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Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
  • Mueck
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    • 5. Juli 2024 um 11:33
    • #3.321

    "Danke, dass Sie der Polizei die Bearbeitung der Anzeige erleichtert haben!"

    Und eingepackt lassen, da könnten Fingerabdrücke drauf sein ...

    Wenn Kleberreste verblieben sind, gerne auch jetzt schon wegen Sachbeschädigung ...

  • Autogenix
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    • 5. Juli 2024 um 11:45
    • #3.322

    Finde schon, dass das Fahrrad da nicht besonders gut steht und durchaus behindern kann.
    Denke, es würde deutlich besser auf der Fahrbahn parken, vor dem blauen Auto.

  • Mueck
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    • 5. Juli 2024 um 12:05
    • #3.323

    Seit wann steht denn das in § 17 (4)?

    "Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden."

    ... und zählt eine ganznächtliche Laterne als Beleuchtung i.S.d. § 17 (4)?

  • Silence
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    • 5. Juli 2024 um 12:05
    • #3.324
    Zitat von DMHH

    ich mein: ok, das rechte Ende des Lenkers: mh.

    Spekulation: Das Lenkerende in Richtung Parkstreifen ist das, was wirklich Anlass zum Zettelschreiben gab.

    Zitat von DMHH

    vermutlich stünde es 4m weiter hinten und am Jägerzaun lehnend wirklich besser.

    Der Jägerzaun ist allerdings Privatbesitz und da hätte der Schreiber sogar eine Handhabe.

  • Silence
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    • 5. Juli 2024 um 18:17
    • #3.325
    Zitat von Alf

    An wie vielen Autos konnte dieser Zettel entsprechend angepasst ebenfalls vorgefunden werden?

    Steht 30 Meter weiter, ohne Zettel :D

    Das Internet hat mich verdorben.

  • fuechschen
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    • 10. Juli 2024 um 17:54
    • #3.326

    Da wäre ich gespannt, von wem sie das Fahrrad entfernen lassen wollen ....

  • Schwachzocker
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    • 11. Juli 2024 um 12:52
    • #3.327
    Zitat von fuechschen

    Da wäre ich gespannt, von wem sie das Fahrrad entfernen lassen wollen ....

    Wozu ist es von Interesse, wer das macht und was ist daran spannend?

  • fuechschen
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    • 11. Juli 2024 um 15:25
    • #3.328
    Zitat von Schwachzocker

    was ist daran spannend?

    Welche Behörde sich da vor den Karren spannen lässt. Wenn das Jemand selber macht, dann macht er sich ja strafbar und das mit Vorsatz...

  • Schwachzocker
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    • 12. Juli 2024 um 13:12
    • #3.329
    Zitat von fuechschen

    ...Wenn das Jemand selber macht, dann macht er sich ja strafbar und das mit Vorsatz...

    Ja...oh weh...

    Das geschah in 2023 aber 264.000 mal in Deutschland. Und das sind nur die bekannt gewordenen Fälle.

  • Autogenix
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    • 12. Juli 2024 um 13:19
    • #3.330
    Zitat von fuechschen

    Welche Behörde sich da vor den Karren spannen lässt. Wenn das Jemand selber macht, dann macht er sich ja strafbar und das mit Vorsatz...

    Keine Ahnung wie es woanders ist, aber bei uns sind Städte und Gemeinden bei Fahrrädern wenig zimperlich. Im Gegensatz zu KFz.

    Da klebt kein oranger Punkt für 4-8 Wochen am Radl.

  • Mueck
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    • 12. Juli 2024 um 16:05
    • #3.331

    Vorm Abbau von Fahrradständern oder dem Entfernen von Leichen wird idR hierzustadt (KA) frühzeitig gewarnt ...

  • Autogenix
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    • 12. Juli 2024 um 16:13
    • #3.332

    Ja nachdem, wann und wo kann die Vorwarnzeit zwischen 2 Wochen, ein paar Stunden oder gar nicht betragen.

    Es gab auch schon unterschiedliche Meinungen von Besitzer und Stadt, was eine "Leiche" ist. In zumindest einem Fall bei mir in der buckligen Verwandschaft war die vermeintliche Leiche ein völlig verkehrssicheres Bahnhofsrad, dass der Bauhof dann erst mal auch nicht mehr rausrücken wollte. Nach zweifachen Vorsprechen wurde schon ernsthaft überlegt, ob die Ersteigerung des eignen Rades nicht einfach und weniger nervenaufreibend sein könnte.

  • mgka
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    • 12. Juli 2024 um 16:28
    • #3.333

    Der Vorwurf der Besitzstörung kam nicht zur Anwendung?

  • Autogenix
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    • 12. Juli 2024 um 17:15
    • #3.334

    Der Besitzer war (ist, lebt noch) ein wenig durchsetzungsfähiger damals 20-Jähriger, glaube nicht, dass der im Traum dran gedacht hat irgendwelche Rechtsmittel auszuschöpfen.

  • krapotke
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    • 12. Juli 2024 um 19:08
    • #3.335
    Zitat von Autogenix

    Ja nachdem, wann und wo kann die Vorwarnzeit zwischen 2 Wochen, ein paar Stunden oder gar nicht betragen.

    Es gab auch schon unterschiedliche Meinungen von Besitzer und Stadt, was eine "Leiche" ist. In zumindest einem Fall bei mir in der buckligen Verwandschaft war die vermeintliche Leiche ein völlig verkehrssicheres Bahnhofsrad, dass der Bauhof dann erst mal auch nicht mehr rausrücken wollte.

    Fahrräder sehen sich alle gleich,

    moderne und als Leich.

  • Silence
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    • 12. Juli 2024 um 19:31
    • #3.336
    Zitat von Autogenix

    Da klebt kein oranger Punkt für 4-8 Wochen am Radl.

    Hier schon.

  • littlet
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    • 14. Juli 2024 um 11:18
    • #3.337

  • TheK
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    • 14. Juli 2024 um 15:23
    • #3.338

    Zebrastreifen Diagonal hab ich jetzt auch noch nicht gesehen. Wie lange geht das Kunstwerk links noch weiter? Und wo dann wie da Radverkehr vorgesehen ist, will ich wahrscheinlich gar nicht wissen…

  • littlet
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    • 14. Juli 2024 um 16:08
    • #3.339

    Wir kommen von hier, natürlich benutzungspflichtiger Geh- und Radweg, damit auf der Fahrbahn zweistreifig die zahlreich verkehrenden Uni-Busse noch schnell vom richtigen Verkehr überholt werden können. Geradeaus fährt sicherlich eh kein Radfahrer *hust*, der kann dann schauen, wie er auf die Fahrbahn zurückkommt und dabei den von 2 auf 1 Fahrstreifen verschwenkenden Verkehr und den rechts kommenden Parkplatzverkehr der Uni beachten kann.

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Naja, wenn man dort aber rechts abbiegt, geht es Rtg. Universität und dem bebilderten Zebrastreifen (Bild ist aus der Gegenrichtung zu Maps hier):

    Google Maps
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  • Ullie
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    • 15. Juli 2024 um 01:21
    • #3.340
    Zitat von littlet

    Der Zebrastreifen ist in einer Tempo-30-Zone, wo es eigentlich keine Zebrastreifen geben sollte:

    Google Maps
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    www.google.de

    "Auch in den für die Einrichtung von Zebrastreifen gültigen »Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen« heißt es, dass sie »in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich« sind."

    aus: GAZ vom 19.6.20

    Keine »Zebras« in der 30er-Zone
    www.giessener-allgemeine.de

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