Woche 02 vom 05.01.2026 bis 11.01.2026

  • Prozess: Ein 16-jähriges Mädchen wurde in Lünen von einem Lkw überfahren und tödlich verletzt.
    Vor dem Amtsgericht Lünen gab es heute ein Urteil im Prozess gegen einen Lkw-Fahrer nach einem tödlichen Fahrradunfall .
    www1.wdr.de

    16 Jähriges Mädchen tot, 18 Monate auf Bewährung. Laut Gerichts-Gutachten hatte der Angeklagte nicht in den Spiegel geschaut. Der Mann hat bereits 20 Vorstrafen, wegen Einbruchs, aber auch weil er betrunken Auto gefahren ist. Das Lüner Amtsgericht verurteilte ihn zu anderthalb Jahren auf Bewährung. Er muss zudem für zwei Jahre seinen Führerschein abgeben.

    ;(

  • Peter Viehrig 10. Januar 2026 um 17:57

    Hat den Titel des Themas von „Woche 02 vom 5.1.2026“ zu „Woche 02 vom 05.01.2026 bis 11.01.2026“ geändert.
  • Hamburg: Die Mottenpest ist ganz ungläubig bis entsetzt: wie kann man nur im Winter radeln?

    Hamburgs hartgesottene Winterradler: Warum tut Ihr Euch das an?
    Was treibt die Hamburger gerade bei diesen eisigen Temperaturen mit dem Fahrrad auf die Straße? Die MOPO hat nachgefragt. So viel Schneefall wie seit 15
    www.mopo.de

    Einen selbstbewussten Umgang mit nicht geräumten Radwegen zeigt man in Flensburg: rund oder eckig - Hauptsache Blauschild:

    Zitat

    Der Radfahrer sagte demnach, er sei auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle im Flensburger Süden gewesen und habe sich kurzerhand für die geräumte Autobahn entschieden, da sein üblicher Weg wegen der Schneeglätte nur schwer befahrbar gewesen sei.

    Wegen des Wetters: Radfahrer weicht auf Autobahn aus
    Weil sein üblicher Weg zur Arbeit wegen der Schneeglätte seiner Ansicht nach nur schwer passierbar war, ist ein Radfahrer bei Flensburg auf die A7
    www.mopo.de

    Und nun schalten wir um zum Kommentar des Experten aus Lappland:

    (S+) Stadtplaner aus Oulu in Finnland über Radfahren im Winter: »Nichts gegen mutige, mittelalte Männer in Sportklamotten, aber …«
    Im nordfinnischen Oulu herrschen monatelang strenger Frost und Dunkelheit – trotzdem fahren viele Menschen rund ums Jahr Fahrrad. Stadtplaner Pekka Tahkola…
    www.spiegel.de

    https://archive.ph/wcFmx

  • (SPON): „Im nordfinnischen Oulu herrschen monatelang strenger Frost und Dunkelheit – trotzdem fahren viele Menschen rund ums Jahr Fahrrad.“

    Nicht trotzdem, sondern gerade deswegen. In den letzten Tagen konnte man doch auch bei uns mal wieder live und in Farbe erleben, wie sehr sich Radfahren bei trockenem Starkfrost im positiven Sinne vom Radeln bei normalem nasskühlem mitteleuropäischem Schmuddelwetter abhebt.

    Abgesehen davon ist allerdings das im Artikel kolportierte „Build it and they will come“-Narrativ wie immer falsch. Der Fahrrad-Modalsplit von Oulu war früher ohne Radwege sehr hoch, weil Oulu eine prosperierende Univeritätsstadt mit überwiegend junger akademischer Bevölkerung war. Der Fahrrad-Modalsplit ist dann allerdings parallel zum Radwegebau ab den neunzehnneunziger Jahren eingebrochen, während gleichzeitig der MIV massiv zunahm.

  • Kein Wort davon, wie es um die Lärmbelästigung und die Unfallgefahr bestellt ist.

    Tempolimits bedürfen einer ortsspezifischen Grundlage. Wenn Lärm und Unfallgefahr nicht über dem üblichen Maß liegen (und davon kann man ausgehen, weil ansonsten das Limt nicht erst kürzlich und als DUH-Klageabweisungs-Instrument eingeführt worden wäre), kann man nicht einfach so auf einer Kraftfahrstraße (!) das Limit senken. Wem das übliche Grundrauschen nicht passt, der muss an §3 StVO ran.

  • Passend dazu:
    "Warum Deutschland seine elektrischen Busse einfach wegwarf"

    Externer Inhalt www.youtube.com
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    In dem Film geht es darum, wie es gekommen ist, dass fast überall in Deutschland die einst weit verbreiteten Oberleitungsbusse einfach weggeworfen wurden.

    Die Probleme mit Brennstoffzellen hätte man nicht, wenn man konsequent Oberleitungsbus-Linien einrichtete.

    Diese Oberleitungsbusse würden auch mit deutlich kleineren Batterien fahren können als die mittlerweile recht weit verbreiteten Batteriebusse. Die Batterien würden nur zur Überbrückung, z. B. bei einer Baustellenumfahrung für sehr kurzte Strecken gebraucht werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (13. Januar 2026 um 22:26)

  • Kahla: Wie sich ein Mann erfolgreich gegen seine Knöllchen-Sammlung wehrte
    Wann darf eine Behörde nur einen Bußgeldbescheid erlassen und wann mehrere? Ein Gerichtsfall aus Stadtroda hat sich mit dem Thema befasst.
    www.otz.de

    https://archive.ph/Fzn2j

    das kommt davon, wenn man an der Ausbildung der Mitarbeitenden spart. Und: das kommt davon, wenn man nicht abschleppen lassen will.

    X/

    Anstatt also direkt beim 1. Verstoß abzuschleppen, stellt man lieber 3x Anhörungsbogen aus und strickt 3 Bußgeldbescheide und lässt die auch noch vors AG laufen, obwohl keine Beweislage. ?(

  • Tempolimits bedürfen einer ortsspezifischen Grundlage. Wenn Lärm und Unfallgefahr nicht über dem üblichen Maß liegen (und davon kann man ausgehen, weil ansonsten das Limt nicht erst kürzlich und als DUH-Klageabweisungs-Instrument eingeführt worden wäre), kann man nicht einfach so auf einer Kraftfahrstraße (!) das Limit senken. Wem das übliche Grundrauschen nicht passt, der muss an §3 StVO ran.

    Wie schon an anderer Stelle geschrieben: wenn sich herausstellt, dass das 30er-Limit eigentlich nichts gebracht hat (weil die Verringerung des Schadstoffausstoßes im Wesentlichen auf der Modernisierung der Kfz-Flotten beruht), dann war die Anordnung rechtswidrig, weil sie der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht standhält. Die Maßnahme muss bekanntlich – gleichzeitig – geeignet und erforderlich und angemessen sein.

    Aber Verhältnismäßigkeit und auch Ermessensausübung widerstreben halt sehr häufig dem politischen Willen – ein Dilemma für die Verwaltungen, die damit irgendwie umgehen müss(t)en.

  • Wie schon an anderer Stelle geschrieben: wenn sich herausstellt, dass das 30er-Limit eigentlich nichts gebracht hat (weil die Verringerung des Schadstoffausstoßes im Wesentlichen auf der Modernisierung der Kfz-Flotten beruht), dann war die Anordnung rechtswidrig, weil sie der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht standhält. Die Maßnahme muss bekanntlich – gleichzeitig – geeignet und erforderlich und angemessen sein.

    ACK. Und weil sich heute in der Rückschau herausgestellt hat, dass das Limit eigentlich unnötig war und ist, wird die Anordnung jetzt vollkommen rechtskonform wieder aufgehoben.

    Zu Abweichungen zwischen Modellrechnungen und Realität bei Luftbelastungen siehe diese Antwort der Senatsverwaltung Berlin auf die parlamentarische Anfrage eines SPD-Abgeordneten (Frage 7: "Die geringere (als vorhergesagte) Wirkung erklärt sich aus der seit 2005 erreichten Minderung der Stickoxid-Emissionen von Kraftfahrzeugen."). Dass die beim Modellieren übernommenen Vorhersagen der spezifischen Immissionsreduktionen auf Basis der empirisch erhobenen Vergleichswerte von Anfang der 2000er Jahre zu optimistisch waren, hätte man als Experte bei den wesentlich später verfügten Anordnung des Limit in MUC zwar ahnen können (was IMO durchaus der Fall war), aber nicht zwingend gerichtsfest wissen müssen. Immerhin war's selbst die DUH offenbar damals zufrieden mit dem Modellieren.

  • https://www.otz.de/lokales/saale-…ung-wehrte.html

    https://archive.ph/Fzn2j

    das kommt davon, wenn man an der Ausbildung der Mitarbeitenden spart. Und: das kommt davon, wenn man nicht abschleppen lassen will.

    X/

    Anstatt also direkt beim 1. Verstoß abzuschleppen, stellt man lieber 3x Anhörungsbogen aus und strickt 3 Bußgeldbescheide und lässt die auch noch vors AG laufen, obwohl keine Beweislage. ?(

    Die Frage ist halt, wie das mit dem Abschleppen ausgegangen wäre. So wie der Autofahrer beschrieben wird, hätte er dagegen geklagt, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wurde. Und wer weiß, ob er damit nicht sogar durchgekommen wäre.