sinnbild in der Streuscheibe fehlt
Lustige Schilder
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sowas hab ich auch noch nich gesehen
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»In den Hanfgärten«.
Ähhhh, jaaa, sowas kommt von sowas ...
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¡uǝʇlɐɥuɐ ʇɹop suǝʇsǝʇǝɐds ǝʇllos 'ʇɯɯoʞuɐ puǝɥɔsʇnɹ ɥɔɐp ɯǝp ɟnɐ ɹǝʍ
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Wird auch sehr penibel eingehalten.
Wie testet man, ob noch alle Anwohner leben, bevor es nach vielen Monaten unter der Türritze durchmüffelt?
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Die Verkehrswacht hat lustige Schilder aufgestellt:
Ich habe mir erlaubt, den abgebildeten LKW direkt neben das abgebildete Fahrrad zu setzen:
Da war möglicherweise der Wunsch der Vater des Gedanken? Ein Fahrrad, das eine Lenkerhöhe hat, mit der es große LKW überragt. Wo gibt es so was?
Und dann noch mal eine Gesamtaufnahme gemacht, auf der deutlich wird, wieviel Raum den KFZ gegeben wird (je Richtung 3 Fahrspuren à jeweils ca. 3,50 m, im Kreuzungsbereich kommen weitere Fahrspuren dazu):
Die beiden Radwege dagegen sind jeweils gerade mal ca. 2,00 m breit. Da es nur sehr umständlich möglich ist, die "Stadtautobahn" Lavesallee mit dem sehr breiten Grünstreifen zu überqueren, sind die Radwege jeweils in beide Richtungen freigegeben.
Hinweis: Die "Stadtautobahn" Lavesallee im Zentrum von Hannover ist eines der Bauwerke, für die Hannover einmal als vorbildliche Autostadt gelobt wurde, und an der heute noch die Autolobby verbissen festhält und jegliche Rückbaupläne bislang verhindert.
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Gelebte Technologieoffenheit, dass man sein eines PS auch mal ausleben kann
Anlieger dürfen dort also auch im Trab oder Galopp reiten.
*edit: erinnert mich hieran. Anlieger dürfen dort auch mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren
**nochmal edit: Das ist natürlich ein gemeinsamer Geh- Radweg, der die einzige Verbindung zu den Grundstücken darstellt und daher von Anliegern auch per Kfz befahren werden darf.
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Da hat die Verkehrswacht aber mal richtig mit der Clipart-CD gewütet
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**nochmal edit: Das ist natürlich ein gemeinsamer Geh- Radweg, der die einzige Verbindung zu den Grundstücken darstellt und daher von Anliegern auch per Kfz befahren werden darf.
Da wäre doch eigentlich Kfz-Verbot mit "Anlieger frei" üblich…? Vorstellen kann ich mir höchstens, dass das blaue Schild die Funktion eines Wegweisers ("ihr könne auch hier durch, statt euch mit der Kreuzung da hinten rumzuschlagen") hat…
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Da wäre doch eigentlich Kfz-Verbot mit "Anlieger frei" üblich…? Vorstellen kann ich mir höchstens, dass das blaue Schild die Funktion eines Wegweisers ("ihr könne auch hier durch, statt euch mit der Kreuzung da hinten rumzuschlagen") hat…
Ginge auch, hätte aber dahingehend einen anderen Regelungsgehalt, daß der Vorrang für Fuß- und Radverkehr wegfiele. Immer, wenn ich eine solche Schilderkombi in freier Wildbahn bisher gesehen habe, fand ich sie gut.
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Stimmt; im Prinzip ist es so der kleine Bruder zur Fahrradstraße (nur ohne Gehweg). Ich bin nur immer erstaunt, wie schwer sich das deutsche Verkehrsrecht damit tut, Wege auf Anlieger (was ja bei weitem nicht nur "Anwohner" heißt!) zu beschränken – für mich ein Hauptgrund des lästigen und gefährlichen Schleichweg-Verkehrs, der dann Blechkaravanen mit schon fast per Definition rücksichtslosen Fahrern (weil der Rest erkennt, dass er da stört) durch winzigste Sträßchen zieht.
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Halteverbot nur für Radfahrer, die in der Einbahnstraße hin und herfahren.
Oder wieder nur ein weiteres Beispiel, wo die Stadt Stade kläglich an dem Versuch gescheitert ist, eine für den Radverkehr freigegebene Einbahnstraße korrekt zu beschildern? Das scheint nicht so einfach zu sein, wie wir uns das als Laien vorstellen.
Hier hat man und getrennt voneinander auf beide Straßenseiten verteilt. Kann man so machen, ist dann aber nicht richtig.
Was Frau G. (Verkehrsbehörde) jeden Morgen sieht, bevor sie in ihr Büro geht. Der Eingang befindet sich genau rechts daneben, gerade nicht mehr auf dem Bild.
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Zitat
Halteverbot nur für Radfahrer, die in der Einbahnstraße hin und herfahren.
Oder: Halteverbot, weil hier Radfahrer in beiden Richtungen fahren.
Oder: Das Halteverbot gilt für Autofahrer nur rechts vom Schild, aber für Radfahrer auch links ...
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Gibt es da nicht diese Vorschrift, dass Verkehrs-Schilder nicht direkt an einer Hauswand befestigt werden dürfen?
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