Ganz ernsthaft: Hat man da Rechtsmittel? Wenn ja, welche?
Bei ner bloßen Auskunft gibts eine Rechtsmitel. Wer dort wohnt und durch den Mini-Gehweg behindert wird (z.B. weil er Kinder hat), könte aber eine Neubescheidung verlangen, die VwV-StVO ist da eigentlich ziemlich klar:
Zitat von Zu Anlage 2 lfd. Nummer 74 ParkflächenmarkierungenDas Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegen den Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann sowie die Bordsteine ausreichend abgeschrägt und niedrig sind. Die Zulassung des Parkens durch Markierung auf Gehwegen ist dort zu erwägen, wo nur wenigen Fahrzeugen das Parken erlaubt werden soll; sonst ist die Anordnung des Zeichens 315 ratsam.