RWBP - außerorts

  • Hier kennt sicher jeden den Unsichtbaren Christian, oder? Der hat da in Carolinensiel auch immer wieder mal haarsträubende Szenen von so einem ganz tollen Kreisel (ohne kleine Z 205) im Angebot. Wobei ich aktuell vermute, dass ihm wohl irgendwer wegen der Clips juristisch ans Bein gepinkelt hat, denn jene sind seit ein paar Tagen nicht mehr verfügbar.

    Die Ausfahrten aus Kreisverkehren heben jedenfalls genauso wenig den § 9 (3) StVO aus, wie freilaufende Rechtsabbieger. Das zunehmende Zustellen von Zwangsradwegen mit Vorfahrtschildern dient letzten Endes ausschließlich der systematischen Diskriminierung und Entrechtung von Radfahrern. Wenn es dann doch kracht, ist halt der Radfahrer "Schuld".

  • Ja ja, immer diese die NS-Zeit verharmlosenden Schwurbler. :rolleyes:

    Es ist Diskriminierung (Schlechterstellung gegenüber dem Kfz-Verkehr) mittels Entrechtung (Benutzungszwang einschließlich Entzug des Vorfahrtrechts). Ich habe aber Verständnis dafür, dass dich diese (bittere) Erkenntnis offenkundig ein klein wenig überfordert.

  • Was sollen da denn die völlig rechtlosen Fußgänger sagen. ohne Fahrbahnbenutzungsrecht und gänzlich des Vorfahrtrechts beraubt.

    Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

    Wobei es mich eh wundert, dass Fußgänger ihre Rechte nicht noch nachhaltiger einfordern. Das Verfahren in Bremen kann ja nur der Anfang gewesen sein.

  • Es ist Diskriminierung (Schlechterstellung gegenüber dem Kfz-Verkehr)

    Und wieder Wortklauberei. Schlechterstellung ist nicht automatisch Diskriminierend, nämlich dann, wenn sie sachlich begründet ist — was Auto-Über-Alles-Fans ja bei Radfahrern regelmäßig annehmen. Einzig richtige Klammer: willkürliche Schlechterstellung gegenüber dem Kfz-Verkehr. Die Willkür ist das, worüber sich mancher hier zurecht empört. Da diese fehlt, haste dem Schwächlichen Zocker in die Hände gespielt.

    Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

    Nicht, wenn man die Willkür wegläßt. Das Fahrbahnen auch für Fußgänger da sind, sollte sich zumindest hier rumgesprochen haben. Deshalb gibt es keine Pflicht zum Gehweg-Bau, deshalb sind Gehwege nicht in verkehrsberuhigten Zonen vorgesehen, wenn ich das noch richtig weiß. In den meisten Fällen aber sind sie sachlich begründbar, und damit nicht willkürlich.

  • Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

    Wobei es mich eh wundert, dass Fußgänger ihre Rechte nicht noch nachhaltiger einfordern. Das Verfahren in Bremen kann ja nur der Anfang gewesen sein.

    Die Bremer Geschichte mit den zugeparkten Gehwegen droht darauf hinauszulaufen, dass Mindest-Restbreiten für Gehwege zum Standard werden. Wo es jetzt noch breitere Gehwege gibt, werden die weiter von Parkmarkierungen für Autos eingeengt, bis zu einer festgelegten Mindest-Restbreite.

    Wo diese Mindestrestbreite aber nicht existiert, wird es heißen: Man könne doch nicht von heute auf morgen den Autofahrer*innen das Parken da verbieten, wo es sich bereits seit Jahren so "eingeschliffen" hat, ohne dass es groß Mecker gab.

    Fußgänger haben zudem eine noch weniger finanzstarke Wirtschaftsbranche auf ihrer Seite wie Fahrradfahrende. Wenn die deutsche Autoindustrie via ihrer Helfershelfer, wie dem ADAC (ca. 22 Millionen Mitglieder) "Freie Fahrt für freie Bürger" fordert, hat das eine andere Durchschlagskraft als wenn die deutsche Schuhindustrie über den Verein fuss ev (ca. 1200 Mitglieder bundesweit) "Breitere Fußwege für mehr Fußgängerfreiheit" fordern würde.X(

  • In der Tat haben selbst die meisten heute verkaufen "Straßenrennräder" bereits 28mm Reifen drauf (also ich fahr ja noch mit 23mm vorne und 25mm hinten :)).

    Aber man könnte in Deutschland so etwas halt auch einmal einführen - wobei, würde eine solche Ausnahme zur Privilegienfeindlichkeit der StVO überhaupt passen? :/

  • Die Tour de France wurde auf 28mm gewonnen. ;)

    Ich bin auf schmalen Reifen noch fast gar nicht unterwegs gewesen, üblicherweise fahre ich 28 x1,75 und das entspricht einer Reifenbreite von 47 mm. Aus welchem Grund sind denn die Rennradreifen heute wieder breiter als früher? Dadurch sind sie doch auch schwerer. Ist denn der Zustand der Straßen immer schlechter geworden? Oder sind es die Etappen mit "Gravel-Bikes"-Einlagen?

  • Der Wert aus der AT-Fahrradverordnung ist übrigens nicht die Reifenbreite, sondern die äußere Felgenbreite.

    Stimmt, wer lesen kann... :). Aber sowas braucht es in Deutschland auch. Aber okay, dann geht aber die Lufthoheit über die Autofahrerstammtische flöten!

  • Aber man könnte in Deutschland so etwas halt auch einmal einführen

    Letztlich zementierst Du damit Diskriminierung aufgrund des Antriebs, ergänzt sie lediglich noch um das Kriterium Felgenbreite. Warum Du ein Fahrbahnverbot für Langsamverkehr möchtest, wüßte ich dann doch gern.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Letztlich zementierst Du damit Diskriminierung aufgrund des Antriebs, ergänzt sie lediglich noch um das Kriterium Felgenbreite. Warum Du ein Fahrbahnverbot für Langsamverkehr möchtest, wüßte ich dann doch gern.

    Ich will die komplette Abschaffung, aber wie realistisch ist die denn derzeit? Nachdem viele Leute auf dem Rennrad den Benutzungszwang eh meist ignorieren, wäre das zumindest eine rechtliche Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten.

    Wobei klar: auch nach der Streichung aus § 2 Abs. 4 StVO wird sich ja faktisch eh erst einmal nicht viel ändern. Aber genau vor dieser "Veränderung" haben die Verantwortlichen ja offenbar Angst.

  • Stimmt, wer lesen kann... :). Aber sowas braucht es in Deutschland auch. Aber okay, dann geht aber die Lufthoheit über die Autofahrerstammtische flöten!

    Hey! Willst du damit etwa andeuten, dass man mit schmalen Reifen einen Radweg nicht benutzen kann, sehr wohl aber die Fahrbahn? Also DAS verstehen nicht mal die halbwegs fahrradaffinen Verkehrswendefreunde. So'n bisschen rauf und runter, holterdipolter, das wollen die Radfahrspinner doch, oder? Sonst würden sie ja mit'm Auto fahren...

    Ich bin mit 65mm unterwegs (noch lieber wär'n mir meine geliebten 80mm) und das erste, was ich gelernt habe war, dass das strikte Benutzen von Radwegen erstens unbequem ist, zweitens meine oft fragile und empfindliche Last schädigt und es drittens kein Schwein interessiert.

  • Ich will die komplette Abschaffung, aber wie realistisch ist die denn derzeit? Nachdem viele Leute auf dem Rennrad den Benutzungszwang eh meist ignorieren, wäre das zumindest eine rechtliche Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten.

    ...

    Das wäre es in der Tat. Etwas merkwürdig ist diese Argumentation aber schon:

    "Nachdem viele Leute gegen die Hausmauer urinieren, sollte es gestattet werden, denn es wäre ja nur eine Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten."


    ...

    Wobei klar: auch nach der Streichung aus § 2 Abs. 4 StVO wird sich ja faktisch eh erst einmal nicht viel ändern.

    Theoretisch wird sich dann auch nichts ändern, denn die Verkehrszeichen hätten dann noch immer die gleiche Bedeutung.

  • Theoretisch wird sich dann auch nichts ändern, denn die Verkehrszeichen hätten dann noch immer die gleiche Bedeutung.

    Nunja, zumindest die Leute in den Straßenverkehrsbehörden müssten dann aber mal ihren Grips anstrengen, wenn es um die Beschilderung von (Geh-/)Radwegen geht. Ein "och da is nu ne Baustelle, da verbannen wir den Fuß- und Radverkehr auf die verbleibende Restfläche, damit der Verkehr(tm) nicht gestört wird", funktioniert dann nicht mehr. Oder ein "oh, blöd, wir müssen die Räumzeit der Ampel umstellen, weil wir trotz gemischter Streuscheibe jetzt mit Radverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen haben."

    Und genau da müssen wir ja hin.