• Und...!? Es gibt unzählige "individuelle" Zusatzzeichen, die weder in der StVO, noch im VzKat vorkommen. Kann ja nicht die Aufgabe von Otto-Normalbürgern sein, drüber zu philosophieren, was die Aufsteller derartigen Blödsinns nun gemeint haben könnten.

  • Ein Fußgängerüberweg in Plön. Beziehungsweise nicht hier auf dem Foto zu sehen, aber wohl links um die Kurve. Für so etwas ist eigentlich [url=https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bundesrepublik_Deutschland_seit_2017#/media/File:Zeichen_101-11_-_Fußgängerüberweg,_StVO_2017.svg]Zeichen 101-11[/url] mit einem Pfeil nach links vorgesehen.

    Links um die Ecke gibt es auch tatsächlich einen Fußgängerüberweg, immerhin, aber beim Abbiegen hätte der Fußverkehr ohnehin kraft § 9 Abs. 3 StVO durchgelassen zu werden. Weiß halt nicht jeder. Mit dem Fußgängerüberweg müssen nun auch Verkehrsteilnehmer, die aus der linken Straße angefahren kommen, anhalten.

  • Immerhin ist der Bordstein plan ausgeführt. Hier in München sehen Bordstein-Übergänge an frisch sanierten gemeinsamen Geh- und Radwegen so aus:

    An das Kreisverwaltungsreferat gewandt antwortete man mir, dass bei gemeinsamen Geh- und Radwegen Bordsteine mindestens 1 cm hoch sein müssen, damit auch Blinde diesen Übergang erkennen.

    OK, 1 cm am Bordstein kommt hin. Aber die 1,5 cm an der daneben liegenden Wasserablaufrinne muss nun doch wirklich nicht sein. Fährt man mit dem Rad hier entlang, rumpelt es so richtig schön. Es haut einem fast die Speichen 'raus. Ist der Landeshauptstadt München aber wohl egal. Radfahren ist halt nicht gewollt. Oder warum findet man auf Fahrbahnen niemals solche Stufen?

  • Hier war die Kante am gemeinsamen Geh- und Radweg nach der Fahrbahnsanierung 4-5cm hoch. Als "Verbesserung" hat man dann einfach die Kante vorne etwas abgeschliffen. Rumpelt wie Sau.

    Wenn man diese Maße zur »Höhe« des Reifens (also Abstand Felge-Lauffläche) in Beziehung setzt: wie hoch wäre das dann bei einem Pkw? 20 bis 30 cm?

  • Eher weniger. Fahrradreifen sind ja im Querschnitt rund, also so breit wie hoch (natürlich abzüglich des Teils, der hinter der Felgenflanke verschwindet). Aktuell fahre ich 37mm breite Reifen, ich tippe mal auf eine Höhe von ca. 30-35mm - die Kante war also knapp höher als mein Reifen.

    Autoreifen sind nicht rund. Um einen für das Kfz passenden Reifen zu wählen, muss man das Querschnittsverhältnis kennen (z.B. 225/50). So ein Reifen ist 225mm breit und 112,5mm hoch. Demnach wäre eine Kantenhöhe von 150mm wohl vergleichbar.

  • Intuitive Verkehrsführung, mit einem Blick erfasst.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Originell! Reiten darf man wohl, aber für Pferdegespanne ist der Weg gesperrt. Das nächste Verbot gilt nur für Fußgänger, die sich an die StVO halten (tut es eigentlich auch ohne das Zusatzzeichen, denn den anderen ist es ohnehin egal).

    Warum ist das 50er Schild so klein?

  • Na ja,. Es gilt Reitverbot, und das ZZ regelt, dass auch Gespanne verboten sind, oder? Hier in der Gegend sind tatsächlich zahlreiche Reiterhöfe, Reiter und auch Kutschen. Ganz in der Nähe wurde meine Tochter von einer Hornisse gestichen (aua!), vielleicht sollten ich anregen, dass noch ein entsprechendes Warnzeichen ...

    Es gibt übrigens noch eine schöne Schildbürger-Geschichte zu der neu angelegten und asphaltierten Fahrbahn/Zufahrt zur JVA links und dem Weg rechts daneben - aber das wäre hier wohl gar zu Offtopic.

    Meinst du die Höhe oder den Durchmesser des 50er-Schildes?

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Zusatzzeichen schränken die Wirkung des darüber angeordneten Zeichens ein: Ich sehe es so, dass das Zusatzzeichen das Reitverbot einschränkt, als dass es nur für Gespannfuhrwerke gilt..

    Das Selbe dann für das Verbot für DEN Fußgängerverkehr. Das Zusatzzeichen "Hier gilt die StVO" schränkt die Wirkung des darüber angeordneten Zeichens ein, aber wie? Warum sollte die StVO dort nicht gelten? Will man mit dem Zusatzzeichen betonen, dass man das [Zeichen 259] wirklich ernst gemeint hat? Oder schränkt es das Verbot auf Fußgänger ein, die sich an die StVO halten?

    Oder will man mit der ganzen Schilderkombi nur verhindern, dass jemand aus der JVA ausbricht, z.B. zu Fuß oder mit einem geklauten Pferd?

  • "

      • Oder will man mit der ganzen Schilderkombi nur verhindern, dass jemand aus der JVA ausbricht, z.B. zu Fuß oder mit einem geklauten Pferd?



      :D

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Einfach mal wirken lassen...:

    München, Verbindungstunnel unter der Bahnstrecke München-Nürnberg zwischen Bärmannstraße und An der Schloßmauer.

    Auf beiden Bildern sind die temporär aufgestellten VZ 239 wirkungslos. Auf dem ersten Bild würde ohne VZ 239 das selbe gelten. Auf dem zweiten Bild darf der Radfahrer nach fünf Metern wieder aufsteigen.

    Kreisverwaltungsreferat ist von mir vor zwei Tagen bereits angeschrieben worden.

    "Sehr geehrte Damen und Herren,

    der getrennte Geh- und Radweg zwischen Bärmannstraße und An der Schloßmauer (Tunnel unter Bahntrasse Richtung Dachau bzw. Freising) ist temporär mit zusätzlichen VZ 239 (Gehweg) versehen worden. Das Problem ist nur, dass diese VZ 239 – so wie sie jetzt aufgestellt sind – wirkungslos sind.

    Fahrtrichtung Westen: Die beiden im Vordergrund aufgestellten VZ 239 verbieten eine Weiterfahrt mit dem Fahrrad. Aber nur für fünf Meter. Danach ist das Radfahren wieder erlaubt.

    Fahrtrichtung Osten: Hier bewirkt das VZ 239 nichts, was nicht auch ohne VZ 239 gelten würde: Nämlich dass der Weg neben der Fahrbahn einen Gehweg darstellt. Ab Sackgasse besteht weiterhin der ausgeschilderte Radweg. Geändert hat sich für den Radverkehr also rein gar nichts.

    Ich rege an, bei derartiger temporärer Beschilderung konsequenterweise die bislang gültigen VZ 237 (Radweg) durchzustreichen oder abzudecken. Ansonsten macht die temporäre Beschilderung nämlich überhaupt keinen Sinn. Aber noch besser wäre es natürlich, die von dem beabsichtigten Ausschluss einer bestimmten Verkehrsteilnehmergruppe (hier: Radverkehr) ganz abzusehen, da die am Rad des Gehwegs aufgestellte Baustellenabsicherung den Ausschluss des Radverkehrs zumindest zum Zeitpunkt der Erstellung der Fotos überhaupt nicht rechtfertigt. Der Radweg ist in keinster Weise verengt. Der Gehweg auch nur minimal.

    Mit freundlichen Grüßen"


    Bislang keine Reaktion. Mal abwarten. Die reagieren eigentlich immer ganz fix...