Fundstücke der Woche

  • Hallo,

    welche Tatbestandsnummer ist erfüllt, wenn man tagsüber ohne Beleuchtungseinrichtung fährt?
    Ich vermute, dass die Polizei es selbst nicht weiß. Aber erst einmal 20 Euro abkassieren.

    Die Regeländerung - bereits vor vielen Jahren - dass man tagsüber kein Licht dabei haben muß, haben sie anscheinend verschlafen.

    Viele Grüße, Frank

    Fahrradkontrollen der Polizei in Langenhagen: Ohne Beleuchtung drohen 20 Euro Verwarngeld

    Zitat

    Langenhagen. Die Polizei kontrolliert in Langenhagen derzeit verstärkt Radfahrende und ihre Zweiräder. Die Kontrollen erstrecken sich aber auch auf das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber Radfahrern. Der Grund dafür ist die zuletzt stark gestiegene Zahl an Unfällen, an denen Radfahrende beteiligt sind.

    Mängel an Beleuchtung kosten 20 Euro Verwarngeld

    Am Fahrrad des älteren Herrn, den die Beamten an der Theodor-Heuss-Straße kontrollieren, hat die Polizei nichts zu beanstanden: Die Beleuchtung funktioniert und ist komplett, dank Reflektoren wäre er bei Dunkelheit auch von der Seite gut zu erkennen. Die Klingel versieht ihren Dienst, auch die Bremsen zeigen bei einem kurzen Test gute Wirkung. Er sei sehr für solche Kontrollen, erzählt er: Wenn ihm in der Dunkelheit mal wieder ein Radfahrer ohne Licht entgegenkomme, könne er diesen oft erst im letzten Augenblick erkennen. „Viele Räder sind leider nicht verkehrstüchtig“, so seine Beobachtung – und die Kontrollen dienten deshalb auch seiner eigenen Sicherheit.

    Eine junge Mutter auf einem Lastenfahrrad reagiert hingegen gereizt. 20 Euro muss sie bezahlen, weil sie ihr Stecklicht nicht am Lenker befestigt hat. „Ärgerlich“ findet sie das, gerade mit Blick auf die Kontrollzeit bei schönstem Sonnenschein. „Sonst immer“ habe sie die Lampe dabei und sowieso, wenn sie frühmorgens mit dem Fahrrad zur Arbeit fahre.

    Am Mountainbike eines Jugendlichen versagt das Rücklicht seinen Dienst, zudem fehlt dort der Reflektor – auch dafür werden 20 Euro fällig. Die Mutter schimpft auf den Händler, bei dem sie das Rad gekauft hat. Ein weiterer Radfahrer kritisiert hingegen die Polizisten: Die Kontrolle nervt ihn, was vielleicht aber auch an seinem dringenden Zahnarzttermin liegt. Man solle doch mal lieber die E-Scooter-Fahrer kontrollieren – viele würden verbotenerweise zu zweit fahren. Immerhin: Sein Fahrrad ist verkehrstüchtig.

  • Die Mutter schimpft auf den Händler, bei dem sie das Rad gekauft hat.

    Augenblick mal: gefühlte 95 Prozent aller verkaufter Mountainbikes besitzen keine Straßenverkehrszulassung und dürfen im öffentlichen Raum überhaupt gar nicht als Fahrzeug bewegt werden. Und dass das Fahrrad keine StVZO-gemäße Ausstattung besitzt, will sie beim Kauf nicht bemerkt haben???

  • Augenblick mal: gefühlte 95 Prozent aller verkaufter Mountainbikes besitzen keine Straßenverkehrszulassung und dürfen im öffentlichen Raum überhaupt gar nicht als Fahrzeug bewegt werden. Und dass das Fahrrad keine StVZO-gemäße Ausstattung besitzt, will sie beim Kauf nicht bemerkt haben???

    Es braucht tagsüber überhaupt kein Licht mehr am Fahrrad.

    Aber: ist eine Beleuchtungseinrichtung montiert, so muss sie auch funktionieren (deutsche Verkehrsrechtslogik 2.0).

  • Augenblick mal: gefühlte 95 Prozent aller verkaufter Mountainbikes besitzen keine Straßenverkehrszulassung und dürfen im öffentlichen Raum überhaupt gar nicht als Fahrzeug bewegt werden. Und dass das Fahrrad keine StVZO-gemäße Ausstattung besitzt, will sie beim Kauf nicht bemerkt haben???

    Blöde Frage, seit wann braucht ein Radl eine Zulassung?

    Falls ja, hab ich noch nie eins besessen mit einer solchigen.

    Meine Räder sind auch noch nie 100% StVZO konform gewesen. Das Alltagsradl annähernd, aber eben nur annähernd.

    Speichenreflektoren, die den Bestimmungen entsprechen würde ich nie und nimmer in eine Fahrradfelge klemmen.

  • alternativ zu speichenreflektoren: umlaufender reflex-streifen an Flanke der Reifen. Haben ganz ganz viele Modelle.

    und nach 50km Stadtverkehr ist der reflexstreifen auch wieder farblich an den rest des Reifens angeglichen, liegt unauffällig unter einer Dreckschicht :whistling:

    ... hat aber vermutlich immer noch genug Reflexion, wenn direkt angeleuchtet von Abblenddlicht-KFZ

  • Die Regelung in §67 StVZO, dass die Beleuchtung abnehmbar sein darf und nur bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen angebaut sein muss, gilt leider nicht für Reflektoren. Dabei ist die Forderung, tagsüber Reflektoren am Fahrrad zu führen, physikalischer Nonsens. Reflektoren funktionieren nicht wie ein Spiegel, sondern sie reflektieren das Licht in die Richtung zurück, aus der es kommt. Das bedeutet tagsüber in Richtung Sonne oder bei diffusem Tageslicht in alle Richtungen. Nur, wenn Reflektoren im Dunkeln von einer hellen Lichtquelle (Scheinwerfer) direkt angestrahlt werden, heben sie sich ab und können überhaupt die Sichtbarkeit erhöhen.

    Auch die seitlichen Reflektoren halte ich daher für irrelevant: Wenn sich ein kreuzendes Fahrrad im Scheinwerferkegel befindet, ist es entweder weit genug weg, dass sowieso keine Gefahr besteht, oder die Wirkung der seitlichen Reflektoren setzt erst ein, wenn es bereits zu spät ist. Um eine seitliche Annäherung mit stehender Peilung, also einen drohenden Zusammenstoß frühzeitig zu erkennen, sind sie weitgehend nutzlos. Wäre es anders, müsste man ja auch für Autos seitliche Reflektoren vorschreiben. Tut man aber nicht, weil das Fahrlicht ausreicht. Warum reicht das nicht auch beim Fahrrad?

    Die Forderung nach dem weißen Frontreflektor und dem roten Rückreflektor stammt auch noch aus der Zeit, als das Fahrradlicht ausging, wenn man angehalten hat, z.B. nach dem Einordnen zur Fahrbahnmitte zum Linksabbiegen. Bei Akkulicht oder Fahrradlicht mit Standlichtfunktion halte ich diese Forderung ebenfalls für technisch überholt und es würde ausreichen, diese Reflektoren nur für Fahrräder vorzuschreiben, die kein Licht mit Standlichtfunktion haben.

    §67 StVZO schweigt sich auch darüber aus, ob eine abnehmbare Beleuchtung trotzdem immer mitgeführt werden muss. Im Zweifelsfalls also nicht, weil das da nicht drin steht. Wenn ich eine Rennradtour so plane, dass ich vor Einbruch der Dunkelheit wieder zuhause bin, nehme ich auch kein Stecklicht mit. Ich habe aber schon mehrfach gelesen, dass die Polizei das anders sieht und ich freue mich schon auf die erste Diskussion, die ich sicherlich irgendwann mal mit der Rennleitung führen muss.

  • Hallo,

    welche Tatbestandsnummer ist erfüllt, wenn man tagsüber ohne Beleuchtungseinrichtung fährt?
    Ich vermute, dass die Polizei es selbst nicht weiß. Aber erst einmal 20 Euro abkassieren.

    Die Regeländerung - bereits vor vielen Jahren - dass man tagsüber kein Licht dabei haben muß, haben sie anscheinend verschlafen.

    Viele Grüße, Frank

    Fahrradkontrollen der Polizei in Langenhagen: Ohne Beleuchtung drohen 20 Euro Verwarngeld

    Dass man mit dem Fahrrad tagsüber nicht mit Licht fahren muss, es sei denn dichter Regen oder Nebel trüben empfindlich die Sicht, das galt doch eigentlich schon immer so. Vor rund 100 Jahren waren wohl auch noch Karbidlampen üblich berichtete mir ein Zeitzeuge. Die benutzte man jedoch nur vorne und sie dienten der Ausleuchtung der Strecke, auf der damals in der Regel keine Autos unterwegs waren, zumindest nicht im ländlichen Raum, wo der Zeitzeuge lebte.

    Heute sind an vielen Fahrrädern Nabendynamos verbaut, die sind eigentlich eine gute Voraussetzung für ein dauerhaft funktionierende Fahrradbeleuchtung, ebenso die weit verbreitete LED-Beleuchtung. Aber immer noch hapert es an der Verdrahtung. Dabei sind in so vielen Bereichen des alltäglichen Lebens so viele Bestimmungen geschaffen worden, die der Sicherheit dienen, dass es mich wundert, dass die Fahrradbeleuchtung diesbezüglich immer noch so störanfällig ist und anscheinend nicht ausreichend strenge Qualitätsstandards für mehr Verlässlichkeit sorgen.

    Ich hätte da auch gar nichts gegen, eine dauerhaft installierte immer betriebsbereite Fahrradbeleuchtung zur Vorschrift zu machen. Da darf auch gerne ein Dynamo für vorgeschrieben werden, auch wenn die FDP dann die "Technologieoffenheit" bemängeln würde.

    In dem zitierten HAZ-Bericht jedoch geht es offensichtlich um ganz was anderes. Da wird mal wieder Radfahrerbashing betrieben mit Unterstützung von den Freunden und Helfern (der Autofahrenden).

    "Eine junge Mutter auf einem Lastenfahrrad reagiert hingegen gereizt. 20 Euro muss sie bezahlen, weil sie ihr Stecklicht nicht am Lenker befestigt hat.", heißt es in dem Artikel. Es geht doch um die Beleuchtung und da ist es doch egal, ob es sich um ein Lastenfahrrad oder irgend ein anderes Fahrrad handelt. Aber es ist leider derzeit en Vogue, Lastenfahrrad-Benutzer*innen Pest und Cholera an den Hals zu wünschen, weil sich davon manche Fußgänger bedroht fühlen. Und jugendliche Fahrradfahrer, auf denen kann man ohnehin immer schön rumhacken.

    Warum sollte sie ihr Stecklicht am Lenker befestigt haben? Es ist doch Sinn des Stecklichts, dass man es eben nicht immer am Lenker befestigt haben muss. Und auch wenn man es nicht so toll findet, dass der Gesetzgeber keine ständig betriebsbereite Dynamobeleuchtung vorschreibt, wenn das Stecklicht erlaubt ist, dann muss es auch abgenommen werden dürfen. Oder fand die beschriebenen Kontrolle nachts statt?

    "Am Fahrrad des älteren Herrn, den die Beamten an der Theodor-Heuss-Straße kontrollieren, hat die Polizei nichts zu beanstanden." Dieser Satz passt so richtig schön hässlich in das "Gesamt-Kunstwerk".

  • alternativ zu speichenreflektoren: umlaufender reflex-streifen an Flanke der Reifen. Haben ganz ganz viele Modelle.

    und nach 50km Stadtverkehr ist der reflexstreifen auch wieder farblich an den rest des Reifens angeglichen, liegt unauffällig unter einer Dreckschicht :whistling:

    ... hat aber vermutlich immer noch genug Reflexion, wenn direkt angeleuchtet von Abblenddlicht-KFZ

    Das RockyMountain, mit dem ich auch sehr gerne rumeier, hat natürlich entsprechende Trial-Reifen und sonst nix, soll ja wenig wiegen.

    Die Winterreifen aufm Alltagsesel haben einen Reflektorstreifen und zumindest mit V-Brake ist der nach dem ersten nassen Tag weg und taucht sporadisch nach dem waschen wieder auf. Aber in 95% der Winterzeit reflektiert da nix mehr. Wird wohl mit Scheibenbremsen nicht ganz so schlimm sein.

    Kann ich nächstes Jahr drüber berichten, vorn werd ich wohl wegen Gabeltausch auf Scheibe umrüste in der nächsten Zeit.

    Bis auf einen roten Rückreflektor halte ich die Dinger für völlig überflüssig. Vor allem in der Stadt.

  • ... hat aber vermutlich immer noch genug Reflexion, wenn direkt angeleuchtet von Abblenddlicht-KFZ

    Jup, das Ding reflektiert erstaunlich lange selbst dann noch, wenn es nicht mehr danach aussieht. Zudem fallen sie nicht dauernd ab (frag nicht, wie viele Speichenreflektoren man beim Müllsammeln im Wald findet) und wiegen quasi nichts. Keine Ahnung, warum es die Speichenreflektoren überhaupt noch gibt, geschweige denn ausgerechnet an Kinderrädern besonders oft (da fallen sie nämlich umso eher ab).

    Ähnliches gilt für die Reflektoren vorne/hinten: Würde man das Standlicht für neue Räder einfach vorschreiben, wäre das Thema durch – und in dem Zuge eine Mindesthelligkeit für vorne, so dass die komischen "Glimmlichter" mit denen man kaum etwas sehen kann mal vom Markt verschwinden.

  • Blöde Frage, seit wann braucht ein Radl eine Zulassung?

    Ich meinte, gefühlte 95 Prozent aller verkaufter Mountainbikes besitzen keine Ausstattung gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung. Oder besser: ...werden ohne eine solche Ausstattung gekauft.

    Stelle ich mir gerade bei Kraftfahrzeugen vor. Keine Scheinwerfer und Rücklichter, keine Blinker. Ziemlich gesichtslos wären solche Autos dann. Noch mehr als bisher. Daher kommt sowas bei Autos wohl auch nicht vor. Und wohl auch deswegen, weil niemand auf die Idee kommen würde, ein Auto ohne die erforderliche Ausstattung zu kaufen, die für das Fahren im öffentlichen Raum vorgeschrieben ist.

    Aber bei Mountainbikes ist das ganz selbstverständliche alltäglich gelebte Praxis, in der auch an ein Nachrüsten nicht gedacht wird. Im Zweifelsfall freut's halt die gegnerische Versicherung.

  • Im Zweifelsfall freut's halt die gegnerische Versicherung.

    Hat halt den zusätzlichen Vorteil für gewisse Kreise, den Mythos von "Radfahren ist gefährlich" zu bestärken. Tarnflieger bei Dunkelheit ist nämlich der sicherste Weg, sich sogar in der 30-Zone einen Darwin-Award zu erarbeiten.

  • Hat halt den zusätzlichen Vorteil für gewisse Kreise, den Mythos von "Radfahren ist gefährlich" zu bestärken. Tarnflieger bei Dunkelheit ist nämlich der sicherste Weg, sich sogar in der 30-Zone einen Darwin-Award zu erarbeiten.

    Vor allem sorgt die fehlende Grundausstattung in Sachen Beleuchtung dafür, dass der Mythos "Radfahrer sind gefährlich" gestärkt wird.

    Und das ist möglicherweise der eigentliche Grund, warum der Gesetzgeber nicht stärker aktiv wird und eine zuverlässig arbeitende und lange haltbare Fahrradbeleuchtung zur Pflicht macht.

    Und möglicherweise ist auch das Überprüfen der Fahrradbeleuchtung bei Polizei-Aktionen übertrieben.

    Wie viele gefährliche Unfälle mit Radfahrer-Beteiligung entstehen denn tatsächlich dadurch, dass die Fahrradbeleuchtung nicht vorschriftsmäßig arbeitet? Ist das Kontroll-Geschehen angemessen? Oder sollte nicht besser das Rechtsabbiegen von Autofahrern stärker kontrolliert werden?

  • Hat halt den zusätzlichen Vorteil für gewisse Kreise, den Mythos von "Radfahren ist gefährlich" zu bestärken. Tarnflieger bei Dunkelheit ist nämlich der sicherste Weg, sich sogar in der 30-Zone einen Darwin-Award zu erarbeiten.

    Es soll ja heutzutage so komische Dinge geben, die leuchten und mittels Vorrichtungen an einem Rad befestigt werden können.

    Manche sogar in rot für hinten und weiß für vorne.

    Davon abgesehen sind unsere Orte und Städte in der Regel gut ausgeleuchtet.

  • Tarnflieger bei Dunkelheit ist nämlich der sicherste Weg, sich sogar in der 30-Zone einen Darwin-Award zu erarbeiten.

    Wie viele gefährliche Unfälle mit Radfahrer-Beteiligung entstehen denn tatsächlich dadurch, dass die Fahrradbeleuchtung nicht vorschriftsmäßig arbeitet?

    Als ich noch jährlich bei Destatis nachgeschaut habe, ware technische Mängel, zu denen die defekte oder fehlende Beleuchtung zählt, an etwa 6 % der Unfälle Schuld.

    Vermutlich ist das unbeleuchtete Fahren so ungefährlich, weil es für so gefährlich gehalten wird. Stichwort: Risikokompensation.

  • Nach der alten Fassung von § 31b StVZO mussten Scheinwerfer und Schlußleuchten von Fahrrädern noch mitgeführt und bei Bedarf vorgezeigt werden. Der Satz wurde aber mittlerweile gestrichen.

    In dem von Frank999 weiter oben zitierten Artikel über die Polizeikontrollen heißt es ja:

    "Eine junge Mutter auf einem Lastenfahrrad reagiert hingegen gereizt. 20 Euro muss sie bezahlen, weil sie ihr Stecklicht nicht am Lenker befestigt hat. „Ärgerlich“ findet sie das, gerade mit Blick auf die Kontrollzeit bei schönstem Sonnenschein."

    Das würde bedeuten, die Polizei hat doppelt falsch kontrolliert. Das Stecklicht muss nicht stecken und es muss auch nicht mitgeführt werden. ;( Zum Heulen.

  • Blöde Frage, seit wann braucht ein Radl eine Zulassung?

    Falls ja, hab ich noch nie eins besessen mit einer solchigen.

    Fahrräder brauchen keine Zulassung, weil es keine Rechtsvorschrift gibt, die das verlangt. Sie sind also per se zugelassen. Soll das Fahrrad aber im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden, muß es Kriterien erfüllen, die die §§ 64a (Klingel), 65 (Bremsen) und 67, 67a (Beleuchtung) StVZO festlegen. Vielleicht steckt in der StVZO irgendwo noch eine fahrradspezifische Vorschrift, die mir gerade nicht einfällt. Erfüllt es diese Kriterien nicht, darf es nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.

    Die meisten Regelungen halte ich für sehr sinnvoll oder wenigstens für so leicht umsetzbar, daß sie zumindest nicht stören. Die Zeiten, in denen Speichenreflektoren nix taugten und permanent verlorengingen, sind lange vorbei, wenn man mehr als 50 Cent pro Stück investiert. Und die Reflexionsstreifen erfüllen auch im Winterdreck einer Großstadt noch immer ausreichend ihre Funktion, da neuer Dreck den alten abwäscht. Echte Schlammpisten, bei denen das dann tatsächlich mal anders sein kann, gibt es eigentlich nur außerorts.

    Über die StVZO bezüglich Fahrräder wird viel gemeckert, meines Erachtens nach aber fälschlicherweise.

    Was mich wirklich nervt, sind zwei Dinge:

    1. Das Blinkerverbot nach §67 (5) S.6. Sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch verkehrlicher Sicht ist das komplett sinnfrei.

    2. Gleiches gilt für die Ausstattung mit "einer helltönenden Glocke" in §64a. Das in Satz 2 festgelegte Verbot von Hupe oder wenigstens einer Radlaufglocke ist vollkommen aus der Zeit gefallen und gehört gestrichen. Wichtig ist nur, daß die Dinger funktionieren, eine Mindest- und eine Höchstlautstärke haben. Fertig.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

    Einmal editiert, zuletzt von Peter Viehrig (23. Juni 2023 um 17:10)

  • Als Klingel hab ich eine kleine Ziegenglocke, der Rest wird durch lautes rufen erledigt.

    Nachdem Radler ja oft mit Fußgängern eine Verkehrsfläche teilen müssen, nehme ich an die funktionierenden Klingel und Hup-Lösungen sind aus Rücksicht auf die Fußgänger nicht zugelassen.

    Man lernt ja immer dazu, welche StVZO-konforme Speichenreflektoren gibts denn, die man sich in ein (ordentliches) Laufrad einspaxen würde?

    Und Reflektoren für vorne und hinten?