Hier kennt sicher jeden den Unsichtbaren Christian, oder? Der hat da in Carolinensiel auch immer wieder mal haarsträubende Szenen von so einem ganz tollen Kreisel (ohne kleine Z 205) im Angebot. Wobei ich aktuell vermute, dass ihm wohl irgendwer wegen der Clips juristisch ans Bein gepinkelt hat, denn jene sind seit ein paar Tagen nicht mehr verfügbar.
Die Ausfahrten aus Kreisverkehren heben jedenfalls genauso wenig den § 9 (3) StVO aus, wie freilaufende Rechtsabbieger. Das zunehmende Zustellen von Zwangsradwegen mit Vorfahrtschildern dient letzten Endes ausschließlich der systematischen Diskriminierung und Entrechtung von Radfahrern. Wenn es dann doch kracht, ist halt der Radfahrer "Schuld".