Fundstücke der Woche

  • Man lernt ja immer dazu, welche StVZO-konforme Speichenreflektoren gibts denn, die man sich in ein (ordentliches) Laufrad einspaxen würde?

    Keine Werbung, nur eine Antwort:

    https://www.amazon.de/gp/product/B00AFO1OSI

    Die Dinger halten jetzt seit knapp 3 Jahren oder ca. 20.000 km. Aber die braucht es ja nur, wenn die Reifen ohne Reflexionsstreifen sind. Die Frage der Reflektoren für vorne und hinten kann ich Dir nicht sicher beantworten, denn für hinten war ein kleiner von Beginn an am Schutzblech meines Hollandrades, den ich einfach gelassen habe, da er nicht stört. Den großen bringt das Rücklicht bereits mit. Für vorne habe ich einen direkt am (nicht mitlenkenden) Fahrradkorb verschraubt. Da habe ich länger gesucht, um dann irgendwann einen verschraubbaren mit Z-Zeichen aus einer Krabbelkiste zu klauben. Den braucht man ja aber auch nur, wenn das Frontlicht keinen mitbringt, was die meisten jedoch tun.

    Wenn Du Bilder brauchst, gib kurz Bescheid, dann mach ich nachher welche.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Das würde bedeuten, die Polizei hat doppelt falsch kontrolliert. Das Stecklicht muss nicht stecken und es muss auch nicht mitgeführt werden. ;( Zum Heulen.

    Sehe ich so, ja.

    Ich kann auch nicht mal immer eine leere Befestigung vorweisen, weil ich mehr Räder als Leuchten habe.

    Die meisten Regelungen halte ich für sehr sinnvoll oder wenigstens für so leicht umsetzbar, ...

    Die Forderung nach Pedalreflektoren gestaltet sich teilweise problematisch. Bei Liegerädern sind die Pedalen nach hinten winkelbedingt immer hinter dem Schuh und diverse Klickpedale erlauben gar keine oder bestenfalls Bastellösungen nach hinten.

  • Die Forderung nach Pedalreflektoren gestaltet sich teilweise problematisch. Bei Liegerädern sind die Pedalen nach hinten winkelbedingt immer hinter dem Schuh und diverse Klickpedale erlauben gar keine oder bestenfalls Bastellösungen nach hinten.

    Jo, das stimmt. Der Gesetzgeber hatte mit Sicherheit keine Liegeradler im Blick. Einerseits. Andererseits stört es auch nicht, wenn Pedalreflektoren am Liegerad verbaut sind.
    Bei den Klickpedalen stimme ich zu. Das betrachte ich aber als eine Fehlleistung der Hersteller. Die Vorschrift ist ja nun wirklich nicht neu, sondern jahrzehntealt. Und der deutsche Markt ist auch größer als der Liechtensteiner. Ich würde folglich basteln, wenn ich denn Klickpedale haben wollte. Zuvor würde ich mich aber in China umsehen, ob es da vielleicht bereits etwas gibt, das keinen großen Namen trägt.
    Grundsätzlich finde ich Pedalreflektoren nämlich sehr sinnvoll. Nichts macht nachts einen Radfahrer insbesondere von hinten besser kenntlich als die durch diese Dinger weithin sichtbare Auf- und Abbewegung der Pedale.

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

  • Andererseits stört es auch nicht, wenn Pedalreflektoren am Liegerad verbaut sind.

    Nein, aber es erfüllt auch nicht die rechtlichen Anforderungen.

    Grundsätzlich finde ich Pedalreflektoren nämlich sehr sinnvoll. Nichts macht nachts einen Radfahrer insbesondere von hinten besser kenntlich als die durch diese Dinger weithin sichtbare Auf- und Abbewegung der Pedale.

    Lässt sich zumindest funktionell auch mit Reflektoren an Schuhen oder Knöchelhöhe erreichen.

    Bei Eggbeatern bleiben selbst mit Basteln nur die Kurbelarme.

  • denn für hinten war ein kleiner von Beginn an am Schutzblech meines Hollandrades, den ich einfach gelassen habe, da er nicht stört

    Falls noch nicht bekannt: der kleine am Schutzblech wird nicht mehr benötigt.

    Früher mussten Fahrräder einen Reflektor tiefer als x cm über dem Boden haben. Das wurde gestrichen. Der große Reflektor im Rücklicht reicht seit dem.

    Einmal editiert, zuletzt von Epaminaidos (24. Juni 2023 um 11:27)

  • alternativ zu speichenreflektoren: umlaufender reflex-streifen an Flanke der Reifen. Haben ganz ganz viele Modelle.

    und nach 50km Stadtverkehr ist der reflexstreifen auch wieder farblich an den rest des Reifens angeglichen, liegt unauffällig unter einer Dreckschicht :whistling:

    ... hat aber vermutlich immer noch genug Reflexion, wenn direkt angeleuchtet von Abblenddlicht-KFZ

    Das wird bei MTB- und -Rennradreifen aber schwierig mit dem Reflexstreifen ;-). Ob ich da mal selber was draufklebe?

  • Ich würde folglich basteln, wenn ich denn Klickpedale haben wollte. Zuvor würde ich mich aber in China umsehen, ob es da vielleicht bereits etwas gibt, das keinen großen Namen trägt.
    Grundsätzlich finde ich Pedalreflektoren nämlich sehr sinnvoll. Nichts macht nachts einen Radfahrer insbesondere von hinten besser kenntlich als die durch diese Dinger weithin sichtbare Auf- und Abbewegung der Pedale.

    Tip, ich habe auf meine Pedale orange Reflexfolie geklebt. Hält einwandfrei und bietet funktioniert durchaus brauchbar. Die hat natürlich kein Z-Zeichen, ist allerdings bis jetzt bei drei Kontrollen auch nicht bemängelt worden.

  • Die meisten Regelungen halte ich für sehr sinnvoll oder wenigstens für so leicht umsetzbar, daß sie zumindest nicht stören.

    Ich würde die Erfordernis jeglicher Reflektoren ebenso wie die Beleuchtung nur bei Dunkelheit oder schlechter Sicht fordern. Tagsüber reflektieren Reflektoren allenfalls das Sonnenlicht in Richtung Sonne und sind nutzlos.

    Den weißen Front- und roten Rückreflektor würde ich nur bei Fahrrädern fordern, deren Beleuchtung nicht über eine Standlichtfunktion verfügt, bzw. ohne dauerhaft leuchtende Akkulichter. Die Forderung stammt noch aus Zeiten der Seitenläuferdynamos und Glühlampen, die im Stand (z.B. an der roten Ampel) ausgingen. Als Backup mögen sie aber bei Dunkelheit sinnvoll sein, falls mal ein (Rück-) Licht unbemerkt kaputt geht.

    Die seitlichen Reflektoren an den Rädern halte ich für weitgehend nutzlos, aber hier stimme ich zu, dass die Forderung durch die reflektierenden Streifen an den Reifen einfach zu erfüllen sind (jedenfalls gibt es sogar Rennradreifen mit Reflektorstreifen). Ergänzend sollten auch reflektierende Streifen (Ringe) an der Felge zugelassen sein. Die gibt es auch zum Aufkleben, wenn der Reifen keinen Reflektorstreifen hat. Warum zwei gelbe Reflektoren in den Speichen ausreichen, aber die weißen Speichenreflektoren an allen Speichen vorhanden sein müssen, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Hier könnte man stattdessen eine Mindestanzahl (4) fordern.

    Die Forderung nach Pedalreflektoren würde ich um die Alternative von gelben Reflektoren am Schuh oder Hosenbein ergänzen.

  • Ich würde die Erfordernis jeglicher Reflektoren ebenso wie die Beleuchtung nur bei Dunkelheit oder schlechter Sicht fordern. Tagsüber reflektieren Reflektoren allenfalls das Sonnenlicht in Richtung Sonne und sind nutzlos.

    Das ist realitätsfern. Was tagsüber nicht dran ist, rüstet nachts auch keiner mehr nach. Wer in die Dunkelheit kommt, sollte gewappnet sein. In die Sonne reflektierende Reflektoren stören weder die Sonne noch sonstwen.

    Die Forderung stammt noch aus Zeiten der Seitenläuferdynamos und Glühlampen, die im Stand (z.B. an der roten Ampel) ausgingen. Als Backup mögen sie aber bei Dunkelheit sinnvoll sein, falls mal ein (Rück-) Licht unbemerkt kaputt geht.

    Einen Ausfall des Standlichts hatte ich inzwischen schon mehrfach, zweimal an der Front und viermal beim Rücklicht. Berliner Rüttelpisten fordern jede Lötstelle auf Dauer heraus. Ja, Rückstrahler vorne und hinten sind nur Backup. Aber wenn man die Festplatte für das Backup erst jedesmal extra anschließen muß, macht es keiner. Auch hier gilt, das schadet genau keinem, die von vorneherein zu verbauen.

    Wer sein Fahrrad nicht straßenverkehrstauglich zurichten will oder kann, der/die soll sich aus dem Straßenverkehr verpissen. Der/Die gehe mit dem Ding auf Privatgelände und Sportplätze und bleibe da.

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

  • Das ist realitätsfern. Was tagsüber nicht dran ist, rüstet nachts auch keiner mehr nach.

    Und warum dürfen Akkulichter abnehmbar sein?

    Ich sehe es eher so: Wenn die Reflektoren nicht dran sind, darf man im Dunkeln nicht fahren. Das wäre für Sporträder keine Einschränkung, wenn sie nur tagsüber gefahren werden. Sobald das Rennrad auch nachts genutzt wird, oder das Mountainbike als alltägliches Fahrrad auch bei Dunkelheit gefahren wird, müssen die Dinger halt dran sein.

    Zu dieser Jahreszeit ist es morgens so früh und abends noch so spät hell, dass Beleuchtung und Reflektoren für die allermeisten Fahrten entbehrlich sind. Bei ganzjährig genutzten Alltagsrädern stimme ich dir aber zu, dass wohl niemand die Reflektoren im Frühjahr abbaut und im Herbst oder bei gelegentlichen Nachtfahrten wieder anbaut.

    Wobei ich an meinem RR auch einige Alternativlösungen dran habe, die zwar funktionieren, aber nicht den Regeln entsprechen (Frontreflektor ohne "Z" aufgeklebt am Steuerrohr). Pedalreflektoren habe ich am Klickpedal nicht, aber Reflektoren am Schuh. Die sind zwar weiß statt gelb, aber das Auf und Ab erkennt man trotzdem. Für den Fall, dass ich kontrolliert werde, wäre ich mit einem Verwarngeld einverstanden :)

    Damit ist mein Rennrad für die Dunkelheit aber besser ausgestattet als die meisten anderen Rennräder, die ich sehe. Wenn ich abends fahre und nicht sicher im Hellen zurück bin, habe ich auch die Akkulichter dran, aber bei Touren tagsüber bleiben die zu Hause.

  • Und warum dürfen Akkulichter abnehmbar sein?

    Diese Frage stellst Du bitte dem Gesetzgeber. Woher soll ich das wissen? Im übrigen ist abnehmbar nicht der Punkt, sondern, daß sie im Straßenverkehr dran sind und nur noch eingeschaltet werden brauchen. Leider ist das nicht vorgeschrieben. Im Ergebnis gibt es mehr Dunkelradler.

    Aber Du beklagst ja, daß die Vorschriften eine solche Bürde seien. Und ich sage, das sind sie nicht. Eine öffentliche Straße ist weder Sportplatz noch Vergnügungspark. Wer sein Sport- oder Spaßgerät nicht den entsprechenden Zulassungsvorschriften gemäß für den Straßenverkehr ausstatten kann, hat schlicht ein für den Straßenverkehr untaugliches Teil erworben, so einfach.

    Das erinnert mich an das Herumgeheule der Neueigentümer dieser Privatpanzer über zu kleine Parkplätze, parke er doch das Ding dann standesgemäß bei der Bundeswehr. Was geht das den Gesetzgeber oder die Kommune an?

    Analog für Radler: Dann soll das Gerät bitte ausschließlich dort verwendet werden, wofür es gedacht ist, Freizeitpark, Rennbahn, abgesperrte Rennstrecke, privates Planschbecken, whatever, jedenfalls weg vom öffentlichen Straßenverkehr.

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    Peter Viehrig

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