Würde es so etwas auch auf der Fahrbahn geben???

  • Kreuzung Gazellenkamp/Oddernskamp:

    "Aus Sicherheitsgründen" ist dieser Radweg (ab hier, vorher nicht) benutzungspflichtig. Das ist aber unsinnig, weil es weiter vorn gar keine Radverkehrsführung gibt, um nach links abzubiegen, denn es geht dann nur nach rechts weiter - es sei denn, man geisterradelt. Man muss also auf die Fahrbahn, bzw. darauf bleiben. Wer an dieser Stelle von links kommt, befindet sich sowieso auf der Fahrbahn. Mir geht es aber in erster Linie um das Schild auf dem Radweg.

    Habe beim zuständigen PK angeprangert, dass es ein Widerspruch sei, einen "aus Sicherheitsgründen" benutzungspfichtigen Radweg mit behördlicher Genehmigung zu versperren. Ferner schlug ich vor, das Schild auf die Fahrbahn zu stellen. Der Platz würde reichen, damit Autos es umfahren können.

    Hier die Antwort (die erst auf Nachfrage erfolgte) vom PK 23:

    Leider gibt es keine „eigenen“ Flächen für Hinweisschilder – daher wird es in Einzelfällen immer wieder mal Einschränkungen (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer) geben.
    Diese Einschränkung halten wir in diesem Fall für abgewogen und aufgrund der Verkehrsbelastung für vertretbar.
    Wie auf ihren Bildern zu sehen ist, ist das Hinweisschild gut erkennbar und abgesichert.

    Eine andere Lösung kann ich derzeit nicht anbieten.

    Mit freundlichen Grüßen...

    Was haltet Ihr davon? Kann man da etwas machen? ?(

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • um schriftliche Bestätigung bitten für folgende Aussage: der Radweg ist derzeit unbenutzbar und es ist unmöglich für die Zeit der Schilderung einen benutzbaren Radweg zu erhalten (zum Beispiel durch Aufweitung des Radwegs mit einer Linie, durch Schilderung von Rad+Fußweg oder eben durch andersartige Aufstellung des Schildes). Es geht hier ja nicht um eine passierbare Engstelle, sondern darum, dass der Radweg überhaupt nicht benutzt werden kann (außer mit sehr schmalem Fahrrad).

    Dann diese schriftliche Aussage aufbewahren für das Widerspruchsverfahren gegen das VZ 237. Kann ja nicht sein, dass die Stelle aus Sicherheitsgründen benutzungspflichtig ist, aber es eigentlich unwichtig ist, ob man sie benutzen kann.

  • Was heißt denn hier Rambo-Rollator! Der zweite hält sich ganz klar an das Rechtsfahrgebot, der/die vordere ist im Begriff den mit "deutlich höherer Geschwindigkeit" ausgeführten Überholvorgang abzuschließen und schwungvoll wieder die rechte Fahrspur einzunehmen.

    Nur Schade, dass der Überholvorgang mal wieder in einer Engstelle stattfand...

  • Einfüßige Aufstellung des Schildes verlangen, Unterkante 2,20m.
    Die Ausführung wie im Foto ist nicht zulässig. Warnbake nicht für Geh- und Radwege zulässig.
    Hindernisse sind nicht qua "wo denn sonst" auf dem Radweg aufzustellen.

    Alternativ kann auch der Lichtmast 4m vor der temp.Hinweistafel genutzt werden. Einfach Schild in 3m Höhe anflanschen, fertig.
    So, wie dort aufgestellt - never.

    Aber ich sag dir, was passiert:
    NICHTS

    maximal stellen sie einfach VZ.240 vor der Kurve auf, fertig.
    Dann kann sich die StVB auch auf den Passus berufen, dass Unterschreitung der Mindestmaße an Engstellen nämlich zumutbar und erlaubt sei.

    Hamburg, meine Perle!

  • Schlechter platzieren kann man das Schild ja wirklich nicht, der Mast kurz davor verdeckt wahrscheinlich einen nicht unerheblichen Teil des Schildes. Ich bezweifle mal, dass man das ganze Schild von der Fahrbahn aus erkennbar ist.

  • aher wird es in Einzelfällen immer wieder mal Einschränkungen (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer) geben.

    Was am Ende fast immer bedeutet wir stellen die Schilder auf den Radweg, weil Radwege sind ja unwichtig, selbst wenn wir sie als benutzungspflichtig ausschildern.

    Und übrigens ist dort kein gehweg! Da steht ein Schild [Zeichen 237] ! Nix von gemeinsam oder getrennt mit Fußlingen!
    Was machen die Rollatorschieber auf dem Radweg?

  • Schlechter platzieren kann man das Schild ja wirklich nicht, der Mast kurz davor verdeckt wahrscheinlich einen nicht unerheblichen Teil des Schildes. Ich bezweifle mal, dass man das ganze Schild von der Fahrbahn aus erkennbar ist.

    Was an sich völlig egal ist. In HH werden sowohl Hinweise auf Sperrungen/Umleitungen als auch die Sperrung selbst ignoriert. Bis zum Loch kann man doch fahren.

  • Was an sich völlig egal ist. In HH werden sowohl Hinweise auf Sperrungen/Umleitungen als auch die Sperrung selbst ignoriert.

    Und die Schilder werden auch immer so großartig platziert. Die Sperrung der Autobahn 7 im Bereich Stellingen wurde letztes Wochenende auch mit einigen Hinweisschildern angekündigt, die teilweise auf dem Radweg, teilweise hinter parkenden Kraftfahrzeugen aufgestellt wurden. Bei denen dachte ich mir aber auch größtenteils: Säße ich am Lenkrad, hätte ich die Teile dort hinten bestimmt nicht gesehen.

  • Vorgestern auf dem (nicht mehr :thumbup: ) benutzungspflichtigen Radweg im Lokstedter Weg in Hamburg-Eppendorf:

    Es gab übrigens ein, zwei Kilometer vorher keinen Hinweis auf die Behinderung, wie es für den Kraftverkehr üblich ist.
    Ich fuhr nur deshalb nicht auf der Fahrbahn, weil ich kurz vorher ein wichtiges Foto gemacht habe... :saint:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov