Meine Lösung für die Alltagspraxis wäre: Entweder (bevorzugt) den Kreuzungsbereich über eine Alternativstrecke umfahren, oder (die Variante nur, wenn unvermeidlich) absteigen, als Fußgänger die Straße queren und als nunmehr legaler Geisterradler weiterfahren.
Steinigt mich meinetwegen: Meine Lösung wäre, das VZ 214 zu ignorieren und einfach bei grün für den Radverkehr über die Furt abzubiegen. So, wie es offenbar gewollt und vorgesehen ist.
Trotzdem sollte es solche fehlerhaften Anordnungen natürlich nicht geben und ich streite mich hier auch mit meiner Lieblings-VB gerne über solche angeblichen Lappalien. Wenn man möchte, dass sich Radfahrer an die Verkehrsregeln halten, muss man sie auch so anordnen, dass man sich daran halten kann.