Muss man eigentlich auch Fußgänger in der selben Richtung beachten? Und was ist mit Radfahrern?
Da hängt einfach das falsche Schild, folgendes Zusatzzeichen wäre - wie in vielen Fällen - sicher angebracht:
Muss man eigentlich auch Fußgänger in der selben Richtung beachten? Und was ist mit Radfahrern?
Da hängt einfach das falsche Schild, folgendes Zusatzzeichen wäre - wie in vielen Fällen - sicher angebracht:
Dem Zusatzzeichen fehlt der Zusatz »sofern vorhanden«.
Noch besser wäre ein Zusatzzeichen "mit Hirn frei". Könnte man super als Zusatz verwenden für oder oder auch
Und diese Zeichen dann bitte an jedem Ortseingangsschild in beiden Richtungen.
Dazu passt ja eigentlich das hier auch ganz gut:
Leider nicht fotografiert, weil damals nur aus dem Nachtbus gesehen — aber ratet mal, wo das Schild in der tiefschwarzen Nacht lag, nachdem wohl jemand mit dem Ding kollidiert war…
Kann das wer deuten? (Hamburg, Neuer Pferdemarkt, Übergang Schanzenstr.)
50m weiter, direkt an der Ampel, stand gestern noch ein Blauschild. Ist heute weg.
Aufforderung in den Gegenverkehr zu fahren?
Hat zwar nicht so viel mit Radverkehr zu tun, aber:
Neues Verkehrsschild besteht vor Gericht
Hier der erste Beitrag beim NDR
Nachdem der Kläger (ein Raser) vor Gericht gescheitert ist, dürfte er wohl in die nächste Instanz gehen...
Sein Anwalt argumentiert: "Heißt es etwa, dass man nicht schneller als mit Tempo 80 gegen einen Baum fahren darf? Oder darf man maximal 80 Stundenkilometer auf dem Tacho haben darf, wenn Bäume auf der Straße stehen? Gilt das Tempolimit nur, wenn Bäume direkt an der Straße stehen?"
Prima, das versuche ich auch mal!
So ist z.B. ein Gehweg nur dann ein Gehweg, wenn darauf eine Frau mit einem Kind an der Hand dort geht
Hier dürfen ausschließlich Frauen mit (nur!) einem Kind an der Hand hindurch
Hier besteht nur für Fußgänger ein Verbot, wenn sie von rechts nach links gehen
Hier darf (muss?) man sein Fahrrad hochheben und wieder herunterlassen
Radfahrerinnen dürfen hier fahren
Und Radwege sind nur für weiße, führerlose Räder benutzungspflichtig
Kann das wer deuten? (Hamburg, Neuer Pferdemarkt, Übergang Schanzenstr.)
50m weiter, direkt an der Ampel, stand gestern noch ein Blauschild. Ist heute weg.
Aufforderung in den Gegenverkehr zu fahren?
Aber von Ludwigstraße bis Kampstraße besteht derzeit B-Pflicht
Nö. Das ist weg.
Nö. Das ist weg.
um 15 Uhr war es noch da
interessant. Um 13:00 nicht.
Gefunden auf einem benutzungspflichtigen Radweg in der Nähe vom Behrmannplatz in Hamburg:
Jetzt erstmal nachdenken. Der Radweg ist also versperrt, man müsste auf dem Gehweg fahren. Das Befahren eines gemeinsamen Fuß- und Radweges wird hier mit Zeichen 240 angeordnet. Allerdings gilt das Zeichen 240 nicht für Radfahrer, die dürfen also den Gehweg nicht befahren… und müssen darum entweder schieben oder auf der Fahrbahn rollen.
Entweder hat sich da jemand ganz viel Gedanken gemacht und lässt Radlingen die Wahl. Es ist quasi ein nicht benutzungspflichtiger Geh- und Radweg. Wenn man aber darauf fährt, hat man mehr Rechte, als bei einem freigegebenen Gehweg. Das Tempo beispielsweise.
Oder aber es wurde mal wieder aufgestellt, was so da war. Ich befürchte letzteres.
Radfahrer absteigen war halt nicht auf dem Wagen.
Ich hab mit den Bauleuten an der Julius-Vosseler-Straße mehrfach gesprochen (und auch mit der zuständigen StVB) -- nette und verständige Leute. Zuerst war garnichts, jetzt halt der ulkige Rad/Fußweg.
Am albernsten ist,was sie da planen: nämlich den regelgerechten Fußweg von 2,0m auf 1,5m zurückbauen zugunsten eines verbreiterten Radwegs. Und links davon der Sicherheitsstreifen bleibt 1m breit. Völliger Quatsch, weil die äußerste Platte des Fußwegs auch schon völlig verlandet ist, er de-facto also eher 1,2m breit sein wird. Mal wieder zuungunsten der schwächsten Verkehrsteilnehmer, yay!
Spannend ist, dass sie während der Bauzeit auf den verbleibenden 1,5m einen gemeinsamen Rad/Fußweg haben wollen der nach RSA95 1,6m breit sein *muss*. Wie das gehen soll werd ich wohl nächste Woche erfahren...
Entweder hat sich da jemand ganz viel Gedanken gemacht und lässt Radlingen die Wahl. Es ist quasi ein nicht benutzungspflichtiger Geh- und Radweg. Wenn man aber darauf fährt, hat man mehr Rechte, als bei einem freigegebenen Gehweg. Das Tempo beispielsweise.
Mag sein, dass sich das jemand überlegt hat, aber das gibt die Straßenverkehrs-Ordnung nicht her
Mag sein, dass sich das jemand überlegt hat, aber das gibt die Straßenverkehrs-Ordnung nicht her
Wieso nicht? Ist irgendwo definiert, welche Verkehrszeichen für bestimmte Verkehrsteilnehmer aufgehoben werden dürfen?
Ich hätte gedacht, dass da jede Kombination möglich ist...
Wieso nicht? Ist irgendwo definiert, welche Verkehrszeichen für bestimmte Verkehrsteilnehmer aufgehoben werden dürfen?
Ich hätte gedacht, dass da jede Kombination möglich ist...
Die Bedeutung der Verkehrszeichen wird unter anderem in den vier Anlagen der Straßenverkehrs-Ordnung definiert, unsere blauen Lieblingsschilder finden sich beispielsweise in der Anlage 2. Dort ist bei Zeichen 239 definiert, dass andere Verkehrsarten auf dem Gehweg zugelassen werden können. Diese Verkehrsarten dürfen dann aber nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Diese Freigabe erfolgt beispielsweise mit , auch wenn theoretisch mit der entsprechenden Beschilderung auch Mofas, Motorräder oder mehrspurige Kraftfahrzeuge den Gehweg befahren dürften, etwa um Grundstücke anzufahren, die sich nicht anders erreichen lassen.
Eine ähnliche Definition erfährt auch Zeichen 267 , dort wird explizit erwähnt, dass mit eine Freigabe für Radfahrer entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung erfolgt. An diese Freigabe erfolgen aber keine weiteren Bedingungen, beispielsweise müssen Radfahrer in einer freigegebenen Einbahnstraße weder Schrittgeschwindigkeit fahren noch müssen sie etwa bei motorisiertem Gegenverkehr absteigen.
Für diverse Verkehrsverbote, also , und und so weiter gilt ebenfalls, dass mit oder ähnlichen Piktogrammen die jeweiligen Verkehrsarten vom eigentlichen Verkehrsverbot ausgenommen werden können. Die Zulassung zusätzlicher Verkehrsarten in einer oder findet ebenfalls eine explizite Erwähnung; für Kraftverkehr in einer Fahrradstraße gilt beispielsweise, dass er auf den Radverkehr erhebliche Rücksicht nehmen muss. Bei anderen Schildern, beispielsweise Richtungsgeboten, werden solche Kombinationen allerdings nicht definiert, obwohl auch dort gerne aufgehängt wird.
Zum Zeichen 240 heißt es nun:
[stvo]Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.[/stvo]
Mit dem kann aber keine andere Verkehrsart erlaubt werden, denn für den Radverkehr ist ja der Gehweg bereits vorgeschrieben. Und ich halte da auch die Trickserei mit der Definition von „Vorschrift“ und „Erlaubnis“ für nicht zielführend.
Im Endeffekt könnte man argumentieren, dass das Zeichen 240 für den Radverkehr nicht gilt, weil der kraft des Zusatzzeichens davon ausgenommen wurde. Nur dann muss man entweder mit dem Rad auf die Fahrbahn wechseln oder auf dem Gehweg schieben; dass aus dieser Kombination ein freigegebener Gehweg ohne Schrittgeschwindigkeit erwächst, halte ich nicht für möglich.
Ist doch prima, fährt man halt auf der Fahrbahn. Besser geht nicht.
"Verkehrszeichen müssen so gestaltet sein, dass sie für einen Verkehrsteilnehmer mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit durch einen beiläufigen Blick deutlich erkennbar sind und eine möglichst gefahrlose Abwicklung des Verkehrs ermöglichen, urteilt das Gericht. Sie dürften weder irreführend noch undeutlich sein."
Quelle: "Recht für Radfahrer""Recht für Radfahrer"
Ist ein Verkehrszeichen oder eine fragwürdige Kombination nicht klar zu deuten, fahre ich dort, wo ich am sichersten unterwegs bin - und würde es begrüßen, wenn eine Streife dann gegen mich ein Verfahren einleitet.