• Jetzt musste ich erstmal duckduckgoen. Ich bin von Pädagogen aufgezogen worden. Ich hatte Ho-Ho-Holzspielzeug.

    Kannte ich auch nicht. Und bin Pädagoge.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Die Regelung kennen aber viele nicht, darum halte ich es für sinnvoll, da auch jeweils ein Schild aufzustellen.

    Grundproblem ist auch, dass jede kleine SVB ihre eigene Farb- und Zeichenwelt zusammenbastelt. Hier gibts rot gemalte Streifen als „Querungshilfe“ für Fußgänger, dutzende benutzungspflichtige Zweirichtungsradwege, auf beiden Seiten gleichzeitig angezeigt, bis vor kurzem hatten wir sogar einen benutzungspflichtigen Fahrradschutzstreifen im Gegenverkehr (sic!). Grande catastrophe.

    Der geneigte VT, gleich welches Verkehrsmittel, studiert ja nicht die StVO, sondern versucht irgendwie in diesem Durcheinander zurechtzukommen.

  • Mein Vorschlag: Für alle alle paar Jahre eine kurze Nachprüfung für den Führerschein. Da drin als Theorie die häufigsten Fehler und ein kurzer Check von Augen, Reaktion und Koordination. Schon hätten wir viel weniger Probleme mit unwissenden oder unfähigen Leuten am Steuer. Für die Theorie muss man dann ja Regeln regelmäßig lernen. Das müsste man jetzt auch, es macht nur niemand und es hat nie Konsequenzen.

    Halte ich für keinen guten Vorschlag, denn dann spielen sich die Führerscheininhaber am Ende noch schlimmer als ohnehin schon als die Lehrmeister in Sachen richtiges Verhalten im Straßenverkehr auf.

    Ich weiß nicht, ob das realistisch ist, den Siebten Sinn wiederzubeleben. In Zeiten von terrestrischem Fernsehen per Funk war die Anzahl der Programme begrenzt. Und bestimmte Sendezeiten, die vom Siebten Sinn besetzt wurden, erreichten zig Millionen von Zuschauern zur selben Sendezeit.

    Eine solche Verbreitungsgarantie für eine Verkehrssicherheits-Lehrsendung kann heute vermutlich nicht mehr erreicht werden. :(

  • Grundproblem ist auch, dass jede kleine SVB ihre eigene Farb- und Zeichenwelt zusammenbastelt. Hier gibts rot gemalte Streifen als „Querungshilfe“ für Fußgänger, dutzende benutzungspflichtige Zweirichtungsradwege, auf beiden Seiten gleichzeitig angezeigt, bis vor kurzem hatten wir sogar einen benutzungspflichtigen Fahrradschutzstreifen im Gegenverkehr (sic!). Grande catastrophe.

    Der geneigte VT, gleich welches Verkehrsmittel, studiert ja nicht die StVO, sondern versucht irgendwie in diesem Durcheinander zurechtzukommen.

    Dass es solches Chaos gibt, ist aber auch die Schuld der Aufsichtsbehörden. Straßenverkehrsrecht ist Recht des übertragenen Wirkungskreises, also hat die ober(st)e Straßenverkehrsbehörde da denn vollen Durchgriff "nach unten". Passiert nur so gut wie bzw. nur dann, wenn es um die rechtswidrige Anordnung von Tempolimits geht. Die werden schnell mal per Dienstanweisung aufgehoben und die untere Stelle mit der Entfernung des Verkehrszeichens beauftragt. Es geht also - wenn man denn will.

  • Ja, gilt in beide Richtung und als Sahnehäubchen darf man den halbwegs parallelen, aber rechtlich eigenständigen Weg nach Wunsch der AVG im Bahnübergangsbereich auch gar nicht radelnd nutzen, was aber in die eine, auch in StreetView zu sehende Richtung, nicht wirklich rechtswirksam beschildert ist und in die andere Richtung (irgendwo bei Mapillary) steht das rechtlich verbindlichere Schild dummerweise erst NACHDEM der Weg über die Schienen abzweigt und also nur für den Bahnsteig in der Halle gilt. Dies fiel auch dem bei der Verhandlung anwesenden Polizisten auf, wurde natürlich nie geändert. Muss also niemand wirklich interessieren. Der einzige dort mir bekannt gewordene, zu Tode gekommene Radler, noch gar nicht sooo lange her, ist übrigens ...

    ... brav abgestiegen als einer der ganz wenigen ...

    Irgendwann hatte ich mal den Bekannten, der da geklagt hat, nach Unterlagen gefragt, aber nicht bekommen ...

    Und ob das Thema Widmung irgendwann mal Thema in Mails dazu war, da müsste ich gaaanz tief graben, Archäologie steht heute aber nicht auf'm Plan ... ;) Ich habe auch mal im VP und glaub auch drf dazu diskutiert, evtl. findet man da was dazu ... Alles schon etliche Jahre her ... In Erinnerung ist mir noch dunkel, dass sich die SVBs nicht ganz einig waren, wer da zuständig ist, die Ortsgrenze kreuzt die Ecke auch in glaub etwas eigenartiger Weise ...

    Meine Erinnerung daran ist auch dunkel... hatte es damals in de.rec.fahrrad mitverfolgt. Bedauerlich, dass der Kläger damals nicht in die nächste Instanz ging, aber (spätestens) nachdem sein Anwalt dann verstorben war, hat er das Unterfangen wahrscheinlich ad acta gelegt.

    Nichtsdestowenigertrotz war ich da noch nicht und könnte das Verfahren wieder aufrollen. Und dieses Mal dann halt zur Not nach Mannheim tragen :)

  • Nur zu ;)

    Dass Kettler für die nächste Runde nicht mehr zur Verfügung stand, war für den Kläger schon vor der Verhandlung klar. Und ohne Kettler sah er keine Chance.

    Bei der Verhandlung hieß es am Rande, dass das Landratsamt überlege, die Querungssituation am Bf. zu verbessern, Unterführung oder so, davon habe ich seitdem aber nix mehr gehört ...

  • Dass es solches Chaos gibt, ist aber auch die Schuld der Aufsichtsbehörden. Straßenverkehrsrecht ist Recht des übertragenen Wirkungskreises, also hat die ober(st)e Straßenverkehrsbehörde da denn vollen Durchgriff "nach unten". Passiert nur so gut wie bzw. nur dann, wenn es um die rechtswidrige Anordnung von Tempolimits geht. Die werden schnell mal per Dienstanweisung aufgehoben und die untere Stelle mit der Entfernung des Verkehrszeichens beauftragt. Es geht also - wenn man denn will.

    Das mag in Bayern so sein. In Schleswig-Holstein ist es genau umgekehrt. Da werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen von Ministerpräsidenten angeordnet, nachdem dieser zuvor an dieser Stelle zur Jagd eingeladen war.

  • Das mag in Bayern so sein. In Schleswig-Holstein ist es genau umgekehrt. Da werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen von Ministerpräsidenten angeordnet, nachdem dieser zuvor an dieser Stelle zur Jagd eingeladen war.

    Tatsächlich? Und dann klagt niemand dagegen? In Bayern schon.

  • Ohne Worte

    Schön ist das nicht,

    hier auf googlemaps:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Aber immerhin, es wird niemand gezwungen diesen Weg mit dem Fahrrad zu benutzen.

    Von der anderen Seite aus darf der Fußweg auch mit dem Fahrrad befahren werden:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Es hat sich jemand Gedanken gemacht. Und es gilt zu berücksichtigen, dass der vom Fußverkehr vermutlich selten benutzte Fußweg in jedem Fall von vielen Fahrradfahrer*innen benutzt werden würde. Auch wenn dort kein [Zusatzzeichen 1022-10]

    Trotzdem ist dieses Konstrukt keine Glanzleistung für eine "Fahrradfreundliche Stadt".

  • Und wenn du das 200m lange Privileg nutzt, die fahrradfreundliche Stadt auf der Fahrbahn zu verlassen, kannst du zusehen, wie du direkt nach der Kurve wieder nach links kommst.

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    maps.app.goo.gl

    Wobei die doppelt durchgezogene Linie das natürlich erschwert ;)

  • für mich persönlich ganz wichtig: das zweite Foto! :S

    Nur beim Zettel-Foto dacht ich mir auch so: "naaaja, also dem Wortlaut der Verordnung nach, kann die Beschwerde prinzipiell gerechtfertigt sein"

    ich mein: ok, das rechte Ende des Lenkers: mh. vermutlich stünde es 4m weiter hinten und am Jägerzaun lehnend wirklich besser. Aber wer weiß, vielleicht ist der/die eifrige Zettelschreiber*in auch ganz fleißig dabei, PrivatOWis zu schreiben für KFZ - kann das aber hier wegen "Fahrräder brauchen Kennzeichen!!!" nicht machen ^^