Laut Verkehrszeichenübersicht bei Wikipiedia sind diese Zeichen in Deutschland nicht benutzt.
Die direkte Vorgabe, wo man langfahren soll, ist ja auch irgendwie sinnvoller als eine indirekte über verbotene Richtungen.
Laut Verkehrszeichenübersicht bei Wikipiedia sind diese Zeichen in Deutschland nicht benutzt.
Die direkte Vorgabe, wo man langfahren soll, ist ja auch irgendwie sinnvoller als eine indirekte über verbotene Richtungen.
Hatte neulich ein sehr sehr altes Memory-Spiel mit Verkehrszeichen durchgeschaut. Da war das Schild mit dem durchgestrichenen Rechtsabbiegerpfeil auch dabei. Vielleicht war das Spiel aber auch aus der Schweiz?
Epaminaidos Danke!
(Btw: Was bedeutet dein Name eigentlich? Mein Nick ist finnisch: arvoitus ist "das Rätsel", arvoituksellinen daraus abgeleitet "rätselhaft")
Was bedeutet dein Name eigentlich?
Nichts
Abbiegeverbote hat es in (West) Deutschland nie gegeben. Das einzige Schild, das in diese Richtung geht (und daher für mich auch ungewöhnlich aussieht) ist das Wendeverbot.
Die DDR kannte jedoch auch Abbiegeverbote.
Wenn ich gerade richtig geschaut habe, kommt das Wendeverbot (VZ 272) sogar aus der DDR, wie der Grünpfeil.
Nein, dort dufte nur Michael Jackson mit dem Rad fahren als er noch lebte.
Die direkte Vorgabe, wo man langfahren soll, ist ja auch irgendwie sinnvoller als eine indirekte über verbotene Richtungen.
Zumindest dann, wenn sie auch für alle gelten soll. Grade bei Freigaben für einzelne Verkehrsarten wird das aber oft beschilderungstechnisch recht schwierig, damit eine eindeutige Regelung zu treffen.
Den Fußgängern in den Schrittfahren? Das tut doch weh!
Dieses "Schritt fahren" sieht man in München relativ oft - keine Ahnung, weshalb man Radfahrer hier für Pferde hält.
Ahja. Mit einer Reißzwecke, in die zu vorher reingefahren bist?
Ist das da überhaupt zulässig? Ein Reitverbot ist doch eine Verkehrsregelung, oder nicht? Und die Wege im Wald öffentlicher Verkehrsraum. Und für Reitwege gibt es in der StVO das Zeichen 238. Das mit der Kennzeichenpflicht für Pferde war mir auch neu...!
Ahja. Mit einer Reißzwecke, in die zu vorher reingefahren bist?
Ist das da überhaupt zulässig? Ein Reitverbot ist doch eine Verkehrsregelung, oder nicht? Und die Wege im Wald öffentlicher Verkehrsraum. Und für Reitwege gibt es in der StVO das Zeichen 238. Das mit der Kennzeichenpflicht für Pferde war mir auch neu...!
Mit den Pferde-Regeln oder Reiter-Regeln kenne ich mich auch nicht so recht aus. Aber es scheint da Verkehrsschilder zu geben, bei denen ich auch nicht so recht weiß, ob die irgendwo gelistet sind:
Wer sich das mal vor Ort ansehen will: https://www.google.de/maps/@52.36713…!7i13312!8i6656
Aber es scheint da Verkehrsschilder zu geben, bei denen ich auch nicht so recht weiß, ob die irgendwo gelistet sind:
Also das ist doch nun eindeutig ein Pferdeparkplatz. Pferde-Abstellplätze wurden damals auch im wilden Westen in der Weise gekennzeichnet. Musst mal genau drauf achten, wenn du mal wieder einen Western schaust und einer sein Pferd vor dem Saloon anbindet - da stehen immer solche Schilder.
Mir fällt grade auf - was geeignete Abstellplatzinfrastruktur betrifft, scheint man Reiter allgemein ernster zu nehmen als Radfahrer. Eine Felgenklemmer-Analogie würde garantiert gegen zahlreiche Tierschutzgesetze verstoßen... Aber mit "Drahteseln" kann man's ja machen.
Die Reitweg-Schilder bei uns im Landkreis sind schon offiziell, wenn auch keine Verkehrszeichen. Ich ordne sie auf einer Stufe mit Wegweisern für touristische Radrouten ein. Gesehen habe ich die Schilder nur an Waldwegen, das rechtliche ergibt sich dann aus dem Landeswaldgesetz (finde ich gerade nicht). Allerdings haben die paar Reiterhöfe auf meiner Route einen eher eingeschränkten Wirkungsradius; Begegnungen der dritten Art sind also selten.
Der Nagel war übrigens noch da, nur hatte jemand anderes mehrmals versucht, ihn im verrotteten Teil des Pfostens anzubringen. Ich habe einfach das untere Loch genommen
Leider nur unscharf zu erkennen:
Was hat man sich wohl bei der Kombination mit dem Zusatzzeichen "Bei geschlossener Schranke Motor abstellen" gedacht?
Und wie war das noch gleich mit VwV-StVO zu §39, "11. Häufung von Verkehrszeichen", a) cc)
ZitatVorschriftzeichen für den fließenden Verkehr dürfen in der Regel nur dann kombiniert werden, wenn sie sich an die gleichen Verkehrsarten wenden und wenn sie die gleiche Strecke oder den gleichen Punkt betreffen.
Was hat man sich wohl bei der Kombination mit dem Zusatzzeichen "Bei geschlossener Schranke Motor abstellen" gedacht?
Nichts. Da hat nur die verantwortliche Stelle massive Probleme mit Leseverständnis bezüglich Vorschriften und logischem Denken bezüglich der Aussagen hinter den Verkehrszeichen.
Häufig passiert sowas, wenn den Fachexperten eine sachfremde Verwaltungsstelle vorgesetzt ist.
An einem Bahnübergang auf einer Landesstraße auf Gemeindegebiet sind immerhin mindestens 5 Stellen (Landesbehörde, Gemeinde, Bahninfrastrukturbetreiber, Ingenieurbüro, Eisenbahnbundesamt) an der Planung beteiligt. Wenn man Glück hat gibt es an einer Stelle einen Experten für die StVO. Hier scheinbar nicht.