ZitatVom Land wird dies unter anderem mit einer Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr begründet.
Passt doch in diese Orwell-Republik.
ZitatWir nehmen Ihnen mittels Benutzungszwang und Vorfahrtraub ungeniert ihre Rechte (einschließlich Ihrer Rechtssicherheit und Ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit) und verkaufen Ihnen das auch noch als Zuwachs Ihrer "Sicherheit"!
Mal gespannt ob an "meiner" alltäglichen Strecke wirklich bald noch ein "Radfahrer absteigen" hinzukommen wird.
Oder ist der eh nicht mehr gegeben, weil ja das VZ205 ein klares Indiz ist, dass der Weg eben nicht mehr fahrbahnbegleitend ist?
Stand dazu jemals was in irgendeinem Urteil? Also insb., was das Thema Benutzungspflicht betrifft?