverkehrsbehörde das nun tatsächlich gedacht?

    Widersprüchlicher geht's nimmer. Und dann noch ersten Buchstaben groß geschrieben "Frei". Klasse! Und an Radverkehr denkt sowieso niemand. Der fährt ja eh, wie und wo er will.

  • fiktiver Dialog in der StVB dort:

    "oh, wenn die Bahn da nicht mehr fährt, ist das dann ein Gehweg?"

    "neinnein, wenn die Fläche breiter als EinsFuffzich ist, kann es kein Gehweg mehr sein!"

    "was machen wir denn da? Das sind dann ja automatisch ... Parkplätze, oder?"

    "ja, stimmt.. hm. Dann.. dann ... ooooooohman.. das weiß ich auch nicht!"

    "Ginge ... Fußgängerzone?"

    "Fußgängerzone! Genau! wenn der Gehweg breiter als einsfuffzig ist, dann: Fußgängerzone! Aber mit Radverkehr! weil: weg von der Straße!"

    :/:rolleyes:||

  • Aber mit Radverkehr! weil: weg von der Straße!

    Zu der Radverkehrsführung auf Poel (da sind wir eigentlich) will ich gar nicht viel schreiben. Ist der mMn übliche Mist auf dem Land: ständiger Wechsel zwischen Fahrbahn, links- und rechtsseitigen b-pflichtigen Radwegen aller möglichen Formen. Inklusive "Gehwegabsenkung" an jeder Grundstückseinfahrt.