• MSDWGM sagt: "offensichtlich" gehört das Schild zu dem Radweg nach der Einmündung. Was sollte es sonst bezwecken? Kurz vor der Einmündung nochmals bestätigen das Du Dich auf einem Radweg befindest?

    Anwalt der Gegenpartei sagt (nach Unfall): da ist kein Radweg da kein Schild am Anfang.

    Zuständige Behörde sagt: "... die macht sich ihre Welt widde widde wie sie ihr gefällt".

    Und Du? Mei, was fährst Du Trottel auch Fahrrad?!

  • Na die markierte Radroute geht doch links ab. Der hat der Radler gefälligst zu folgen, wozu ist die denn sonst da.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • So'n Teil stand letzte Woche Freitagabend auch mitten auf dem roten Zweirichtungs-Hochbordteil einer anderen Straße in Hamburg. Unbeleuchtet, und weit weniger auffällig bemalt. Heute war es weg...

    ... was vielleicht daran liegt, dass ich sofort, nachdem ich es gesichtet hatte, es nicht gesprengt habe, sondern einen Zwischenstopp im nächsten PK an meinem Weg gemacht habe. Geht doch.


  • Geht doch.

    Ich bin ja eigentlich auch eher ein Freund von „Melden statt Meckern“, aber ich fürchtete angesichts der zu erwartenden Weisheiten, dass man ja auch als Radfahrer mal Rücksicht nehmen könne und so weiter und so fort, beim PK 27 wegen so ein Lappalie wieder herablassend herauskomplimentiert zu werden.

  • Alternativ könnte man ja dem PK 27 sagen: »Das Ding stand auf einem Straßenteil, den es zu 95 % versperrt hat. Da Gefahr im Verzug war, habe ich es so umplatziert, dass es einen anderen Straßenteil nur zu 5 % versperrt.«

    Wetten, dass es keine zwei Minuten dauert, bis die Pozilei es von der siebenspurigen Fahrbahn holt?

  • Wette gewonnen!
    Auf meinem Arbeitsweg war kürzlich ein Pannen-PKW so auf den Radweg (in beiden Richtungen benutzungspflichtig bei einer lichten Breite von 2,1 m) bugsiert, dass dieser nicht mehr befahren werden konnte. Auf der Fahrbahn hätten die KFZ wegen des liegengebliebenen Fahrzeugs maximal immer wieder mal Gegenverkehr abwarten müssen.
    Die Verkehrspolizei fand also, dass das Verbringen des Fahrzeugs auf den Radweg völlig richtig und angemessen sei. <X

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Die Verkehrspolizei fand also, dass das Verbringen des Fahrzeugs auf den Radweg völlig richtig und angemessen sei

    Das eigentliche I-Tüpfelchen aber war doch, daß die Polizei ihr Einsatzfahrzeug auf der anderen Straßenseite am Taxistand abstellen konnte. Sie hätten es ja auch fett auf den Radweg verbringen können, haben sie aber nicht, weshalb nur? Selber vormachen wie ein Fahrzeug in einer Ausnahmesituation so abstellen kann, daß es eben nicht andere gefährdet, aber auf der anderen Straßenseite dann erklären das absichtlich auf den Radweg schieben sei doch total Okay, deutet auf gestörtes Verhältnis hin. Welches Verhältnis da gestört sein könnte, möge jeder für sich selber auswürfeln.

  • In der Pfalz hat man manchmal einen etwas seltsamen Humor.

    Ein solches, von der Stadt aufgestelltes Schild steht in Kaiserslautern beispielsweise an einer Stelle, wo der (nicht benutzungspflichtige) Radweg und der Fußweg sich verengen und durch eine Arkade geführt werden (das Schild ist allerdings mit Aufklebern überklebt und nur schwer zu erkennen). Dieses Exemplar steht vor einer Kleingartenanlage, wo einiges an "Querverkehr" zuammenkommt (Eingang, Querung zum Parkplatz, Zugang zum gut frequentierten Vereinslokal und Bushaltestelle). Insofern ist die Aussage "Radfahrer nehmt Rücksicht, Fußgänger bitte Vorsicht!" doch gut gemacht, zumindest gut gemeint. Allerdings: Der (asphaltierte) Bürgersteig ist nicht für Radfahrer freigegeben.

  • Oh gottogott, was mache ich denn da nur als Radling? Ich glaube, die Stadt Düsseldorf mal fragen, was sich die handelnden Personen dabei gedacht haben. Und vielleicht auch gleich mal die Benutzungspflicht hinterfragen. Die Gegenrichtung scheint komischerweise nicht ganz so gefährlich zu sein, als dass man als Radling aufs Hochbord gezwungen würde.