Beiträge von Frank999

    Hallo,

    welche Tatbestandsnummer ist erfüllt, wenn man tagsüber ohne Beleuchtungseinrichtung fährt?
    Ich vermute, dass die Polizei es selbst nicht weiß. Aber erst einmal 20 Euro abkassieren.

    Die Regeländerung - bereits vor vielen Jahren - dass man tagsüber kein Licht dabei haben muß, haben sie anscheinend verschlafen.

    Viele Grüße, Frank

    Fahrradkontrollen der Polizei in Langenhagen: Ohne Beleuchtung drohen 20 Euro Verwarngeld

    Zitat

    Langenhagen. Die Polizei kontrolliert in Langenhagen derzeit verstärkt Radfahrende und ihre Zweiräder. Die Kontrollen erstrecken sich aber auch auf das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber Radfahrern. Der Grund dafür ist die zuletzt stark gestiegene Zahl an Unfällen, an denen Radfahrende beteiligt sind.

    Mängel an Beleuchtung kosten 20 Euro Verwarngeld

    Am Fahrrad des älteren Herrn, den die Beamten an der Theodor-Heuss-Straße kontrollieren, hat die Polizei nichts zu beanstanden: Die Beleuchtung funktioniert und ist komplett, dank Reflektoren wäre er bei Dunkelheit auch von der Seite gut zu erkennen. Die Klingel versieht ihren Dienst, auch die Bremsen zeigen bei einem kurzen Test gute Wirkung. Er sei sehr für solche Kontrollen, erzählt er: Wenn ihm in der Dunkelheit mal wieder ein Radfahrer ohne Licht entgegenkomme, könne er diesen oft erst im letzten Augenblick erkennen. „Viele Räder sind leider nicht verkehrstüchtig“, so seine Beobachtung – und die Kontrollen dienten deshalb auch seiner eigenen Sicherheit.

    Eine junge Mutter auf einem Lastenfahrrad reagiert hingegen gereizt. 20 Euro muss sie bezahlen, weil sie ihr Stecklicht nicht am Lenker befestigt hat. „Ärgerlich“ findet sie das, gerade mit Blick auf die Kontrollzeit bei schönstem Sonnenschein. „Sonst immer“ habe sie die Lampe dabei und sowieso, wenn sie frühmorgens mit dem Fahrrad zur Arbeit fahre.

    Am Mountainbike eines Jugendlichen versagt das Rücklicht seinen Dienst, zudem fehlt dort der Reflektor – auch dafür werden 20 Euro fällig. Die Mutter schimpft auf den Händler, bei dem sie das Rad gekauft hat. Ein weiterer Radfahrer kritisiert hingegen die Polizisten: Die Kontrolle nervt ihn, was vielleicht aber auch an seinem dringenden Zahnarzttermin liegt. Man solle doch mal lieber die E-Scooter-Fahrer kontrollieren – viele würden verbotenerweise zu zweit fahren. Immerhin: Sein Fahrrad ist verkehrstüchtig.

    Die Berichterstattung in der HAZ ist gelegentlich stark verbesserungsfähig. Zumindest wurde im besagten Artikel berichtet, dass die Polizei auch den Radfahrenden anhält, um die Lenkerbreite zu messen.
    "Lenkrad" ist natürlich wieder mal ein Indiz dafür, dass einige Berichte wahrscheinlich in Rumänien oder Indien gesetzt werden.
    Ich hatte schon mal bemängelt, dass ich von einer Lokalredaktion auch Lokalkenntnisse erwarte.

    Das war vor einigen Jahren richtig schlimm. Inzwischen geht es.
    E-Mails an die Redaktion können hilfreich sein, wenngleich sie nicht immer beantwortet werden. Zumindest habe ich erreicht, dass das unsägliche Wort "Radler" nicht mehr verwendet wird.
    In der Stadtausgabe klappt das inzwischen. Im Regionalteil ist noch Nacharbeit notwendig.


    Offtopic: Ich bin schon mal froh, dass sich die Qualität der Fotos in der HAZ verbessert hat, seitdem Katrin K. weniger Bildmaterial liefert, bzw. nicht mehr beauftragt wird. Da war schon extrem Luft nach oben.

    Zur Sache:
    Es ist supertoll, dass sich die Polizei Hannover ein Verfahren ausgedacht hat, dass den Verstoß gerichtsfest dokumentiert. Auch wenn es nur um 30 Euro geht (Eine Gefährdung müßte man schon konstruieren). So ist es doch toll, dass nun präzise und beweissbar gemessen wird.

    Über den zu geringen Abstand zu parkenden Fahrzeugen müßte man tatsächlich nochmal sprechen.
    Alternativ könnten breite SUV mit den rechten Rädern auf dem Bordstein parken ;)
    Aber da zücke ich ganz schnell den Fotoapparat.
    Sorry, aber es ist nicht meine Schuld, wenn das stehende Blech immer breiter wird.

    Fazit: Insgesamt eine tolle Aktion mit ausbaufähigem Potential.
    An dieser Stelle mal ein Lob an die Polizei Hannover.

    Nachtrag: Mit Dreist und frech meinte ich den Autofahrer, nicht die Untätigkeit des Ordnungsamtes.

    Nachtrag 2: Besonders negativ fallen mir inzwischen auch einige Menübringdienste auf, beispielsweise Meyer Menü.
    (Völlig dreist auf dem knallrot markierten Radweg geparkt, entgegen der Fahrtrichtung, mit Warnblinker an. Vor dem Hochhaus in Ahlem, auf der Wunstorfer Landstraße).
    Glücklicherweise konnte ich dokumentieren, dass es mehr als drei Minuten waren, und sich die Fahrerin entfernt hatte. Das Blech also nicht mehr im Zugriff war).

    Insgesamt dreimal (also an unterschiedlichen Tagen) dokumentiert. Auch mit Foto der Fahrerin.
    Inzwischen vertrete ich die Meinung, dass ein friedliches Miteinander im Straßenverkehr am besten mit Knöllchen funktioniert. Ist leider so.

    Ich bin positiv überrascht, wie viele Nutzer es hier aus Hannover gibt. Das ist richtig klasse.

    Zum Thema "Versetzen von Falschparkern":
    Das wird vermutlich bei Verstößen, die nur Radfahrer betreffen, nicht klappen.

    Auch nicht bei reservierten Parkplätzen für Motorradfahrer:
    Bei der Haltenhoffstraße steht seit einem Jahr hartnäckig ein Pkw in einer Bucht für Motorradfahrer.

    Das wäre mir zunächst überhaupt nicht aufgefallen, wenn die Blechkiste nicht mit zwei Rädern auf dem Radweg gestanden hätte.
    Also zückte ich den Fotoapparat. Nach der fünften Anzeige in Folge merkte ich, dass es ein Motorradparkplatz ist.
    Richtig schön schräg angeordnet, und mit Schild gekennzeichnet.
    Es ist in der Haltenhoffstraße.

    Nach der zwölften Anzeige parkt er nun immerhin nicht mehr mit zwei Rädern auf dem Radweg.
    Aber es ist eben immer noch ein Pkw, der auf einem Motorradparkplatz steht.
    Ich hatte schon mal um Versetzung der Blechkiste gebeten. Aber es passiert rein gar nichts. Dreist und frech.

    Anscheinend will er es aussitzen, oder beruft sich auf die Halterhaftung "Keine Ahnung wer gefahren ist".
    Eine Fahrtenbuchauflage wird es vermutlich nicht geben.

    Von der Abteilung 32.41 habe ich ausgesprochen gute Erfahrung gemacht (Bearbeitung von Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenanzeigen).
    Aber vom Verkehrsaußendienst (VAD) gibt es gemischte Erfahrungen. Der gute Wille scheint vorhanden zu sein. Den Erfolg konnte ich bisher noch nicht überzeugend feststellen. Das ist aber nur ein subjektiver, also persönlicher Eindruck.
    Es gab allerdings auch schon positive Eindrücke, wo der VAD schnell vor Ort war, und abgezettelt hatte.

    Für den Bereich des Motorradparkplatzes habe ich jetzt Anlehnbügel, alternativ Poller, beantragt.

    Oh, jetzt war ich ein wenig vom Thema abgekommen:
    Poller sind auch in der Radverkehrsgruppe (Mailgruppe) überhaupt nicht gerne gesehen, da sie ein Verletzungsrisiko darstellen.
    Noch schlimmer sind die Drängelgitter.

    Andererseits: Wer den Vinnhorster Weg kennt (breiter Geh- und Radweg mit Zeichen 241) weiß davon zu berichten, dass dort sehr oft Kurierfahrer (DHL, UPS, Hermes, GLS, Pizzaboten uvm. unterwegs sind, und den Radweg oftmals in Längsrichtung über teilweise 100 Meter Distanz befahren).
    Natürlich prompt mit Warnblinker an, womit der Vorsatz dokumentiert werden kann.

    Auch beim Kronsberg, wo einige Wege mit VZ251 versehen sind (Verbot für Kfz, VZ260) versehen sind, ist mir schon Blech entgegengekommen, bzw. hat mich von hinten angehupt. Echt dreist!
    Deshalb ist mir klar: Gegen Blechkisten helfen nur Poller.
    (Auch wenn leider Liegefahrräder oder Fahrräder mit Anhänger behindert werden).

    Das Kennzeichen lässt seit einiger Zeit keine Rückschlüsse mehr auf den Wohnort zu.
    Beim Kauf eines Gebrauchtwagens in einer anderen Stadt kann man das Kennzeichen im Regelfall behalten.

    Ein Pkw steht übrigens auf der Schulenburger Landstraße konsequent mit 2 Rädern auf dem kombinierten Rad/Gehweg Z.241.
    Die Position ändert sich häufig, was sich anhand der Fotos und des Ventilstands beweisen lässt.
    Der TÜV ist übrigens auch abgelaufen (seit Oktober 2022).
    Auf eine überfällige Hauptuntersuchung achte ich im Regelfall überhaupt nicht. Das interessiert mich schlichtweg nicht.
    Aber bei dieser Blechkiste war es mir dann doch irgendwie aufgefallen. Nicht vor Ort, aber bei Sichtung der Fotos.

    Heute gab es den neunten Hinweis ans Ordnungsamt. Den TÜV hatte ich bereits vor zwei Monaten bemängelt.
    Und was passiert? Nichts. Eine solche Dreistigkeit habe ich bisher kaum erlebt (nun gut, es gibt noch einen weiteren Fall, die extrem hartnäckig sind; sowie zwei erledigte Vorgänge, die beharrlich bestanden).

    Mir ist nicht klar, ob der Halter das Thema aussitzen will, oder wie er sich die weitere Vorgehensweise vorstellt.
    Denn das Verwarnungsgeldangebot dürfte inzwischen erhöht worden sein (wegen Vorsatz).

    Auch dürften inzwischen einige Punkte in Flensburg gesammelt worden sein. Natürlich nur, wenn die Fahrereigenschaft feststeht.
    Ob es eine Fahrtenbuchauflage bei Verstößen im ruhenden Verkehr gibt, ist mir nicht bekannt. Ich vermute, dass das nicht der Fall sein wird.

    An dieser Stelle ein Lob an die Abteilung 32.41 des Ordnungsamts Hannover. Denn die Meldungen - für die ich mich als Zeuge zur Verfügung stelle - werden sehr flott bearbeitet.
    Eine direkte Rückmeldung habe ich noch nie erhalten. Aber man sieht es daran, dass nach wenigen Tagen (bedingt durch Zustellzeit der Briefpost) die Kiste korrekt geparkt wird.

    Das Parken mit zwei Rädern auf dem Geh- bzw. Radweg ist eine Unsitte, die in Hannover anscheinend weit verbreitet ist.
    Ich hatte mal eine Autofahrerin angesprochen. Kommentar von ihr: "Solange ich noch nicht auf dem Roten stehe, darf ich so parken. Außerdem haben sie kein Licht am Fahrrad"

    Nun ja, ein Foto ist schnell geknipst. Ich nutze keine App, sondern einen Fotoapparat. Manchmal komme ich nach einer Stunde erneut vorbei. Wenn das Blech dann immer noch so steht, gibt es ein weiteres Foto. Das steigert die Wahrscheinlichkeit auf einen Treuepunkt.
    (Ich weiß allerdings nicht, ob das Ordnungsamt tatsächlich einen Punkt vergibt, nachdem die Fahrereigenschaft festgestellt wurde. Das kann ja manchmal etwas schwierig sein).

    Ach ja, Ventilstand zu notieren ist auch eine feine Sache.

    Bilder kommen demnächst. Ich bin vom heutigen Montag (15.5.2023) ein wenig angenervt. Kaum ist schönes Wetter, wird wieder besch... gefahren und geparkt.

    Hallo zusammen,

    heute war wieder schönes Wetter, und anscheinend zieht es auch Falschparker an.
    Selbstverständlich habe ich meine Kamera dabei. Ich nutze allerdings keine App, sondern schreibe Abends die Mails ans Ordnungsamt.
    Das wird in meiner Heimatstadt recht zuverlässig bearbeitet. Man sieht es daran, dass ein Großteil der Falschparkenden nach einigen Tagen ihr heiliges Blech korrekt parken.
    Dabei schwärze ich die Kennzeichen unbeteiligter Fahrzeuge. Man möchte sich ja an die DSGVO halten.

    Doch am gestrigen Sonntag (Muttertag) parkten die Fahrzeuge in Reih und Glied im Halteverbot, oder frech auf dem Radweg. Manchmal nur wenigen Minuten, auf dem "Sprung ins Blumengeschäft".
    Auf jeden Fall wurde die Kiste verlassen, und somit sind es Parkvorgänge.
    Einige Fahrer und Fahrerinnen konnte ich dabei mit aufnehmen.

    Meine Frage: Sollte das Gesicht geschwärzt werden?
    Bei der Meldung ans Ordnungsamt könnte ich reinschreiben, dass ein Foto vom Fahrer verfügbar ist.
    Oder könnte man es - da man ja eine Ordnungswidrigkeit anzeigt - das Foto der Person gleich mitschicken?

    Übrigens: Heute war es extrem dreist. Wir haben da eine Stelle mit einem sehr breiten Rad- und Gehweg (Z.241), der regelmäßig von Kurierdiensten missbraucht wird. Also von kleineren Kastenwagen bis hin zu Lkw.
    (Und natürlich auch von Anwohnenden, die bequem ihre Kiste Wasser direkt vor der Haustür ausladen möchten).

    Beste Grüße, von einem neuen User.
    Frank