• Die Verkehrswacht hat lustige Schilder aufgestellt:

    Ich habe mir erlaubt, den abgebildeten LKW direkt neben das abgebildete Fahrrad zu setzen:

    Da war möglicherweise der Wunsch der Vater des Gedanken? Ein Fahrrad, das eine Lenkerhöhe hat, mit der es große LKW überragt. Wo gibt es so was?

    Und dann noch mal eine Gesamtaufnahme gemacht, auf der deutlich wird, wieviel Raum den KFZ gegeben wird (je Richtung 3 Fahrspuren à jeweils ca. 3,50 m, im Kreuzungsbereich kommen weitere Fahrspuren dazu):

    Die beiden Radwege dagegen sind jeweils gerade mal ca. 2,00 m breit. Da es nur sehr umständlich möglich ist, die "Stadtautobahn" Lavesallee mit dem sehr breiten Grünstreifen zu überqueren, sind die Radwege jeweils in beide Richtungen freigegeben.

    Hinweis: Die "Stadtautobahn" Lavesallee im Zentrum von Hannover ist eines der Bauwerke, für die Hannover einmal als vorbildliche Autostadt gelobt wurde, und an der heute noch die Autolobby verbissen festhält und jegliche Rückbaupläne bislang verhindert.

  • Gelebte Technologieoffenheit, dass man sein eines PS auch mal ausleben kann

    Anlieger dürfen dort also auch im Trab oder Galopp reiten.

    *edit: erinnert mich hieran. Anlieger dürfen dort auch mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren

    **nochmal edit: Das ist natürlich ein gemeinsamer Geh- Radweg, der die einzige Verbindung zu den Grundstücken darstellt und daher von Anliegern auch per Kfz befahren werden darf.

  • **nochmal edit: Das ist natürlich ein gemeinsamer Geh- Radweg, der die einzige Verbindung zu den Grundstücken darstellt und daher von Anliegern auch per Kfz befahren werden darf.

    Da wäre doch eigentlich Kfz-Verbot mit "Anlieger frei" üblich…? Vorstellen kann ich mir höchstens, dass das blaue Schild die Funktion eines Wegweisers ("ihr könne auch hier durch, statt euch mit der Kreuzung da hinten rumzuschlagen") hat…

  • Da wäre doch eigentlich Kfz-Verbot mit "Anlieger frei" üblich…? Vorstellen kann ich mir höchstens, dass das blaue Schild die Funktion eines Wegweisers ("ihr könne auch hier durch, statt euch mit der Kreuzung da hinten rumzuschlagen") hat…

    Ginge auch, hätte aber dahingehend einen anderen Regelungsgehalt, daß der Vorrang für Fuß- und Radverkehr wegfiele. Immer, wenn ich eine solche Schilderkombi in freier Wildbahn bisher gesehen habe, fand ich sie gut.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Stimmt; im Prinzip ist es so der kleine Bruder zur Fahrradstraße (nur ohne Gehweg). Ich bin nur immer erstaunt, wie schwer sich das deutsche Verkehrsrecht damit tut, Wege auf Anlieger (was ja bei weitem nicht nur "Anwohner" heißt!) zu beschränken – für mich ein Hauptgrund des lästigen und gefährlichen Schleichweg-Verkehrs, der dann Blechkaravanen mit schon fast per Definition rücksichtslosen Fahrern (weil der Rest erkennt, dass er da stört) durch winzigste Sträßchen zieht.

  • Wer dieses Schild gestaltet hat, setzt großes Vertrauen auf die Kommunikationsfähigkeiten von Vögeln:

    Leider wurde sie/er von den Vögeln enttäuscht. Die sch... drauf, was ihnen da nahegelegt wird:

    Und als Passant*in bekommt man das ungute Gefühl, in Hitchkocks bekanntem Vogel-Film gelandet zu sein.

  • Halteverbot nur für Radfahrer, die in der Einbahnstraße hin und herfahren.

    Oder wieder nur ein weiteres Beispiel, wo die Stadt Stade kläglich an dem Versuch gescheitert ist, eine für den Radverkehr freigegebene Einbahnstraße korrekt zu beschildern? Das scheint nicht so einfach zu sein, wie wir uns das als Laien vorstellen.

    Hier hat man [Zeichen 220-20] und [Zusazzeichen 1000-32] getrennt voneinander auf beide Straßenseiten verteilt. Kann man so machen, ist dann aber nicht richtig.

      

    Was Frau G. (Verkehrsbehörde) jeden Morgen sieht, bevor sie in ihr Büro geht. Der Eingang befindet sich genau rechts daneben, gerade nicht mehr auf dem Bild.

  • Zitat

    Halteverbot nur für Radfahrer, die in der Einbahnstraße hin und herfahren.

    Oder: Halteverbot, weil hier Radfahrer in beiden Richtungen fahren.

    Oder: Das Halteverbot gilt für Autofahrer nur rechts vom Schild, aber für Radfahrer auch links ... ;)

  • Keine Ahnung. Es gibt jedenfalls die Vorschrift, dass unter jedem (!) VZ 220 das ZZ 1000-32 anzubringen ist, wenn eine Einbahnstraße für den Radverkehr in beiden Richtungen freigegeben ist.