Fundstücke der Woche

  • Ganz ernsthaft: Hat man da Rechtsmittel? Wenn ja, welche?

    Bei ner bloßen Auskunft gibts eine Rechtsmitel. Wer dort wohnt und durch den Mini-Gehweg behindert wird (z.B. weil er Kinder hat), könte aber eine Neubescheidung verlangen, die VwV-StVO ist da eigentlich ziemlich klar:

    Zitat von Zu Anlage 2 lfd. Nummer 74 Parkflächenmarkierungen

    Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegen den Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann sowie die Bordsteine ausreichend abgeschrägt und niedrig sind. Die Zulassung des Parkens durch Markierung auf Gehwegen ist dort zu erwägen, wo nur wenigen Fahrzeugen das Parken erlaubt werden soll; sonst ist die Anordnung des Zeichens 315 ratsam.

  • PN ist ja Quatsch, hab ich mir überlegt. Schließlich ist das hier ein Forum. Und je mehr Anfragen gestellt werden, desto gut.
    Also hier die "Vorlage", also der Text den ich mir dafür ausgedacht habe:

    Empfänger: info@lbv.hamburg.de

    Betreff: Transparenzanfrage nach HmbTG

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    entsprechend §1 Abs. 2 und §3 Abs. 1 HmbTG bitte ich Sie um folgende Informationen:

    • Wann wurden in den aufgeführten Gebieten seit Anfang 2015 im Rahmen der Ihrer Behörde durch den Senat übertragenen Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs Kontrollen v.A. bezüglich der Einhaltung des §12 StVO (Halten und Parken) durchgeführt und wann sind diese zukünftig geplant?
      • XXXallee
      • XXX Straße
      • usw.
    • Existieren behördliche Vorgaben bzw. Anweisungen über die Ausgestaltung des Ermessensspielraumes bei Verstößen gegen §12 StVO und bezüglich der Kriterien, die ein Umsetzen eines falsch geparkten Fahrzeuges rechtfertigen? Wenn ja; wie lauten diese Vorgaben?

    Bitte informieren Sie mich zunächst über die zu erwartenden Gebühren.
    Mit freundlichen Grüßen
    UliB

    Persönliche Daten

  • @UliB
    "wann sind diese zukünftig geplant?" könnte man mit etwas anderer Perspektive auch als "wann kann ich mein Fahrzeug StVO-widrig dort abstellen, ohne belangt zu werden?" lesen ;) Ich würde es durch ein "in welchem Umfang ..." o. ä. ersetzen.

  • In meinem Fall ist es für eine Ersetzung zu spät. Aber ja, ich hatte auch schon den Gedanken, dass das Missverständlich ist. Wenn man allerdings weiß, wie in meiner Ecke so geparkt wird, ist es wiederum überhaupt nicht missverständlich... :D

  • Im Aktuellen ADAC Mitgliedermagazin ist folgender Artikel erschienen:
    "Beats&Bässe auf dem Bike - Der ADAC hat Fahrradfahrer vor Schulen, Berufsschulen und Unis beobachtet. Ergebnis: Jeder zehnte trug Kopfhörer. Experten erklären, wie gefährlich das ist."

    Darin findet sich eine komische Grafik (ich weiß nicht, ob man ein Foto davon hier wegen Urheberrecht einstellen darf, deshalb lass ich das lieber.), in der dargestellt wird, ab wann man ein Fahzeug von hinten wahrnimmt. Die Erläuterung dazu:

    "Kein Ohr für die Gefahr. Entfernung, auf die ein Radler mit (3m) und ohne (16m) Kopfhörer ein Auto wahrnimmt, das von hinten mit 50 km/h herannaht."

    Im ersten Fall bleiben dem Radler nur 0,3 Sekunden zum Reagieren, ohne Kopfhörer 2 Sekunden.

    Im Text wird zur Einstimmung am Beispiel eines "taub" (eher blind) abbiegenden Radlers ein Beinahe-Unfall mit einem Motorrad geschildert. Und ergänzt "eine Straßenbahn könne immerhin nicht ausweichen." ?(

    Nun frage ich mich als eifriger Fahrbahnradler natürlich nach der Gefahr in dieser Situation und worauf ich Reagieren soll. Den (unerlaubten) Geschwindigkeitsüberschuss? Ein (unerlaubtes) drohendes Überholen ohne Abstand oder gar darauf, gerammt zu werden? Dass ich beim (unerlaubten) Abbiegen, ohne Schulterblick abgeräumt werden könnte? Das ist also nur mit Kopfhörern gefährlich? Dann hab ich ja echt Glück. Ick freu mir schon auf die Leserbriefe. :whistling:

    Immerhin wird die Rechtslage noch richtig erklärt. (Man darf Musik hören, aber wenn man einen Unfall verursacht, haftet man. Wow!)

  • Apropos Strassenbahnen: Wie oft hören Autofahrer Strassenbahnen , wenn sie ohne Schulterblick über Strassenbahnschienen abbiegen ?

    Keine Ahnung, aber in Hamburg geht das mit den Metrobussen auf deren Busspuren oft genug schief.
    Wird mal wieder Zeit für so'n Unfall. Freiwillige vor?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Coole Idee!
    Aber nutzt dafür doch "Frag den Staat".
    Damit ist der Prozess kinderleicht und alle anderen interessierten können die Anfrage auch einsehen. Wenn solche Fragen massiv öffentlich gestellt werden, entscheiden die Behörden auch manchmal sie einfach öffentlich zugänglich zu machen.

  • Da kann ich mich aber nicht so gut auf das HmbTG berufen.

    Wenn ich dort eine Anfrage stellen möchte und als Behörde den Landesbetrieb Verkehr Hamburg auswähle wird automatisch auf das HambTG verwiesen, also die Anfrage auch entsprechende formuliert. Mann muss nur noch kurz eintragen was genau man haben möchte und der Rest wird automatisch ausgefüllt... Aber es spricht ja auch überhaupt nichts gegen eine direkte Anfrage!

  • "eine Straßenbahn könne immerhin nicht ausweichen." ?(

    Bei dem Zitat muss ich doch mal probieren, ob ich hier einen Link zu 'nem Tweet setzen kann:

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    Ernst beiseite.
    Wenn ich mit Kopfhörern radle, ist doch völlig egal, ob ich eine herannahende Straßenbahn hören kann oder nicht, da ich niemalsnicht ausversehen und unbemerkt über Straßenbahnschienen fahre.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Ich komm aus dem Kotzen nicht mehr heraus.

    Ein Bürger (nein, nicht ich) beschwert sich an 2 Straßen über die mangelde Gehwegbreite, fordert ein Mindestmaß von 1,5m.

    ...

    Zu dem Punkt war ich gestern im Wirtschafts-und Verkehrsausschuss und habe angemängelt, dass die Stellungnahme StVB-PK37 sich seitenlang darüber auslässt, warum es angeblich nicht möglich wäre, das Gehwegparken aufzuheben, aber dazwischen eindeutig aussagt:
    Gehwege sind 1,5m breit und wären auch auf diesen 1,5m in voller Breite nutzbar, wenn nicht Gehwegparken angeordnet wäre.

    Als ich auf die VwV-StVO zu Vz.315 aufmerksam machte, wonach Gehwegparken nur dann anzuordnen sei, wenn der Fußverkehr ungehindert ablaufen kann - kam von der SPD:
    das gilt ja auch. Aber wenn die Autofahrer falsch parken, könne man da eben nichts machen. Außerdem ist der Platz in dieser Stadt begrenzt und man müsse Kompromisse finden. Und kompromisse sind dann gut, wenn jede Gruppe sich benachteiligt fühlt und sich beschwert. Das ist hier der Fall, also ist alles gut.

    Und Frau B., Leiterin Prävention und Verkehr des PK37 teilte unverholen mit: "irgendwo müssen die Autos schließlich parken".

    Lediglich der Sprecher der "die Liberalen" sah es so, dass es nicht weiter angehen könne, den öffentlichen Raum mit Autos, zumal kostenfrei, zuzustellen. Er blies aber in das Horn, dass die Stellplatzverordnung wieder in den alten Stand zu setzen sei. Wobei natürlich unklar ist, was die Stellplatzverordnung bei Bestandsgebäuden bewirken soll.

    Als ich vorschlug, dann doch die angeordneten Parkplätze durch entsprechende, normgerechte Markierungen abzugrenzen, fand die Dame vom PK37 das plötzlich nicht mehr so lustig :rolleyes:
    Nach meinem Eindruck sind ihr die Gesichtszüge etwas entglitten.

    Diesem Vorschlag sind immerhin die Grünen mit einem entsprechendem Prüfantrag und Überweisung in den nächsten Ausschuss gefolgt...


    Meine Absicht:
    Wenn Markierungen aufgebracht werden, müssen diese nach heutigem Stand (also in Breite 2,2m) gemacht werden. Beim Aufbringen muss natürlich gewährleistet werden, dass der Gehweg im Mindestmaß frei bleibt. Folge: die Markierung für die linke Parkplatzbegrenzung rutscht so weit auf die Fahrbahn, dass diese zu eng wird und kein ungehinderter Begegnungsverkehr mehr ablaufen kann; StVB-PK37 dürfte dann diesen Markierungen nicht zustimmen. Damit wäre amtlich der Nachweis erbracht, dass Parken hier nicht anzuordnen ist.


    Vielleicht lass ich mir auch mal die Anordnung der VZ.315 übers Transparenzgesetz geben...

  • Für Autofahrer gibt es Parkplätze, die es nicht geben dürfte, auf Kosten der Fußgänger. Wo ist in diesem Fall der Kompromiss?

    Zitat von Autolobbygesetz


    §1: Geltendes Recht darf immer nur zugunsten des Autoverkehrs gebrochen werden.