• Ohne Parkmarkierungen wäre dort komplett Halteverbot wegen der [Zeihen 215]:

    Diese Markierungen helfen also in keinster Weise gegen Falschparker. Sie erziehen die Leute erst, Kreisverkehre zuzuparken. Sie widersprechen darüberhinaus, wie schon ein paar mal erklärt, der Beschilderung. Sich widersprechende Anordnungen sind nichtig; d.h. Falschparker an der Stelle rechtssicher zu sanktionieren, kann man vergessen. Das klappt nur, wenn die Leute in der Fahrschule nicht aufgepasst haben und sich gegen das Bußgeld nicht wehren. Und dann gibt es Regelwerke, wie Markierungen auszusehen haben, damit sie bundesweit gleich aussehen und man nicht erst bei jeder Provinzbehörde anfragen muss, was sie eigentlich meint.

    Da musst du aber schon sehr genau auf den Einzelfall gucken. Hier der Lichtenbergplatz auf googlemaps: https://www.google.com/maps/@52.36884…m/data=!3m1!1e3

    Und hier der Lichtenbergplatz auf einer historischen Aufnahme von Anfang des vorigen Jahrhunderts. Da parkte dort nirgends ein Fahrzeug und die Kreiselfläche in der Mitte war deutlich kleiner als heute. http://www.postkarten-archiv.de/media/images/l…-10_03_1919.jpg

    Beide Aufnahmen zeigen, dass der Platz nicht ursprünglich für einen Kreisverkehr angelegt wurden.

    Als es noch nicht so viele Autos wie heute gab, parkten dort ganz einfach keine.

    Ohne die parkenden Autos wäre der Lichtenbergplatz groß genug für einen zwei bis dreispurigen Kreisverkehr. Das will hier mitten im Wohngebiet wirklich keiner! Deshalb macht es sehr wohl Sinn, Parkflächen zu markieren.

    Was hier möglicherweise los wäre, wenn auf dem Lichtenbergplatz keiner parkte, das kannst du dir übrigens hier anschauen. Für diesen VW-Werbefilm wurde nämlich der Platz und alle Zufahrten für einen langen Nachmittag gesperrt und alle Markierungen schwarz abgeklebt. Und jetzt frag mich bitte bloß nicht wie bekloppt ich diesen VW-Werbefilm finde. https://www.youtube.com/watch?v=vY5jNv391rk

    Ich glaube übrigens nicht, dass alle Leute so drauf sind, dass sie sich immerzu gegen Bußgeldbescheide beschweren. Zumal dazu ja erst mal jemand einen Bußgeldbescheid ausstellen müsste. Markierungen aber können an bestimmten Stellen bewirken, dass weniger unvernünftig geparkt wird als ohne Markierungen.

  • Hier gilt vorher [Zeichen 240]. Eine schlechtere Stelle, sich in den Fahrbahnverkehr einzufädeln, gibt es nicht und selbst wenn man der Aufforderung abzusteigen nachkommen wollte, müsste man sein Fahrrad vor der Umlaufsperre zurück lassen. Man möchte wohl, dass Radfahrer hier ihr Fahrrad auf die andere Straßenseite schieben und dort als Geisterfahrer weiterfahren.

    Die Ignoranz oder Inkompetenz der Stader Verkehrsbehörde (ich weiß nicht, was ich schlimmer fände) macht mich nur noch wütend.

    Dein Foto zeigt ein Verkehrsengstelle, die auch in Hannover häufiger anzutreffen ist. Aber ich kenne hier kein Beispiel dafür, dass der Bushaltestellenabschnitt auf dem Bürgersteig mit einem Drängelgitter geschützt wird. Was sagen denn die Eltern mit Kinderwagen dazu oder Rollifahrer? Viele Radfahrer, so mein Eindruck, sehen das völlig unproblematisch, wenn der Radweg oder ein gemeinsamer Fuß- und Radweg direkt im Einstiegsbereich des Omnibusses verläuft. (Ich schon, s. u.) Auch die Möglichkeit einen Radweg so anzulegen, dass er verschwenkt hinter dem Wartehäuschen langläuft halten viele für gut. Im vorliegenden Fall auf deinem Foto sieht man, dass dafür der Platz nicht reicht.

    Das Problem ist doch offensichtlich, dass vorher [Zeichen 240]gemeinsamer Fuß-und Radweg ausgeschildert ist. Dann lieber schon rechtzeitig vorher eine Radfahrspur oder einen Schutztreifen auf der Straße anlegen. Und den Bürgersteig allenfalls als Gehweg mit dem Zusatz Radfahrer frei kennzeichnen. Ich halte jedenfalls nichts davon, wenn der Radweg im Ein- und Ausstiegsbereich verläuft oder hinter dem Wartehäuschen. Besonders dann nicht, wenn ich mit dem Omnibus unterwegs bin.

  • Ich fürchte, es ist so geplant wie auf der Gegenseite, dass der gemeinsame Geh- und Radweg hinter der Haltestelle geführt wird. Dort wird aber gerade noch gebaut. So sieht es in Gegenrichtung aus:

    Es gibt in dieser Straße wieder einmal nicht den geringsten Grund, warum Radfahrer nicht auf der Fahrbahn fahren sollten. Dann bräuchte man auch keine Umlaufsperren oder [Zusatzzeichen 1012-32]-Schilder und hätte deutlich weniger Geisterfahrer auf Gehwegen.

  • Alles klar...

    Hier gilt vorher [Zeichen 240]. Eine schlechtere Stelle, sich in den Fahrbahnverkehr einzufädeln, gibt es nicht und selbst wenn man der Aufforderung abzusteigen nachkommen wollte, müsste man sein Fahrrad vor der Umlaufsperre zurück lassen. Man möchte wohl, dass Radfahrer hier ihr Fahrrad auf die andere Straßenseite schieben und dort als Geisterfahrer weiterfahren.

    Die Ignoranz oder Inkompetenz der Stader Verkehrsbehörde (ich weiß nicht, was ich schlimmer fände) macht mich nur noch wütend.

    Wenn hinter der Bushaltestelle kein [Zeichen 240] folgt, dann gilt ab dem Drängelgitter Fahrbahnradeln.

  • Ich glaube übrigens nicht, dass alle Leute so drauf sind, dass sie sich immerzu gegen Bußgeldbescheide beschweren.

    Ich weiß es, denn ich habe es in der Ausbildung selbst erlebt. Es gibt viiiele Leute, die auch gegen sehr niedrige Bußgelder prozessieren (d.h. sie bezahlen das Verwarngeld nicht, bekommen einen Bußgeldbescheid, legen Einspruch ein, sie äußern sich nicht in schriftlichen Anhörungen und widersprechen einer Entscheidung durch Beschluss. Es wird also ein Termin für die Hauptverhandlung festgelegt). Teilweise werden an Amtsgerichten Richter nur für diese Verfahren eingeteilt. Die Erfolgsaussichten gehen in den meisten Fällen von Anfang an gegen null. Deshalb taucht in der Hälfte der Fälle auch der Betroffene (=Angeklagter im Ordnungswidrigkeitenverfahren) nicht auf. In der Ferienzeit steigt diese Quote auf locker über 90 Prozent. Da treffen sich dann schonmal Richter, Staatsanwalt und Rechtspfleger 7 mal am Tag in einem leeren Gerichtssaal, um den Bescheid zu tippen, mit dem der Einspruch verworfen wird.

    Der Betroffene zahlt dann 20 Euro Bußgeld, zuzüglich mindestens 50 Euro Gerichtskosten, sowie Auslagen für Porto und ggfs. für Zeugen. Er beschäftigt allerdings mindestens 2 Volljuristen und einen Beamten des höheren Dienstes mit der Sache. Ein Schnäppchen, um "es dem Staat mal richtig zu zeigen."

    Achja, mittlerweile gibts Geschäftmodelle von großen Firmen (keine Anwaltskanzleien, sondern Vertragsanwälte), die übernehmen jedes Knöllchen und legen grundsätzlich Einspruch für ihren "Mandanten" ein. Verrechnet wird das irgendwie über die Verkehrsrechtsschutz der Automobilclubs, ist also für den Falschparker oft so gut wie kostenlos.

  • Ich fürchte, es ist so geplant wie auf der Gegenseite, dass der gemeinsame Geh- und Radweg hinter der Haltestelle geführt wird. Dort wird aber gerade noch gebaut. So sieht es in Gegenrichtung aus:

    Es gibt in dieser Straße wieder einmal nicht den geringsten Grund, warum Radfahrer nicht auf der Fahrbahn fahren sollten. Dann bräuchte man auch keine Umlaufsperren oder [Zusatzzeichen 1012-32]-Schilder und hätte deutlich weniger Geisterfahrer auf Gehwegen.

    Sag mal, die Straße wurde doch komplett neu gemacht, oder? Und dann kommt da nichts besseres bei rum wie dieser Schrott?

  • Ich weiß es, denn ich habe es in der Ausbildung selbst erlebt. Es gibt viiiele Leute, die auch gegen sehr niedrige Bußgelder prozessieren (d.h. sie bezahlen das Verwarngeld nicht, bekommen einen Bußgeldbescheid, legen Einspruch ein, sie äußern sich nicht in schriftlichen Anhörungen und widersprechen einer Entscheidung durch Beschluss. Es wird also ein Termin für die Hauptverhandlung festgelegt). Teilweise werden an Amtsgerichten Richter nur für diese Verfahren eingeteilt. Die Erfolgsaussichten gehen in den meisten Fällen von Anfang an gegen null. Deshalb taucht in der Hälfte der Fälle auch der Betroffene (=Angeklagter im Ordnungswidrigkeitenverfahren) nicht auf. In der Ferienzeit steigt diese Quote auf locker über 90 Prozent. Da treffen sich dann schonmal Richter, Staatsanwalt und Rechtspfleger 7 mal am Tag in einem leeren Gerichtssaal, um den Bescheid zu tippen, mit dem der Einspruch verworfen wird.

    Der Betroffene zahlt dann 20 Euro Bußgeld, zuzüglich mindestens 50 Euro Gerichtskosten, sowie Auslagen für Porto und ggfs. für Zeugen. Er beschäftigt allerdings mindestens 2 Volljuristen und einen Beamten des höheren Dienstes mit der Sache. Ein Schnäppchen, um "es dem Staat mal richtig zu zeigen."

    Achja, mittlerweile gibts Geschäftmodelle von großen Firmen (keine Anwaltskanzleien, sondern Vertragsanwälte), die übernehmen jedes Knöllchen und legen grundsätzlich Einspruch für ihren "Mandanten" ein. Verrechnet wird das irgendwie über die Verkehrsrechtsschutz der Automobilclubs, ist also für den Falschparker oft so gut wie kostenlos.

    Das bestätigt meine Vermutung, das das Eintreiben von Bußgeldern z. B. bei Geschwindigkeitskontrollen bei weitem keinen Zuverdienst der Kommunen darstellt, sondern vielmehr ein Verlustgeschäft. Warum wird darüber nicht regelmäßig berichtet? Vielmehr wird immer wieder das Vorurteil geschürt, mit Bußgeldern würden die Autofahrer "abgezockt" damit die Kommunen sich "goldene Wasserhähne" im Rathaus einbauen könnten.

    Aber zurück zum konkreten Fall: Ich hatte dafür plädiert, dass ggf. Markierugen auf der Straße anzubringen sind, wenn zum Beispiel immer wieder Autofahrer trotzdem es nicht gestattet ist, zur Hälfte den Gehweg zuparken. Und ich bin mir sicher dass das eine wirksame Maßnahme darstellt, weil viele Autofahrer oft sehr unbedacht den Bürgersteig zuparken oder nur darauf achten, möglichst wenig Fahrbahnraum einzunehmen, und dabei denken für die Fußgänger ist doch immer noch genug Platz. Wenn Autofahrer aber eine Parkplatzmarkierung vorfinden, dann wird sie auch entsprechend benutzt.

  • Sag mal, die Straße wurde doch komplett neu gemacht, oder? Und dann kommt da nichts besseres bei rum wie dieser Schrott?

    Die Frage habe ich auch gestellt, nachdem man mir erzählt hat, dass es nunmal nicht anders ginge, weil alles "historisch gewachsen" sei und der Platz einfach viel beengter sei als in anderen Städten.

    Meine Erklärung ist, dass so ein Schrott daher zustande kommt, dass Radfahrer bei der Planung überhaupt nicht berücksichtigt werden, sondern als "Fußgänger auf Rädern" betrachtet werden, die vor allem nicht den Autoverkehr behindern sollen.

  • Es gibt also auch Kampfreiter...

    Auf dem Schild steht etwas von einer Plaketten-Pflicht für Reitpferde. Da hat wohl ein Pferd das Schild umgedreht und sich dann davor erleichtert?

  • Das ist kein Radweg. Das ist Schulweg von Kindern, die zum Teil noch den Gehweg nutzen müssen bzw. dürfen. Und um die von den Fußgängern weg zu sortieren, wurde vor Urzeiten was aufgepinselt. Und jetzt von einer Firma nachgezogen.

    Die Morgenpost hat das wohl ausführlicher dargestellt.

    Aber das wäre ja nicht so witzig und die Vorurteile, die man gegenüber Behörden pflegt zuträglich wie diese verkürzte Darstellung.

    Als Vorbereitung auf tatsächliche Radwege übrigens ganz tauglich. Man schaue auf einen beliebigen echten Radweg und denke sich die Fahrlinie um die Stehzeuge, Verkehrszeichen und Straßenmöbel herum, und voilá....

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Hallo,

    naja einige (besonders ältere) Radwege sind ja so, dass man diese regelmäßig verlassen muss, da (urplötzlich) Bäume dicht neben diesen wachsen, dicke Wurzeln den Asphalt aufbrechen oder Autos dicht daneben parken.

    Bisher musste man um dem Radweg zu folgen hier - um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen - absteigen und paar Meter auf dem Gehweg schieben. Da das kaum jemand macht und um den Rest der Radfahrer nicht unnötig zu kriminalisieren ist das doch hier eine gute Lösung! Dazu trägt es zur Erheiterung bei!

    Hätte man die Ecken einfach abgerundet wäre das ja nicht so ein Lacher gewesen sondern einfach nur ein normaler, schlechter Radweg.

    Stefan