Lustige Schilder
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Hmm, scheint MTB ausschließen zu wollen, die den Laden besuchen wollen, oder MTB Durchgangsverkehr.
Jetzt wäre die Treppe schon mit dem Alltagsradl kein Problem, die Frage ist, wie siehts auf der anderen Seite aus, vielleicht ist es ja ein attraktiver Drop, wo mein Sohn wohl auch nicht unbefahren vorbeikäme.
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Das Verbot richtet sich offenbar an Motorradhelm tragende Benutzer von Zweirädern ohne Pedale ...
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Da bleibt eigentlich nur der Downhill-Fahrer. Eine Spezies, die in Türkenfeld nur überschaubar auftreten sollte.
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Rote oder graue Diagonalbaken kenne ich nur von End-Schildern, in rot bspw. Ende des verkehrsberuhigten Bereichs. Damit wäre das durchgestrichene 254 ein "Ende des Radverbots". Sollte man so in den VzKat aufnehmen, da fehlt es noch ...
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Einerseits gestaltet man das Fahrrad über die üblichen Maße filigran, andererseits hat die Gabel keinerlei Kontakt zur Vorderachse. Am Vorderrad gibt es eine sinnlose Querstrebe am Schutzblech, beim hinteren Schutzblech hingegen verzichtet man komplett darauf.
Irgendwie inkonsequent
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Am Vorderrad gibt es eine sinnlose Querstrebe am Schutzblech
Nein, zumindest erschwert sie es, dass der Rucksack in die Speichen kommt, wenn man sich während der Fahrt die Jacke auszieht, und sowohl Rucksack als auch Trikot aus sehr glattem Material sind.
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Einerseits gestaltet man das Fahrrad über die üblichen Maße filigran, andererseits hat die Gabel keinerlei Kontakt zur Vorderachse. Am Vorderrad gibt es eine sinnlose Querstrebe am Schutzblech, beim hinteren Schutzblech hingegen verzichtet man komplett darauf.
Irgendwie inkonsequent
Vielleicht die Arbeit einer/s mittelmäßig begabten Praktikanten/in oder Auszubildenden, bei der der/die Ausbilder/in keine Endkontrolle vorgenommen hat?
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Einerseits gestaltet man das Fahrrad über die üblichen Maße filigran, andererseits hat die Gabel keinerlei Kontakt zur Vorderachse. Am Vorderrad gibt es eine sinnlose Querstrebe am Schutzblech, beim hinteren Schutzblech hingegen verzichtet man komplett darauf.
Irgendwie inkonsequent
Darf ich ergänzen: die Dimension der Nabe deutet darauf hin, dass da vorne ein Motor und hinten eine 27-Gang-Schaltung drinsitzen ...
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Ich bin von Rohloff und Nabendynamo ausgegangen.
Es geisterte vor Jahren ja mal dieser Beitrag durch die Medien, dass die Wenigsten in der Lage sind, ein mechanisch halbwegs sinnvolles Fahrrad spontan aus dem Gedächtnis zu zeichnen. Dafür ist es immer noch ganz okay, wenn man zugesteht, dass die Kette wegstylisiert wurde.
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Gilt das Stop-Schild dann für jede Bordsteinüberfahrt? Davon würde ich jetzt mal nicht ausgehen. Vielmehr verstehe ich das so, dass nur der freilaufende Rechtsabbieger Vorrang hat und der Radverkehr nur dort nachrangig geführt wird, die Haupt-Einmündung beim Abbiegen des Gegenverkehrs jedoch nicht. Oder hat die Hauptfahrbahn (links aus dem Bild) etwa auch ein großes Stop-Schild? Sieht sogar irgendwie so aus wie eine abknickende Vorfahrt.
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Auf der "Mittelinsel" ist zumindest eine Haltelinie aufgemalt. Ich suche die Stelle mal raus, bin da heute zum ersten Mal vorbeigekommen.
Ja, ist eine abknickende Vorfahrt.
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Ich wusste gar nicht, dass es auch kleine Stopp-Schilder für den Radverkehr gibt.
Wenn du davon mal ganz viele sehen willst, musst du hierhin kommen.
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Von quer sieht man's besser
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Die kleinen STOP-Schilder stehen an den "Radwegen" aus allen Richtungen (nur aus Richtung Osten gibt es keinen). Ich hatte davon auch schonmal ein Bild gepostet.
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Auf der "Mittelinsel" ist zumindest eine Haltelinie aufgemalt. Ich suche die Stelle mal raus, bin da heute zum ersten Mal vorbeigekommen.
Ja, ist eine abknickende Vorfahrt.
Ah, jetzt sehe ich.
Naja, die Kraftfahrer auf der Fahrbahn haben bei der Verkehrsinsel in der Mitte ja auch kein wiederholtes . Von daher wird's schon so passen. Das gilt dann für den gesamten Einmündungsbereich.
Interessant finde ich jedoch die Gegenrichtung. Auch dort für geradeaus verlaufenden Radverkehr ein . Nicht weiter verwerflich. Aber nimmt dann der Radweg noch an der Vorfahrt der Fahrbahn teil? Gut, es ist eine abknickende Vorfahrt. Und wie wäre die Vorfahrtregelung eigentlich, wenn keine Verkehrsschilder für den Radverkehr dort ständen? Gilt dann etwa § 9 (3) StVO? Müsste demnach der Vorfahrt nach abbiegender Verkehr den geradeaus verlaufenden Radverkehr gewähren? Eher nicht, oder? Oder doch?
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Und wie wäre die Vorfahrtregelung eigentlich, wenn keine Verkehrsschilder für den Radverkehr dort ständen? Gilt dann etwa § 9 (3) StVO? Müsste demnach der Vorfahrt nach abbiegender Verkehr den geradeaus verlaufenden Radverkehr gewähren? Eher nicht, oder? Oder doch?
Doch, die Radfahrer haben Vorrang. Und da die Schilder die Vorfahrt regeln, habe sie auch mit den Schildern Vorrang vor den Abbiegern.
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Das ist eine zweispurige abknickende Vorfahrtstraße, die auf eine zweispurige Straße plus Rechtsabbieger trifft. Da möchte ich nicht drüber nachdenken, wie da ohne Schilder gefahren wird
In Gegenrichtung folgt man nicht der Vorfahrtstraße sondern kreuzt sie im Prinzip. Halte ich für sinnvoll, da Vorfahrt zu gewähren.
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