Woche 04 vom 19.01.2026 bis 25.01.2026

  • Der Fuss e.V. findet, dass Lastenräder nix auf "Wegelchen" verloren haben - so weit so gut.

    Aber das hier?
    " Auch eine Art Führerschein-Prüfung für Lastenradfahrer schlägt Fuss e.V. vor. "

    Und der ADFC fordert bessere Wegelchen....

    Verband will Lastenfahrräder von schmalen Wegen verbannen
    Mehr Platz für Fußgänger und eine Art Führerscheinprüfung für Lastenradfahrer: Ein Fachverband schlägt vor, den Raum auf Bürgersteigen umzuverteilen und…
    www.spiegel.de

    Demnächst vielleicht noch Kennzeichenpflicht?

  • Klimaklage gegen Bundesregierung erfolgreich
    Die Bundesregierung muss das Klimaschutzprogramm nachbessern. Das 2023 beschlossene Programm reiche nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilte das…
    www.tagesschau.de
    Retten E-Fuels die Verbrenner-Autos?
    Die Bundesregierung möchte, dass Verbrenner auch nach 2035 neu zugelassen werden dürfen. Um die Klimaziele zu erreichen, sollen sie klimafreundlich betankt…
    www.tagesschau.de
  • geisterradler

    Ich bin da zwiegespalten. Manche Lastenräder/Pedelec (ohne Kennzeichen) haben um die 350 kg Gesamtgewicht. Theoretisch sind auch 450 kg möglich, wobei man dann natürlich weder bergauf noch Bordstein rauf/runter fahren kann. Für mich sind das teilweise Autos in einem rechtlichen Gewand eines Pedelec.
    Wenn so ein Gefährt auf einem benutzungspflichtigen kombinierten Geh/Radweg mit 25 km/h fährt, hat man als Fußgänger schon deutlich mehr Respekt als vor einem "normalen" Radfahrer.

  • Schaun wir mal, erst müsste ja eine neue ERA kommen.


    In den Ergänzungen zu RASt steht dazu drin "Ausnahmsweise", dieses Wort hat in Bayern auch noch keine StVB davon abgehalten einen Radweg beidseitig freizugeben.

    In aktuellen Planungen findet sich bei uns auch Mischverkehr auf dem Gehweg recht häufig als adäquates Mittel der Verkehrsführung.

  • Ich kann regelmäßig beobachten, dass gerade Fahrer von Lastenfahrrädern/Lastenpedelecs überhaupt keine Skrupel haben, mit ihrem Gefährt und der Ladung (oftmals Kinder) auf Radwegen in die falsche Richtung zu fahren. Dass dadurch massive Gefahrensituationen entstehen, kommt denen überhaupt nicht in den Sinn. Von daher kann ich das schon verstehen, wenn hier ein Kompetenznachweis verlangt wird. Andererseits: WELCHE Kompetenzen sollen denn dann überhaupt durch WEN vermittelt werden und WER kontrolliert, ob diese Vermittlung stattgefunden hat? Und welche Konsequenz hat es für den Fahrzeugführer, wenn trotz erworbener Kompetenzen trotzdem weiterhin in die falsche Richtung gefahren wird, es einem praktisch alles sch...egal ist?

  • Die allermeisten Radfahrer haben einen (KFz-) Führerschein schon. Insofern dürfen also die meisten Gefährte bis mind. 3,5t bewegen. Viele bis 12,5t. Welche besonderen Kompetenzen sollen die denn noch erwerben?


    Die meisten Verkehrsschilder kennen die Leute, trotzdem würden wahrscheinlich mind. 50% der KFzler einen Radfahrer auf den Gehweg verweisen, wenn sie dürften.

    Es würde wohl ausreichen, jedem Verkehrsteilnehmer ein Blattl Papier in die Hand zu drücken, auf dem die besonderen Regeln und Schilder für den Radverkehr beschrieben sind. Also am Besten in der Grundschule.

  • Der Fuss e.V. findet, dass Lastenräder nix auf "Wegelchen" verloren haben - so weit so gut.

    In Österreich ist die B-Pflicht/das B-Recht breitenabhängig und glaub auch spurzahlabhängig definiert statt wie bei uns wachsweich in der VwV-StVO versteckt und ich meine, die NL haben theoretisch sowas ähnliches (praktisch berichten VM-Fahrer etc. aus den NL oft was anderes). In der Schweiz GAB es m.E.n. mal auch sowas ... Also an sich nix außergewöhnliches. Aber anstatt "Bananen zu krümmen" *vorurteilebreittretdiewohlnichtstimmen*, sollte DAS mal vereinheitlicht werden ...

    Demnächst vielleicht noch Kennzeichenpflicht?

    Wir wissen ja: Nachdem kürzlich Kennzeichen für Kfz eingeführt wurden, haben wir ja freie Fahrt auf Radwegen und -spuren ... *hüstel*

  • Es würde wohl ausreichen, jedem Verkehrsteilnehmer ein Blattl Papier in die Hand zu drücken, auf dem die besonderen Regeln und Schilder für den Radverkehr beschrieben sind. Also am Besten in der Grundschule.

    Meiner Ansicht nach ist Verkehrserziehung Aufgabe des Elternhauses. Ich habe bei meinem Sohn schon im Vorschulalter damit begonnen. Heute kennt er sich - vor allem als Radfahrer - blendend mit allen Regeln aus, auch mit "exotischen". Mein über die Jahre hinweg stattfindender "Privatunterricht" hat bei ihm als heute 16-jähriger nachhaltiges "Expertenwissen" generiert.

  • Meiner Ansicht nach ist Verkehrserziehung Aufgabe des Elternhauses.

    Dem liegt eine Menge Wunschdenken zugrunde. 80% aller Haushalte sind dazu außerstande, allein schon deshalb, weil es ihnen an ausreichender Kenntnis der Verkehrsregeln gerade den Radverkehr betreffend schlicht fehlt.
    Wirft man darüberhinaus einen Blick auf die zahlreichen jungen Paviane, die ihre Karre nur affektiv gesteuert durch die Gegend rasen, mangelt es vielen Elternhäusern offensichtlich auch an der erforderlichen moralischen Komponente.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Hätte man längst so in die deutsche StVO übernehmen können.

    (1)Auf Straßen mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger die Radfahranlage zu benützen, wenn der Abstand der Naben des Vorderrades und des Hinterrades nicht mehr als 1,7 m beträgt und das Befahren der Radfahranlage in der vom Radfahrer beabsichtigten Fahrtrichtung gemäß § 8a erlaubt ist.

    Na vielen Dank auch.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)