Woche 29 vom 13. bis 19. Juli 2026

  • Ich kann da kein Video aufrufen. Passt der Link so?

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    Offenbar paßte er nicht.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • Interessant an diesem Fall: … Comicform

    Aha. Nicht also „Gerade auf einer innerörtlichen Hauptstraße ohne eigenen Radweg stelle ein solcher Straßenzustand eine erhebliche Gefahr für Radfahrer dar.“

    Wenn ein Meteorit einen Radfahrer trifft, dann, weils Ghetto fehlte.

    Für solch' argumentative Armut scheinen Comics tatsächlich angebracht zu sein.

    Die Zeit der Unschuldsvermutung ist vorüber.

  • Dieser Marvin redet stets von subjektiver oder gefühlter Sicherheit.

    Wer weiß, von wem dieser Apologet eingekauft wurde. Studiert Verkehrsplanung, ohne Augen im Kopf zu haben, Fachrichtung Sprachzerstörung. 1:1 ADFC. Es ist wieder der übliche Trick, den gesammelten Mist als Einzelfälle aufzuführen, und Holland ist sowieso besser, isn Naturgesetz.

    Und, haste ihn gefragt, ob er deinen dicken Hals kurieren will?

    Die Zeit der Unschuldsvermutung ist vorüber.

  • Das Landgericht Landau lehnt die Schadenersatzklage eines E-Bike-Fahrers gegen das Land ab. Er war wegen eines Schlaglochs gestürzt, das durch das Land nicht repariert worden war. Tenor: Stimmt, das Land hat schuldhaft die Instandhaltung der Straße vernachlässigt, trotzdem kein Schafenersatz wegen Eigenverantwortung.

    Interessant an diesem Fall: Dies ist der erste Fall „Recht im Alltag“, der von der Pressestelle des Landgerichts auch in Comicform behandelt wird.

    https://lgld.justiz.rlp.de/presse-aktuell…m-alltag-1-2026 (eine hochaufgelöste Version der Grafik am Ende des Textes)

    Das ist das Urteil in leichter Sprache. Sollte es viel öfter geben!

    Es gab auch diesen Bericht des SWR darüber:

    Leichte Sprache | Das Land·gericht Landau erklärt ein Urteil mit einem Comic
    Das Land·gericht Landau veröffentlicht eine besondere Presse·meldung. Die Presse·meldung berichtet über ein Urteil. Die Presse·meldung zeigt das Urteil als…
    www.swr.de
  • YT-Link

    Wo hat er denn diesen Unsinn her:

    Die Relation stimmt zwar in etwa, aber die Größenordnung ist mal eben um knapp drei Stellen zu hoch. Es sind real 9 Tote pro *Milliarde* km in D und 14 in NL. Außerdem wird diese Benchmark außer von mir AFAICS von niemand anderem überhaupt vorgebracht. Tatsächlich ist das Wissen um die internationale Verkehrssicherheit auf dem -damals schon fragwürdigen, aber viel besser ins Konzept passenden- Stand von vor 20 Jahren stehen geblieben. Es kann also folglich auch nicht stimmen, dass die Information unter „deutschen Verkehrsplanern“ Common Sense wäre, und dass diese deshalb unter Berufung darauf der Politik und den Verwaltungen irgenwelche bauliche Antithesen zum Fietsparadijs andrehen würden.

    Einmal editiert, zuletzt von Th(oma)s (19. Juli 2026 um 07:22)

  • Wo hat er denn diesen Unsinn her:

    Aus diesem Forschungsbericht der udv, Seite 46:

    https://www.udv.de/resource/blob/79900/7e1e5fadf4d043624e23593767aa9341/73-machbarkeit-einer-vergleichsuntersuchung-zur-radverkehrssicherheit-in-deutschland-niederlande-und-daenemark-data.pdf

    aus dem auch die komische Einheit pro täglicher Verkehrsleistung stammt.

    Könnte das tatsächlich bedeuten, dass diese tägl. Verkehrsleistung eben die jährliche Fahrleistung durch 365 bedeutet? Das heißt die nehmen die tödlcihen Verkehrsunfälle pro Jahr und damit die Zahl der Verkehrsleistung nicht so hoch wird teilen sie das durch 365 um daraus eine „tägliche Verkehrsleistung“ zu bekommen? Wenn wir böses unterstellen damit Radfahren nicht als sicher eingestuft wird, im besseren Fall um leichter vorstellbare Zahlen zu haben.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
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    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • Das Landgericht Landau lehnt die Schadenersatzklage eines E-Bike-Fahrers gegen das Land ab. Er war wegen eines Schlaglochs gestürzt, das durch das Land nicht repariert worden war. Tenor: Stimmt, das Land hat schuldhaft die Instandhaltung der Straße vernachlässigt, trotzdem kein Schafenersatz wegen Eigenverantwortung.

    Interessant an diesem Fall: Dies ist der erste Fall „Recht im Alltag“, der von der Pressestelle des Landgerichts auch in Comicform behandelt wird.

    https://lgld.justiz.rlp.de/presse-aktuell…m-alltag-1-2026 (eine hochaufgelöste Version der Grafik am Ende des Textes)

    Zitat:

    Zitat

    Der E-Bike-Fahrer habe selbst angegeben, nicht auf die Fahrbahn geachtet zu haben.

    Na dann ...

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    Offenbar paßte er nicht.

    In dem Video wird in Minute 3:30 eine Form des Schutzstreifens in den Niederlanden gezeigt, den es in dieser Form in Deutschland außerorts nicht gibt.

    Dabei sind in dem folgenden Beispiel die beiden Schutzstreifen zusammengenommen deutlich breiter als der Fahrstreifen für den Autoverkehr. Diese Form von Schutzstreifen gibt es so in Deutschland nicht, sind aber in den Niederlanden sehr verbreitet, auch auf Landstraßen außerorts.

    Beispiel Postweg in Leusden, 190 Postweg, Lunteren, Gelderland

    In dem Video wird ein Beispiel dafür bei Minute 3:35 gezeigt: (Link führt direkt zur beschriebenen Stelle im Video)

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    Ebenso gibt es in den Niederlanden diesen Schutzstreifen außerorts, der sehr schmal ist und den es in Deutschland ebenfalls nicht gibt.

    Beispiel 2 Schansweg, Een, Drenthe https://www.google.com/maps/@53.08481…SoASAFQAw%3D%3D

    Den gibt es auch rot markiert:

    Beispiel 146 Zuideropgaande, Hollandscheveld, Drenthe

    Street View-Ansicht von „Zuideropgaande 141“ · Google Maps
    Zuideropgaande 141, 7913 TL Hollandscheveld, Niederlande
    www.google.com

    Diese Beispiele für Radwege, die es in Deutschland nicht gibt, werden zwar gezeigt, aber es wird in dem Video nicht weiter darauf eingegangen.

  • In Dänemark gibt es auch außerorts Schutzstreifen. Das waren die einzigen Abschnitte, wo ich mehrfach eng überholt wurde, trotz Erklärschildern.

    Besser fand ich "Wir teilen uns die Straße", was meist auch ohne Schildchen gut funktionierte.

    Versuche, den Straßenraum in Reviere aufzuteilen, gehen meistens schief.

  • Gerade außerorts kam ich gerne auf diese Schmutzstreifen verzichten: dann bitte ein Radweg hinter einem Grünstreifen , der all die kleinen Steinchen auffängt, oder ohne Sonderstreifen, damit all diese kleinen Steinchen vom Verkehr weggeschleudert werden: Ich habe nämlich keine Lust, dass mit der Mantel perforiert wird und es nur ein Frage der Zeit ist, bis der Reifen geflickt werden muss.

  • In Dänemark gibt es auch außerorts Schutzstreifen. Das waren die einzigen Abschnitte, wo ich mehrfach eng überholt wurde, trotz Erklärschildern.

    Besser fand ich "Wir teilen uns die Straße", was meist auch ohne Schildchen gut funktionierte.

    Versuche, den Straßenraum in Reviere aufzuteilen, gehen meistens schief.

    In Deutschland gibt es ja außerorts gar keine Schutzstreifen. Und dein erstes Beispiel aus Dänemrk sieht so aus wie das Beispiel aus den Niederlanden mit den schmalen, knapp ein Meter breiten Schutzstreifen.

    Bei deinem zweiten Beispiel aus Dänemark steht ja ein Schild, „Vi deler vejen“, das bedeutet auf Deutsch: „Wir teilen uns die Straße“ oder „Wir teilen die Straße“. (Google hat geholfen beim Übersetzen) Warum steht das da? So ganz selbstverständlich scheint es nicht zu sein, dass sich in Dänemark Fahrradfahrer*innen und Autos gleichberechtigt die Fahrbahn teilen. Und ich kann mir gut vorstellen, dass es Fahrradfahrer*innen gibt, die meinen das kleine Stück Asphalt rechts vom seitlichen Begrenzungsstreifen sei ihr Radweg.

    Problematisch bei deinem zweiten Foto finde ich, das ausgerechnet an dieser Stelle das Schild aufgestellt ist, auf dem ein Auto einen Fahrradfahrer überholt, obwohl da ein Überholen gar nicht erlaubt ist. Die durchgezogene Linie bedeutet doch sicher auch in Dänemark, dass sie nicht überfahren werden darf und deshalb auch ein Überholen von Fahrradfahrer*innen nicht möglich ist, wenn der notwendige Sicherheitsabstand eingehalten wird.

  • 90 cm Schutzstreifen außerorts, wie sehr muss man Radfahrer hassen um sich so etwas einfallen zu lassen?

    An anderer Stelle hier im Forum hatte Th(oma)s mal darauf hingewiesen, dass es sinnvoll sei, auf Landstraßen außerorts möglichst weit rechts zu fahren. Da wäre dann Yetis Foto aus Dänemark passend, denn vermutlich werden einige Fahrradfahrer*innen den asphaltierten Streifen zwischen durchgezogener Begrenzungslinie und Grasnabe als Radweg interpretieren und dort, also möglichst weit rechts fahren:

    (...)

    Besser fand ich "Wir teilen uns die Straße", was meist auch ohne Schildchen gut funktionierte.

    (...)

  • Keine Ahnung, aber auch im Münchner Westen kann ich in bunten Spandex gekleidete Radler sehen, die sich an Höhrnchen-Lenker festhalten, sogar in kleinen Gruppen, und dabei über Gehwege brettern, auf denen ich nie im Leben mit dem Fahrrad fahren würde.

  • denn vermutlich werden einige Fahrradfahrer*innen den asphaltierten Streifen zwischen durchgezogener Begrenzungslinie und Grasnabe als Radweg interpretieren und dort, also möglichst weit rechts fahren

    Das gibt es auch, aber dann steht es dran. Dass in dem anderen Beispiel die Fläche rechts neben der Fahrstreifenbegrenzung als "Radweg" interpretiert wurde, konnte ich nicht beobachten.

  • Das ist dort "Gehweg - Radfahrer frei" neben einer meist überbreiten Fahrbahn. Wie kommt man da als Rennradler auf die Idee, auf dem Gehweg rumzueiern?

    Bei 5 bis 7 km/h kann ich mir schon recht gut vorstellen, dass ein Buckel dafür sorgt, dass ich diesen nicht mehr überwinden kann und zwangsläufig stürze.

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    Schon der Titel zeigt, das der Autor die Statistik nicht richtig verstanden hat. Denn die Statistik bezieht sich auf das gesamte Straßennetz, nicht nur auf die Radwege. Ursache für dieses Missverständnis ist wohl der Glaube, das man als Radfahrer auf Radwegen objektiv sicherer unterwegs sei wie auf der Fahrbahn.