"Danke, dass Sie der Polizei die Bearbeitung der Anzeige erleichtert haben!"
Und eingepackt lassen, da könnten Fingerabdrücke drauf sein ...
Wenn Kleberreste verblieben sind, gerne auch jetzt schon wegen Sachbeschädigung ...
"Danke, dass Sie der Polizei die Bearbeitung der Anzeige erleichtert haben!"
Und eingepackt lassen, da könnten Fingerabdrücke drauf sein ...
Wenn Kleberreste verblieben sind, gerne auch jetzt schon wegen Sachbeschädigung ...
Finde schon, dass das Fahrrad da nicht besonders gut steht und durchaus behindern kann.
Denke, es würde deutlich besser auf der Fahrbahn parken, vor dem blauen Auto.
Seit wann steht denn das in § 17 (4)?
"Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden."
... und zählt eine ganznächtliche Laterne als Beleuchtung i.S.d. § 17 (4)?
ich mein: ok, das rechte Ende des Lenkers: mh.
Spekulation: Das Lenkerende in Richtung Parkstreifen ist das, was wirklich Anlass zum Zettelschreiben gab.
vermutlich stünde es 4m weiter hinten und am Jägerzaun lehnend wirklich besser.
Der Jägerzaun ist allerdings Privatbesitz und da hätte der Schreiber sogar eine Handhabe.
An wie vielen Autos konnte dieser Zettel entsprechend angepasst ebenfalls vorgefunden werden?
Steht 30 Meter weiter, ohne Zettel
Das Internet hat mich verdorben.
Da wäre ich gespannt, von wem sie das Fahrrad entfernen lassen wollen ....
Da wäre ich gespannt, von wem sie das Fahrrad entfernen lassen wollen ....
Wozu ist es von Interesse, wer das macht und was ist daran spannend?
was ist daran spannend?
Welche Behörde sich da vor den Karren spannen lässt. Wenn das Jemand selber macht, dann macht er sich ja strafbar und das mit Vorsatz...
...Wenn das Jemand selber macht, dann macht er sich ja strafbar und das mit Vorsatz...
Ja...oh weh...
Das geschah in 2023 aber 264.000 mal in Deutschland. Und das sind nur die bekannt gewordenen Fälle.
Welche Behörde sich da vor den Karren spannen lässt. Wenn das Jemand selber macht, dann macht er sich ja strafbar und das mit Vorsatz...
Keine Ahnung wie es woanders ist, aber bei uns sind Städte und Gemeinden bei Fahrrädern wenig zimperlich. Im Gegensatz zu KFz.
Da klebt kein oranger Punkt für 4-8 Wochen am Radl.
Vorm Abbau von Fahrradständern oder dem Entfernen von Leichen wird idR hierzustadt (KA) frühzeitig gewarnt ...
Ja nachdem, wann und wo kann die Vorwarnzeit zwischen 2 Wochen, ein paar Stunden oder gar nicht betragen.
Es gab auch schon unterschiedliche Meinungen von Besitzer und Stadt, was eine "Leiche" ist. In zumindest einem Fall bei mir in der buckligen Verwandschaft war die vermeintliche Leiche ein völlig verkehrssicheres Bahnhofsrad, dass der Bauhof dann erst mal auch nicht mehr rausrücken wollte. Nach zweifachen Vorsprechen wurde schon ernsthaft überlegt, ob die Ersteigerung des eignen Rades nicht einfach und weniger nervenaufreibend sein könnte.
Der Vorwurf der Besitzstörung kam nicht zur Anwendung?
Der Besitzer war (ist, lebt noch) ein wenig durchsetzungsfähiger damals 20-Jähriger, glaube nicht, dass der im Traum dran gedacht hat irgendwelche Rechtsmittel auszuschöpfen.
Ja nachdem, wann und wo kann die Vorwarnzeit zwischen 2 Wochen, ein paar Stunden oder gar nicht betragen.
Es gab auch schon unterschiedliche Meinungen von Besitzer und Stadt, was eine "Leiche" ist. In zumindest einem Fall bei mir in der buckligen Verwandschaft war die vermeintliche Leiche ein völlig verkehrssicheres Bahnhofsrad, dass der Bauhof dann erst mal auch nicht mehr rausrücken wollte.
Fahrräder sehen sich alle gleich,
moderne und als Leich.
Da klebt kein oranger Punkt für 4-8 Wochen am Radl.
Hier schon.
Zebrastreifen Diagonal hab ich jetzt auch noch nicht gesehen. Wie lange geht das Kunstwerk links noch weiter? Und wo dann wie da Radverkehr vorgesehen ist, will ich wahrscheinlich gar nicht wissen…
Wir kommen von hier, natürlich benutzungspflichtiger Geh- und Radweg, damit auf der Fahrbahn zweistreifig die zahlreich verkehrenden Uni-Busse noch schnell vom richtigen Verkehr überholt werden können. Geradeaus fährt sicherlich eh kein Radfahrer *hust*, der kann dann schauen, wie er auf die Fahrbahn zurückkommt und dabei den von 2 auf 1 Fahrstreifen verschwenkenden Verkehr und den rechts kommenden Parkplatzverkehr der Uni beachten kann.
Naja, wenn man dort aber rechts abbiegt, geht es Rtg. Universität und dem bebilderten Zebrastreifen (Bild ist aus der Gegenrichtung zu Maps hier):
Der Zebrastreifen ist in einer Tempo-30-Zone, wo es eigentlich keine Zebrastreifen geben sollte:
"Auch in den für die Einrichtung von Zebrastreifen gültigen »Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen« heißt es, dass sie »in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich« sind."
aus: GAZ vom 19.6.20