• Meine Lösung für die Alltagspraxis wäre: Entweder (bevorzugt) den Kreuzungsbereich über eine Alternativstrecke umfahren, oder (die Variante nur, wenn unvermeidlich) absteigen, als Fußgänger die Straße queren und als nunmehr legaler Geisterradler weiterfahren.

    Steinigt mich meinetwegen: Meine Lösung wäre, das VZ 214 zu ignorieren und einfach bei grün für den Radverkehr über die Furt abzubiegen. So, wie es offenbar gewollt und vorgesehen ist.

    Trotzdem sollte es solche fehlerhaften Anordnungen natürlich nicht geben und ich streite mich hier auch mit meiner Lieblings-VB gerne über solche angeblichen Lappalien. Wenn man möchte, dass sich Radfahrer an die Verkehrsregeln halten, muss man sie auch so anordnen, dass man sich daran halten kann.

  • Steinigt mich meinetwegen:

    Quatsch. Ich verstehe es ja. Aber ich würde es halt nicht so machen. Solange es möglich ist, versuche ich die jeweiligen Anordnungen zu befolgen. Oft genug entpuppt sich das als eine Form des zivilen Ungehorsams, weil der Rechtsbruch anscheinend oft fest eingeplant wurde und erwartet wird.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Manchmal glaube ich, dass es einfacher ist, sich mit den Verkehrsregeln nicht so genau auszukennen wie die Mitglieder in diesem Forum. Für den normalen Radfahrer stellen sich doch solche Fragen überhaupt nicht.

    Leider stellen sich solche Fragen auch vielen Verkehrsbehörden gar nicht und dann bleibt es am Ende Aufgabe der Radfahrer, zu entscheiden, welche Verkehrszeichen tatsächlich so gemeint sind und welche nicht?

    In einem Radverkehrskonzept für Stade aus dem Jahr 1999 ist mehrfach zu lesen, dass "der linke Radweg für den Radverkehr freigegeben ist", wenn dort ein [Zeichen 240] steht. Wenn man hier auch nach dem Jahr 1997 noch der Meinung ist, dass das VZ 240 einen Radweg zur Benutzung freigibt, dann habe ich wohl das Recht, von dieser Freigabe keinen Gebrauch zu machen, oder?

    Oder die [Zeichen 250] entlang des Elberadweges, am selben Pfosten wie der Fahrradwegweiser, der genau auf diesen gesperrten Weg weist. Ja, ich weiß: Das Niedersächsische Deichgesetz verbietet eine Freigabe der Deichverteidigungswege für den Radverkehr...

  • Würde man das durch ein [Zusatzzeichen 1022-10] unter den Pfeilen lösen oder würde das dann auch gleichzeitig bedeuten, dass das direkte Linksabbiegen für Radfahrer erlaubt wäre?

    Ja genau, das wäre der Haken dieser Lösung ...

    (wobei ja auch darüber diskutiert wird, ob beim Vorhandensein einer Radverkehrsanlage überhaupt direktes Linksabbiegen erlaubt ist oder ob man dann der RVA immer folgen muss).

    M.E. ist das seit 2009 bzw. 2013 durch Änderung der StVO geklärt. Das habe ich schon mehrfach mal geklärt, vor allem in einem anderem Forum, bspw. da, und ich meine, die von mir dort aufgeworfene Frage nach der Begründung wurde danach dort oder woanders schon mal vorzüglichst beantwortet, aber das finde ich gerade leider nicht ...

  • Sowas ähnliches kenne ich aus dem Siegtal. Dort mit der expliziten Aufforderung doch für die nächsteTeilstrecke den Zug zu nehmen, weil keine Radroute vorhanden ist. Ich glaube irgendwo zwischen Betzdorf und Wissen.

  • Jemand eine Idee, was eine "Autostraße" sein könnte...!? :/

    EOS_19-0812.jpg

    Vielleicht soll "Autostraße" ja Kraftfahrstraße (Zeichen 331.1 https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_2013.svg ) bedeuten?

    Wie geil wäre das denn? Da wollte ich schon immer mal drauf fahren!

    Im Ernst: Für viele Radler ist es ganz normal, dass für sie Radfahren nur dort richtig möglich ist, wo sie einen eigenen "Fahrrad-Weg" haben. Deshalb wird es auch nur wenige Radler geben, die den "Witz" an dem Schild nachvollziehen können.

    Und ja, viele Radfahrer sind nur Gelegenheitsradfahrer, die sich gewöhnlich mit dem Auto fortbewegen. Und als Autofahrer nehmen sie wie die meisten Autofahrer die Radfahrer vor allem als "Stör-Objekte" wahr. Für diese Gelegenheitsradfahrer ist so ein Schild der Hinweis auf ein Ärgernis, nämlich dass sie jetzt gezwungen sind, etwas zu tun, was sie eigentlich gar nicht gerne machen. Eigentlich wollten sie ja schön im Grünen radeln, ohne den Autoverkehr mit ihrer Anwesenheit auf der "Autostraße" zu belästigen.

  • Sowas ähnliches kenne ich aus dem Siegtal. Dort mit der expliziten Aufforderung doch für die nächsteTeilstrecke den Zug zu nehmen, weil keine Radroute vorhanden ist. Ich glaube irgendwo zwischen Betzdorf und Wissen.

    Aha. Und die Fahrkarte zahlt der Landkreis? Der hilft auch beim Ein- und Ausladen?

  • Gut finde ich auch den Hinweis rechts: " Kein Radweg/schmaler Streifen bei hohem Verkehrsaufkommen "

    Die warnen einen vor ihrer eigenen Infrastruktur.

    Also ich finde das ganz und gar nicht gut, aber du hast es ja wohl ironisch gemeint.

    Davon mal ab: Was kann denn in so einer Situation tatsächlich besser gemacht werden?

    Da ist ein schöner Radreiseweg an einem Fluss entlang und ich bin mir ziemlich sicher, dass ein hoher Prozentsatz von Nutzern dem von dir fotografierten Hinweisschild Folge leisten werden und statt der Bundesstraße die Bahn benutzen.

    Mal angenommen, dort fahren Züge, die problemlos eine Fahrradmitnahme ermöglichen, die Haltestellen sind so gestaltet, dass es problemlos möglich ist, diese Züge zu erreichen (also keine Treppenab- und aufgänge, über die das Fahrrad getragen werden muss) und das Tarifsystem ist sofort durchschaubar und es werden nicht exorbitant hohe Beträge für die Fahrradmitnahme berechnet, dann ist die angebotene Alternative gar nicht zu verachten. Allerdings hatte ich hier drei "Wenns" eingebaut, die nach meinen Erfahrungen noch längst nicht überall erfüllt sind.

    Für das Wahrscheinlichste halte ich, dass für die rund 12 km Fahrradmitnahme 5 Euro + X pro Rad und/oder 10 Euro + X pro Tandem (falls die Tandem-Mitnahme überhaupt zulässig) berechnet werden. Selbst wenn dann die anderen "Wenns" Aufzüge, Haltestellenkanten, die einen ebenen Einstieg ermöglichen, Tarifsystem und Bezahlmöglichkeiten sofort problemlos durchschaubar, genug Platz für Räder im Zug (ggf. auch für Kinderanhänger) hinhauen, dann werden viele Radler nur zähneknirschend die 5 Euro * X für die Radmitnahme hinblättern.

    Was bleibt (mal wieder) hängen? ÖPNV ist zu teuer.

    Und auf dem Hinweisschild ist nichts von den von mir aufgezählten Punkten erwähnt, folgt man dem Hinweisschild, dann ist das so eine Art "Katze im Sack kaufen), mit großer Enttäuschungs-Gefahr.

    Und das wäre echt ärgerlich, denn eigentlich sind ÖPNV und Radverkehr zwei wichtige Säulen für eine ökologische Verkehrswende, die sich gut ergänzen sollten.

    Und jetzt zur Straße: Da wird mit der von dir dokumentierten Ausschilderung ganz unmissverständlich klargemacht: "Radler absolut unerwünscht." "Verpisst euch!"

    Dabei gäbe es auch hier Alternativen: Wie wäre es zum Beispiel mit folgendem Hinweis:

    Auf dem gesamten Bundesstraßenabschnitt, der hier als Umleitung empfohlen wird, gilt Tempo 50 und es wird am Anfang und am Ende des Bundesstraßenabschnitts darauf hingewiesen, dass mit verstärktem Radverkehr zu rechnen ist, und das vorgegebene Tempolimit streng überwacht wird.

    Geht doch. Oder besser: Würde doch gehen, wenn ... Ja, wenn das Thema Verkehrswende endlich ernst genommen würde.

    Und zu der bereits genannten Ausschilderung für den Autoverkehr könnte man ergänzen: "Wenn Ihnen Tempo 50 zu langsam ist, dann benutzen Sie doch einfach die Bahn, die fährt mit Tempo 90 km/h!" :saint:

  • Die Ausschilderung am Siegradweg, die "timte" hier dokumentiert, hat mich an eine Ausschilderung von Feldwegen im Landkreis Schaumburg erinnert. Ob die Kommune Bad Nenndorf oder der Landkreis das durchgeführt und genehmigt hat, weiß ich nicht. Aber es ist unverkennbar, dass man sich enorm viel Mühe gegeben hat bei der Gestaltung der Schilder. Zunächst wurden sie noch Verkehrsschilder-üblich mit abstrakten Darstellungen piktogramm-artig gestaltet.

    Dann hatte wohl wer den Gedanken, dass Radfahrende zu solch abstrakter Denkungsart nicht in der Lage seien und hat deshalb eine Umgestaltung vorgenommen, sodass jetzt Fotos zum Einsatz kommen, um klarzumachen, dass Fußgänger und Radfahrer nur im Straßengraben erwünscht sind:

           

  • eine Ausschilderung von Feldwegen im Landkreis Schaumburg erinnert. Ob die Kommune Bad Nenndorf oder der Landkreis das durchgeführt und genehmigt hat, weiß ich nicht.

    Dann hatte wohl wer den Gedanken, dass Radfahrende zu solch abstrakter Denkungsart nicht in der Lage seien und hat deshalb eine Umgestaltung vorgenommen, sodass jetzt Fotos zum Einsatz kommen, um klarzumachen, dass Fußgänger und Radfahrer nur im Straßengraben erwünscht sind:

    Ich habe zwar keine Ahnung wo genau das ist, aber ich sehe im Hintergrund an diesem „Feldweg" Grundstückszufahrten, die mindestens den Graben überwinden. Für mich ist das damit kein Feldweg, sondern eine öffentliche Straße. Und ich sehe nicht, warum hier nicht derjenige, der das geländegängigere Fahrzeug hat, ausweichen könnte.

    Weißt Du noch wo genau das ist? Mathestraße von Hohnhorst nach Nenndorf?

    Am anderen Ende des Landkreises fahre ich üblicherweise nur auf Straßen, die ich kenne, nicht auf solchen abseitigen Wegen bie denen man nicht weiß, wo man rauskommt.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • Ich habe zwar keine Ahnung wo genau das ist, aber ich sehe im Hintergrund an diesem „Feldweg" Grundstückszufahrten, die mindestens den Graben überwinden. Für mich ist das damit kein Feldweg, sondern eine öffentliche Straße. Und ich sehe nicht, warum hier nicht derjenige, der das geländegängigere Fahrzeug hat, ausweichen könnte.

    Weißt Du noch wo genau das ist? Mathestraße von Hohnhorst nach Nenndorf?

    Am anderen Ende des Landkreises fahre ich üblicherweise nur auf Straßen, die ich kenne, nicht auf solchen abseitigen Wegen bie denen man nicht weiß, wo man rauskommt.

    Das erste Schild, mit der piktogrammartigen Darstellung steht hier: https://www.google.de/maps/@52.35434…m/data=!3m1!1e3

    Und zwar an der Straße, die von Osten nach Westen durch das Satellitenbild führt, in Höhe der Einmündung Am Anger.

    Das zweite Schild steht am selben Feldweg ca. 500 m weiter Richtung Westen, direkt an dem Knick in Richtung Süden, hinter dem Bahnübergang: https://www.google.de/maps/@52.35393…m/data=!3m1!1e3

    Wenn man den Weg Richtung Süden folgt, dann kommt man an einem Neubaugebiet am Rand von Bad Nenndorf vorbei und stößt auf die Bad Nenndorfer Straße in Höhe der von Süden kommenden Einmündung der Straße "In der Peser".

    3 Mal editiert, zuletzt von Ullie (14. Oktober 2019 um 17:52) aus folgendem Grund: Fehler bei den Verlinkungen korrigiert

  • [...] dann ist die angebotene Alternative gar nicht zu verachten.

    aha. Ich finde es eine Frechheit, diese "Alternative" in einen Radwanderweg einzubauen.
    Nach der Logik hätten wir dann ja ein super-duper Rad-Fernwege-Netz in Deutschland.

    Ja klar sind da einige Lücken - aber die Alternative ist doch Bahn. Oder Bus. Oder das eigene Auto...

  • aha. Ich finde es eine Frechheit, diese "Alternative" in einen Radwanderweg einzubauen.
    Nach der Logik hätten wir dann ja ein super-duper Rad-Fernwege-Netz in Deutschland.

    Ja klar sind da einige Lücken - aber die Alternative ist doch Bahn. Oder Bus. Oder das eigene Auto...

    Rad-Wanderwege sehe ich sehr kritisch. Was mich am meisten stört: Wozu brauchen wir Radwanderwege, wenn es doch genug Straßen gibt, auf denen Radfahrer viel besser fahren können als auf den oft viel zu schmalen, mit zahlreichen Schikanen gespickten "Radwanderwegen". Sowohl an der Weser, als auch an der Donau, am Main und an der Elbe, das sind wohl die bekanntesten Radwanderwege in Deutschland, aber auch an der Mosel, der Saar, der Leine und an Lahn und ich bin da überall schon gefahren, gibt es zahlreiche Stellen, an denen ich darüber geflucht habe, dass es kritische bis sehr kritische Stellen gibt, an denen Radfahrer geradezu verar.... werden.

    Was der "typische" Radwanderer erwartet, ist ein möglichst breiter Radwanderweg, den er mit keinen anderen Verkehrsteilnehmern teilen muss. Dafür nimmt er, so mein Eindruck, die vielen "Verar... "- Stellen in Kauf. Hauptsache er hat seine Ruhe.

    Mir geht das dann manchmal ganz schön gegen den Strich, wenn mal wieder ein Abschnitt über eine Sandpiste, Schotterpiste oder Kopfsteinpflasterpiste führt, oder absurde Kraxeleinlagen erfolgen, um Radfahrer davon abzuhalten, ganz einfach auf der nahe gelegenen Landstraße solche Problemstellen zu umfahren.

    Dabei ist ein Super-duper-Radfernwegenetz in Deutschland, doch praktisch schon vorhanden. Es gibt zahlreiche gut ausgebaute Landstraßen, die jedoch von viel zu vielen Autos mit viel zu hohen Geschwindigkeiten befahren werden. Anstatt jedoch den Autoverkehr drastisch zu reduzieren und die Geschwindigkeiten deutlich zu verringern werden Radfahrer auf "Radwanderwege" abgedrängt, die an vielen Stellen einfach nur ein Zumutung sind.

    Gut viele "Radwanderer sehen das anders, die wollen "ihren" ganz eigenen Radwanderweg. Und zumindest auf kurze Sicht, ist das ja auch eine verständliche Erwartung. Aber die sollen sich dann bitteschön nicht dran stören, wenn auf bestimmten Abschnitten auf den Zug verwiesen wird.

    Oder sie sollen sich halt dafür stark machen, dass die Alternative zum Zug, die Fahrt über eine Bundesstraße, so gestaltet wird, dass dort die Autofahrer zu sehr viel Rücksichtnahme gegenüber dem Radverkehr gezwungen werden.