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Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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    • 12. März 2019 um 10:52
    • #1.541

    Laut Verkehrszeichenübersicht bei Wikipiedia sind diese Zeichen in Deutschland nicht benutzt.

    Die direkte Vorgabe, wo man langfahren soll, ist ja auch irgendwie sinnvoller als eine indirekte über verbotene Richtungen.

  • Ullie
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    • 12. März 2019 um 11:07
    • #1.542

    Hatte neulich ein sehr sehr altes Memory-Spiel mit Verkehrszeichen durchgeschaut. Da war das Schild mit dem durchgestrichenen Rechtsabbiegerpfeil auch dabei. Vielleicht war das Spiel aber auch aus der Schweiz?

  • arvoituksellinen
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    • 12. März 2019 um 11:19
    • #1.543

    Epaminaidos Danke!

    (Btw: Was bedeutet dein Name eigentlich? Mein Nick ist finnisch: arvoitus ist "das Rätsel", arvoituksellinen daraus abgeleitet "rätselhaft")

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    • 12. März 2019 um 12:28
    • #1.544
    Zitat von arvoituksellinen

    Was bedeutet dein Name eigentlich?

    Nichts :)

  • timovic
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    • 12. März 2019 um 12:54
    • #1.545

    Abbiegeverbote hat es in (West) Deutschland nie gegeben. Das einzige Schild, das in diese Richtung geht (und daher für mich auch ungewöhnlich aussieht) ist das Wendeverbot.

    Die DDR kannte jedoch auch Abbiegeverbote.

  • KAcyc
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    • 12. März 2019 um 13:10
    • #1.546

    Wenn ich gerade richtig geschaut habe, kommt das Wendeverbot (VZ 272) sogar aus der DDR, wie der Grünpfeil.

  • arvoituksellinen
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    • 12. März 2019 um 13:49
    • #1.547

    Epaminaidos Oh.

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    • 12. März 2019 um 19:06
    • #1.548

    Ich habe es doch schon immer gewusst: Radfahrer brauchen bei [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] mitnichten nur in Schrittgeschwindigkeit fahren. Es sei denn, es ist ausdrücklich angeordnet!

    Wo? In München, Dachauer Straße stadtauswärts hinter der Kreuzung Pelkovenstraße.

  • Danny
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    • 12. März 2019 um 20:12
    • #1.549

    Nein, dort dufte nur Michael Jackson mit dem Rad fahren als er noch lebte. ;)

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    • 12. März 2019 um 21:28
    • #1.550
    Zitat von Epaminaidos

    Die direkte Vorgabe, wo man langfahren soll, ist ja auch irgendwie sinnvoller als eine indirekte über verbotene Richtungen.

    Zumindest dann, wenn sie auch für alle gelten soll. Grade bei Freigaben für einzelne Verkehrsarten wird das aber oft beschilderungstechnisch recht schwierig, damit eine eindeutige Regelung zu treffen.

  • Mueck
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    • 12. März 2019 um 22:37
    • #1.551

    Den Fußgängern in den Schrittfahren? Das tut doch weh!

  • timovic
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    • 13. März 2019 um 16:48
    • #1.552

    Dieses "Schritt fahren" sieht man in München relativ oft - keine Ahnung, weshalb man Radfahrer hier für Pferde hält.

  • KAcyc
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    • 13. März 2019 um 17:15
    • #1.553

    Zum Thema Pferde: Seit ich letzten Sommer das auf dem Boden liegende Schild wieder befestigt habe, hängt es.

    Einmal mit Profis ;)

  • Gelöschtes Mitglied
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    • 13. März 2019 um 17:25
    • #1.554

    Ahja. Mit einer Reißzwecke, in die zu vorher reingefahren bist? ;)

    Ist das da überhaupt zulässig? Ein Reitverbot ist doch eine Verkehrsregelung, oder nicht? Und die Wege im Wald öffentlicher Verkehrsraum. Und für Reitwege gibt es in der StVO das Zeichen 238. Das mit der Kennzeichenpflicht für Pferde war mir auch neu...! 8o

  • Ullie
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    • 14. März 2019 um 05:57
    • #1.555
    Zitat von Pirminator

    Ahja. Mit einer Reißzwecke, in die zu vorher reingefahren bist? ;)

    Ist das da überhaupt zulässig? Ein Reitverbot ist doch eine Verkehrsregelung, oder nicht? Und die Wege im Wald öffentlicher Verkehrsraum. Und für Reitwege gibt es in der StVO das Zeichen 238. Das mit der Kennzeichenpflicht für Pferde war mir auch neu...! 8o

    Mit den Pferde-Regeln oder Reiter-Regeln kenne ich mich auch nicht so recht aus. Aber es scheint da Verkehrsschilder zu geben, bei denen ich auch nicht so recht weiß, ob die irgendwo gelistet sind:

    Wer sich das mal vor Ort ansehen will: https://www.google.de/maps/@52.36713…!7i13312!8i6656

  • Yeti
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    • 14. März 2019 um 08:29
    • #1.556

    Eine ähnliche Idee hatte ich auch mal und habe mir dieses VZ ausgedacht, welches sicherlich an vielen Hamburger Fahrradstreifen zum Einsatz kommen könnte.

  • Gelöschtes Mitglied
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    • 14. März 2019 um 08:42
    • #1.557
    Zitat von Ullie

    Aber es scheint da Verkehrsschilder zu geben, bei denen ich auch nicht so recht weiß, ob die irgendwo gelistet sind:

    Also das ist doch nun eindeutig ein Pferdeparkplatz. Pferde-Abstellplätze wurden damals auch im wilden Westen in der Weise gekennzeichnet. Musst mal genau drauf achten, wenn du mal wieder einen Western schaust und einer sein Pferd vor dem Saloon anbindet - da stehen immer solche Schilder. ;)

    Mir fällt grade auf - was geeignete Abstellplatzinfrastruktur betrifft, scheint man Reiter allgemein ernster zu nehmen als Radfahrer. Eine Felgenklemmer-Analogie würde garantiert gegen zahlreiche Tierschutzgesetze verstoßen... Aber mit "Drahteseln" kann man's ja machen.

  • KAcyc
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    • 14. März 2019 um 09:01
    • #1.558

    Die Reitweg-Schilder bei uns im Landkreis sind schon offiziell, wenn auch keine Verkehrszeichen. Ich ordne sie auf einer Stufe mit Wegweisern für touristische Radrouten ein. Gesehen habe ich die Schilder nur an Waldwegen, das rechtliche ergibt sich dann aus dem Landeswaldgesetz (finde ich gerade nicht). Allerdings haben die paar Reiterhöfe auf meiner Route einen eher eingeschränkten Wirkungsradius; Begegnungen der dritten Art sind also selten.

    Der Nagel war übrigens noch da, nur hatte jemand anderes mehrmals versucht, ihn im verrotteten Teil des Pfostens anzubringen. Ich habe einfach das untere Loch genommen ;)

  • Yeti
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    • 18. März 2019 um 10:12
    • #1.559

    Leider nur unscharf zu erkennen: [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1000-33]

    Was hat man sich wohl bei der Kombination [Zeichen 259] mit dem Zusatzzeichen "Bei geschlossener Schranke Motor abstellen" gedacht?

    Und wie war das noch gleich mit VwV-StVO zu §39, "11. Häufung von Verkehrszeichen", a) cc)

    Zitat

    Vorschriftzeichen für den fließenden Verkehr dürfen in der Regel nur dann kombiniert werden, wenn sie sich an die gleichen Verkehrsarten wenden und wenn sie die gleiche Strecke oder den gleichen Punkt betreffen.

    Hier: https://goo.gl/maps/CgTHV7YyYJK2

  • Julius
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    • 18. März 2019 um 12:19
    • #1.560
    Zitat von Yeti

    Was hat man sich wohl bei der Kombination [Zeichen 259] mit dem Zusatzzeichen "Bei geschlossener Schranke Motor abstellen" gedacht?

    Nichts. Da hat nur die verantwortliche Stelle massive Probleme mit Leseverständnis bezüglich Vorschriften und logischem Denken bezüglich der Aussagen hinter den Verkehrszeichen.

    Häufig passiert sowas, wenn den Fachexperten eine sachfremde Verwaltungsstelle vorgesetzt ist.

    An einem Bahnübergang auf einer Landesstraße auf Gemeindegebiet sind immerhin mindestens 5 Stellen (Landesbehörde, Gemeinde, Bahninfrastrukturbetreiber, Ingenieurbüro, Eisenbahnbundesamt) an der Planung beteiligt. Wenn man Glück hat gibt es an einer Stelle einen Experten für die StVO. Hier scheinbar nicht.

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