• Es gibt Städte, die lieben (warum auch immer) Zweirichtungsradwege. So wie diese hier (Landshut). Das hier dürfte die dritte Schilderkombination innerhalb von 2 Jahren sein, mit der man versucht hier zu vermitteln, dass das ein nicht benutzungspflichtiger linksseitiger Radweg sein soll, der in 140 Metern (deutlich hinter der Ampel) und ohne jegliche Querungshilfe endet, weil dort künftig die Fahrradeinfahrt einer gerade neu zu bauenden Hauptschule hinkommt. Mitten durch den Wartebereich der Bushaltebucht natürlich.

  • Natürlich nicht! Und der Teil, der als Zweirichtungsradweg deklariert ist, ist mit viel Wohlwollen knapp 2,0 Meter breit... 2024 komplett neu gebaut übrigens.

    Ah, jetzt ergibt es Sinn, wenn die Münchner Radlerin in der Zeitung monierte, ein 2 m breiter Fahrradstreifen sei zu breit ...

  • Landshut? Beschilderungstechnisch für den Radverkehr eine absolute Katastrophe (nicht nur hier).

    Kann ich unterschreiben. Aber woran liegts? Amt? Bauhof? Politik? Einer davon unfähig oder doch eher alle?

    Das hier war übrigens die Beschilderung "zweite Version" für den selben Weg an gleicher Stelle. Benutzungspflicht für einen Weg anordnen, der in 140 Metern endet...

  • Tradition. Einer fängt mit dem Bullshit an, wird in der Hierarchie nach oben gespült, während alle Mitarbeitenden, die neu hinzukommen, mit solchem Bullshit "angelernt" werden. Und auch wenn du dann als Mitarbeiter sagst: "äh - nee? das ist doch so aber nicht korrekt", wirst du ein "doch. das haben wir an der XY-Straße genau so gemacht" zu hören bekommen.

    Und irgendwann hast du keinen Bock mehr auf Diskussion, die Hälfte des Unfugs ist sowieso von deinem Vorgesetzten angeordnet worden - also machst du Dienst nach Vorschrift. Leider nach der "internen Vorschrift", die so ein wenig auf Kriegsfuß mit StVO, VwV-StVO und FGSV-Werken steht. Aber so lange niemand quakt, hast du deine Ruhe. Und von den "normalen" Radfahrern wird niemand quaken. Die kommen aber aus den Löchern, sobald du es richtig machen würdest.

  • Es gibt Städte, die lieben (warum auch immer) Zweirichtungsradwege. So wie diese hier (Landshut). Das hier dürfte die dritte Schilderkombination innerhalb von 2 Jahren sein, mit der man versucht hier zu vermitteln, dass das ein nicht benutzungspflichtiger linksseitiger Radweg sein soll, der in 140 Metern (deutlich hinter der Ampel) und ohne jegliche Querungshilfe endet, weil dort künftig die Fahrradeinfahrt einer gerade neu zu bauenden Hauptschule hinkommt. Mitten durch den Wartebereich der Bushaltebucht natürlich.

    Es gibt Fahrradfahrer*innen, die lieben Zweirichtungsradwege. Und in manchen Fällen haben Zweirichtungsradwege auch eine durchaus nachvollziehbare Berechtigung. In deinem Beispiel soll es den Schüler*innen möglich sein, ohne einen Wechsel der Fahrbahnseite die letzten 140 m bis zur Schule fahren zu können. Rechtsseitig sind Schrebergärten, da kommen die Schüler wohl eher nicht her. Wie lange fahren die Schüler*innen schon auf dem linksseitigen Zweirichtungsradweg, bevor sie an das von dir fotografierte Schild kommen? Ist auf der Seite, an der der Zweirichtungsfahrradweg liegt, Wohnbebauung oder Quellverkehr aus einer Wohnbebauung? Das wäre ein Grund dafür, hier Zweirichtungsverkehr auf dem Hochbord zu ermöglichen.

    Wenn man das Schild so versteht, dass es für die ganze Straße gilt, dann würde dort nach 140 m jeglicher Radverkehr enden. Vermutlich wird es so nicht verstanden. Vielmehr wird es vermutlich so verstanden, wie es von der Verkehrsbehörde gemeint ist, bis zur Schule darf auf dem Angebotsradweg in beide Richtungen gefahren werden. Eine andere Frage ist, ob allen Fahrradfahrenden klar ist, dass sie für schnelles Fahrradfahren die Fahrbahn benutzen sollten, weil auf dem so ausgeschilderten Hochbord zwar auch schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf, aber das nicht empfehlenswert ist, so dicht an einem Fußweg.

    Möglicherweise nächste Variante ist ein Entfernen der weißen Linie und ein [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10], dann für die ganze Breite des Hochbords.

    Sollte die weiße Trennlinie zwischen Fußweg und Zweirichtungsfahrradweg eines Tages entfernt werden und [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] aufgestellt werden, dann kann "[Zeichen 254]in 140 m" weg, weil jedem klar sein sollte, der auf dem Hochbord weiter fahren will, dass er dann nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren darf. Da werden viele, die weiter als bis zur Schule wollen, gleich auf die Fahrbahn wechseln, weil sie dort schneller fahren können.

    Es ist zu begrüßen, dass dieses Schild abgebaut wurde:

    Das hier war übrigens die Beschilderung "zweite Version" für den selben Weg an gleicher Stelle. Benutzungspflicht für einen Weg anordnen, der in 140 Metern endet...

    Denn diese Beschilderung hat ausgeschlossen, dass vom Radverkehr die Fahrbahn benutzt wird.

    Durch die Beschilderung mit dem alleinstehenden [Zusatzzeichen 1022-10] wurde eine duale Radverkehrslösung geschaffen.

  • An dieser Kreuzung werden Radler/innen dazu eingeladen (nicht: gezwungen), einen Haken zu schlagen und auf die linksseitig verlaufende schmale Piste zu wechseln.

    Sie führt in gewissem Abstand zur Fahrbahn durchs Grüne ... hat aber an der Kreuzung mit der Sengelmannstraße keine Fahrradsymbole in der Streuscheibe... und dann landet man hier:

    und hier ist die glorreiche Verkehrsführung zu Ende

    Ich wohn da nicht mehr, bin lange nicht mehr dagewesen ... ich muss mal schauen, ob da Quatsch hängt oder ob die Verkehrsführung klar ist.

  • Interessant ist, dass an der Laterne an der rechten Fahrbahnseite das Verkehrszeichen 136 Achtung Kinder aufgehängt wurde. Es könnte für Fahrzeugführer*innen der Gedanke aufkommen, dass sie nicht mit Fußgänger*innen auf der Fahrbahn rechnen müssen, weil ja nur rund hundert Meter weiter ein Fußgängerüberweg mit Ampel die Fußgänger*innen dazu bringen soll, die Fahrbahn dort zu überqueren. Aber viele Kinder auf dem Weg zur, bzw. von der Schule nach Hause, da kann es schnell passieren, dass die Fahrbahn an jeder x-beliebigen Stelle gequert wird.

  • In deinem Beispiel soll es den Schüler*innen möglich sein, ohne einen Wechsel der Fahrbahnseite die letzten 140 m bis zur Schule fahren zu können.

    Das ist sicherlich die nachvollziehbare Intention dahinter. Die Frage ist eher: warum hat man überhaupt so eine mit Nachteilen versehene Verkehrsführung geschaffen?

    Die Schilderkombination steht hier: https://maps.app.goo.gl/gU5p3JpqcZRQmvnD7 Weiter östlich ist die gerade im Bau befindliche Schule zu sehen, auch Hochbord, Bushaltebucht und Fahrbahn wurden im Zuge des Neubaus neu gemacht. Wie gesagt, mit knapp 2 Meter breitem Zweirichtungsradweg.

    Die Fahrbahn ist allerdings auch nicht besser geworden. Man kann es auf dem Satellitenfoto erahnen, hier gibts keine Schleppkurven, der ganze Bereich wurde mit dem Geodreieck gezeichnet.

  • an der Ecke kommt das sogenannte Mistfortschreibungsgesetz zur Anwendung. Das Wohngebiet südlich der PArkstraße / Bahnlinie ist schon mit einem einseitigen 2-Richtungs-Radweg "angeschlossen". Auch von Westen kommend: 2-Ri-Geh- und Radweg. Also macht man das weiter. :S

    Und man darf nicht vergessen: der Bestand an Verkehrswegen rund-herum dürfte Planung aus den 90ern sein. Wobei ich mir bei der Charakteristik der Parkstraße mit fast durchgehender Anbaufreiheit auf der Südseite nicht sicher wäre, ob man heute nicht wieder identisch planen würde: Radverkehr auf einer Seite führen, fertig.

    einseitiger Zwei-Richtungs-Radweg = "wir unternehmen etwas gegen Geisterradler!" :whistling:

    X/