Das mit der Schrittgeschwindigkeit stimmt aber nur, wenn unter einem (oder ) angebracht ist. Wenn es alleine steht (Freigabe linker Radweg) dann dürfte man auch schneller fahren.
Lustige Schilder
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Ist dort ein Hochbord links vorhanden? Wenn ja dürfen Radfahrer nun auf diesem fahren, da ein alleine in der STVO definiert ist.
Vermutlich wäre dies aber so nicht gewollt.
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Ja, auch in Gegenrichtung.
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Auch in Gegenrichtung?
Zunächst mal würde ich aufgrund des Bauzauns eher nicht davon ausgehen, dass das Verkehrsschild überhaupt irgendeine Gültigkeit hat. ERs sieht eher so aus wie auf der Baustelle aus Versehen stehen gelassen.
Aber davon mal ab.
Es ist ja lustig, dass das Zusatzschild unter dem Schild gemeinsamer Fuß- und Radweg angebracht ist. Das halte ich aber für ein unbeabsichtigtes Versehen.
Kann es tatsächlich die Bedeutung haben, dass man dann den gemeinsamen Fuß- und Radweg auch entgegengesetzt der Fahrtrichtung benutzen darf? Müsste dann nicht dieses Zusatzschild angebracht sein: ? ... oder dieses: ?
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Ich wüsste nicht, dass innerhalb geschlossener Ortschaften überhaupt vorgesehen ist. Was natürlich nicht bedeutet, dass man nicht überall solche gemeinsamen Geh- und benutzungspflichtigen Zweirichtungsradwege findet (dann aber meistens ohne den Hinweis , denn es soll ja spannend bleiben)
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ohne kann ich anbieten. Hamburg Rahlstedt.
Ist das so zulässig?
Nein, das ist Käse. Einzig könnte man links aufstellen, aber da mangelt’s dann auch gleich wieder an den notwendigen Voraussetzungen wie der Breite und so weiter. Wenn man keine vernünftige Führung für den Radverkehr hinbekommt, sollte man es lieber bleiben lassen als so etwas anzuordnen.
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Ich würde das als nichtbenutzungspflichtigen Radweg interpretieren, der in beide Richtungen benutzt werden kann. Was in dem Fall schon Sinn macht, weil ja der möglicherweise ebenfalls nicht benutzungspflichtige Radweg auf der anderen Seite durch die Baustelle blockiert ist.
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OOpps, da hab ich einen Bock geschossen. Das heißt nicht in Gegenrichtung frei.
Es ist aber sinnfrei.
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Nein, das ist Käse. Einzig könnte man links aufstellen, aber da mangelt’s dann auch gleich wieder an den notwendigen Voraussetzungen wie der Breite und so weiter. Wenn man keine vernünftige Führung für den Radverkehr hinbekommt, sollte man es lieber bleiben lassen als so etwas anzuordnen.
oder dieses und weitere Schilder dieser Machart heißen doch alle Zusatzschilder. Bedeutet das nicht, dass es dazu auch ein "Hauptschild" geben muss? Dann kann man das Zusatzschild doch eigentlich nicht alleine aufstellen.
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OOpps, da hab ich einen Bock geschossen. Das heißt nicht in Gegenrichtung frei.
Es ist aber sinnfrei.
Immerhin ist es lustig! Macht auch Sinn - irgendwie.
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oder dieses und weitere Schilder dieser Machart heißen doch alle Zusatzschilder. Bedeutet das nicht, dass es dazu auch ein "Hauptschild" geben muss? Dann kann man das Zusatzschild doch eigentlich nicht alleine aufstellen.
Das darf alleine stehen, um linksseitige Radwege freizugeben. Ansonsten schränken Zusatzzeichen das darüber angeordnete Verkehrszeichen in seiner Wirkung ein.
Die Kombination bedeutet z.B., dass nur Radfahrer, die vom Fahrrad abgestiegen sind, nicht weitergehen dürfen. Wer auf dem Rad sitzen bleibt, darf weiterfahren und wer kein Fahrrad schiebt, darf weitergehen. Sinnfreie Zeichenkombination, die nur von Verkehrsbehörden aufgestellt wird, wo der zuständige Mitarbeiter über die Vorschule nicht hinausgekommen ist.
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Und jetzt kommt das große zivilrechtliche Aber: Jemand, der ignoriert und dahinter einen Unfall erleidet, der als Fußgänger nicht bzw. milder verlaufen wäre, müsste sich wohl über §254 BGB mindestens ein Mitverschulden entgegenhalten lassen. Und wenn er dabei andere schädigt, könnte er diesen gegenüber sogar alleine haften.
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Grundsätzlich schon, siehe auch hier: http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html Die Frage ist, ob man auch bei offensichtlichen Nonsens-Beschilderungen noch in gleicher Weise mithaftet. Ansonsten könnten die Verkehrsbehörden einfach an allen Ortseingängen aufhängen und Radfahrer wären grundsätzlich im Haftungsfall die Dummen.
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Ortsschild und "kein Winterdienst" hab ich schon öfter gesehen.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das funktioniert. In meinen Augen haben die Kommunen garkeine Regelungskompetenz für die grundsätzliche Einschränkung ihrer aus Bundesrecht zugewiesenen Verkehrssicherungspflicht.
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Vielleicht könnte sich der Leiter des hiesigen Tiefbauamtes nach Helgoland versetzen lassen
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Hier aber auch wirklich alles, was in der Schilderkiste zu finden war, an der berüchtigten Todesfalle an der Kieler Straße im März 2018.
Hinter der Querung tauschen Radfahrer und Fußgänger dann die Seite.
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Was soll der Radfahrer hier machen?
Rechts ist leider nur ein Teil eines Zusatzschildes zu sehen. Deshalb hier in Groß (von der Gegenseite).
Aus Schnelsen kommend ist keine Radwegbenutzungspflicht.
Auf der anderen Straßenseite ist stadtauswärts für Radfahrer nichts frei gegeben oder beschildert.
PK ist der Meinung alles richtig gemacht zu haben. Und "auf der Straße fahren ist natürlich nicht erlaubt".
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